{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20230478,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20230478,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.478","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verl\u00e4ngerung der Bundesbeitr\u00e4ge an die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 12.01.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommissionsinitiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230478\">23.478</a> fordert eine Verl\u00e4ngerung der Bundesbeitr\u00e4ge f\u00fcr die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung bis 2026. Diese Finanzhilfen laufen am 31.&nbsp;Dezember 2024 aus. Die Kommission hat der Initiative mit 16 zu 8 Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung Folge gegeben. Sie ist der Meinung, dass mit dem Bundesbeitrag die Finanzierung weiter gew\u00e4hrleistet wird, w\u00e4hrend die Kommission des St\u00e4nderates das Gesetz <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403\">21.403</a> \u00ab\u00dcberf\u00fchrung der Anstossfinanzierung in eine zeitgem\u00e4sse L\u00f6sung\u00bb ber\u00e4t.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.04.2024</strong>&nbsp;</h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Das Impulsprogramm des Bundes zur F\u00f6rderung der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung soll bis Ende 2026 verl\u00e4ngert werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 24. April 2024 f\u00fcr die parlamentarische Initiative 23.478 \u00abVerl\u00e4ngerung der Bundesbeitr\u00e4ge an die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026\u00bb der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des St\u00e4nderats ausgesprochen. In seiner Stellungnahme erachtet der Bundesrat die Verl\u00e4ngerung als vertretbar, da die Dauer der Befristung kurz und angemessen ist.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Unterst\u00fctzungsmassnahmen des Bundes zur F\u00f6rderung der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung laufen am 31. Dezember 2024 aus. Dazu geh\u00f6ren die Finanzhilfen f\u00fcr die Schaffung von Betreuungspl\u00e4tzen f\u00fcr Kinder sowie f\u00fcr Projekte, welche die Angebote besser an die Bed\u00fcrfnisse der Eltern anpassen und die F\u00f6rdermassnahmen des Bundes f\u00fcr Kantone, welche ihre Subventionen f\u00fcr die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung erh\u00f6hen. F\u00fcr die auslaufenden Unterst\u00fctzungsmassnahmen schl\u00e4gt die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des St\u00e4nderats (WBK-S) eine \u00dcbergangsregelung vor.</p><p class=\"Standard_d\"><br>Nachfolgel\u00f6sung verz\u00f6gert sich</p><p class=\"Standard_d\">Die WBK-S hat Anfang M\u00e4rz einen eigenen Vorschlag f\u00fcr eine Nachfolgeregelung gem\u00e4ss der parlamentarischen Initiative 21.403 \u00ab\u00dcberf\u00fchrung der Anstossfinanzierung in eine zeitgem\u00e4sse L\u00f6sung\u00bb in die Vernehmlassung geschickt. Dies, nachdem der Nationalrat einen ersten Entwurf angenommen hatte. Weil die Erarbeitung einer solchen Nachfolgel\u00f6sung l\u00e4nger dauert, als die laufenden F\u00f6rdermassnahmen in Kraft sind, beantragt die Kommission, das aktuelle F\u00f6rderprogramm f\u00fcr die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung erneut zu verl\u00e4ngern.</p><p class=\"Standard_d\">Sie verlangt die Verl\u00e4ngerung des gegenw\u00e4rtigen Gesetzes, bis das neue in Kraft ist, l\u00e4ngstens jedoch bis Ende 2026. Weiter verlangt sie, den laufenden Verpflichtungskredit von 124,5 Mio. Franken um 53,2 Millionen Franken zu erh\u00f6hen, weil es nach wie vor einen Bedarf an neuen Betreuungspl\u00e4tzen gibt und weil der laufende Verpflichtungskredit f\u00fcr eine erneute Verl\u00e4ngerung nicht ausreicht.</p><p class=\"Standard_d\"><br>Bundesrat will familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung weiterhin unterst\u00fctzen</p><p class=\"Standard_d\">Im Hinblick auf das Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung ist der Bundesrat damit einverstanden, die laufenden F\u00f6rdermassnahmen befristet zu verl\u00e4ngern. Die Wirkung des Impulsprogramms wurde evaluiert und die bisherige Bilanz f\u00e4llt eindeutig positiv aus. Die anhaltend grosse Nachfrage nach F\u00f6rdermassnahmen zeigt den nach wie vor grossen Bedarf nach der Schaffung weiterer Betreuungspl\u00e4tze. Der Bundesrat teilt auch die Einsch\u00e4tzung der Kommission, dass aufgrund der Verl\u00e4ngerung der laufende Verpflichtungskredit erh\u00f6ht werden muss. Allerdings beantragt er der Kommission, den Verpflichtungskredit lediglich um 40 Mio. Franken zu erh\u00f6hen. F\u00fcr weitere 10 Millionen Franken sollen bestehende Mittel transferiert und umgenutzt werden: Sie sollen aus dem bestehenden Verpflichtungskredit f\u00fcr die Angebotsverbesserung und die Subventionserh\u00f6hungen in den Verpflichtungskredit f\u00fcr die Schaffung neuer Betreuungspl\u00e4tze verschoben werden. Auf diese Weise l\u00e4sst sich die Verl\u00e4ngerung des Impulsprogramms bis l\u00e4ngstens Ende 2026 finanzieren. Die Finanzierung der zus\u00e4tzlichen Personal- und Sachkosten wird im Fall einer Verl\u00e4ngerung vom Bundesrat separat bereitgestellt.</p><p class=\"Standard_d\">Mit Interesse verfolgt der Bundesrat die Arbeiten der WBK-S an der parlamentarischen Initiative f\u00fcr eine dauerhafte Nachfolgel\u00f6sung. Er ist bereit, auch k\u00fcnftig F\u00f6rdermassnahmen zu unterst\u00fctzen, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst\u00e4tigkeit beitragen, sofern sie den Bundeshaushalt nicht zus\u00e4tzlich belasten. Alle Eltern sollen von Rahmenbedingungen profitieren, die es ihnen erm\u00f6glichen, Privat-, Familien- und Erwerbsleben zu vereinbaren sowie die bezahlte Arbeit und die unbezahlte Haus- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern ausgewogen aufzuteilen. Der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung kommt dabei eine Schl\u00fcsselrolle zu.</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 04.06.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>St\u00e4nderat verl\u00e4ngert Kita-Impulsprogramm bis Ende 2026</strong><br><strong>Das Impulsprogramm zur F\u00f6rderung der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung soll bis Ende 2026 weiterlaufen. Der St\u00e4nderat ist mit der Verl\u00e4ngerung einverstanden. Seine zust\u00e4ndige Kommission arbeitet derweil an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 25 zu 14 Stimmen hat der St\u00e4nderat am Dienstag Ja gesagt zur Verl\u00e4ngerung. Beantragt hatte sie seine Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S), um sicherzustellen, dass die Bundesbeitr\u00e4ge fliessen, bis die Nachfolgel\u00f6sung steht. Die heutige Regelung l\u00e4uft Ende Jahr aus.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Minderheit wollte die Verl\u00e4ngerung nicht, unterlag aber. Sprecher Jakob Stark (SVP/TG) erinnerte an die vier Verl\u00e4ngerungen des einst auf acht Jahre befristeten Programms. Seit 21 Jahren oder einer ganzen Generation gebe es diese Anschubfinanzierung. \"Das ist kein Anschub mehr, sondern ein Dauerantrieb.\" Mit dem Verzicht auf die Verl\u00e4ngerung liessen sich 50 Millionen Franken sparen.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat sagte mit der Verl\u00e4ngerung auch Ja zum Antrag, f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung den Verpflichtungskredit um 40 Millionen Franken aufzustocken und weitere 10 Millionen Franken aus bewilligten Mitteln zu transferieren. So hatte es der Bundesrat vorgeschlagen. Gemeint ist das als \u00dcbergangsl\u00f6sung.</p><p class=\"Standard_d\">Denn die WBK-S arbeitet an einem eigenen Vorschlag f\u00fcr eine Nachfolgeregelung des Impulsprogramms, der eine Betreuungszulage bringt. K\u00fcnftig sollen Arbeitgeber und allenfalls Arbeitnehmer die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung mitfinanzieren. Die Vorschl\u00e4ge sind noch wenige Tage in der Vernehmlassung.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat hingegen sprach sich im Fr\u00fchjahr 2023 f\u00fcr einen Bundesbeitrag aus - noch in der Zusammensetzung von vor den Wahlen im Herbst 2023. Kosten w\u00fcrde dies rund 710 Millionen Franken im Jahr.</p><p class=\"Standard_d\">Das Impulsprogramm f\u00fcr die Schaffung von Betreuungspl\u00e4tzen f\u00fcr Kinder trug bis Ende 2023 zur Schaffung von \u00fcber 76'000 neuen Betreuungspl\u00e4tzen bei. Als n\u00e4chstes ist der Nationalrat am Zug. Seine zust\u00e4ndige Kommission bef\u00fcrwortet die Verl\u00e4ngerung, und auch der Bundesrat ist damit einverstanden.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.09.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament verl\u00e4ngert Kita-Impulsprogramm bis Ende 2026</strong><br><strong>Das Impulsprogramm zur F\u00f6rderung der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung l\u00e4uft bis Ende 2026 weiter. Das Parlament hat der Verl\u00e4ngerung zugestimmt. Was danach passiert, ist offen, auch aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 110 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen respektive 111 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat der Nationalrat am Mittwoch als Zweitrat Ja gesagt zu den weiterf\u00fchrenden Finanzhilfen f\u00fcr die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung, konkret zu einem entsprechenden Bundesgesetz und einem Finanzbeschluss. Beantragt hatte die Verl\u00e4ngerung der Kita-Bundesbeitr\u00e4ge die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des St\u00e4nderats (WBK-S).</p><p class=\"Standard_d\">Diese arbeitet seit L\u00e4ngerem an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung. Bis diese steht, soll mit der Verl\u00e4ngerung des Impulsprogramms sichergestellt werden, dass weiterhin Geld fliesst. Die aktuelle Regelung l\u00e4uft Ende Jahr aus.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Kritik an \"staatlicher Luxusl\u00f6sung\"</p><p class=\"Standard_d\">Eine Minderheit im Nationalrat wollte die Verl\u00e4ngerung nicht, unterlag aber. Sprecherin Stefanie Heimgartner (SVP/AG) erinnerte an die vier Verl\u00e4ngerungen des einst auf acht Jahre befristeten Programms. Seit 21 Jahren oder einer ganzen Generation gebe es diese Anschubfinanzierung. \"Das ist kein Anschub mehr.\"</p><p class=\"Standard_d\">Auch die Mehrheit der FDP-Fraktion stimmte dagegen. Bettina Balmer (FDP/ZH) begr\u00fcndete dies unter anderem mit der angespannten Lage bei den Bundesfinanzen. Die Kantone seien in der Pflicht, schlanke Krippenstrukturen zu schaffen. \"Es braucht keine staatliche Luxusl\u00f6sung.\" Balmer selbst und mit ihr eine Mehrheit der FDP Frauen stimmten jedoch f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der Bundeshilfen.</p><p class=\"Standard_d\">Kommissionssprecherin Simona Brizzi (SP/AG) hielt im Namen der Mehrheit fest, dass eine L\u00fccke in den F\u00f6rdermassnahmen des Bundes vermieden werden m\u00fcsse. Das Impulsprogramm f\u00fcr die Schaffung von Betreuungspl\u00e4tzen f\u00fcr Kinder habe bis Ende 2023 zur Schaffung von \u00fcber 76'000 neuen Betreuungspl\u00e4tzen beigetragen. Der Bedarf an Fachkr\u00e4ften sei nach wie vor hoch.</p><p class=\"Standard_d\">\"Das Wichtigste ist, keinen Abbruch zu provozieren\", sagte Katharina Prelicz-Huber (Gr\u00fcne/ZH). Die F\u00f6rderung der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung sei eine wirtschaftspolitische Massnahme, sagte Katja Christ (GLP/BS). \"Ein gut ausgebautes Betreuungsangebot st\u00e4rkt den Wirtschaftsstandort.\"</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Ungewisse Zukunft der F\u00f6rderung</p><p class=\"Standard_d\">Das Parlament sagte mit der Verl\u00e4ngerung auch Ja zum Antrag, f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung den Verpflichtungskredit um 40 Millionen Franken aufzustocken und weitere 10 Millionen Franken aus bewilligten Mitteln zu transferieren. So hatte es der Bundesrat vorgeschlagen. Gemeint ist das als \u00dcbergangsl\u00f6sung.</p><p class=\"Standard_d\">Denn die WBK-S arbeitet an einem eigenen Vorschlag f\u00fcr eine Nachfolgeregelung des Impulsprogramms, der eine Betreuungszulage bringt. K\u00fcnftig sollen Arbeitgebende und allenfalls Arbeitnehmende die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung mitfinanzieren. Die entsprechende Gesetzesvorlage wird derzeit erarbeitet.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat hingegen sprach sich im Fr\u00fchjahr 2023 f\u00fcr einen Bundesbeitrag aus - noch in der Zusammensetzung von vor den Wahlen im Herbst 2023. Kosten w\u00fcrde dies rund 710 Millionen Franken im Jahr.</p><p class=\"Standard_d\">Die Expertengruppe des Bundes hat die Bundeshilfen f\u00fcr die Kitas derweil als potenzielle Sparmassnahme aufgelistet. Der Bundesrat will bis Anfang des kommenden Jahres skizzieren, wie er den Bundeshaushalt mittelfristig sanieren will.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 16.09.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\">Zustimmung</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber Finanzhilfen f\u00fcr die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung (KBFHG) wird verl\u00e4ngert:</p><p>- hinsichtlich der Finanzhilfen f\u00fcr die Schaffung von familienerg\u00e4nzenden Betreuungspl\u00e4tzen f\u00fcr Kinder im Sinne des 2. Abschnittes, Artikel&nbsp;2 und 3 KBFHG;</p><p>- hinsichtlich der Finanzhilfen f\u00fcr die Erh\u00f6hung von Subventionen f\u00fcr die familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung im Sinne des 2a. Abschnittes, Artikel&nbsp;3a und 3b KBFHG.</p><p>Die Verl\u00e4ngerung der Finanzhilfen im Sinne des 2. Abschnittes, Artikel&nbsp;2 und 3 KBFHG bzw. des 2a. Abschnittes, Artikel&nbsp;3a und 3b KBFHG wird hinf\u00e4llig, sobald das neue Gesetz, das derzeit im Rahmen der parlamentarischen Initiative 21.403 ausgearbeitet wird, in Kraft tritt, oder sp\u00e4testens am 31. 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