{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3077","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erfordert das neue Jugendschutzgesetz eine Ausweispflicht auf Internetplattformen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zum \"Bundesgesetz \u00fcber den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele\" zu beantworten, speziell mit Bezug auf die Artikel\u00a08 und 20:</p><p>1. F\u00fcr welche Abruf- und Plattformdienste gilt das Gesetz genau: Schweizer Dienste, ausl\u00e4ndische, die sich direkt an Schweizer Kundschaft richten, oder s\u00e4mtliche Anbieter?</p><p>2. Gilt das Gesetz f\u00fcr alle Inhalte oder nur f\u00fcr Inhalte, die unter den Bereich Jugendschutz fallen?</p><p>3. Sind Vorgaben zur Art der Alterskontrolle vorgesehen? Braucht es beispielsweise eine Registrierung inklusive Ausweispflicht vor der Erstnutzung eines Dienstes? Oder wird eine einfache Selbstdeklaration akzeptiert?</p><p>4. Wie werden Dienste behandelt, die ihr Angebot (oder Teile davon) ohne Login/Abonnement anbieten? Wird das k\u00fcnftig nicht mehr erlaubt sein?</p><p>5. Wie wird die (internationale) Durchsetzung gew\u00e4hrleistet?</p><p>6. Wie wird der Datenschutz, national als auch international, gew\u00e4hrleistet, speziell mit Blick auf die Verhinderung der Weiterverwendung/Zweckentfremdung der Ausweis- und Personendaten zwecks Profiling?</p><p>7. E-ID/SSI als Voraussetzung f\u00fcr das Gesetz: </p><p>a. Ist eine datenschutzfreundliche E-ID, welche eine anonyme Alterskontrolle erm\u00f6glicht, Voraussetzung f\u00fcr die Umsetzung des Gesetzes? </p><p>b. Bis wann hat die Branche im Rahmen der Co-Regulierung Zeit, Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Alterskontrolle zu machen? </p><p>c. Gibt es eine zeitliche Abstimmung mit der sich in Entwicklung befindlichen E-ID? </p><p>d. Ab wann k\u00f6nnten auch ausl\u00e4ndische Anbieter die E-ID f\u00fcr ihre Dienste nutzen?</p><p>e. Was geschieht mit ausl\u00e4ndischen Anbietern, die die E-ID nicht in ihre Systeme implementieren wollen?</p>","ReasonText":"<p>Das neu beschlossene \"Bundesgesetz \u00fcber den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele\" hat im Nachhinein f\u00fcr Kontroversen gesorgt. Die Artikel\u00a08 und 20 k\u00f6nnen so interpretiert werden, dass k\u00fcnftig bei der Nutzung von Internetplattformen, speziell in den Bereichen Gaming und Video, eine Ausweispflicht besteht. Dies w\u00e4re massiver und unn\u00f6tiger Eingriff in die Privatsph\u00e4re der Internetnutzer. </p><p>In der Folge wurde einerseits versucht das Referendum zu ergreifen, andererseits \u00e4usserte sich das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) kurz vor Ablauf der Sammelfrist, dass die geplante Alterskontrolle mit der (in Entwicklung befindlichen) schweizerischen E-ID umgesetzt werden soll. Dieser Ansatz k\u00f6nnte einige der aufgeworfenen Fragen zwar kl\u00e4ren/entsch\u00e4rfen, bei weitem aber nicht alle. Speziell bei kleineren ausl\u00e4ndischen Anbietern ist nicht davon auszugehen, dass diese die E-ID implementieren werden.</p><p>Auch wenn das Referendum nicht zustande gekommen ist, ist es von grosser Bedeutung die noch offenen Fragen rechtzeitig zu kl\u00e4ren und bei Bedarf auch nachzubessern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Grunds\u00e4tzlich erfasst das Bundesgesetz \u00fcber den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; BBl 2022 2406) alle Akteurinnen und Akteure, die im Rahmen einer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit Filme oder Videospiele zug\u00e4nglich machen (z. B. \u00f6ffentlich vorf\u00fchren, verleihen oder verkaufen). In Bezug auf Abruf- und Plattformdienste gilt das JSFVG f\u00fcr alle Schweizer Dienste sowie ausl\u00e4ndische Dienste, welche sich an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richten.</p><p>2. Bei Veranstaltungen (Kino, Videospielturniere etc.), im Detailhandel (DVDs etc.) und bei Abrufdiensten bezieht sich das JSFVG auf s\u00e4mtliche angebotenen Inhalte. Alle Filme und Videospiele m\u00fcssen eine Alterskennzeichnung haben, die bestimmt, wem sie zug\u00e4nglich gemacht werden d\u00fcrfen. Bei Plattformdiensten handelt es sich um nutzergenerierte Inhalte. Hier sieht das Gesetz keine Pflicht f\u00fcr Alterskennzeichnungen vor. Hingegen m\u00fcssen die Anbieterinnen geeignete Massnahmen treffen, damit Minderj\u00e4hrige vor f\u00fcr sie ungeeigneten Inhalten gesch\u00fctzt werden.</p><p>3./4./7a.-e. Eine reine Selbstdeklaration ist aus Sicht des Jugendschutzes unzureichend. Das Gesetz legt nicht fest, mit welchem Instrument die Alterskontrolle zu erfolgen hat. Es obliegt den Branchen, in der Branchenregelung festzulegen, welche Systeme f\u00fcr die Alterskontrolle im Online-Handel mit Filmen und Videospielen und bei Abrufdiensten erlaubt sind. Das entspricht dem Ansatz der Koregulierung, gem\u00e4ss welchem das Gesetz ausgestaltet ist. Dies gilt auch f\u00fcr Angebote, die ohne Login oder Abonnement zug\u00e4nglich sind. Die E-ID ist keine Voraussetzung f\u00fcr die Umsetzung des Gesetzes. Sie stellt aber eine M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Alterskontrolle dar. Die Branchen werden in der Jugendschutzregelung die Regeln und die f\u00fcr die Alterskontrolle anerkannten Systeme festlegen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben sie zwei Jahre Zeit f\u00fcr die Erarbeitung dieser Regelung (je eine f\u00fcr den Filmbereich und eine f\u00fcr den Videospielbereich). Eine zeitliche Abstimmung mit der Entwicklung der E-ID ist nicht vorgesehen. Sollten die Branchen aber die E-ID als eine L\u00f6sung f\u00fcr die Alterskontrolle vorschlagen und sollte sie zum Zeitpunkt der Umsetzung des Gesetzes noch nicht bereit sein, kann der Bundesrat eine Sistierung der Umsetzung bis zum Vorliegen der E-ID pr\u00fcfen. Die E-ID steht fr\u00fchestens Mitte 2025 zur Verf\u00fcgung.</p><p>Auch Anbieterinnen von Plattformdiensten k\u00f6nnen sich an den in der Branchenregelung festgelegten Regeln orientieren. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei Online Diensten wird teilweise durch die Branchen selbst sowie durch den Bund beaufsichtigt. Bei Verst\u00f6ssen sind Bussen bis zu 40 000 Franken vorgesehen.</p><p>5./6. Auf die Bearbeitung von Personendaten ist grunds\u00e4tzlich das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) anwendbar. Sowohl das geltende als auch das totalrevidierte DSG (nDSG; BBl 2020 7639) schreiben unter anderem den Grundsatz der Zweckbindung vor. Danach d\u00fcrfen Personendaten nur zu einem bestimmten und f\u00fcr die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft werden; sie d\u00fcrfen nur so bearbeitet werden, dass es mit diesem Zweck vereinbar ist (Art. 6 Abs. 3 nDSG). Es d\u00fcrfen auch nicht mehr Daten als n\u00f6tig f\u00fcr den angegebenen Zweck verwendet werden (Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip; Art. 6 Abs. 2 nDSG).</p><p>So wie auch in anderen Gebieten des Internets, ist die Durchsetzung von Schweizer Recht bei internationalen Akteurinnen eine Herausforderung. Im Rahmen der Umsetzung der Motion Gl\u00e4ttli (18.3306 \"Rechtsdurchsetzung im Internet st\u00e4rken durch ein obligatorisches Zustellungsdomizil f\u00fcr grosse kommerzielle Internetplattformen\") wurden Massnahmen auf verschiedenen Ebenen ergriffen, um die Rechtsdurchsetzung im Internet zu st\u00e4rken. Bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes wurden Bestimmungen eingef\u00fcgt, die Datenbearbeiter mit Sitz im Ausland verpflichten, eine Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sie Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten und sie weitere Voraussetzungen erf\u00fcllen (Art. 14 f. nDSG). Der Bundesrat hat zudem Ende 2021 den Bericht des BAKOM \"Intermedi\u00e4re und Kommunikationsplattformen\" (abrufbar unter: www.bakom.admin.ch &gt; Digitalisierung und Internet &gt; Digitale Kommunikation &gt; Intermedi\u00e4re und Kommunikationsplattformen) verabschiedet und das UVEK beauftragt aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen zuk\u00fcnftig reguliert werden k\u00f6nnten. Dabei steht auch die Regulierung von Anbietern in Frage, die ihren Sitz im Ausland haben. Zu beachten ist zudem, dass ausl\u00e4ndische Anbieterinnen in der EU bereits \u00e4hnlichen Regelungen unterworfen sind (z. B. via Datenschutz-Grundverordnung und Richtlinie \u00fcber audiovisuelle Mediendienste der Europ\u00e4ischen Union).</p><p>Die Erfahrungen zeigen ausserdem, dass sich grosse internationale Anbieterinnen aus Reputationsgr\u00fcnden innerhalb des rechtlichen Rahmens der verschiedenen L\u00e4nder bewegen wollen und sich f\u00fcr die l\u00e4nderspezifischen Regelungen interessieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1682467200000)\/","SubmittedBy":"M\u00e4der J\u00f6rg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742542750000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|28|34|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522764630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678233600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Soziale Fragen|Medien und Kommunikation|Menschenrechte"}}