{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233081,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233081,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3081","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stromversorgungssicherheit. Wer bezahlt die Rechnung und wie hoch ist sie?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zur Sicherung der Stromversorgungssicherheit im Winter 2022/2023 und dar\u00fcber hinaus hat der Bundesrat unter anderem eine Reihe von Massnahmen zur kurzfristigen Erh\u00f6hung der Stromproduktion beschlossen. Zu diesen Massnahmen geh\u00f6ren die Gas-Reservekraftwerke, die Wasser-Winterstromreserve, die Aktivierung von Notstromgruppen, der \"Rettungsschirm\" f\u00fcr die Strombranche und einige andere. F\u00fcr fast alle diese Massnahmen hat der Bundesrat jeweils eine Kostenabw\u00e4lzung auf die StromendkundInnen angek\u00fcndigt. Sollte es dazu kommen, w\u00fcrde der Netznutzungstarif und damit der Strompreis n\u00e4chstes Jahr (und f\u00fcr die Jahre danach) erneut massiv stark steigen. Vor diesem Hintergrund stellen sich f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung und die Wirtschaft folgende Fragen:</p><p>1. Was ist das konkrete Ausmass (in Millionen sowie in Rappen pro Kilowattstunde) sowie die absehbare Dauer der Kostenabw\u00e4lzung s\u00e4mtlicher durch den Bundesrat sowie die Swissgrid vorgesehener Massnahmen auf die Netznutzungskosten bzw. den Netznutzungstarif?</p><p>2. Trotz der aktuell hohen Inflation und der damit verbundenen Kaufkraftprobleme breiter Bev\u00f6lkerungsschichten hat der Bundesrat bis anhin die Umsetzung s\u00e4mtlicher vorgeschlagenen Massnahmen zur Kaufkraftst\u00fctzung abgelehnt. W\u00e4re es vor diesem Hintergrund nicht das Mindeste, wenigstens auf den aktiven Beschluss staatlicher Massnahmen zu verzichten, welche diese Kaufkraftprobleme sogar noch weiter versch\u00e4rfen w\u00fcrden?</p><p>3. Wieso folgt der Bundesrat in dieser Sache nicht der bis anhin von ihm stringent verfolgten Logik, ausserordentliche und in Anbetracht einer bef\u00fcrchteten Notsituation - bzw. zur Verhinderung ebendieser - beschlossene Massnahmen wie immer \u00fcber den ausserordentlichen Haushalt und damit \u00fcber \u00f6ffentliche Gelder zu finanzieren?</p><p>4. Angesichts des im europ\u00e4ischen Vergleich eher hohen Abgabenanteils des Schweizer Strompreises und der gleichzeitig auf europ\u00e4ischer Ebene sowie in den europ\u00e4ischen Staaten beschlossenen St\u00fctzungsmassnahmen k\u00f6nnte eine massive Erh\u00f6hung des Netznutzungstarifs auch verschiedene Branchen der Schweizer Wirtschaft empfindlich treffen. Wie stellt sich der Bundesrat zu dieser realen Bef\u00fcrchtung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Durch den Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken zur Darlehensgew\u00e4hrung an die Elektrizit\u00e4tswirtschaft und den Voranschlagskredit von 4 Milliarden Franken f\u00fcr die Axpo Holding AG im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber subsidi\u00e4re Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizit\u00e4tswirtschaft entstehen f\u00fcr die zur\u00fcckzuzahlenden Darlehen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung und die Wirtschaft keine Kosten. Die Kosten f\u00fcr die Bereitstellung der 10 Milliarden Franken f\u00fcr allf\u00e4llige Darlehen werden vollumf\u00e4nglich durch die systemkritischen Unternehmen getragen, welche daf\u00fcr eine Bereitstellungspauschale bezahlen. Bis zum heutigen Tag sind noch keine Darlehen bezogen worden. Die Kosten der Wasserkraftreserve f\u00fcr den Winter 2022/23 betragen gem\u00e4ss Eidgen\u00f6ssischer Elektrizit\u00e4tskommission (ElCom) rund 300 Millionen Franken. Der Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt bel\u00e4uft sich daf\u00fcr ab 2024 und voraussichtlich bis 2026 auf rund 0,7 Rappen pro Kilowattstunde. Der Verpflichtungskredit f\u00fcr die Reservekraftwerke umfasst 485 Millionen Franken. 2022 hat der Bund 151 Millionen Franken aus diesem Kredit vorfinanziert. Ab 2023 sollten \u00fcber den Bundeshaushalt keine weiteren Zahlungen erfolgen und die im 2022 erfolgten Zahlungen werden dem Bund \u00fcber die n\u00e4chsten Jahre zur\u00fcckerstattet. Der Verpflichtungskredit f\u00fcr die Notstromgruppen umfasst 46,5 Millionen Franken. Die Aufw\u00e4nde des Bundes f\u00fcr Reservekraftwerke und Notstromgruppen sind haushaltsneutral. Die Swissgrid AG \u00fcberw\u00e4lzt die anrechenbaren Kosten f\u00fcr die Reservekraftwerke und Notstromgruppen ab 2024 \u00fcber das Netznutzungsentgelt auf alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Die Zuschl\u00e4ge auf dem Netznutzungsentgelt belaufen sich hierf\u00fcr ab 2024 und voraussichtlich bis 2026 auf rund 0,5 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>2. und 3. Diese gew\u00e4hlte L\u00f6sung stellt sicher, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten im Umfang ihres Strombezuges an der Finanzierung einer sicheren und resilienten Stromversorgung beteiligen. Der Bundesrat h\u00e4lt diese Zusatzbelastung f\u00fcr vertretbar. Die Teuerung ist in der Schweiz mit +2.8 Prozent im vergangenen Jahr vergleichsweise moderat ausgefallen. Durch Lohn- und Rentenerh\u00f6hungen wurde die Inflation f\u00fcr breite Teile der Bev\u00f6lkerung zu einem grossen Teil kompensiert. F\u00fcr das laufende Jahr wird eine tiefere Inflation erwartet. Eine alternative Finanzierungsl\u00f6sung ausserhalb der Energiesektors h\u00e4tte aus Sicht des Bundesrates negative Auswirkungen, wozu beispielsweise die Senkung von Sparanreizen, ein hoher Vollzugsaufwand oder erheblicher Bedarf an Bundesmittel z\u00e4hlen. Dies w\u00fcrde letztlich die Steuerzahlenden belasten - auch ausserordentliche Ausgaben m\u00fcssen in der Zukunft wieder ausgeglichen werden.</p><p>4. Im internationalen Vergleich steigende Abgaben k\u00f6nnen wettbewerbsverzerrende Effekte aufweisen, welche durch Subventionen europ\u00e4ischer Nachbarl\u00e4nder verst\u00e4rkt werden k\u00f6nnen. Davon betroffen sind vor allem energieintensive Betriebe. Allerdings profitieren die Unternehmen auch von der Erh\u00f6hung der Versorgungssicherheit. Die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Unternehmen h\u00e4ngt von zahlreichen Faktoren ab, beispielsweise von der gew\u00e4hlten Absicherungsstrategie gegen schwankende Energiepreise und der M\u00f6glichkeit der Preisweitergabe an die Kundinnen und Kunden. Die Schweizer Industrie hat den Vorteil, dass die Energieintensit\u00e4t - gemessen als Anteil des Energieverbrauchs an der Wertsch\u00f6pfung - selbst bei den energieintensiven Branchen deutlich tiefer ist als in denselben Branchen im europ\u00e4ischen Ausland. Daneben setzt das europ\u00e4ische Beihilferecht der Subventionsh\u00f6he an energieintensive Unternehmen Grenzen. So ist seit 1. September 2022 die Verbilligung von Strom und Gas f\u00fcr Grossverbraucher auf 70 Prozent des Verbrauchs in der gleichen Periode des Jahres 2021 beschr\u00e4nkt. Die subventionierbaren Kosten bemessen sich zudem an der Preisdifferenz im Vergleich zu 2021, welche dank der j\u00fcngsten Entspannungen an den Energiem\u00e4rkten gesunken sind. Dies limitiert eine potenziell wettbewerbsverzerrende Wirkung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Nordmann Roger","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1751897761897)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678233600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Energie"}}