{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230439,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20230439,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.439","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Begr\u00fcndungspflicht beim Erlass von Notrecht","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vom 16.01.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat den im Rahmen der Initiative Caroni&nbsp;<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230439\">23.439</a> ausgearbeiteten Gesetzesentwurf einstimmig gutgeheissen. Laut diesem soll der Bundesrat neu verpflichtet sein, beim Erlass einer Verordnung nach Artikel&nbsp;184 Absatz&nbsp;3 oder Artikel&nbsp;185 Absatz&nbsp;3 der Bundesverfassung in einem Bericht darzulegen, dass die rechtlichen Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllt sind. Diese Begr\u00fcndungspflicht gilt auch f\u00fcr Verordnungen, die der Bundesrat gest\u00fctzt auf eine gesetzliche Erm\u00e4chtigung zur Bew\u00e4ltigung einer Krise erl\u00e4sst. In seiner Rechtsanalyse soll der Bundesrat insbesondere die Auswirkungen auf die Grundrechte sowie die Vereinbarkeit mit \u00fcbergeordnetem Recht pr\u00fcfen. Mit ihrer Vorlage will die Kommission die Nachvollziehbarkeit und Rechtm\u00e4ssigkeit der Krisenmassnahmen des Bundesrates erh\u00f6hen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Entwurf wird nach Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates voraussichtlich in der Sommersession beraten. Vor der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesblatt sind der Gesetzesentwurf und der erl\u00e4uternde Bericht ab Ende Januar auf der <a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk\">Webseite</a> der Kommission einsehbar.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.03.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Bundesrat soll Anwendung von Notrecht begr\u00fcnden m\u00fcssen</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Anwendung von Notrecht in Krisenzeiten soll transparenter werden. Darin sind sich Bundesrat und Parlament einig. Insbesondere soll der Bundesrat k\u00fcnftig rechtlich detaillierter begr\u00fcnden m\u00fcssen, weshalb der R\u00fcckgriff auf Notrecht in einer bestimmten Situation notwendig ist. Der Bundesrat hat das EJPD bereits beauftragt, entsprechende Arbeiten an die Hand zu nehmen. Aus diesem Grund unterst\u00fctzt der Bundesrat die entsprechende Parlamentarische Initiative, wie er in seiner Stellungnahme am 13. M\u00e4rz 2026 festh\u00e4lt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der R\u00fcckgriff auf Notrecht ist n\u00f6tig, wenn das ordentliche Recht in akuten Krisensituationen nicht ausreicht. Notrecht umfasst Verordnungen und Verf\u00fcgungen, die der Bundesrat gest\u00fctzt auf die Bundesverfassung (Art. 184 und 185 BV) erl\u00e4sst. Notrecht darf der Bundesrat nur erlassen, wenn die Wahrung der Interessen des Landes dies erfordert, wenn er eine schwere St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Ordnung abwenden muss oder wenn er die innere oder \u00e4ussere Sicherheit nicht anders gew\u00e4hrleisten kann.</p><p class=\"Standard_d\">Bei der Anwendung von Notrecht verschieben sich die Machtverh\u00e4ltnisse: zum einen von den Kantonen zum Bund, zum anderen vom Parlament zum Bundesrat. In dieser Situation hat der Bundesrat eine erh\u00f6hte Begr\u00fcndungs- und Rechtfertigungspflicht. Aus diesem Grund hat er am 19. Juni 2024 das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Pr\u00fcfung beauftragt, wie die Begr\u00fcndungs- und Rechtfertigungspflicht sichergestellt werden k\u00f6nnte.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Bundesrat begr\u00fcsst Vorschlag des Parlaments</p><p class=\"Standard_d\">Das Parlament teilt die Haltung des Bundesrats und hat im Rahmen einer Parlamentarischen Initiative (23.439 Caroni) einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) mit einer Begr\u00fcndungspflicht des Bundesrates beim Erlass von Notrecht erg\u00e4nzen will. Der Bundesrat soll k\u00fcnftig erkl\u00e4ren m\u00fcssen, warum er in einem bestimmten Fall Notrecht anwenden will, wie sich dies auf die Grundrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auswirkt und ob es mit h\u00f6herem Recht zu vereinbaren ist.</p><p class=\"Standard_d\">Die neue Begr\u00fcndungspflicht beim Erlass von Notrecht schafft mehr Transparenz f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit, ohne dass der Bundesrat seine Handlungsf\u00e4higkeit in Krisenzeiten verliert. Deshalb unterst\u00fctzt der Bundesrat den Vorschlag des Parlaments, die Begr\u00fcndungspflicht gesetzlich zu verankern. Dies h\u00e4lt er in seiner Stellungnahme vom 13. M\u00e4rz 2026 fest.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Bundesrat lehnt Begr\u00fcndungspflicht f\u00fcr gesetzlich vorgesehene Kompetenzen in Krisensituationen ab</p><p class=\"Standard_d\">Verschiedene Bundesgesetze sehen explizit vor, dass der Bundesrat zur Bew\u00e4ltigung einer Krise in gewissen Bereichen Massnahmen ergreifen darf, die vom geltenden Recht abweichen. Beispielsweise sieht das Epidemiengesetz (EpG) vor, dass der Bundesrat den Ausbruch und die Verbreitung \u00fcbertragbarer Krankheiten in einer ausserordentlichen Lage mit den notwendigen Massnahmen bek\u00e4mpfen kann. Der Gesetzesentwurf des Parlaments zur Begr\u00fcndungspflicht beim Erlass von Notrecht sieht vor, dass der Bundesrat auch Notverordnungen, die sich auf vom Parlament erlassene Bundesgesetze st\u00fctzen, rechtlich detaillierter begr\u00fcnden m\u00fcsste. Der Bundesrat lehnt dies ab. In den genannten F\u00e4llen hat das Parlament dem Bundesrat bewusst den notwendigen Handlungsspielraum f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung von Krisen einger\u00e4umt. Zu einer Machtverschiebung von der Legislative zur Exekutive kommt es somit nicht. Deshalb braucht es auch keine zus\u00e4tzliche Begr\u00fcndungspflicht.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 15.06.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Bundesrat soll k\u00fcnftig Anwendung von Notrecht besser erl\u00e4utern</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Wenn der Bundesrat wie beispielsweise w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie per Notrecht Massnahmen beschliesst, soll er dessen Anwendung k\u00fcnftig klarer erl\u00e4utern m\u00fcssen. Der St\u00e4nderat hat am Montag ein entsprechendes Gesetzesprojekt seiner Staatspolitischen Kommission einstimmig gutgeheissen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Konkret soll der Bundesrat k\u00fcnftig bei Erlass einer Notverordnung in einem Bericht aufzeigen m\u00fcssen, dass die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr diesen Schritt erf\u00fcllt sind. Er soll dies auch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Grundrechte und die Vereinbarkeit mit \u00fcbergeordneten Recht tun.</p><p class=\"Standard_d\">Das steht im Gesetzesprojekt, das auf eine Parlamentarische Initiative des Appenzell-Ausserrhoder St\u00e4nderats Andrea Caroni zur\u00fcckgeht.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat sprach sich f\u00fcr Annahme des Gesetzesprojekts aus. Er wollte aber einen Passus streichen. Darin geht es darum, dass der Bundesrat auch Notverordnungen, die sich auf vom Parlament erlassene Bundesgesetze st\u00fctzen, rechtlich detaillierter begr\u00fcnden m\u00fcsste.</p><p class=\"Standard_d\">In diesen F\u00e4llen habe das Parlament der Regierung bewusst den notwendigen Handlungsspielraum f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung von Krisen einger\u00e4umt, argumentierte der Bundesrat.</p><p class=\"Standard_d\">Im Namen der Staatspolitischen Kommission sagte dazu Andrea Caroni, es gehe nicht um normale Verordnungen, wie das der Bundesrat geltend mache. Das Parlamentsgesetz z\u00e4hle in einem Anhang sechs Gesetze auf zur Bew\u00e4ltigung einer Krise. Das zeige doch, dass es bei diesen Gesetzen nicht um gew\u00f6hnliche Gesetze handle.</p><p class=\"Standard_d\">In diesem Anhang figuriere auch das Epidemiengesetz, auf dessen Artikel 6 und 7 die Verordnungen zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Pandemie beruht h\u00e4tten. Einstimmig folgte der St\u00e4nderat der Ansicht seiner Staatspolitischen Kommission und lehnte den Streichungsantrag des Bundesrats ab. Der Gesetzesentwurf geht jetzt an den Nationalrat.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Notrecht: unter bestimmten Bedingungen</p><p class=\"Standard_d\">Notrecht darf der Bundesrat nur erlassen, wenn die Wahrung der Interessen des Landes dies erfordert, wenn er eine schwere St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Ordnung abwenden muss oder wenn er die innere oder \u00e4ussere Sicherheit nicht anders gew\u00e4hrleisten kann.</p><p class=\"Standard_d\">Dies war etwa im Zweiten Weltkrieg ab 1939 der Fall, als der Bundesrat beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Milit\u00e4r und Staatsschutz per Notverordnungen regierte. Ein weiteres Beispiel ist die Covid-19-Pandemie von 2020 bis 2022, als der Bundesrat Lockdowns und weitreichende Wirtschaftshilfen verordnete.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:spk.cip@parl.admin.ch\">spk.cip@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk\">Staatspolitische Kommission (SPK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat sei mittels zu schaffender Gesetzesbestimmung zu verpflichten, beim Erlass von Notrecht jeweils konkret zu begr\u00fcnden, inwiefern der jeweilige R\u00fcckgriff auf Notrecht rechtlich zul\u00e4ssig ist.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat sich in j\u00fcngster Vergangenheit zunehmend auf seine Notrechtskompetenzen berufen. Auch nach der Reform 20.437/20.438 verbleibt dem Bundesrat punkto Notrecht eine erhebliche Machtf\u00fclle. Namentlich entscheidet der Bundesrat weiterhin selber, ob die Voraussetzungen f\u00fcr Notrecht gegeben sind. Das Parlament hat diesbez\u00fcgliche Einschr\u00e4nkungen (namentlich eine pr\u00e4ventive Kontrolle durch eine Rechtsdelegation oder Gerichte) klar abgelehnt.</p><p>Was Parlament und \u00d6ffentlichkeit jedoch vom Bundesrat im Minimum verlangen m\u00fcssen, ist dass der Bundesrat bei der Anrufung seiner Notrechtskompetenzen zumindest Rechenschaft dar\u00fcber ablegt, ob die rechtlichen Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllt sind.</p><p>Eine solche Begr\u00fcndungspflicht ist f\u00fcr die Botschaften zu Gesetzesentw\u00fcrfen selbstverst\u00e4ndlich (Art. 141 ParlG). Doch ausgerechnet bei Notverordnungen fehlt eine entsprechende Begr\u00fcndungspflicht, obschon Notverordnungen gesetzesvertretend, ja sogar gesetzesderogierend wirken k\u00f6nnen.</p><p>Zwar k\u00f6nnte der Bundesrat eine solche Begr\u00fcndung schon heute freiwillig liefern. In der Praxis aber tut er es kaum je, zumindest nicht systematisch und substantiell. Die Erl\u00e4uterungen zu Notverordnungen beschr\u00e4nken sich auf die Sache und decken kaum je die Frage ab, ob Notrecht vorliegend \u00fcberhaupt zul\u00e4ssig sei. Sodann entstammen diese Erl\u00e4uterungen formal zumeist bloss einem Departement, nicht dem Bundesrat. Auch die erw\u00e4hnte Reform des ParlG wird an dieser Situation kaum etwas \u00e4ndern, da auch sie keine solche rechtliche Begr\u00fcndungspflicht vorsieht.</p><p>Der Bundesrat wird durch eine solche Pflicht keinen zus\u00e4tzlichen Aufwand haben, da er die entsprechenden \u00dcberlegungen ohnehin anstellen muss (er wird ja kaum Notrecht anwenden, ohne die Frage der Zul\u00e4ssigkeit vertieft zu kl\u00e4ren). Parlament und \u00d6ffentlichkeit erhalten damit aber neu Transparenz in dieser Kernfrage des demokratischen Rechtsstaats. Die Massnahme wird ausserdem Qualit\u00e4t und Legitimit\u00e4t der Entscheidprozesse verbessern.</p><p>Naheliegender Regelungsort w\u00e4re das RVOG, zumindest f\u00fcr Verordnungen i.S.v. Artikel\u00a0184-185 BV. Im selben Sinne k\u00f6nnte man eine solche Begr\u00fcndungspflicht auch f\u00fcr spezialgesetzliche \"Krisenklauseln\" (z.B. Art. 6 f. EpG, Art. 31 ff. LVG etc.) vorsehen, sei es spezialgesetzlich oder ebenfalls im RVOG.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Caroni Andrea","BusinessStatus":208,"BusinessStatusText":"In Kommission des Nationalrats","BusinessStatusDate":"\/Date(1781509941000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|421","Category":null,"Modified":"\/Date(1781605772260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686787200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Parlament"}}