{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230016,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20230016,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.016","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"AHVG. \u00c4nderung (Anpassung der Renten an die Teuerung)","Description":"Botschaft vom 22. Februar 2023 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Renten an die Teuerung)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.02.2023</b></p><p><b>Anpassung der AHV/IV-Renten an die volle Teuerung</b></p><p><b>Die AHV/IV-Renten, die Erg\u00e4nzungsleistungen und die \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen sollen zus\u00e4tzlich zur bereits erfolgten Rentenanpassung erh\u00f6ht werden, damit die volle Teuerung ausgeglichen wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 die Botschaft zu einer \u00c4nderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Damit erf\u00fcllt er den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der rentenbeziehenden Personen zu st\u00e4rken.</b></p><p>Der Bundesrat passt die ordentlichen AHV/IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung an, wobei jeweils auf das arithmetische Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) abgest\u00fctzt wird. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2023 mit einer Erh\u00f6hung der Minimalrente um 30 Franken und der Maximalrente um 60 Franken (bei voller Beitragsdauer). Weil der Preisindex im Jahr 2022 ausnahmsweise mehr anstieg als der Lohnindex, hatte die Anpassung nach dem Mischindex zur Folge, dass die Renten um 2,5\u00a0Prozent angehoben wurden, w\u00e4hrend die Teuerung in diesem Jahr 2,8\u00a0Prozent betrug. Die Rentenanpassung vermochte die Teuerung also nicht vollst\u00e4ndig auszugleichen. In Erf\u00fcllung einer Motion hat der Bundesrat nun eine \u00c4nderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie sieht eine zus\u00e4tzliche, ausserordentliche Rentenanpassung vor, so dass die Teuerung vollumf\u00e4nglich ausgeglichen wird.</p><p></p><p>Vorgesehene Umsetzung der Teuerungsanpassung</p><p>Die zuhanden des Parlaments verabschiedete befristete \u00c4nderung des AHV-Gesetzes sieht eine einmalige Anpassung der Alters- und Hinterlassenenrenten vor. Diese Anpassung gilt auch f\u00fcr die Renten der IV. F\u00fcr diese ausserordentliche Erh\u00f6hung wird nur der Preisanstieg, nicht aber das Lohnwachstum ber\u00fccksichtigt. So werden die Renten um die mit der ordentlichen Rentenanpassung per 1. Januar 2023 nicht ausgeglichene Teuerung erh\u00f6ht. F\u00fcr den Fall, dass die Gesetzes\u00e4nderung in der Fr\u00fchlingssession 2023 vom Parlament verabschiedet wird, k\u00f6nnte der Teuerungsausgleich fr\u00fchestens per 1. Juli 2023 umgesetzt werden. Die zus\u00e4tzliche Rentenerh\u00f6hung soll ab dann ausbezahlt werden. Sie soll so berechnet sein, dass sie auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni 2023 kompensiert.</p><p></p><p>Berechnung der angepassten Renten</p><p>F\u00fcr die Berechnung der neuen Renten wird auf die Teuerung des Jahres 2022 abgestellt, welche sich auf 2,8 Prozent belief. Die Differenz zur bereits vorgenommenen Rentenerh\u00f6hung um 2,5 Prozent betr\u00e4gt 0,3 Prozentpunkte. Die darauf gest\u00fctzten Berechnungen ergeben eine Erh\u00f6hung der monatlichen Minimalrente um 5 Franken. F\u00fcr den Fall, dass die \u00c4nderung per 1. Juli 2023 in Kraft tritt, umfasst die Teuerungsanpassung eine zus\u00e4tzliche Erh\u00f6hung um 2 Franken, um auch die Monate Januar bis Juni 2023 zu ber\u00fccksichtigen. Insgesamt wird damit die Minimalrente um 7 Franken von 1225 auf 1232 Franken erh\u00f6ht, die Maximalrente entsprechend um 14 Franken von 2450 auf 2464 Franken (Betr\u00e4ge bei voller Beitragsdauer). Diese ausserordentliche Anpassung der Renten an die Teuerung \u00e4ndert den Rhythmus der ordentlichen Rentenanpassungen unter Ber\u00fccksichtigung des Mischindexes nicht. Sie soll bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Rentenanpassung gelten, die voraussichtlich per 1. Januar 2025 vorgenommen wird.</p><p></p><p>Anpassung auch der Erg\u00e4nzungs- und \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen</p><p>Die Betr\u00e4ge f\u00fcr den allgemeinen Lebensbedarf, die bei der Berechnung der Erg\u00e4nzungsleistungen und der \u00dcberbr\u00fcckungsleistungen ber\u00fccksichtigt werden, sollen um denselben Prozentsatz erh\u00f6ht werden wie die Renten. Diese Betr\u00e4ge werden auf Verordnungsebene angepasst. Entsprechend angepasst werden ebenfalls weitere Leistungen der AHV und IV, die direkt auf der Basis der AHV-Minimalrente berechnet werden. Hingegen werden die Grenzbetr\u00e4ge in der beruflichen Vorsorge sowie die Beitr\u00e4ge von Selbst\u00e4ndigerwerbenden und Nichterwerbst\u00e4tigen an die AHV, IV und EO nicht ver\u00e4ndert.</p><p></p><p>Kosten der h\u00f6heren Leistungen</p><p>Die vorgesehene zus\u00e4tzliche Erh\u00f6hung der Renten \u00fcber die ordentliche Rentenanpassung hinaus f\u00fchrt in den Jahren 2023 und 2024 zu Mehrkosten f\u00fcr die AHV von insgesamt 418 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich grunds\u00e4tzlich j\u00e4hrlich mit einem Beitrag in der H\u00f6he von 20,2\u00a0Prozent an den Ausgaben der AHV. Diese zus\u00e4tzliche Erh\u00f6hung der Renten soll jedoch ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden. Die IV tr\u00e4gt Mehrausgaben von insgesamt 54 Millionen Franken. Die Anpassung der Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und IV verursacht zus\u00e4tzliche Kosten von rund 2,5 Millionen Franken zulasten des Bundes und 0,9 Millionen Franken f\u00fcr die Kantone.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2023</b></p><p><b>Nationalrat vollzieht Kehrtwende bei AHV-Teuerungsausgleich</b></p><p><b>Der Nationalrat will nichts mehr wissen von einem vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten in diesem Jahr. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, auf eine Umsetzungsvorlage einzutreten. In der Herbstsession hatte er einer Motion mit dem selben Anliegen noch zugestimmt.</b></p><p>Die grosse Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid mit 97 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit dem Antrag einer knappen Mehrheit ihrer Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Das Gesch\u00e4ft geht an den St\u00e4nderat.</p><p>Gegen die zus\u00e4tzliche Rentenerh\u00f6hung stellten sich neben FDP und SVP auch die Gr\u00fcnliberalen. Die AHV sei heute schon finanziell belastet, begr\u00fcndete Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP/VS) die Haltung der Kommissionsmehrheit.</p><p>Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur H\u00e4lfte auf der Teuerung und zur H\u00e4lfte auf der Lohnentwicklung.</p><p></p><p>\"Massiver Kaufkraftverlust\"</p><p>Es gehe um einen Ausgleich der Teuerung f\u00fcr die \u00c4rmsten im Land, widersprach Christian Lohr (Mitte/TG). Man m\u00fcsse jenen helfen, die sich nicht selbst gegen die aktuelle Entwicklung wehren k\u00f6nnten.</p><p>Lohr r\u00e4umte aber ein, \u00fcber die Finanzierung des Vorhabens m\u00fcsse zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt nochmals diskutiert werden. Die zus\u00e4tzliche Rentenerh\u00f6hung kostet insgesamt 418 Millionen Franken f\u00fcr die Jahre 2023 und 2024. Die Mehrkosten sollen nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.</p><p>SP-Co-Pr\u00e4sidentin Mattea Meyer (ZH) sagte namens ihrer Fraktion, Rentnerinnen und Rentner erlitten einen massiven Kaufkraftverlust - insbesondere wegen des Anstiegs der Krankenkassenpr\u00e4mien und der Miet-Nebenkosten. Dagegen unt\u00e4tig zu bleiben, sei volkswirtschaftlich Unsinn.</p><p></p><p>FDP sieht Wahlkampf-Man\u00f6ver</p><p>Regine Sauter (FDP/ZH) kritisierte dagegen die zus\u00e4tzliche Rentenerh\u00f6hung als Wahlkampf-Man\u00f6ver. Zudem sei das Vorhaben unfair. Familien erhielten nichts, w\u00e4hrend auch profitiere, wer bei der AHV eine Maximalrente beziehe.</p><p>F\u00fcr Nichteintreten war auch die SVP. Der Bundesrat habe mit der j\u00fcngsten Rentenerh\u00f6hung bereits auf die aktuellen Entwicklungen reagiert. Bereits im Januar hatte die Landesregierung die Renten um 2,5 Prozent erh\u00f6ht. In der Debatte am Mittwoch ging es lediglich noch darum, ob weitere 0,3 Prozentpunkte dazukommen sollen.</p><p>Konkret w\u00fcrde dies eine Erh\u00f6hung um f\u00fcnf Franken im Monat f\u00fcr die Minimalrente und von zw\u00f6lf Franken f\u00fcr die Maximalrente bedeuten. Ausbezahlt werden kann die zus\u00e4tzliche Rentenerh\u00f6hung fr\u00fchestens per Anfang Juli. Sie w\u00fcrde so berechnet, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni kompensiert werden. Daf\u00fcr w\u00fcrden zus\u00e4tzliche zwei Franken monatlich ausbezahlt.</p><p>Melanie Mettler (GLP/BE) kritisierte das ganze Vorhaben als zu ungezielt. Gerade bei den Rentnerinnen und Rentnern sei die Ungleichheit sehr gross.</p><p>Katharina Prelicz-Huber (ZH) widersprach namens der Fraktion der Gr\u00fcnen, die AHV sei mit ihrem Umlageverfahren das gerechteste Sozialwerk der Schweiz. Das eigentliche Problem bestehe darin, dass selbst die Maximalrente kaum existenzsichernd sei.</p><p></p><p>Im Herbst gab es noch ein Ja</p><p>Noch im September hatte eine Fraktionsmotion der Mitte f\u00fcr den vollen Teuerungsausgleich im Nationalrat eine knappe Mehrheit gefunden. Damals setze sich eine Allianz von SP, Gr\u00fcnen und Mitte-Partei durch - w\u00e4hrend es auf der Gegnerseite Abwesenheiten gab.</p><p>Wenige Tage sp\u00e4ter hiess auch der St\u00e4nderat zwei inhaltlich gleichlautende Vorst\u00f6sse gut. In der Wintersession stimmte er zudem der Motion aus dem Nationalrat zu und bekr\u00e4ftigte damit seine Haltung.</p><p>Nun wird sich die kleine Kammer am Donnerstag ein drittes Mal mit dem Thema befassen. Dann steht dort die Beratung der Umsetzungsvorlage des Bundesrats auf dem Programm. Anders als im Nationalrat haben im St\u00e4nderat SP, Gr\u00fcne und Mitte-Partei zusammen eine Mehrheit.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.03.2023</b></p><p><b>Parlament beerdigt vollen Teuerungsausgleich bei der AHV</b></p><p><b>AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten in diesem Jahr definitiv keinen vollen Teuerungsausgleich. Nach dem National- hat es am Donnerstag auch der St\u00e4nderat abgelehnt, auf eine entsprechende Umsetzungsvorlage einzutreten.</b></p><p>Die kleine Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid \u00e4usserst knapp mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit einer knappen Minderheit der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).</p><p>Mit dem Entscheid ist die \u00c4nderung des AHV-Gesetzes vom Tisch. Der Nationalrat hatte es bereits am Mittwoch abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.</p><p>Konkret ging es darum, ob zur im Januar vom Bundesrat vorgenommenen Rentenerh\u00f6hung um 2,5 Prozent weitere 0,3 Prozentpunkte dazukommen sollten. Die Mehrkosten f\u00fcr die Jahre 2023 und 2024 h\u00e4tten 418 Millionen Franken betragen. Sie sollten nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.</p><p>Der vorgesehene Betrag sei f\u00fcr Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger einer Minimalrente keineswegs unerheblich, argumentierte Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der Kommissionsmehrheit vergeblich.</p><p></p><p>Kritik an \"Mikrogesetzgebung\"</p><p>Auch Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) sah Handlungsbedarf. F\u00fcr Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkommen sei die bereits erfolgte Erh\u00f6hung angesichts steigender Krankenkassenpr\u00e4mien und Miet-Nebenkosten nicht ausreichend. Dies auch, weil die Teuerung im laufenden Jahr darin noch gar nicht ber\u00fccksichtigt sei.</p><p>Carobbio Guscetti warnte vor einem massiven Kaufkraftverlust f\u00fcr Rentnerinnen und Rentner. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sch\u00e4tzt diesen f\u00fcr einen durchschnittlichen Rentenhaushalt auf rund acht Prozent bis Ende 2024.</p><p>Alex Kuprecht (SVP/SZ) sprach dagegen von einer \"Mikrogesetzgebung\". Es gehe bei der Minimalrente um gerade mal 25 Rappen pro Tag. Daf\u00fcr sei der administrative Aufwand unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Im Wesentlichen sei die Teuerung durch die bereits erfolgte Rentenerh\u00f6hung im Januar schon ausgeglichen.</p><p>Auch Josef Dittli (FDP/UR) wollte nicht am bestehenden System schrauben. In den vergangenen Jahren mit Negativteuerung h\u00e4tten Rentnerinnen und Rentner davon profitiert. Nach einer Rentensenkung habe damals niemand gerufen.</p><p></p><p>Eine Kehrtwende</p><p>Mit der Umsetzungsvorlage erf\u00fcllte der Bundesrat einen Auftrag beider R\u00e4te - obwohl er sich urspr\u00fcnglich gegen das Vorhaben gestellt hatte.</p><p>Durch die zus\u00e4tzliche Rentenerh\u00f6hung h\u00e4tten Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger einer Minimalrente sieben Franken mehr im Monat erhalten. Bei der Maximalrente h\u00e4tte es 14 Franken mehr gegeben.</p><p>Die Entscheide von National- und St\u00e4nderat bedeuten eine Kehrtwende. In Sonderdebatten zur Kaufkraft im September hatten sich beide R\u00e4te daf\u00fcr ausgesprochen, die Teuerung bei AHV- und IV-Renten sowie Erg\u00e4nzungsleistungen voll auszugleichen. Die Diskussion stand damals insbesondere unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs.</p><p>Damals hatte sich eine Allianz aus Mitte-Partei, SP und Gr\u00fcnen durchgesetzt. Als es an die Umsetzung der Idee ging, war dies nun auch im St\u00e4nderat nicht mehr der Fall. Dies, obwohl die drei Parteien dort eine Mehrheit haben.</p><p>Der volle Teuerungsausgleich bei der AHV war eine von zwei Forderungen zum Thema Kaufkraft, die SP und Mitte in den Sonderdebatten im Herbst 2022 gemeinsam in den beiden R\u00e4ten eingebracht hatten.</p><p>Das zweite Vorhaben, die vor\u00fcbergehende Erh\u00f6hung des Bundesbeitrags an die Verbilligung der Krankenkassenpr\u00e4mien um 30 Prozent, war schon in der Wintersession definitiv gescheitert, da sich im St\u00e4nderat keine Mehrheit daf\u00fcr fand.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1677715200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2836","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770758258433)\/","SubmissionDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Sozialer Schutz"}}