{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20230021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.021","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 17. Mai 2023 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Zulassung als Strassentransportunternehmen","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.05.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Fairer Wettbewerb im grenz\u00fcberschreitenden Strassentransport</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat will im internationalen G\u00fctertransport auf der Strasse den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gew\u00e4hrleisten. F\u00fcr Unternehmen, die Lieferwagen grenz\u00fcberschreitend f\u00fcr den gewerblichen G\u00fcterverkehr einsetzen, soll eine Lizenzpflicht eingef\u00fchrt werden. Gest\u00fctzt auf das grunds\u00e4tzlich positive Echo in der Vernehmlassung hat der Bundesrat entsprechende Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Gesetzesanpassungen an seiner Sitzung vom 17. Mai 2023 zuhanden des Parlaments verabschiedet.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Gesetzesanpassung sieht vor, dass im grenz\u00fcberschreitenden Strassentransport neu auch Unternehmen lizenzpflichtig werden, die Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen f\u00fcr den gewerbsm\u00e4ssigen G\u00fcterverkehr einsetzen. Bis jetzt brauchen Unternehmen erst eine Lizenz, wenn sie Fahrzeuge \u00fcber 3,5 Tonnen einsetzen. Mit der neuen Regelung werden f\u00fcr Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen. Mit der Lizenzpflicht stellt der Bund sicher, dass im Strassentransport Unternehmen t\u00e4tig sind, die zuverl\u00e4ssig, finanziell leistungsf\u00e4hig und fachlich geeignet sind. Nicht gewerbsm\u00e4ssige Werkzeug- und Materialtransporte von Handwerkern sind weiterhin von der Lizenzpflicht ausgenommen.</p><p class=\"Standard_d\">Eine weitere Gesetzesanpassung richtet sich gegen \"Briefkastenfirmen\". Es soll k\u00fcnftig verhindert werden, dass ausl\u00e4ndische Transportunternehmen in einem Land Scheinfirmen er\u00f6ffnen, um auf diese Weise das Kabotageverbot zu umgehen oder von tieferen Sozialstandards f\u00fcr das Fahrpersonal zu profitieren. Um die Kontrollen effizienter zu machen, soll der Informationsfluss zwischen den entsprechenden Beh\u00f6rden der EU-Mitgliedstatten und der Schweiz verbessert werden.</p><p class=\"Standard_d\">In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat auch die Revision des Entsendegesetzes zur Diskussion gestellt. Die Regelung enthielt den Informationsaustausch und die Amtshilfe bei der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen von schweizerischen Transportunternehmen, die ihre Chauffeure in die EU entsenden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und der R\u00fcckmeldungen der EU zur schweizerischen Umsetzung verzichtet der Bundesrat darauf, die Vorlage weiter zu verfolgen. F\u00fcr den Strassentransport zwischen der Schweiz und der EU bleibt somit das bisherige Entsenderecht anwendbar; der Regelungsunterschied mit der EU wirkt in der Praxis nicht gross aus.</p><p class=\"Standard_d\">Mit seiner Gesetzesvorlage geht der Bundesrat in die gleiche Richtung wie die EU mit ihrem \"Mobilit\u00e4tspaket\" von 2020. Die Vorlage geht jetzt ins Parlament.</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.09.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat ist f\u00fcr Lizenzpflicht f\u00fcr Lieferwagen im Grenzverkehr</strong><br><strong>F\u00fcr Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen sollen Strassentransporteure k\u00fcnftig eine Lizenz beantragen m\u00fcssen. Bisher ist eine Lizenz erst bei G\u00fcterfahrzeugen ab dreieinhalb Tonnen n\u00f6tig. Es soll aber Ausnahmen geben.</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Nationalrat hat am Dienstag \u00c4nderungen des Bundesgesetzes \u00fcber die Zulassung als Strassentransportunternehmen in der Gesamtabstimmung mit 191 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit der Revision will der Bundesrat den grenz\u00fcberschreitenden G\u00fcterverkehr auf der Strasse konkurrenzf\u00e4higer gestalten und mit der EU in Einklang bringen. Daf\u00fcr schl\u00e4gt er eine Lizenzpflicht auch f\u00fcr 2,5-Tonnen-Lieferwagen von Unternehmen vor, welche diese Transporte anbieten. Mit der neuen Regelung w\u00fcrden f\u00fcr Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen, argumentiert die Landesregierung.</p><p class=\"Standard_d\">In der Schweiz w\u00e4ren von dem Schritt etwa tausend Firmen zus\u00e4tzlich betroffen, wie es in der Botschaft zur Gesetzes\u00e4nderung heisst. Bis anhin brauchen demnach etwas \u00fcber 7000 Transportunternehmen im grenz\u00fcberschreitenden G\u00fcter- und Personenverkehr eine Lizenz.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Ausnahmen im Gesetz</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat verankerte explizit im Gesetz, dass Lieferwagen f\u00fcr nicht transportorientierte T\u00e4tigkeiten, wie etwa der Transport von G\u00fctern f\u00fcr Servicedienstleistungen oder Ersatzteile, nicht von der Zulassungspflicht betroffen sind. Auch f\u00fcr die gewerbsm\u00e4ssige G\u00fcterbef\u00f6rderung in der Schweiz soll keine Zulassungsbewilligung notwendig sein.</p><p class=\"Standard_d\">N\u00f6tig werden die Anpassungen wegen des \"Mobilit\u00e4tspakets\" der EU mit neuen Vorschriften f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Transport von Personen und G\u00fctern. Mit der Lizenzpflicht soll sichergestellt werden, dass im Strassentransport Unternehmen t\u00e4tig sind, die zuverl\u00e4ssig, finanziell leistungsf\u00e4hig und fachlich geeignet sind.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Anpassung bei der Kontrolle von Briefkastenfirmen soll zudem verhindern, dass Unternehmen mit der Gr\u00fcndung solcher Unternehmen das Schweizer Kabotageverbot unterlaufen, also das Verbot des Transports von Ort zu Ort im Inland. Zudem soll sie Dumping bei Sozial- oder Technikstandards den Riegel schieben.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 19.12.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament ist f\u00fcr Lizenzpflicht f\u00fcr Lieferwagen im Grenzverkehr</strong><br><strong>F\u00fcr Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen sollen Strassentransporteure k\u00fcnftig eine Lizenz beantragen m\u00fcssen. Bisher ist eine Lizenz erst bei G\u00fcterfahrzeugen ab dreieinhalb Tonnen n\u00f6tig. Es soll aber Ausnahmen geben.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat hat am Dienstag als Zweitrat mehrere \u00c4nderungen des Bundesgesetzes \u00fcber die Zulassung als Strassentransportunternehmen in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Es verbleiben noch kleinere Differenzen.</p><p class=\"Standard_d\">Mit der Revision will der Bundesrat den grenz\u00fcberschreitenden G\u00fcterverkehr auf der Strasse konkurrenzf\u00e4higer gestalten und mit der EU in Einklang bringen. Daf\u00fcr schl\u00e4gt er eine Lizenzpflicht auch f\u00fcr 2,5-Tonnen-Lieferwagen von Unternehmen vor, die diese Transporte anbieten. Mit der neuen Regelung w\u00fcrden f\u00fcr Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen, argumentiert die Landesregierung.</p><p class=\"Standard_d\">In der Schweiz w\u00e4ren von dem Schritt etwa tausend Firmen zus\u00e4tzlich betroffen, wie es in der Botschaft zur Gesetzes\u00e4nderung heisst. Bis anhin brauchen demnach etwas \u00fcber 7000 Transportunternehmen im grenz\u00fcberschreitenden G\u00fcter- und Personenverkehr eine Lizenz.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Ausnahmen im Gesetz</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr Unternehmen, die gewerbsm\u00e4ssig G\u00fcter in der Schweiz bef\u00f6rdern, soll auch k\u00fcnftig keine Zulassungsbewilligung notwendig sein. Der Nationalrat verankerte explizit im Gesetz, dass Lieferwagen f\u00fcr nicht transportorientierte T\u00e4tigkeiten, wie etwa den Transport von G\u00fctern f\u00fcr Servicedienstleistungen oder Ersatzteile, keine Lizenz ben\u00f6tigen.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat pr\u00e4zisierte, dass keine Unternehmen unter die neue Zulassungspflicht fallen sollen, welche die G\u00fcter ausschliesslich zur Erbringung der von ihnen angebotenen Dienstleistung bef\u00f6rdern. Zus\u00e4tzlich beschloss die kleine Kammer einstimmig, dass beim Register der Strassentransportunternehmen zwei Erhebungsvorgaben - namentlich die Anzahl der besch\u00e4ftigten Personen und die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge - gestrichen werden sollen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat wird diese Differenzen im kommenden Jahr erneut diskutieren.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 26.02.2024</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 29.02.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.06.2024</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Revidiertes Gesetz zu Strassentransportunternehmen ist unter Dach</strong><br><strong>Der Bund kann den grenz\u00fcberschreitenden G\u00fcterverkehr auf der Strasse teilweise neu regeln. St\u00e4nde- und Nationalrat haben die letzten Differenzen bei einer Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Zulassung als Strassentransportunternehmen beseitigt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat schloss sich am Montag bei der Frage, welche Daten in einem Register des Bundes auftauchen sollen, der Position des St\u00e4nderats an. Damit ist das mit dem Buchstaben STUG abgek\u00fcrzte Gesetz bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen in den beiden R\u00e4ten.</p><p class=\"Standard_d\">Nicht in diesem Register verzeichnet werden nach dieser Einigung die Zahl der am Ende des Jahrs f\u00fcr ein Unternehmen besch\u00e4ftigten Personen. Das gilt auch f\u00fcr die Kennzeichen der Firmenfahrzeuge. Der St\u00e4nderat wollte den b\u00fcrokratischen Aufwand f\u00fcr die Unternehmen m\u00f6glichst tief halten.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission machte sich vergeblich f\u00fcr die Aufnahme dieser Daten stark - mit dem Argument, damit lasse sich dereinst ein Anschluss an ein europ\u00e4isches Strassentransportunternehmsregister sicherstellen.</p><p class=\"Standard_d\">Auch Bundesrat Albert R\u00f6sti warb f\u00fcr den Minderheitsantrag. Andernfalls gebe sich die Schweiz ein nicht europakompatibles Strassentransport-Unternehmensregister, und das sei doch schade, so der Verkehrsminister. Mit 116 zu 68 Stimmen wurde der Minderheitsantrag abgelehnt.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Lizenzpflicht f\u00fcr Lieferwagen neu ab 2,5 Tonnen</p><p class=\"Standard_d\">Grund f\u00fcr die STUG-Revision sind neue Vorschriften der EU beim Transport von Personen und G\u00fctern. Mit der Vorlage will der Bundesrat den grenz\u00fcberschreitenden Strassen-G\u00fcterverkehr aber auch konkurrenzf\u00e4higer machen und f\u00fcr Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse schaffen.</p><p class=\"Standard_d\">Das revidierte Gesetz sieht deshalb eine Lizenzpflicht f\u00fcr Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen im internationalen Verkehr vor. Bisher lag die Grenze bei dreieinhalb Tonnen. Es soll Ausnahmen geben.</p><p class=\"Standard_d\">Laut Parlamentsunterlagen sind von dieser Ausweitung der Pflicht etwa tausend Firmen zus\u00e4tzlich betroffen. Bis anhin brauchen diesen Unterlagen zufolge etwas \u00fcber 7000 Transportunternehmen im grenz\u00fcberschreitenden G\u00fcter- und Personenverkehr eine Lizenz.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718359556000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|44|48","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1747314548173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1684281600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Verkehr"}}