{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20230032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.032","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, Ausbauschritt 2023 f\u00fcr die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und \u00c4nderung des Bundesbeschlusses \u00fcber das Nationalstrassennetz","Description":"Botschaft vom 22. Februar 2023 zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, zum Ausbauschritt 2023 f\u00fcr die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses \u00fcber das Nationalstrassennetz","InitialSituation":"<p class=\"Standard_d\"><strong>Die Nationalstrassen leisten einen wichtigen Beitrag zur verkehrlichen Erschliessung der Schweiz. Nach Ansicht des Bundesrates m\u00fcssen sie in einem guten Zustand erhalten werden. Dazu muss auch weiterhin in ihren Betrieb, ihren Unterhalt und ihre Erweiterung investiert werden. An seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 &nbsp;verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments, welche vier Bundesbeschl\u00fcsse umfasst, darunter den Bundesbeschluss \u00fcber den Ausbauschritt 2023 f\u00fcr die Nationalstrassen (Entwurf 2) und den Bundesbeschluss \u00fcber den diesbez\u00fcglichen Verpflichtungskredit in H\u00f6he von 4,354 Milliarden Franken (Entwurf 3). Ziel des Bundesrates ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern. F\u00fcr den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen f\u00fcr den Zeitraum 2024\u20132027 beantragte er zus\u00e4tzlich einen Zahlungsrahmen von 8,787 Milliarden Franken (Entwurf 1). Das Parlament nahm die vier Bundesbeschl\u00fcsse am 29. September 2023 an. Nur der Bundesbeschluss \u00fcber den Ausbauschritt 2023 f\u00fcr die Nationalstrassen unterstand dem fakultativen Referendum. Da das Referendum formell zustande gekommen ist, entscheiden die Stimmberichtigten am 24. November 2024 \u00fcber diese Vorlage.</strong></p><p class=\"Standard_d\"><br>Ausgangslage&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Laut den Verkehrsprognosen des Bundes werden bis 2040 rund 450 Kilometer, d. h. etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelm\u00e4ssig \u00fcberlastet sein, falls keine Gegenmassnahmen getroffen werden. Auf fast 170 Kilometern wird es t\u00e4glich w\u00e4hrend zwei bis vier Stunden Stau oder stockenden Verkehr geben. Die grossen St\u00e4dte und Agglomerationen sind von diesen Engp\u00e4ssen am st\u00e4rksten betroffen. Den drohenden Kapazit\u00e4tsengp\u00e4ssen kann in erster Linie mit einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur begegnet werden. Dazu geh\u00f6ren neben gesamtverkehrlichen Optimierungen insbesondere die Realisierung von zus\u00e4tzlichen Geschwindigkeitsharmonisierungs- und Gefahrenwarnanlagen (GHGW), Tropfenz\u00e4hlersysteme an den Anschl\u00fcssen und lokale Pannenstreifenumnutzungen. Auch bereits erfolgte Anpassungen der Verkehrsregeln, wie zum Beispiel die Erlaubnis, an Kolonnen rechts vorbeizufahren, oder das Reissverschlussprinzips im Vorfeld eines Fahrstreifenabbaus, geh\u00f6ren dazu. Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes soll zudem rasch das Potenzial des automatisierten Fahrens erschlossen werden. Trotz dieser Massnahmen sind auf den am st\u00e4rksten belasteten Abschnitten gezielte Kapazit\u00e4tserweiterungen notwendig, um die Funktionsf\u00e4higkeit des Nationalstrassennetzes aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) ausgearbeitet. Dieses wird laufend aktualisiert und in der Regel alle vier Jahre dem Parlament vorgelegt.<br>Die am dringendst ben\u00f6tigten und am weitesten fortgeschrittenen Erweiterungsprojekte werden jeweils einem Ausbauschritt zugeordnet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, f\u00fcnf Projekte aus dem Realisierungshorizont 2030 dem Ausbauschritt 2023 zuzuweisen und definitiv zu beschliessen. Folgende f\u00fcnf Vorhaben mit einem Gesamtumfang von rund 4 Milliarden Franken werden voraussichtlich in den<br>n\u00e4chsten vier Jahren baureif sein:<br>A1 Wankdorf BE \u2013 Sch\u00f6nb\u00fchl BE<br>A1 Sch\u00f6nb\u00fchl BE \u2013 Kirchberg BE<br>A1 Rosenbergtunnel in St. Gallen<br>A2 Rheintunnel in Basel<br>A4 F\u00e4senstaubtunnel in Schaffhausen</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr die Realisierung dieser Projekte beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 4,002 Milliarden Franken brutto (Kostenstand 2020, ohne MWST und Teuerung). Hinzu kommen noch 52 Millionen Franken f\u00fcr den Trassenabtausch des Bahnprojekts Br\u00fcttenertunnel zwischen Bahn<br>und Strasse (Glatttalautobahn) und 300 Millionen Franken f\u00fcr die Planung der \u00fcbrigen Erweiterungsprojekte.&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">(Quellen: Botschaft und Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. Februar 2023)</p>","Proceedings":"<p>Der <strong>Nationalrat</strong> als Erstrat besch\u00e4ftigte sich mit diesem Gesch\u00e4ft in der Sommersession 2023. Der Bundesbeschluss \u00fcber den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024\u20132027 f\u00fcr Betrieb, Unterhalt und Ausbau sowie der Bundesbeschluss \u00fcber das Nationalstrassennetz waren unumstritten. Diskutiert wur-den insbesondere die Entw\u00fcrfe 2 und 3 der Botschaft des Bundesrates, d. h. der Bundesbeschluss \u00fcber den Ausbauschritt 2023 f\u00fcr die Nationalstrassen (Entwurf 2) und der Bundesbeschluss \u00fcber den dies-bez\u00fcglichen Verpflichtungskredit (Entwurf 3). Da das Referendum ausschliesslich den Entwurf 2 betrifft, konzentriert sich die folgende Zusammenfassung auf die Beratungen \u00fcber diesen Entwurf.<br>Christian Wasserfallen (RL, BE) erkl\u00e4rte als Berichterstatter der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmel-dewesen, dass die Kommission dem Entwurf ein vom Bundesrat nicht ber\u00fccksichtigtes Projekt in der Westschweiz hinzugef\u00fcgt hat, n\u00e4mlich den Ausbau der Strecke Le Vengeron\u2013Coppet\u2013Nyon mit zus\u00e4tz-lichen Kosten von 911 Millionen Franken. Seiner Meinung nach ist dieses Projekt notwendig, da dieser Abschnitt \u00fcberlastet ist. Er hob auch hervor, dass die Region mit dem L\u00e9man Express bereits in den Zugverkehr investiert hat. Ihm zufolge tragen sinnvolle Strassenbauprojekte zur Verringerung des Staus bei. Dem widersprachen die Gegnerinnen und Gegner des Entwurfes, darunter auch Ursula Schneider Sch\u00fcttel (S, FR). Die Sozialdemokratin entgegnete, dass Erweiterungsprojekte die Nutzung der Natio-nalstrassen attraktiver machen und dadurch zu mehr Verkehr f\u00fchren. Marco Romano (ME, TI), ebenfalls Berichterstatter der Kommission, argumentierte, dass alle Autobahnprojekte aufgrund der demografi-schen und wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verhinderung einer Verkehrsverlagerung auf Kantons- und Gemeindestrassen notwendig sind. Die Vertreterinnen und Vertreter der SP, der Gr\u00fcnen und der Gr\u00fcnliberalen versuchten, den Umfang des Entwurfs mit der Argumentation zu verringern, dass es an-dere Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Stau gebe (Homeoffice, Geschwindigkeitsreduktion usw.). Ihrer Ansicht nach stehen diese Projekte im Widerspruch mit den Klimazielen des Bundes, entsprechen oft nicht den Bed\u00fcrfnissen der lokalen Bev\u00f6lkerung und verringern die Biodiversit\u00e4tsfl\u00e4chen. Sie sprachen sich vielmehr f\u00fcr die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Verkehrs aus. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter des Entwurfs entgegneten mehrmals, dass man die Strasse nicht gegen die Schiene (oder den \u00f6ffent-lichen Verkehr als Ganzes) ausspielen sollte. Das Hinzuf\u00fcgen des Projekts \u00abLe Vengeron\u2013Coppet\u2013Nyon\u00bb stiess ebenfalls auf starke Kritik bei den Gegnerinnen und Gegnern des Entwurfs, die in diesem Schritt lediglich politisches Kalk\u00fcl im Hinblick auf eine allf\u00e4llige Volksabstimmung sahen.<br>Nachdem der Nationalrat ohne Gegenstimme auf den Bundesbeschluss \u00fcber den Ausbauschritt einge-treten war, nahm er mit 108 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch den Bundesbeschluss \u00fcber den Verpflichtungskredit (Entwurf 3) an. Zwei Antr\u00e4ge auf R\u00fcckweisung dieser Bundesbeschl\u00fcsse an den Bundesrat lehnte er ab. Der erste forderte den Bundesrat auf, den Entwurf unter Ber\u00fccksichtigung der Umweltziele des Bundes zu \u00fcberarbeiten, der zweite verlangte, ein alternatives Konzept zu entwickeln, das keine wesentliche Kapazit\u00e4tserweiterung erfordert und die Ziele durch eine intelligente und effizi-entere Nutzung der vorhandenen Kapazit\u00e4ten erreicht. Der Nationalrat lehnte auch alle Minderheitsan-<br>tr\u00e4ge zur Streichung und \u00c4nderung eines Ausbauschrittes ab und folgte der Kommissionsmehrheit be-z\u00fcglich der Aufnahme des Westschweizer Projektes \u00abLe Vengeron\u2013Coppet\u2013Nyon\u00bb. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss \u00fcber den Ausbauschritt mit 106 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.<br>Als Zweitrat beriet der <strong>St\u00e4nderat</strong> den Entwurf 2 in der Herbstsession 2023. Die kleine Kammer trat ohne Gegenstimme auf den Entwurf ein. Im Namen der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen hob Olivier Fran\u00e7ais (RL, VD) hervor, dass die Nationalstrassen zwar nur 3 Prozent des Strassennetzes ausmachen, aber 50 Prozent des motorisierten Individualverkehrs auf sie entf\u00e4llt. Deshalb sei der Un-terhalt und die Verbesserung dieses Netzes unerl\u00e4sslich. Dies umso mehr, als sich der Verkehr immer mehr auf die Nationalstrassen verlagere, da die St\u00e4dtepolitik darauf abziele, den Verkehr innerhalb der St\u00e4dte zu beschr\u00e4nken. Er hielt fest, dass die Kommissionsmehrheit den Entwurf angesichts der beste-henden Verkehrsprobleme und der wirtschaftlichen Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur unterst\u00fctzt und davon ausgeht, dass er zur Verringerung der Verkehrsstaus beitragen wird. Mathias Zopfi (G, GL) sprach sich \u2013 allerdings erfolglos \u2013 daf\u00fcr aus, den Ausbau der Abschnitte Wankdorf-Sch\u00f6nb\u00fchl und Sch\u00f6nb\u00fchl-Kirchberg aus dem Entwurf zu streichen, da diese Vorhaben in Zeiten der Klimakrise nicht mehr zeitgem\u00e4ss seien. Der St\u00e4nderat folgte stillschweigend dem Antrag seiner Kommission, die Auf-nahme des Projektes \u00abLe Vengeron\u2013Nyon\u2013Coppet\u00bb davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Bundesrat diesem Schritt bis zum 31. Dezember 2023 zustimmt. Der zust\u00e4ndige Bundesrat Albert R\u00f6sti k\u00fcndigte an, dass dies der Fall sein wird. In der Gesamtabstimmung nahmen die St\u00e4nderatsmitglieder den Bun-desbeschluss mit 34 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen stamm-ten von Mitgliedern der Gr\u00fcnen und der Sozialdemokratischen Partei.<br>In der <strong>Differenzbereinigung</strong>, die ebenfalls in der Herbstsession 2023 erfolgte, nahm der Nationalrat die vom St\u00e4nderat vorgenommene \u00c4nderung zum Projekt \u00abLe Vengeron\u2013Coppet\u2013Nyon\u00bb ohne Gegen-stimme an. Diese \u00c4nderung sieht vor, dass das Westschweizer Projekt nur aufgenommen werden kann, sofern der Bundesrat das generelle Projekt sp\u00e4testens bis zum 31. Dezember 2023 genehmigt hat.<br>Am 29. September 2023 nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss in der <strong>Schlussabstimmung</strong> mit 107 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die Mitglieder der SVP-Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion und der Mitte-Fraktion stimmten f\u00fcr den Bundesbeschluss, w\u00e4hrend ihn die Mitglieder der Gr\u00fcnen Frak-tion, der Sozialdemokratischen Fraktion und der Gr\u00fcnliberalen Fraktion ablehnten. Der St\u00e4nderat nahm den Bundesbeschluss ebenfalls an und zwar mit 33 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Nein-Stim-men und Enthaltungen kamen aus den Reihen der Gr\u00fcnen und der Sozialdemokraten.<br>29 in zwei Komitees vereinte Organisationen ergriffen das Referendum, das mit mehr als 65 000 g\u00fclti-gen Stimmen zustande kam. Das Volk wird somit am 24. November 2024 \u00fcber den Bundesbeschluss \u00fcber die Ausbauschritte abstimmen. Bei einer Ablehnung wird der Bundesbeschluss \u00fcber den dazuge-h\u00f6rigen Verpflichtungskredit (Entwurf 3 der Botschaft des Bundesrates) hinf\u00e4llig. Die Entw\u00fcrfe 1 und 4 des Gesch\u00e4fts sind von dieser Volksabstimmung nicht betroffen und werden in jedem Fall in Kraft treten.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 mit 52,7% Nein-Stimmen abgelehnt.</strong></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695985835000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754227020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Verkehr"}}