{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20224595,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20224595,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"22.4595","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Fische im Doubs sind krank. Reaktivieren wir rasch unsere politischen Hebel, um Abhilfe zu schaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Fische im Doubs leiden in einem nie dagewesenen und besorgniserregenden Ausmass an Saprolegnia. Nach Auffassung von Fachleuten und insbesondere der Fischerinnen und Fischer, die tagt\u00e4glich mit dem Fluss leben, ist dessen Zustand - der als schlecht beurteilt wird - das Problem. Auf Schweizer Seite versucht man, mit dem Nationalen Aktionsplan f\u00fcr den Doubs die Situation zu verbessern. Doch die bisher ergriffenen Massnahmen sind bei Weitem nicht ausreichend. Es br\u00e4uchte grenz\u00fcberschreitende Koordination, und das Problem der Wasserqualit\u00e4t m\u00fcsste im ganzen Einzugsgebiet angegangen werden. Das Hauptproblem liegt darin, dass die franz\u00f6sisch-schweizerische Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Qualit\u00e4t des Wassers und der aquatischen Lebensr\u00e4ume des Doubs seit 2016 nie mehr zusammengetreten ist. Der Bundesrat soll sich bitte dazu \u00e4ussern, warum er zugunsten der Qualit\u00e4t des Doubs nicht st\u00e4rker mit Frankreich zusammenarbeitet und was er zu tun gedenkt, um dies zu \u00e4ndern, insbesondere dazu, ob er sich aktiv f\u00fcr eine rasche Zusammenkunft der erw\u00e4hnten Arbeitsgruppe einsetzen will.</p><p>Seit vergangenem Oktober verbreitet sich bei den Fischen des Doubs die Pilzkrankheit Saprolegnia wieder. Betroffen ist der gesamte franz\u00f6sisch-schweizerische Flussabschnitt. Was besonders Sorgen bereitet, ist, dass die Fische (allen voran die Forellen) mitten in der Laichperiode von dieser Krankheit befallen werden, ein Ph\u00e4nomen, das bisher noch nie beobachtet wurde. Das Ausmass der in der ersten H\u00e4lfte der Laichperiode betroffenen Fische ist unerh\u00f6rt und bereitet im Hinblick auf die kommenden Wochen grosse Sorgen. F\u00fcr die Fischerinnen und Fischer besteht kein Zweifel: Schuld an dieser Misere ist der schlechte Zustand des Flusses.</p><p>An der 43. Sitzung des St\u00e4ndigen Ausschusses der Berner Konvention im Jahr 2022 diskutierten die Vertragsparteien die Empfehlung 169 (2013) betreffend den im Doubs lebenden Rhone-Streber (Zingel asper). Der St\u00e4ndige Ausschuss betonte, er sei in grosser Sorge, weil der Rhone-Streber im Schweizer Doubs vom Aussterben bedroht sei. Er setzte grosse Hoffnung darauf, dass die gemeinsame Reflexion \u00fcber die besten strategischen Optionen zur Rettung des Rhone-Strebers f\u00fchre. Der St\u00e4ndige Ausschuss hat zudem begr\u00fcsst, dass Frankreich einen neuen Aktionsplan 2020-2030 f\u00fcr die Rettung des Rhone-Strebers und einen Plan f\u00fcr Gew\u00e4sser in Karstgebieten 2022-2027 verabschiedet hat. Er verweist auf die Notwendigkeit, an der Umsetzung der fr\u00fcheren Empfehlungen dranzubleiben, insbesondere was die Zusammenarbeit zwischen den franz\u00f6sischen und den schweizerischen Beh\u00f6rden (binationale Arbeitsgruppe \u00fcber die Wasserqualit\u00e4t) im Kampf gegen die Verschmutzung und bei der Einf\u00fchrung von Massnahmen gegen die Verschmutzung durch die Landwirtschaft anbelangt.</p><p>Die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit konzentriert sich auf Abflussbewirtschaftung und die damit verbundenen Projekte. Leider trifft sich die franz\u00f6sisch-schweizerische Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Qualit\u00e4t des Wassers und der aquatischen Lebensr\u00e4ume des franz\u00f6sisch-schweizerischen Doubs nicht mehr. </p><p>Der Bundesrat hat am 24.02.2021 auf die Interpellation 20.4460, die bereits auf dieses Problem hinwies, geantwortet. In dieser Antwort ist zu lesen: \"F\u00fcr die Schweiz ist ein solches Treffen denkbar, sofern der Fortschritt im Dossier neue Entscheide nichttechnischer Natur erfordert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Strukturen sowohl auf nationaler als auch auf binationaler Ebene ausreichen, um eine zufriedenstellende Koordination zwischen den beiden Staaten zu gew\u00e4hrleisten.\"</p><p>Dieser Meinung sind aber weder die NGO (Bericht 2022 der Berner Konvention) noch die Berner Konvention. Sie halten die Fortschritte bei der Verbesserung der Wasserqualit\u00e4t und der aquatischen Lebensr\u00e4ume des franz\u00f6sisch-schweizerischen Doubs f\u00fcr ungen\u00fcgend. Ebenso ungen\u00fcgend ist in ihren Augen die Koordination des Fortschritts der durchzuf\u00fchrenden Massnahmen. Auch wenn die Nationale Beobachtung Oberfl\u00e4chenwasserqualit\u00e4t (NAWA) Substanzen im Doubs misst und keinerlei \u00dcberschreitungen von Grenzwerten feststellt, so werden doch von blossem Auge - unter anderem von Fischerinnen und Fischern - Kolmatierung der Gew\u00e4ssersohle und die grosse Verbreitung von Algen regelm\u00e4ssig festgestellt und gemeldet. Ausserdem stellt sich die Frage, ob sich die \"Grenzwerte\" nach GSchV als Grundlage f\u00fcr einen Informationsaustausch \u00fcber die Verschmutzung durch Abw\u00e4sser und landwirtschaftliche Hilfsstoffe eignen, wenn man die Besonderheiten von Fliessgew\u00e4ssern in Karstgebieten betrachtet. </p><p>Aus dem NGO-Bericht zur Berner Konvention erf\u00e4hrt man von einem Schreiben, das schweizerische und franz\u00f6sische NGO 2020 an das BAFU und die Pr\u00e4fektur Doubs sandten. Darin forderten sie, die binationale Gruppe Wasserqualit\u00e4t solle endlich wieder zusammentreten, und verwiesen auf das Protokoll der letzten Sitzung der binationalen Gruppe vom 14. M\u00e4rz 2016, wonach die Co-Vorsitzenden vorschlugen, dass im Rahmen der technischen Gruppe rasch ein erster Austausch zum Thema Landwirtschaft stattfinden sollte. Es wurde pr\u00e4zisiert, die Problematiken \"N\u00e4hrstoffe\" und \"Pestizide\" seien bei den Reflexionen zu ber\u00fccksichtigen und (...) man m\u00fcsse sich auf die wirklich problematischen Parameter konzentrieren. Dabei sollte die Frage m\u00f6glicher Verzerrungen im Zusammenhang mit der Kalibrierung der Nachweisgrenzen einbezogen werden. Angesichts der aktuellen Situation ist es bedauerlich und unverst\u00e4ndlich, dass dieser Austausch nicht stattgefunden hat. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch sollten zwischen den franz\u00f6sischen und schweizerischen Beh\u00f6rden intensiviert werden, insbesondere im Hinblick auf die Verschmutzung durch Abwasser und landwirtschaftliche Hilfsstoffe.</p><p>Angesichts der Dringlichkeit bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Wird sich der Bundesrat daf\u00fcr einsetzen, dass die binationale Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Qualit\u00e4t des Wassers und der aquatischen Lebensr\u00e4ume des franz\u00f6sisch-schweizerischen Doubs endlich auf politischer und nicht nur auf \"technischer\" Ebene zusammentritt und damit ein Informationsaustausch \u00fcber die Verschmutzung durch Abw\u00e4sser und landwirtschaftliche Hilfsstoffe stattfindet? Wenn ja, in welchem Zeitraum?</p><p>- Beabsichtigt er, die Verb\u00e4nde (NGO, Fischereiverb\u00e4nde) in diese binationale Gruppe einzubeziehen, um der Forderung nachzukommen, die von diesen Kreisen seit Langem gestellt wird?</p><p>- Will sich der Bundesrat daf\u00fcr einsetzen, dass die binationale Gruppe einen konkreten \"binationalen Aktionsplan\" zur Rettung des Doubs mit den dazugeh\u00f6rigen Finanzierungen einf\u00fchrt und dass Meinungsverschiedenheiten zu diesem Aktionsplan innerhalb der binationalen Gruppe geschlichtet werden k\u00f6nnen?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat generell, weitere Massnahmen zu ergreifen oder spezifische Gesetze zu erlassen, um die Qualit\u00e4t des Doubs und seine Biodiversit\u00e4t zu verbessern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4460 Fivaz bereits ausgef\u00fchrt hat, wird die franz\u00f6sisch-schweizerische Arbeitsgruppe f\u00fcr die Verbesserung der Wasserqualit\u00e4t und des aquatischen Lebensraums des Doubs (im Folgenden binationale Arbeitsgruppe) erneut zusammentreten, wenn politische Entscheidungen oder eine \u00c4nderung der strategischen Ausrichtung erforderlich sind. Gegenw\u00e4rtig steht f\u00fcr den Bundesrat die Umsetzung der Massnahmen des binationalen Aktionsplans im Vordergrund, welche von der technischen Gruppe der binationalen Arbeitsgruppe begleitet wird.</p><p>2. Die interessierten Kreise wie auch die Schweizer NGOs geh\u00f6ren bereits als st\u00e4ndige Mitglieder der binationalen Arbeitsgruppe an. Die Delegation der Schweiz in der binationalen Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Kantonsbeh\u00f6rden, des Parc naturel r\u00e9gional du Doubs und des Fischereiverbands des Kantons Jura.</p><p>Der Vertreter der Schweizer Fischerinnen und Fischer hat an den beiden letzten Treffen der binationalen Arbeitsgruppe (2015 und 2016) nicht teilgenommen.</p><p>3. Die binationale Arbeitsgruppe hat an ihrem Treffen vom 22. Januar 2014 einem binationalen Aktionsplan formell zugestimmt. Sie verfolgt und beurteilt die Umsetzung der darin vorgesehenen Massnahmen. Die meisten der im Aktionsplan genannten Vorhaben werden derzeit durchgef\u00fchrt oder sind bereits abgeschlossen. Von der auf Schweizer Seite geplanten Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualit\u00e4t wurden verschiedene bereits realisiert (Sanierung und Vergr\u00f6sserung mehrerer Abwasserreinigungsanlagen [ARA]), einige weitere stehen kurz vor der Vollendung (zus\u00e4tzliche Behandlungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen in der ARA La Chaux-de-Fonds) oder laufen noch (zus\u00e4tzliche Behandlungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen in der ARA Le Locle). F\u00fcr die Finanzierung der Massnahmen des binationalen Aktionsplans sind keine zus\u00e4tzlichen Mittel notwendig. Die bestehenden Programme des Bundes (Elimination von Mikroverunreinigungen in den ARA, Revitalisierungen, Sanierung von Wasserkraftanlagen, Massnahmen in der Landwirtschaft usw.) reichen aus.</p><p>4. Die Bundesgesetzgebung \u00fcber den Gew\u00e4sserschutz (GSchG; SR 814.20), den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) und die Fischerei (BGF; SR 923.0) gilt f\u00fcr alle Fliessgew\u00e4sser der Schweiz und somit auch f\u00fcr den Doubs. Der Vollzug der entsprechenden Bestimmungen (Revitalisierungen, Elimination von Mikroverunreinigungen in den ARA, Sanierung von Wasserkraftanlagen usw.) ist im Gange und stellt sicher, dass die angestrebten Ziele, n\u00e4mlich ein guter Zustand der Gew\u00e4sser und der Biodiversit\u00e4t, erreicht werden. Der Bundesrat sieht daher keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1676419200000)\/","SubmittedBy":"Vara C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678320000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1751961357233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1671148800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5117,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Umwelt"}}