{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224592,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224592,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4592","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Toxische Pflanzenschutzmittel f\u00fcr Bienen, Gew\u00e4sserlebewesen und Menschen. Was ist der Stand der Dinge nach der Verordnungsanpassung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf meine Ip. 20.4222 antwortete der Bundesrat mit einer \u00dcbersicht \u00fcber die damals f\u00fcr die nicht-berufliche Anwendung zugelassenen Pestizide. Am 16. November 2022 kommunizierte er nun die Anpassungen verschiedener Verordnungen bez\u00fcglich des PSM-Gebrauchs durch Private. Er schrieb dazu: \"Die revidierte PSMV verbietet [ab dem 1. Januar 2023] die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln f\u00fcr die private Verwendung, wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen, giftig oder sehr giftig f\u00fcr Wasserorganismen sind oder zu einem Risiko f\u00fcr Bienen f\u00fchren\".</p><p>Um einen \u00dcberblick \u00fcber die neue Gesamtsituation betreffend Pestizide f\u00fcr die nicht-berufliche Anwendung zu erhalten bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Wirkstoffe werden nach dem 1. Januar 2023 f\u00fcr die nicht-berufliche Anwendung zugelassen sein bzw. wie viele Produkte?</p><p>2. Wie viele humantoxische bzw. gesundheitsgef\u00e4hrdende Wirkstoffe werden nach dem 1. Januar 2023 f\u00fcr die nicht-berufliche Anwendung zugelassen sein bzw. wie viele Produkte?</p><p>3. Wie viele f\u00fcr bienentoxische Wirkstoffe werden nach dem 1. Januar 2023 f\u00fcr die nicht-berufliche Anwendung zugelassen sein bzw. wie viele Produkte?</p><p>4. Wie viele f\u00fcr Gew\u00e4sserorganismen toxische Wirkstoffe werden nach dem 1. Januar 2023 f\u00fcr die nicht-berufliche Anwendung zugelassen sein bzw. wie viele Produkte?</p><p>5. In seiner Mitteilung spezifiziert der Bundesrat zu den humantoxischen Pestiziden, diese w\u00fcrden nicht mehr zugelassen, \"wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen\". Welche Gesundheitsgefahren sind das? Und warum genau werden solche PSM f\u00fcr die Anwendung durch Hobby-G\u00e4rtner:innen zugelassen?</p><p>6. In seiner Mitteilung spezifiziert der Bundesrat, diese w\u00fcrden nicht mehr zugelassen, wenn sie \"giftig oder sehr giftig f\u00fcr Wasserorganismen\" seien. Was genau versteht der Bundesrat unter Wasserorganismen? Sind insbesondere auch Amphibien oder Wasserpilze gemeint?</p><p>7. In seiner Mitteilung spezifiziert der Bundesrat, diese w\u00fcrden nicht mehr zugelassen, wenn sie \"zu einem Risiko f\u00fcr Bienen f\u00fchren\". Meint er damit die Honigbienen oder auch andere Insekten, wie etwa verschiedene Wild- und Solit\u00e4rbienen oder Nachtfalter?</p><p>8. Falls trotzdem seinen Massnahmen noch giftige, gef\u00e4hrdende oder risikoreiche Wirkstoffe und Produkte f\u00fcr die Privatanwendung zugelassen bleiben: Warum ist ihre Anwendung nicht ausgebildeten Berufsleuten vorbehalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. bis 4. Die Zulassungsstelle f\u00fcr Pflanzenschutzmittel pr\u00fcft gem\u00e4ss dem neuen Artikel\u00a086i der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) innerhalb von zwei Jahren die heute f\u00fcr nichtberufliche Verwendungen zugelassenen Pflanzenschutzmittel und widerruft gegebenenfalls deren Zulassungen. Deshalb k\u00f6nnen heute noch keine endg\u00fcltigen Zahlen der Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe genannt werden, die nach der Umsetzung dieser neuen Kriterien nicht mehr f\u00fcr nichtberufliche Verwendungen zugelassen werden d\u00fcrfen. Von heute rund 400 betroffenen Pflanzenschutzmitteln werden gesch\u00e4tzt etwa 200 weiterhin zugelassen sein. Die Zahl der Wirkstoffe wird voraussichtlich von knapp 80 auf 40 sinken. Eine Aufteilung nach humantoxischen, \u00f6kotoxischen und bienengef\u00e4hrlichen Wirkungen ist nicht aussagekr\u00e4ftig, da die Pflanzenschutzmittel und die Wirkstoffe oft mehreren dieser Kategorien entsprechen.</p><p>5. K\u00fcnftig d\u00fcrfen Produkte, die gem\u00e4ss der europ\u00e4ischen \"Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 \u00fcber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen\" bez\u00fcglich folgender Gesundheitsgefahren eingestuft werden m\u00fcssen, nicht f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung zugelassen werden: Karzinogenit\u00e4t, Keimzellmutagenit\u00e4t, Reproduktionstoxizit\u00e4t, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut, schwere Augensch\u00e4digung, \u00c4tzwirkung auf die Haut, akute Toxizit\u00e4t (Kategorien 1 - 3) oder spezifische Zielorgantoxizit\u00e4t. Grunds\u00e4tzlich werden Pflanzenschutzmittel f\u00fcr alle Verwenderinnen und Verwender bei der Zulassung gepr\u00fcft und mit Einschr\u00e4nkungen versehen, sodass ihr Einsatz sicher ist. Da f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung keine Ausbildung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erforderlich ist, ist es gerechtfertigt, in diesem Bereich den Zugang zu besonders gesundheitskritischen Pflanzenschutzmitteln einzuschr\u00e4nken. Berufliche Verwenderinnen und Verwender verf\u00fcgen diesbez\u00fcglich \u00fcber mehr Erfahrung.</p><p>6. Die Ausdr\u00fccke \"sehr giftig f\u00fcr Wasserorganismen\" und \"giftig f\u00fcr Wasserorganismen\" stammen aus der oben erw\u00e4hnten Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Nach den Regeln der Einstufung der Umweltgef\u00e4hrlichkeit wird festgelegt, ob ein Stoff diese Kriterien erf\u00fcllt und entsprechend gekennzeichnet werden muss. Dazu wird die Toxizit\u00e4t eines Stoffes mindestens f\u00fcr Fische, Schalentiere und Algen verwendet. Diese Spezies aus verschiedenen Gattungen und Arten stehen an unterschiedlichen Stellen in der Nahrungskette und werden stellvertretend f\u00fcr alle Wasserorganismen betrachtet.</p><p>7. Es sind die Pflanzenschutzmittel betroffen, die im Zulassungsverfahren als \"bienengef\u00e4hrlich\" identifiziert wurden. Die Honigbienen werden als stellvertretend f\u00fcr andere Arten betrachtet, da dazu die verl\u00e4sslichsten Daten vorliegen und sie oft empfindlicher sind als viele Wild- und Solit\u00e4rbienen. Durch den Ausschluss solcher Pflanzenschutzmittel f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung werden auch andere Insekten besser gesch\u00fctzt.</p><p>8. Nach Einf\u00fchrung dieser strengen Zulassungskriterien stehen den Privaten keine besonders giftigen oder risikoreichen Pflanzenschutzmittel mehr zur Verf\u00fcgung. Allerdings k\u00f6nnen alle Stoffe sch\u00e4dliche Auswirkungen haben, wenn sie in zu grossen Mengen oder auf ungeeignete Weise verwendet oder entsorgt werden. Verwenderinnen und Verwender m\u00fcssen deshalb auch f\u00fcr die verbleibenden Pflanzenschutzmittel Hinweise auf der Verpackung beachten und die Anleitungen der Gebrauchsanweisung befolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1675209600000)\/","SubmittedBy":"Trede Aline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1778055067723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671148800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}