{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224593,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224593,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4593","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Psychische Gesundheit von Asylsuchenden. Ber\u00fccksichtigung der Suizidgefahr und Pr\u00e4vention","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dreieinhalb Jahre nach einem \u00e4hnlichen Vorfall hat sich dieser Tage ein junger Asylsuchender in Genf das Leben genommen. Zu dieser tragischen Tat kam es, nachdem die Beh\u00f6rden verf\u00fcgt hatten, ihn nach Griechenland auszuschaffen, ein Land, in dem er zahlreiche \u00dcbergriffe physischer und sexueller Natur erlitten hat. Von seiner Ankunft in der Schweiz an war sein psychischer Zustand besorgniserregend.</p><p>Trotz \u00e4rztlicher Zeugnisse, die seine grosse psychische Verletzlichkeit attestierten, und des hohen Suizidrisikos hat das Staatssekretariat f\u00fcr Migration seine R\u00fcckschaffung verf\u00fcgt; das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid gest\u00fctzt; es befand, der junge Mann k\u00f6nne nach Griechenland zur\u00fcckkehren, wo er subsidi\u00e4ren Schutz geniesse. \u00dcber diesen Einzelfall hinaus stellen sich unter dem Gesichtspunkt der psychischen Gesundheit generell Fragen zur Ber\u00fccksichtigung von Suizidgefahr und zur Begleitung von Asylsuchenden.</p><p>1. Das SEM vertritt die Auffassung, eine Ausschaffung sei nicht zumutbar, wenn die betreffende Person Gefahr l\u00e4uft, in eine existenzbedrohende Situation zu geraten. Zudem seien bei der Beurteilung die medizinischen Gutachten und die Gefahren zu ber\u00fccksichtigen. Trotzdem meint es, die \u00e4rztlich attestierte Suizidgefahr zwinge die Beh\u00f6rden nicht zu einer Revision ihrer Haltung. Wie rechtfertigt es diesen Widerspruch?</p><p>2. Sowohl die WHO (2014) als auch der Bund setzen den Suizid als Priorit\u00e4t des Gesundheitswesens. Der Bund hat 2016 einen Aktionsplan zur Suizidpr\u00e4vention verabschiedet. Wie steht das SEM dazu?</p><p>3. Laut der vom SEM in Auftrag gegebenen Studie zur Suizidpr\u00e4vention in den Bundesasylzentren der Region Westschweiz (2021) zeigen die internationalen Studien, dass unbegleitete minderj\u00e4hrige Asylsuchende (UMA) besonders verletzlich sind. Tr\u00e4gt das SEM diesen Studien beim Erlass seiner Verf\u00fcgungen Rechnung? </p><p>4. Reichen die Mittel, die Bund und Kantone zur Sicherstellung der psychischen Gesundheit der Asylsuchenden bereitstellen, wenn man die grosse Verletzlichkeit der UMA betrachtet?</p><p>5. Der 2021 ver\u00f6ffentlichte Bericht empfiehlt, zur Verhinderung von Suizidversuchen und Selbstverletzung die Ausbildung zu st\u00e4rken und mehr Stellen f\u00fcr diplomierte Pflegefachleute zu schaffen. Auch m\u00fcsse das Screening auf psychische St\u00f6rungen sowie auf Suchtkrankheiten vollst\u00e4ndig \u00fcberarbeitet werden. Wie setzt das SEM diese Empfehlungen um?</p><p>6. Gibt es Empfehlungen zur Begleitung und Unterst\u00fctzung der Angeh\u00f6rigen des Opfers? Welche Massnahmen werden getroffen, um den bef\u00fcrchteten Nachahmungseffekt nach einer suizidalen Handlung zu vermeiden?</p><p>7. Will der Bundesrat eine Kommission f\u00fcr psychische Gesundheit schaffen, die sich vertieft mit der psychischen Gesundheit Asylsuchender befasst?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gesundheitliche Beschwerden der betroffenen Person stehen dem Vollzug einer Wegweisung im Sinne von Art. 83 Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) respektive Art. 3 EMRK (Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention; SR 0.101) nur dann entgegen, wenn sich die Person bereits in Todesn\u00e4he befindet, nach ihrer \u00dcberstellung mit dem sicheren Tod rechnen m\u00fcsste oder eine notwendige lebenserhaltende medizinische Behandlung physischer oder psychischer Erkrankungen im Zielland nicht zur Verf\u00fcgung steht. Eine bestehende Suizidalit\u00e4t steht dem Vollzug der Wegweisung dann nicht entgegen, wenn der f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndige Staat Massnahmen ergreift, um die Umsetzung der Suiziddrohung zu verhindern und die \u00dcberstellung mit geeigneten medizinischen und anderen Massnahmen vorzubereiten und zu begleiten. Diese Praxis wird sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) wie auch vom Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) gest\u00fctzt.</p><p>2. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) stellt sicher, dass alle Asylsuchenden in den Bundesasylzentren (BAZ) den Zugang zu einer ad\u00e4quaten Gesundheitsversorgung haben. Alle Asylsuchenden sind im Hausarztmodell krankenversichert. Dem SEM ist bewusst, dass asylsuchende Personen, insbesondere auch unbegleitete minderj\u00e4hrige Asylsuchende (UMA), unter psychischen St\u00f6rungen und Selbstmordgedanken leiden k\u00f6nnen. Entsprechend unterh\u00e4lt das SEM ist eine geregelte Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteuren des Gesundheitswesens im jeweiligen Standortkanton und sorgt f\u00fcr die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden in den BAZ.</p><p>3. Die Empfehlungen aus dem Bericht werden vom SEM ernst genommen und fliessen in den Leitfaden zum Umgang mit vulnerablen Personengruppen mit ein. Einzelne Empfehlungen aus dem Bericht wurden bereits umgesetzt. So zum Beispiel der Aufbau eines Mediationsnetzwerks, die Schulung der \u00c4rzteteams zum Thema Suizidpr\u00e4vention oder der Einsatz von Psychiatriefachleuten in den BAZ.</p><p>Die Asylgesuche von UMA werden individuell, sorgf\u00e4ltig und unter Einhaltung der bundes- und v\u00f6lkerrechtlichen Bestimmungen sowie der diesbez\u00fcglichen Rechtsprechung gepr\u00fcft. Im Vordergrund steht das Kindeswohl. Die Entscheide des SEM werden begr\u00fcndet und tragen den pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen der Minderj\u00e4hrigen Rechnung.</p><p>4. Das SEM unterst\u00fctzt verschiedene Massnahmen zur F\u00f6rderung der psychischen Gesundheit von Gefl\u00fcchteten (z.B. Therapieangebote und Koordination der Ambulatorien f\u00fcr Folter- und Kriegsopfer im Verbund \"Support for torture victims\") mit 675'000. Fr. pro Jahr. Dem SEM kommt grunds\u00e4tzlich bei Gesundheitsfragen und in der Gesundheitspolitik eine subsidi\u00e4re Rolle zu. Es verfolgt aber mit grossem Interesse neue Versorgungsans\u00e4tze im Bereich psychische Gesundheit, wie zum Beispiel Stepped-Care-Modelle mit initialen pr\u00e4ventiven Interventionen wie Problemmanagement und Screening. Diesbez\u00fcglich laufen aktuell Projekte (z.B. Programm gesundheitsf\u00f6rderung.ch). Es ist zu bemerken, dass in der Schweiz pr\u00e4ventive Interventionen nicht von der Krankenkasse finanziert werden.</p><p>5. Die Gesundheitsfachpersonen in den BAZ sind \u00fcber die Leistungserbringenden in der Betreuung angestellt. Das SEM legt die Rahmenbedingungen bez\u00fcglich Ressourcen und der Anforderungen an Weiterbildungen und Schulungen fest. K\u00fcrzlich wurde entschieden, die Personalressourcen in diesem Bereich zu erh\u00f6hen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes hat das BAG eine externe Firma beauftragt, eine entsprechende Bedarfsanalyse vorzunehmen. Das BAG, das SEM und die Kantone werden die Ergebnisse auswerten und bis Juni 2024 die erforderlichen Massnahmen definieren. Zus\u00e4tzlich hat das SEM zusammen mit Fachexperten zur Unterst\u00fctzung der Erfassung besonderer Bed\u00fcrfnisse im Bereich der psychischen Gesundheit einen Screening-Fragebogen entwickelt.</p><p>6. Spezifische Empfehlungen zu dieser Thematik bestehen nicht. Sollten Angeh\u00f6rige eines Opfers in einem BAZ ihrerseits suizidale Tendenzen aufweisen, w\u00fcrden die zu treffenden Massnahmen wie beispielsweise eine Hospitalisierung je nach den individuellen Umst\u00e4nden bestimmt, wie dies f\u00fcr s\u00e4mtliche suizidgef\u00e4hrdeten Asylsuchenden der Fall ist.</p><p>7. Die Schaffung einer Kommission f\u00fcr psychische Gesundheit von Asylsuchenden sieht der Bundesrat nicht vor. Das BAG konnte und kann \u00fcber sein Netzwerk im Bereich Migration und Gesundheit eine Arbeitsgruppe mit kantonalen Akteuren aktivieren, die sich mit spezifischen Problemen von Asylsuchenden befasst. Das SEM hat ebenfalls Einsitz in dieser Arbeitsgruppe. Im Weiteren besteht auch das Nationale Netzwerk Psychologische Nothilfe (NNPN), eine im Auftrag des Beauftragten des Bundesrates f\u00fcr den <a href=\"http://www.cns-cas.ch/ksd\">Koordinierten Sanit\u00e4tsdienst (KSD)</a> eingesetzte st\u00e4ndige Fachgruppe f\u00fcr die psychologische Nothilfe. Das NNPN hat verschiedene Fachgremien und koordiniert die psychologische Nothilfe u.a. auch f\u00fcr Zielgruppen aus dem Asyl- und Fl\u00fcchtlingsbereich f\u00fcr den Bund und die Partner des KSD in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Organisationen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678665600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1715158430910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671148800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Migration|Gesundheit"}}