{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233046,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233046,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3046","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Reduktion der psychischen Krankheiten dank sicherer und gesunder Arbeitsumgebung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, ob und wie die wirksamen UVG-Bestimmungen f\u00fcr eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung in der Industrie auf den Dienstleistungssektor \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen, um Arbeitsausf\u00e4lle aufgrund psychischer Krankheiten zu reduzieren.  </p><p>Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) verpflichtet Arbeitgeber*innen daf\u00fcr zu sorgen, dass Arbeitnehmende ihre Arbeit ohne Beeintr\u00e4chtigung ihrer Gesundheit ausf\u00fchren k\u00f6nnen, vgl. Artikel\u00a082 UVG. Die konkreten Pflichten von Arbeitgeber*innen sind in der Verordnung \u00fcber die Unfallverh\u00fctung VUV umschrieben. Der Vollzug der Vorschriften wird von Durchf\u00fchrungsorganen beaufsichtigt. Die UVG-Pr\u00e4mien werden gest\u00fctzt auf die betrieblichen Verh\u00e4ltnisse und die Risikoerfahrungen verursachergerecht erhoben, vgl. Artikel\u00a092 UVG. Betriebe, die h\u00f6here Kosten f\u00fcr die Unfallversicherung verursachen, m\u00fcssen h\u00f6here Pr\u00e4mien bezahlen. Die Bestimmungen des UVG trugen wesentlich dazu bei, dass das Berufsunfallrisiko seit 1985 massiv reduziert werden konnte, vgl. <a href=\"http://www.unfallstatistik.ch\">www.unfallstatistik.ch</a>.</p><p>Die UVG-Bestimmungen wurden aus dem Fabrikgesetz (1877) und Kranken- und Unfallversicherungsgesetz KUVG (1912) abgeleitet und sind entsprechend auf sichere Arbeitspl\u00e4tze in der Industrie ausgerichtet. Heutzutage arbeiten jedoch am meisten Menschen im Dienstleistungssektor, wo sie v.a. psychosozialen Risiken ausgesetzt sind. Es dr\u00e4ngt sich deshalb auf zu pr\u00fcfen, wie die wirksamen UVG-Bestimmungen, insb. auch die risikobezogene Pr\u00e4mienbemessung, auf die Arbeitsrealit\u00e4t im Dienstleistungssektor \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen. Ziel dabei muss sein, die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz zu reduzieren und damit den starken Anstieg von psychischen Erkrankungen zu stoppen. Gelingt es nicht, die Anzahl Arbeitsausf\u00e4lle aus psychischen Gr\u00fcnden schnellstm\u00f6glich zu verringern, droht eine Kostenexplosion in verschiedenen Sozialversicherungen (Krankenkassen, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Pensionskassen wegen Invalidit\u00e4tsleistungen), die insbesondere die Invalidenversicherung noch weiter strapazieren wird, was es unbedingt zu verhindern gilt.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund f\u00f6rdert die psychische Gesundheit und strebt Verbesserungen auf den Gebieten der Vorbeugung und Fr\u00fcherkennung an, um die Zahl der psychischen Erkrankungen zu reduzieren.</p><p>Was die Arbeitsumgebung anbelangt, so wird die Gesundheit und Integrit\u00e4t der Arbeitnehmenden sowohl durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG, SR 832.20) als auch durch das Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11) und ihre jeweiligen Verordnungen gesch\u00fctzt. Diese Regelwerke tragen wesentlich zur Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung bei. Den psychosozialen Risiken wird im Rahmen des ArG Rechnung getragen. So f\u00fchrte das SECO zusammen mit den Kantonen von 2014 bis 2018 auch einen Vollzugsschwerpunkt zu diesem Thema durch. Der Bundesrat ist sich jedoch auch der Grenzen des aktuellen Pr\u00e4ventionssystems bewusst. Die Wirksamkeit dieses Systems liesse sich seiner Meinung nach insbesondere durch die Verst\u00e4rkung eines ganzheitlichen Ansatzes bei Fragen der Gesundheit und der Arbeitssicherheit verbessern. Dabei m\u00fcssen jedoch gewisse grundlegende Unterschiede zwischen dem UVG und dem ArG ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Das UVG und die Verordnung \u00fcber die Unfallverh\u00fctung (VUV, SR 832.30) sch\u00fctzen die Arbeitnehmenden vor Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten und deren Folgen. Aufgrund des definierten materiellen Anwendungsbereichs und der Art der erfassten Ereignisse l\u00e4sst sich der Zusammenhang zwischen der Arbeitsumgebung und Berufsunf\u00e4llen bzw. Berufskrankheiten exakt herstellen. Somit k\u00f6nnen geeignete Pr\u00e4ventionsmassnahmen ausgearbeitet werden, welche die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers konkretisieren. Diese Versicherungslogik erlaubt es einerseits, die Pr\u00e4vention gezielt \u00fcber einen Pr\u00e4mienzuschlag zu finanzieren, und andererseits k\u00f6nnen Arbeitgeber durch Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen bestraft werden, wenn sie keine ausreichenden Pr\u00e4ventionsmassnahmen treffen. Diese Elemente haben massgeblich zu einer erfolgreichen Pr\u00e4vention in diesem Bereich und insbesondere zu einer Verringerung der Zahl der Unf\u00e4lle beigetragen.</p><p>Gest\u00fctzt auf das ArG und die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, SR 822.113) ist der Arbeitgeber verpflichtet, zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden alle n\u00f6tigen Massnahmen zu treffen. Darunter fallen auch Massnahmen zur Pr\u00e4vention von psychosozialen Risiken im Dienstleistungssektor. Anders als beim UVG ist es hingegen unm\u00f6glich, einen ebenso direkten Zusammenhang zwischen der Arbeitsumgebung und dem Auftreten von Krankheiten herzustellen. Dieser Unterschied r\u00fchrt vor allem daher, dass die jeweiligen Krankheitsursachen, insbesondere bei psychischen Erkrankungen, von mehreren Faktoren abh\u00e4ngen. Zudem ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht auf einem Versicherungssystem aufgebaut, welches die Schaffung eines Pr\u00e4ventionssystems vergleichbar mit jenem des UVG erm\u00f6glichen w\u00fcrde.</p><p>Da der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf diesen beiden S\u00e4ulen beruht, was das Postulat nicht ber\u00fccksichtigt, und angesichts der grundlegenden Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen, ist der Bundesrat der Meinung, dass f\u00fcr eine Optimierung der Funktionsweise der Pr\u00e4vention, wie bereits in der Stellungnahme zur Interpellation Maillard 22.3615 erw\u00e4hnt, das Mandat der Eidgen\u00f6ssischen Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit (EKAS) ausgeweitet werden k\u00f6nnte. Dies w\u00fcrde einen integrierten Ansatz f\u00fcr s\u00e4mtliche Risiken erlauben. Die besagte Kommission pr\u00fcft zurzeit, ob eine solche Integration m\u00f6glich ist, und wenn ja, wie sich eine entsprechende Mandatsausweitung umsetzen liesse.</p><p>In der EKAS nehmen Vertreter der Versicherungen, der Kantone, des Bundes und der Sozialpartner Einsitz, womit dieses Gremium durchaus geeignet w\u00e4re, um sich mit dieser Frage zu besch\u00e4ftigen und L\u00f6sungen zu suchen. Vor diesem Hintergrund w\u00fcrde der geforderte Bericht nach Ansicht des Bundesrates keinen Mehrwert bringen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Feri Yvonne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1701937800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522876883)\/","SubmissionDate":"\/Date(1677715200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}