{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230448,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20230448,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.448","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Ber\u00fccksichtigung der realen Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten gesundheitlich beeintr\u00e4chtigter Personen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":"<h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.06.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\">Abschreibung</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:sgk.csss@parl.admin.ch\">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Interesse der gesundheitlich beeintr\u00e4chtigten Personen sowie um den realen Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten invalider Personen und den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen, sind die Artikel 7 und 16 des ATSG wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>- Artikel&nbsp; 7 Absatz&nbsp;1 ATSG: \u00abausgeglichener Arbeitsmarkt\u00bb ersetzen durch \u00abrealer Arbeitsmarkt\u00bb;</p><p>- Artikel&nbsp;16 ATSG: \u00abausgeglichener Arbeitsmarkt\u00bb ersetzen durch \u00abrealer Arbeitsmarkt\u00bb.</p><p>Artikel&nbsp;7 Absatz&nbsp;1 ATSG: \u00abErwerbsunf\u00e4higkeit ist der durch Beeintr\u00e4chtigung der k\u00f6rperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsm\u00f6glichkeiten auf dem realen Arbeitsmarkt\u201c.</p><p>Artikel&nbsp;16 ATSG: \u00abF\u00fcr die Bestimmung des Invalidit\u00e4tsgrades wird das Erwerbseinkommen, das die versicherte Person nach Eintritt der Invalidit\u00e4t und nach Durchf\u00fchrung der medizinischen Behandlung und allf\u00e4lliger Eingliederungsmassnahmen durch eine ihr zumutbare T\u00e4tigkeit auf dem realen Arbeitsmarkt erzielen k\u00f6nnte, in Beziehung gesetzt zum Erwerbseinkommen, das sie erzielen k\u00f6nnte, wenn sie nicht invalid geworden w\u00e4re\u201c.</p>","ReasonText":"<p>Im Sozialversicherungsrecht wird die Erwerbsunf\u00e4higkeit definiert als der volle oder teilweise Verlust der Erwerbsm\u00f6glichkeiten der versicherten Person. Das Ziel ist es festzustellen, ob die Person noch ein Einkommen in einem anderen Beruf als ihrem eigenen erzielen kann, und zwar hinsichtlich jeder ihr zumutbaren T\u00e4tigkeit. Diese Restf\u00e4higkeit wird auf der Grundlage des sogenannten ausgeglichenen Arbeitsmarktes beurteilt (Art. 7 und 16 ATSG).</p><p>Dabei handelt es sich um einen theoretischen und abstrakten Begriff, der die konkrete Arbeitsmarktlage nicht ber\u00fccksichtigt. Es beschreibt vielmehr ein Wirtschaftsmodell, das einen F\u00e4cher verschiedenartiger Arbeitsstellen umfasst und das von einem Gleichgewicht ausgeht zwischen den verf\u00fcgbaren Arbeitspl\u00e4tzen und dem Angebot an Arbeitskr\u00e4ften (Urteil des BGer 9C_192/2014 vom 23. Sept. 2014).</p><p>Die Berechnung des Erwerbsausfalls beruht also auf einem Vergleich der Einkommen; sie st\u00fctzt sich damit nicht auf einen realen Einkommensverlust, sondern konkretisiert einen Verlust von Erwerbsm\u00f6glichkeiten. Entsprechend wird der Invalidit\u00e4tsgrad so bestimmt, dass das Einkommen, das die versicherte Person erzielen w\u00fcrde, wenn sie nicht invalid w\u00e4re, verglichen wird mit dem Einkommen, das sie nach Durchf\u00fchrung der medizinischen Behandlung und den Eingliederungsmassnahmen bei einer ihr zumutbaren T\u00e4tigkeit bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage erzielen k\u00f6nnte (Urteil des BGer 148 V 174, E. 6).</p><p>In der Praxis bleibt die konkrete Festlegung des Invalideneinkommens die Ausnahme. In den meisten F\u00e4llen ist die versicherte Person n\u00e4mlich nicht mehr in der Lage, tats\u00e4chlich ein Einkommen zu erzielen. Darum wird das Einkommen auf der Grundlage von L\u00f6hnen bewertet, die auf den statistischen Daten aus der Lohnstrukturerhebung oder auf der Arbeitsplatz-Dokumentation der Suva beruhen (Urteil des BGer 8C_128/2022 vom 15. Dez. 2022, E. 6.2.1). Die Suva aktualisiert ihre Daten aber seit dem 1.&nbsp;Januar 2019 nicht mehr. Stattdessen werden nun Tabellenl\u00f6hne herangezogen (Urteil des BGer 8C_171/2021 vom 14. Dez. 2021, E. 3.3).</p><p>Der R\u00fcckgriff auf solche Daten ist in mehrfacher Hinsicht zu kritisieren. Die Statistiken werden nur nach Wirtschaftsbranchen und nicht nach einzelnen Stellen unterteilt dargestellt und sie tragen den regionalen oder kantonalen Besonderheiten nicht Rechnung (Bonaz Lucile, Concepts fondamentaux de l'indemnisation: convergences et divergences, Neuenburg, 2023, S. 11).</p><p>Da der Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarktes sehr weit entfernt ist von den realistischen Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten einer invaliden Person, hat die angewandte Berechnungsmethode verheerende Folgen und f\u00fchrt zu v\u00f6llig widersinnigen Situationen, in denen die Festlegung des Invalidit\u00e4tsgrades k\u00fcnstlich und abstrakt erscheint. Dies wiederum f\u00fchrt zu erheblichen Leistungsk\u00fcrzungen oder schlimmstenfalls gar zu einer Verweigerung der Leistung durch die Sozialversicherer.</p><p>Es ist daher unerl\u00e4sslich, dass die gesetzlichen Bestimmungen \u2013 wie mit dieser Initiative verlangt \u2013 so angepasst werden, dass die Versicherten, die sich bereits in einer schwierigen Lage befinden, nicht l\u00e4nger wegen abstrakter Statistiken benachteiligt werden, die ganz offensichtlich die Realit\u00e4t des Arbeitsmarktes nicht ber\u00fccksichtigen.</p><p>Darum muss k\u00fcnftig der reale Arbeitsmarkt als Referenz dienen und nicht mehr der ausgeglichene Arbeitsmarkt. Dabei wird den realistischen Chancen der Versicherten, eine Stelle zu finden, Rechnung getragen, unter Ber\u00fccksichtigung ihres Wohnorts, ihres Alters, ihrer Berufserfahrung, ihrer allf\u00e4lligen Einschr\u00e4nkungen, der Zeit, w\u00e4hrend deren sie vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren, und der durch ihre Behinderung verursachten Nachteile (Werro Franz, La responsabilit\u00e9 civile, 3.&nbsp;Auflage, Bern, 2017, S. 325, Ziff. 1149).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Kamerzin Sidney","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781858421000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":"IV","Modified":"\/Date(1782138163660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686873600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}