{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20231019,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20231019,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.1019","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Widerspr\u00fcche bei der F\u00f6rderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik (BBL) hat den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals in den letzten Jahren neue Baurechtsvertr\u00e4ge unterbreitet. Diese f\u00fchrten zum Teil zu massiven Erh\u00f6hungen des Baurechtszinses, die die Wohnbaugenossenschaften ihren Mietenden weiterbelasten m\u00fcssen. Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz versuchte, mit dem BBL L\u00f6sungen zu finden. Auch das Bundesamt f\u00fcr Wohnungswesen (BWO) nahm diesbez\u00fcglich Gespr\u00e4che mit dem BBL auf. Die Diskussionen dauern in der Zwischenzeit bereits rund zehn Jahre. Bis heute konnten das BWO und das BBL keine L\u00f6sung finden. </p><p>Zahlbarer Wohnraum zu finden ist seit Jahren ein Thema und wird immer schwieriger. Der Bund hat - gest\u00fctzt auf die Artikel\u00a041, 108 und 109 der Verfassung - den Auftrag hat, sich daf\u00fcr einzusetzen, dass alle Bev\u00f6lkerungsgruppen \u00fcber eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verf\u00fcgen. Das BWO ist f\u00fcr die Umsetzung des Verfassungsauftrags zust\u00e4ndig, u.a. f\u00fcr die Abwicklung der verschiedenen Bundeshilfen. Die Vorgaben des BBL bei Baurechtsvertr\u00e4gen mit Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals stehen in einem Widerspruch zum Verfassungsauftrag, den preisg\u00fcnstigen und gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbau zu f\u00f6rdern. </p><p>Fragen:</p><p>- Was haben die zust\u00e4ndigen Vorsteher*innen bis heute unternommen, damit es im Bereich der Baurechtsvertr\u00e4ge des BBL und der Wohnbauf\u00f6rderung des Bundes endlich zu einer Kl\u00e4rung kommt?</p><p>- Wie sieht der Zeitplan einer Kl\u00e4rung aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Baurechte des Bundes zugunsten von Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gehen auf die 1960er Jahre zur\u00fcck. Baugenossenschaften des Bundespersonals, die bereits zuvor vom Bund mit Nachgangshypotheken und Darlehen unterst\u00fctzt wurden, bekundeten vermehrt Schwierigkeiten, Bauland zu erwerben. Deshalb beschloss der Bundesrat zu Beginn der 1960er Jahre, selber Bauland zu erwerben und dieses anschliessend den Genossenschaften im Baurecht abzugeben. Das Parlament stimmte mehreren Grundst\u00fcckserwerben in verschiedenen Regionen der Schweiz zu, sp\u00e4ter auch im Rahmen von sog. Sammelkrediten. 1993 wurde die Gew\u00e4hrung von Darlehen eingestellt; stattdessen wurde den Baugenossenschaften des Bundespersonals Darlehen aus den Mitteln der damaligen Eidgen\u00f6ssische Versicherungskasse (heute Publica) gew\u00e4hrt.</p><p>2003 wurden die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Darlehen und Baurechtsvertr\u00e4ge, die bisher bei der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung EFV lag, neu aufgeteilt: Das Bundesamt f\u00fcr Wohnungswesen BWO betreut die nach wie vor bestehenden Darlehen des Bundes und der Publica, w\u00e4hrend das Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik BBL die Baurechtsvertr\u00e4ge bewirtschaftet.</p><p>Derzeit gew\u00e4hrt das BBL Baurechte auf 261 Grundst\u00fccken an Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals. Die Baurechtszinsen waren bei vielen Grundst\u00fccken sehr moderat und wurden nur in gr\u00f6sseren Zeitabst\u00e4nden (bis zu 30 Jahre) angepasst. Auch heute profitieren viele Bautr\u00e4ger noch von solchen tiefen Baurechtszinsen und k\u00f6nnen unter anderem deshalb ihre Wohnungen preisg\u00fcnstig anbieten. Gem\u00e4ss der Verordnung des WBF \u00fcber Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals (SR 842.18) m\u00fcssen die Wohnungen in erster Linie an aktive oder pensionierte Bundesangestellte vermietet werden.</p><p>Die alten Baurechtsvertr\u00e4ge enthalten zuweilen f\u00fcr beide Seiten unvorteilhafte Vertragsklauseln. Im Rahmen der im Baurechtsvertrag vorgesehenen periodischen Anpassung des Baurechtszinses hat das BBL den Wohnbaugenossenschaften gleichzeitig neue Baurechtsvertr\u00e4ge unterbreitet, welche dieses Manko ausgleichen sollen. Dabei zeigte sich, dass bei der Ausgestaltung von Baurechten an Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals zwei unterschiedliche politische Zielsetzungen resp. Auftr\u00e4ge aufeinandertreffen. Der Zielkonflikt zwischen der F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohnraum und der wirtschaftlichen Vergabe von Baurechten des Bundes widerspiegelt sich auch in den gesetzlichen und verfassungsm\u00e4ssigen Grundlagen. Bis im Herbst 2023 sollen nun die rechtlichen Grundlagen unter Beizug des Bundesamts f\u00fcr Justiz BJ gekl\u00e4rt werden. Die Subkommission EFD/WBF der GPK wurde am 30. November 2022 \u00fcber die Thematik und das geplante Vorgehen informiert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Weichelt Manuela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1683676800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109416000)\/","SubmissionDate":"\/Date(1679011200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Raumplanung und Wohnungswesen"}}