{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224538,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224538,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4538","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nationalbank und Risikomanagement","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>F\u00fcr die ersten neun Monate des laufenden Jahres hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) einen Rekordverlust von 142,4 Milliarden Franken bekannt gegeben.</p><p>Zentralbanken m\u00fcssen f\u00fcr die Anpassung der Geldpolitik \u00fcber gen\u00fcgend Reserven verf\u00fcgen. In den vergangenen 15 Jahren hat die SNB ihre Reserven vervielfacht, indem sie Geld gedruckt hat. Die neuen Franken wurden in der Absicht, die Erstarkung des Frankens zu d\u00e4mpfen, gegen Euro und Dollar verkauft. </p><p>Zu Beginn des Jahres 2022 verf\u00fcgte die SNB \u00fcber ein Portfolio in ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrungen im Wert von 966,2 Milliarden Franken, 25 Prozent in Aktien und 75 Prozent in Obligationen. Viele davon sind langfristige Anlagen.</p><p>An der amerikanischen B\u00f6rse investiert die SNB in gegen 2800 Titel und geb\u00e4rdet sich wie der Verwalter eines Investmentfonds. Man muss sich fragen, ob sie die Kompetenz und die Ressourcen hat, die notwendig sind, ein solches Anlagevolumen zu verwalten. </p><p>Auch das Risikoprofil wirft Fragen auf, und zwar sowohl in Bezug auf die 25 Prozent Aktien als auch in Bezug auf die sogenannte Duration (durchschnittliche Investitionsdauer) der Obligationen, die eher hoch ist, insbesondere in einem Umfeld mit steigenden Zinsen. </p><p>Fast 100 Prozent der Bilanz in Fremdw\u00e4hrungen zu halten, bildet ein weiteres erhebliches Risiko. Ausserdem kann man ohne Schweizer W\u00e4hrung nicht in Schweizer Unternehmen und Schuldner investieren.</p><p>Die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB ist in der Bundesverfassung geregelt, der Bund hat aber eine Aufsichtsfunktion. Der Bundesrat verf\u00fcgt \u00fcber verschiedene Kompetenzen zur Ernennung und zur Genehmigung. Der Informationsaustausch zwischen bundesr\u00e4tlichem Ausschuss f\u00fcr Finanzfragen und der Generaldirektion der SNB findet regelm\u00e4ssig statt. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat das Risikomanagement der SNB in Bezug auf deren Reserven?</p><p>- Verf\u00fcgt die SNB \u00fcber die Ressourcen und Kompetenzen, die f\u00fcr die Verwaltung des enormen Investitionsvolumens an der US-B\u00f6rse erforderlich sind?</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die SNB einen umfangreichen Teil ihrer Reserven nicht aus ihren Ertr\u00e4gen, sondern durch den Druck von Banknoten ge\u00e4ufnet hat?</p><p>- Ist es sinnvoll, dass die SNB praktisch ihre gesamte Bilanz in Fremdw\u00e4hrungen h\u00e4lt?</p><p>- Die enormen Mengen an Fremdw\u00e4hrungen h\u00e4tten zur Schw\u00e4chung des Frankens dienen sollen. Sie haben allerdings keine grosse Wirkung gehabt. Sie haben aber im Gegenzug zu Rekordverlusten gef\u00fchrt. Wie steht der Bundesrat dazu? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Aktiven der Nationalbank - ihre H\u00f6he und ihre Zusammensetzung - werden von den Bed\u00fcrfnissen der Geldpolitik bestimmt. Der in der Interpellation angesprochene, starke Anstieg der Devisenreserven in den vergangenen 15 Jahren ist das Ergebnis der Devisenk\u00e4ufe, mit denen die SNB den Aufwertungsdruck auf den Franken abmilderte. Die Devisenk\u00e4ufe t\u00e4tigte die SNB, um ihren Auftrag - die Gew\u00e4hrleistung der Preisstabilit\u00e4t unter Ber\u00fccksichtigung der konjunkturellen Entwicklung - zu erf\u00fcllen. Nach Einsch\u00e4tzung der SNB haben sie die gew\u00fcnschte geldpolitische Wirkung erzielt, indem sie wesentlich dazu beitrugen, dass eine noch st\u00e4rkere Frankenaufwertung mit Risiken f\u00fcr die Preisstabilit\u00e4t (zu tiefe Inflation respektive Deflation) und die Konjunktur vermieden werden konnte. Der Bundesrat teilt diese Ansicht.</p><p>Die Tatsache, dass die starke Erh\u00f6hung der Devisenreserven nicht prim\u00e4r aus zur\u00fcckbehaltenen Ertr\u00e4gen der SNB, sondern durch Devisenk\u00e4ufe mittels Geldsch\u00f6pfung erfolgte, ist f\u00fcr eine Zentralbank nicht ungew\u00f6hnlich und stellt kein Problem dar. Den ge\u00e4ufneten Devisenreserven auf der Aktivseite der Bilanz stehen auf der Passivseite die im Zuge der get\u00e4tigten Devisenk\u00e4ufe erh\u00f6hten Sichtguthaben der Banken gegen\u00fcber. Die Devisenreserven stellen somit kein Eigenkapital dar.</p><p>Mit der Ausweitung der Devisenreserven haben die absoluten Schwankungen der Gewinne und Verluste auf den Devisenreserven stark zugenommen. Angesichts der H\u00f6he der Devisenreserven k\u00f6nnen bereits geringe Ver\u00e4nderungen an den Finanz- und Devisenm\u00e4rkten das Jahresergebnis der SNB stark beeinflussen. Dies wird noch dadurch verst\u00e4rkt, dass die SNB aus geldpolitischen Gr\u00fcnden die Wechselkursrisiken auf ihren Devisenanlagen nicht absichern kann. Damit verbundene Risiken sind jedoch in Kauf zu nehmen, sofern es die Erf\u00fcllung des geldpolitischen Auftrags erfordert. Dieser hat stets Vorrang vor anlagepolitischen \u00dcberlegungen (Primat der Geldpolitik).</p><p>Die SNB betreibt f\u00fcr ihre W\u00e4hrungsreserven ein professionelles Anlage- und Risikomanagement. Die Anlagepolitik muss den geldpolitischen Bed\u00fcrfnissen stets Rechnung tragen. Die Anlagepolitik ist daher auf eine hohe Liquidit\u00e4t und eine breite Diversifikation ausgerichtet. Die W\u00e4hrungsreserven werden in verschiedenen W\u00e4hrungen und Anlageklassen angelegt. Die Aktien werden gem\u00e4ss breiten Marktindizes passiv bewirtschaftet, so dass die Konzentrationen in einzelnen Titeln gering bleiben.</p><p>Das Risikomanagement erfasst, beurteilt und \u00fcberwacht alle massgeblichen finanziellen Risiken auf den Anlagen kontinuierlich. Die Risikosteuerung und begrenzung erfolgt \u00fcber ein System von Referenzportfolios (Benchmarks), Richtlinien und Limiten. Dazu werden Informationen der wichtigen Ratingagenturen, Marktindikatoren sowie eigene Analysen herangezogen. Die Gesamtaufsicht \u00fcber den Anlage- und Risikokontrollprozess obliegt dem Bankrat. Dieser beurteilt die Grunds\u00e4tze des Prozesses und \u00fcberwacht deren Einhaltung. Er wird dabei von einem Risikoausschuss unterst\u00fctzt, der sich aus drei Mitgliedern des Bankrats zusammensetzt. Dieser Ausschuss \u00fcberwacht insbesondere das Risikomanagement und beurteilt die Prozesse und die angewendeten Methoden (f\u00fcr weitere Ausf\u00fchrungen zur Anlageverwaltung siehe auch den Gesch\u00e4ftsbericht 2021 der SNB).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690499030787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671148800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}