{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233005,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233005,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3005","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00c4nderung des Kriegsmaterialgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a018 des Kriegsmaterialgesetzes wie folgt zu erg\u00e4nzen und dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten:</p><p>Art. 18 Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung; Ausnahmen</p><p>1 ...</p><p>2 ...</p><p>3 (neu) Der Bundesrat kann auf Gesuch einer ausl\u00e4ndischen Regierung die Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung f\u00fcr aufgehoben erkl\u00e4ren, wenn sich die ersuchte Wiederausfuhr auf eine Situation bezieht, welche der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in einer Resolution als im Widerspruch zum v\u00f6lkerrechtlichen Gewaltverbot deklariert und wenn keine \u00fcberwiegenden aussenpolitischen Interessen der Schweiz entgegenstehen.</p><p>4 (neu) F\u00fcr den Fall, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufgrund eines Vetos nicht zu einer Entscheidung kommt, muss vor der Umsetzung von Art. 18 Absatz\u00a03 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Verstoss gegen das v\u00f6lkerrechtliche Gewaltverbot nach Artikel\u00a02 Absatz\u00a04 der Charta der Vereinten Nationen mit einer Zweidrittelmehrheit festgestellt worden sein.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Addor, Andrey, de Quattro, Fivaz, Guggisberg, Heimgartner, Hurter Thomas, Schlatter, Tuena, Walliser, Zuberb\u00fchler) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Die Erfahrung des Angriffskrieges gegen die Ukraine zeigt, dass die Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung nach Artikel\u00a018 des Kriegsmaterialgesetzes KMG einer Pr\u00e4zisierung bedarf. Insbesondere soll eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, wenn eine Verletzung des Gewaltverbots nach Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen vorliegt. Wenn Regierungen eine Unterst\u00fctzungsleistung an einen Staat leisten will, der in seiner territorialen Unversehrtheit angegriffen wurde, sollte die M\u00f6glichkeit der Aufhebung der Nichtwiederausfuhr-Genehmigung im KMG erg\u00e4nzt werden.</p><p>Die Schweiz anerkennt und ist darauf angewiesen, dass alle Staaten nach Artikel\u00a02 Abs. 4 der Charta der Vereinte Nationen die territoriale Unversehrtheit und das entsprechende Gewaltverbot respektieren. Wenn heute die Ukraine unter Anwendung von milit\u00e4rischer Gewalt in ihrer territorialen Unversehrtheit angegriffen wird, dann ist das mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar. Der Sicherheitsrat hat die Aufgabe, solche V\u00f6lkerrechtsbr\u00fcche festzustellen. Die vom Sicherheitsrat verabschiedeten Massnahmen sind auch f\u00fcr die Schweiz bindend. Diese Erg\u00e4nzung soll im Artikel\u00a018 im Sinne einer v\u00f6lkerrechtsbasierten Ausnahme zur Aufhebung des Wiederausfuhrverbots im Einzelfall festgehalten werden. Im konkreten Fall der angegriffenen Ukraine kann aber aufgrund des Vetos Russlands der Sicherheitsrat keine Verletzung des Gewaltverbots feststellen. Es ist daher zweckm\u00e4ssig, im Kriegsmaterialgesetz zus\u00e4tzlich eine Bestimmung einzuf\u00fcgen, wenn der Sicherheitsrat aufgrund eines Vetos nicht beschlussf\u00e4hig ist.</p><p>Falls der Bundesrat eine \u00c4nderung des KMG aus anderen Gr\u00fcnden ablehnt, w\u00e4re es denkbar, der Bundesversammlung zur Kl\u00e4rung der Situation im Selbstverteidigungsfall der Ukraine eine sinngem\u00e4ss Parlamentsverordnung vorzuschlagen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat beurteilte die bisherigen Anfragen von europ\u00e4ischen Staaten f\u00fcr die Weitergabe von aus der Schweiz stammendes Kriegsmaterial an die Ukraine anhand des Neutralit\u00e4tsrechts gem\u00e4ss der 5. Haager Konvention von 1907 (SR 0.515.21) und Artikel\u00a022a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; SR 514.51).</p><p>Das Neutralit\u00e4tsrecht regelt die Frage der Wiederausfuhr nicht explizit. Aus dem Neutralit\u00e4tsrecht folgt einzig, dass Kriegsmaterial nicht mit der Absicht an Drittstaaten geliefert werden darf, um es an eine bestimmte Kriegspartei weiterzuleiten. Wenn ein Staat die Schweiz aber aufgrund einer Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung um Erlaubnis f\u00fcr die Wiederausfuhr von aus der Schweiz stammendes Kriegsmaterial anfragen muss, greift das neutralit\u00e4tsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, weil dann letztendlich die Schweiz entscheidet, ob das Kriegsmaterial an eine Kriegspartei geliefert wird. In diesem Fall besteht ein Konnex zwischen Wiederausfuhr und Neutralit\u00e4t. W\u00fcrde der Bundesrat der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in die Ukraine zustimmen, w\u00e4ren auch Ersuchen f\u00fcr die Weitergabe von Kriegsmaterial an Russland zu genehmigen.</p><p>L\u00e4nder m\u00fcssen sich anl\u00e4sslich der Beschaffung von aus der Schweiz stammendes Kriegsmaterial mittels Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung verpflichten, dieses nicht ohne die vorg\u00e4ngige schriftliche Zustimmung der Schweiz weiterzugeben. Sinn und Zweck dieser Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung und der darin enthaltenen Verpflichtung ist zu verhindern, dass aus der Schweiz stammendes Kriegsmaterial in ein Land gelangt, in welches eine Ausfuhr gest\u00fctzt auf die Kriegsmaterialgesetzgebung nicht bewilligt werden k\u00f6nnte. Die Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung dient damit dem gleichen Zweck wie Artikel\u00a022a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a KMG, mit welchem der Gesetzgeber verhindern will, dass aus der Schweiz stammendes Kriegsmaterial in Konfliktgebiete ausgef\u00fchrt wird oder dort auftaucht. Aus diesem Grund beurteilte der Bundesrat die Anfragen um Zustimmung zur Wiederausfuhr anhand der gleichen Kriterien wie eine Kriegsmaterialausfuhr aus der Schweiz. Da eine Kriegsmaterialausfuhr aus der Schweiz in die Ukraine gest\u00fctzt auf Artikel\u00a022a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a KMG nicht bewilligungsf\u00e4hig w\u00e4re, beantwortete der Bundesrat auch die Anfragen um Zustimmung zur Weitergabe von Kriegsmaterial an die Ukraine abschl\u00e4gig.</p><p>Die von der Motion vorgeschlagenen Erg\u00e4nzungen in Artikel\u00a018 KMG w\u00fcrden indessen wirkungslos bleiben:</p><p>1. Mit Absatz\u00a03 w\u00fcrde eine Ausnahme geschaffen, die in vergleichbarer Form bereits heute existiert. Wenn der Sicherheitsrat in einer Resolution gest\u00fctzt auf Kapitel VII der UNO-Charta milit\u00e4rische Massnahmen anordnet bzw. autorisiert, sind diese v\u00f6lkerrechtlich verbindlich und das Neutralit\u00e4tsrecht kommt nicht zur Anwendung. L\u00e4ge eine solche Resolution vor, k\u00f6nnte der Bundesrat schon heute die Weitergabe von Kriegsmaterial an einzelne Konfliktparteien erlauben, wie dies Artikel\u00a022a Absatz\u00a04 KMG erm\u00f6glicht. F\u00fcr den Konflikt in der Ukraine ist keine solche Resolution zustande gekommen.</p><p>2. Bei Absatz\u00a04 stellt sich das Problem, dass Beschl\u00fcsse der Generalversammlung der Vereinten Nationen v\u00f6lkerrechtlich nicht verbindlich sind - und zwar unabh\u00e4ngig vom Quorum, mit dem sie angenommen worden sind. Solche Beschl\u00fcsse verm\u00f6gen an der Anwendung des Neutralit\u00e4tsrechts nichts zu \u00e4ndern. W\u00fcrde die Schweiz das Kriterium in Absatz\u00a04 einseitig festlegen und anwenden, w\u00fcrde sie das Gleichbehandlungsgebot und damit die neutralit\u00e4tsrechtlichen Pflichten verletzen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1677024000000)\/","SubmittedBy":"Sicherheitspolitische Kommission Nationalrat-Nationalrat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686096000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15|1231","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712762259493)\/","SubmissionDate":"\/Date(1674518400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Internationales Recht"}}