{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224590,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224590,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4590","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verm\u00f6gensverteilung, Steueroptimierung und AHV-Beitrags-Vermeidung im Rahmen der beruflichen Vorsorge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>J\u00e4hrlich fliessen rund 66 Milliarden Franken an Lohnbeitr\u00e4gen in die berufliche Vorsorge. Davon sind 22 Mlliarden Franken Einmaleinlagen. Diese Einmaleinlagen sind Lohnbestandteile die nicht versteuert werden und auf die keine AHV-Beitr\u00e4ge anfallen. Im Weiteren gibt es im BVG (auch bei Sammelstiftungen), die M\u00f6glichkeit Kaderangestellte deutlich besser zu versichern, als die anderen Angestellten, was M\u00f6glichkeiten zur Steueroptimierung und AHV-Beitrags-Vermeidung f\u00fcr Gutverdienende er\u00f6ffnet. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen: </p><p>1. Stimmen die oben erw\u00e4hnten Zahlen? Wenn nein, wie sind sie effektiv?</p><p>2. Wie hoch sind die Steuerausf\u00e4lle durch die Einmaleinlagen?</p><p>3. Wie hoch sind die Ausf\u00e4lle bei den AHV-Beitr\u00e4gen durch die Einmaleinlagen? </p><p>4. Die AHV-Revisioren pr\u00fcfen periodisch bei allen Unternehmen, ob verdeckte Lohnaussch\u00fcttungen (z.B. in Form von Naturalleistungen oder unter Wert vergebenen Aktien/Aktienoptionen) vorliegen. Wieso werden hohe Einmal-Einlagen nicht als verdeckte Lohnaussch\u00fcttung gewertet?</p><p>5. Wie gross ist der Anteil an sogenannten Kaderpl\u00e4nen je BVG-Vertrag, in der eine definierte Angestellten-Klasse eine deutlich h\u00f6here Sparleistung erhalten? Wie hoch beziffert der Bundesrat die Steuerausf\u00e4lle und die AHV-Beitrags-Ausf\u00e4lle in diesem Kontext.</p><p>6. Bisher hat sich im Rahmen der beruflichen Vorsorge rund 1,1 Billionen Franken akkumuliert. Wie sind die Verm\u00f6gen im BVG verteilt - aufgeteilt nach Dezilen. Falls das nicht ausgewiesen werden kann, wieso nicht? Erachtet es der Bundesrat nicht als entscheidend zu wissen, wohin die 66 Milliarden-Lohnbeitr\u00e4ge mit welcher Wirkung auf die Rentenh\u00f6he fliessen? </p><p>7. Erachtet es der Bundesrat auch als relevant, dass die Mittel aus Lohnbeitr\u00e4gen, die in die Altersvorsorge (AHV, BVG) fliessen zu m\u00f6glichst hohen Renten zum g\u00fcnstigsten Preis f\u00fchren? Glaubt der Bundesrat, dass das Erfordernis der maximalen Effizienz und Effektivit\u00e4t heute in den ersten beiden S\u00e4ulen erreicht wird? Wenn nein, was m\u00fcsste man \u00e4ndern? </p><p>8. Wieviel der 66 Milliarden Franken landet nach Abzug verdeckter und offene Verwaltungs- und Verm\u00f6gensverwaltungskosten, einbehaltene Gewinne, Einmaleinlagen tats\u00e4chlich bei den Versicherten und wie sind die Altersguthaben dann verteilt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Pensionskassenstatistik (abrufbar unter www.bfs.admin.ch &gt; Statistiken finden &gt; Soziale Sicherheit &gt; Berufliche Vorsorge) weist f\u00fcr das Jahr 2021 \"ordentliche und \u00fcbrige Beitr\u00e4ge und Einlagen\" in der H\u00f6he von rund 61 Milliarden Franken (2020: 66 Milliarden Franken, 2019: 59 Milliarden Franken) aus. Davon machten die reglementarischen Beitr\u00e4ge 51 Milliarden Franken (2020: 50 Milliarden Franken, 2019: 49 Milliarden Franken), die Einmaleinlagen und Einkaufssummen 8,5 Milliarden Franken (2020: 15,2 Milliarden Franken, 2019: 8,8 Milliarden Franken) aus. W\u00e4hrend ein Einkauf dem Vorsorgeverm\u00f6gen eines einzelnen Versicherten gutgeschrieben wird, fliessen Einmaleinlagen als Zuwendungen des Arbeitgebers ins Vorsorgeverm\u00f6gen der Vorsorgeeinrichtung und kommen allen aktiven Versicherten und Rentnern zugute. Die Pensionskassenstatistik unterscheidet die beiden Sachverhalte jedoch nicht. Grund f\u00fcr den hohen Wert der Einmaleinlagen und Einkaufssummen im Jahr 2020 waren aber auch ausserordentliche Einmaleinlagen von Arbeitgebern \u00f6ffentlichen Rechts. Sie dienen der Ausfinanzierung von Vorsorgeeinrichtungen \u00f6ffentlich-rechtlicher K\u00f6rperschaften gem\u00e4ss dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Finanzierungsmodell.</p><p>2. Der Bund verf\u00fcgt nicht \u00fcber die erforderlichen Daten, um eine verl\u00e4ssliche Sch\u00e4tzung der steuerlichen Folgen von Einmaleinlagen vorzunehmen. Um diese Frage beantworten zu k\u00f6nnen, m\u00fcsste bekannt sein, welche und wie viele Steuerpflichtige mit welcher Einkommensh\u00f6he wann welche Einmaleinlagen t\u00e4tigen. F\u00fcr die Kantons- und Gemeindesteuern w\u00e4ren zudem verkn\u00fcpfte Daten zum Wohnort erforderlich. Des Weiteren m\u00fcssten Daten zur nachgelagerten Besteuerung (bei Kapital- oder Rentenbezug) vorhanden sein.</p><p>3./4. Eink\u00e4ufe, die die Arbeitnehmenden selber finanzieren, unterliegen nicht der AHV-Beitragspflicht. Stammt das Guthaben f\u00fcr die Eink\u00e4ufe aus Lohneinkommen, wurden darauf jedoch bereits Beitr\u00e4ge erhoben. Das Guthaben kann aber auch aus einer Erbschaft oder Schenkung stammen, welche nicht AHV-pflichtig sind. Diesbez\u00fcglich entstehen der AHV keine Ausf\u00e4lle. Eink\u00e4ufe, die vom Arbeitgeber finanziert werden, gelten grunds\u00e4tzlich als massgebender Lohn und unterliegen der Beitragspflicht. Eine Ausnahme gibt es f\u00fcr Einkaufssummen der Arbeitgeber, die in den Reglementen der Vorsorgeeinrichtung zwingend vorgesehen und vom Umfang her zum Voraus bestimmt sind (Art. 8 Bst. a Verordnung \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung [AHVV; SR 831.101]). Es ist davon auszugehen, dass solche zwingenden Eink\u00e4ufe selten sind. Gr\u00f6ssere Ausf\u00e4lle f\u00fcr die AHV sind diesbez\u00fcglich nicht zu erwarten.</p><p>5. Es gibt keine schweizweite Statistik dar\u00fcber, bei wie vielen Anschlussvertr\u00e4gen sogenannte Kader-Vorsorgepl\u00e4ne existieren. Aus der Pensionskassenstatistik ist aber bekannt, dass die Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen nur einen einzigen Vorsorgeplan hat: So hatten 2021 von den total 1389 Vorsorgeeinrichtungen nur 512 mehrere Vorsorgepl\u00e4ne. Bei 416 von diesen 512 Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgepl\u00e4nen waren allerdings auch mehrere Arbeitgeber angeschlossen, was vermutlich der h\u00e4ufigste Grund daf\u00fcr ist, dass eine Vorsorgeeinrichtung mehr als einen Vorsorgeplan hat.</p><p>6. Eink\u00e4ufe sind h\u00f6chstens bis zur H\u00f6he der reglementarischen Leistungen m\u00f6glich. Dabei m\u00fcssen die Grunds\u00e4tze der Angemessenheit, der Kollektivit\u00e4t, der Gleichbehandlung, der Planm\u00e4ssigkeit und des Versicherungsprinzips eingehalten werden. Insbesondere der Grundsatz der Angemessenheit der Vorsorgepl\u00e4ne verhindert Missbr\u00e4uche. So d\u00fcrfen die Altersleistungen der beruflichen Vorsorge bei L\u00f6hnen \u00fcber dem oberen Grenzbetrag zusammen mit der AHV nicht mehr als 85\u00a0Prozent des letzten versicherten Lohnes vor der Pensionierung betragen (Art. 1 Abs. 3 der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge [BVV 2; SR 831.441.1]). Die gesetzlichen Regelungen verhindern somit ein zu grosses Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen versicherten Personen. Eine statistische Aufteilung der Vorsorgeguthaben und der Rentendeckungskapitalien auf einzelne Versicherte ist nicht m\u00f6glich, weil kein Register mit diesbez\u00fcglichen Individualdaten existiert.</p><p>7. Die Mittel, die aus Beitr\u00e4gen und anderen Finanzierungsquellen (insb. Bundesbeitrag, Mehrwertsteuer) in die Altersvorsorge fliessen, m\u00fcssen m\u00f6glichst effizient verwaltet und f\u00fcr die Leistungen an die Versicherten und Rentenbeziehenden eingesetzt werden. Daf\u00fcr sorgen die Gesetzgebung und die Aufsicht. In beiden S\u00e4ulen m\u00fcssen die jeweiligen Parameter allerdings regelm\u00e4ssig an die sich laufend ver\u00e4ndernden \u00f6konomischen, demographischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist der Mindestumwandlungssatz seit Jahren zu hoch, was zu Verzerrungen und Quersubventionierungen von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden f\u00fchrt. Ein erheblicher Teil der Beitr\u00e4ge der betroffenen aktiven Versicherten und der Rendite auf ihren Vorsorgeverm\u00f6gen fliesst nicht in ihr Altersguthaben ein, Effektivit\u00e4t und Effizienz sind hier also eingeschr\u00e4nkt. Die L\u00f6sung dieses Problems ist Gegenstand der Reform BVG 21 (BBI 2020 9809).</p><p>8. Alle Sparbeitr\u00e4ge, die Einmaleinlagen und die Einkaufssummen der aktiven Versicherten fliessen vollumf\u00e4nglich in deren Vorsorgeguthaben. Die Sparbeitr\u00e4ge machen den gr\u00f6ssten Teil der reglementarischen Beitr\u00e4ge von 51 Milliarden Franken (2021) aus. Die Einmaleinlagen und Einkaufssummen der aktiven Versicherten beliefen sich 2021 auf 7,3 Milliarden Franken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1734682718000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522433140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671148800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}