{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3085","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ergreifung von Massnahmen gem\u00e4ss Artikel 55 AsylG (Ausnahmesituationen) und Artikel 25 ff. Schengener Grenzkodex","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a055 des Asylgesetzes sowie Artikel\u00a025 ff. des Schengener Grenzkodex, unverz\u00fcglich die erforderlichen Massnahmen zur Bremsung des Zustroms von Asylsuchenden sowie die Wiedereinf\u00fchrung von Grenzkontrollen an die Hand zu nehmen.</p>","ReasonText":"<p>Der Schengener Grenzkodex h\u00e4lt in Artikel\u00a029 fest, dass in F\u00e4llen, wo \"schwerwiegende M\u00e4ngel bei Kontrollen an den Aussengrenzen\" festgestellt werden, die Wiedereinf\u00fchrung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen gerechtfertigt ist. Als weitere Gr\u00fcnde werden die ernsthafte Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit festgehalten (Art. 25).</p><p>Die steigenden Asylzahlen, aber vor allem auch die hohe Anzahl illegaler Migranten haben direkt mit den Abkommen von Schengen und Dublin zu tun, aufgrund derer die Schweiz ihre Grenzen nicht mehr systematisch kontrollieren darf. Dass die illegale Zuwanderung an der Schengen-Aussengrenze abgewehrt werden kann, hat sich als gef\u00e4hrliche Illusion entpuppt. </p><p>Die Kontrollen an der Schengen-Aussengrenze funktionieren erwiesenermassen nicht. Zudem halten sich gewisse EU-Staaten nicht an das Dubliner Abkommen und deklarieren dies auch \u00f6ffentlich. Von der vielerorts ungesch\u00fctzten Schengen-Aussengrenze profitieren skrupellose Schlepper und Menschenh\u00e4ndler. Der massive Anstieg von Aufgriffen illegaler Ausl\u00e4nder an den Grenzen spricht B\u00e4nde: Seit 2020 (11 043 Aufgriffe) bis Ende 2022 (52 077) hat sich diese Zahl nahezu verf\u00fcnffacht. Auch die Tatsache, dass die meisten illegal Aufgegriffenen aus Afghanistan und Marokko stammen, zeigt: Der Schutz der Schengen-Aussengrenze funktioniert in keiner Weise.</p><p>Die Schweiz kommt vor diesem Hintergrund nicht umhin, den Schutz der Grenzen wieder selber an die Hand zu nehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>\u00dcber die Westbalkanroute und \u00fcber die zentrale Mittelmeerroute sind in den letzten Monaten vermehrt Migrantinnen und Migranten in die Schweiz und in unsere Nachbarstaaten gelangt. Viele dieser Personen reisen dabei durch andere Schengen-Staaten oder haben bereits anderswo ein Asylgesuch gestellt. Zahlreiche Personen wollen die Schweiz nur transitieren und stellen kein Asylgesuch. Weil die irregul\u00e4re Migration nur durch die internationale Zusammenarbeit wirksam bek\u00e4mpft werden kann, unterst\u00fctzt die Schweiz gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europ\u00e4ischer Ebene. Sie hat zudem mit Deutschland und \u00d6sterreich Aktionspl\u00e4ne zur Verhinderung von Sekund\u00e4rmigration ausgearbeitet. Diese enthalten neben grenzpolizeilichen Massnahmen auch solche gegen\u00fcber Drittstaaten.</p><p>Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit k\u00f6nnen die Schengen-Staaten ausnahmsweise und f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum von h\u00f6chstens 30 Tagen oder f\u00fcr die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenz\u00fcberg\u00e4ngen oder -abschnitten wieder einf\u00fchren (Art. 25 Schengener Grenzkodex; SR 0.362.380.067). Diese Voraussetzungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen sind heute nicht gegeben. Weder die \u00f6ffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht.</p><p>Unbesehen davon ist das Bundesamt f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit im Grenzraum im Rahmen seiner Zollkontrollen pr\u00e4sent und f\u00fchrt risikobasierte Kontrollen durch. Dabei wird rechtswidrig eingereisten Personen, die kein Asylgesuch in der Schweiz stellen, eine ausl\u00e4nderrechtliche Wegweisungsverf\u00fcgung ausgestellt. Die Einf\u00fchrung von systematischen Kontrollen h\u00e4tte angesichts der mehreren hunderttausend Grenz\u00fcbertritten pro Tag starke Auswirkungen auf die Grenzregionen. Auch bei einer Wiedereinf\u00fchrung der Binnengrenzkontrollen w\u00fcrde die Schweiz weiterhin verpflichtet bleiben, ein Asylverfahren durchzuf\u00fchren, wenn eine gesuchstellende Person nicht in einen anderen Dublin-Staat \u00fcberstellt werden kann. Bereits heute wird auf ein Asylgesuch nicht eingetreten, wenn ein anderer Dublin-Staat f\u00fcr die Behandlung eines Asylgesuchs zust\u00e4ndig ist. Zudem zeigt beispielsweise gerade der Blick auf die von irregul\u00e4rer Sekund\u00e4rmigration betroffenen L\u00e4nder auf der Balkanroute, dass die Wiedereinf\u00fchrung von Binnengrenzkontrollen kein wirksames Mittel zur Eind\u00e4mmung dieses Ph\u00e4nomens darstellt. So haben auch unsere Nachbarstaaten Deutschland und \u00d6sterreich im letzten Jahr einen starken Anstieg der irregul\u00e4ren Migration zu verzeichnen, zudem sind in diesen L\u00e4ndern auch die Asylgesuchszahlen stark angestiegen.</p><p>Das Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) enth\u00e4lt eine Regelung zu Ausnahmesituationen: In Zeiten erh\u00f6hter internationaler Spannungen, bei Ausbruch eines bewaffneten Konfliktes oder bei einem ausserordentlich grossen Zustrom von Asylsuchenden in Friedenszeiten wird die M\u00f6glichkeit vorgesehen, nur solange Asyl zu gew\u00e4hren, als dies gem\u00e4ss den Umst\u00e4nden m\u00f6glich ist (Art. 55 Abs. 1 AsylG). Die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen findet ihre objektiven Schranken dort, wo die faktischen M\u00f6glichkeiten des Asylstaates ersch\u00f6pft sind. In einer solchen Ausnahmesituation kann der Bundesrat, in Abweichung vom Gesetz, die Voraussetzungen f\u00fcr die Asylgew\u00e4hrung und die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge einschr\u00e4nken und besondere Verfahrensbestimmungen aufstellen. Trotz der vergleichsweise hohen Asylgesuchszahlen sind die Voraussetzungen f\u00fcr einen R\u00fcckgriff auf diese Bestimmung aktuell nicht gegeben. Selbst bei der Anwendung von Art. 55 AsylG w\u00e4re zudem insbesondere der Grundsatz der Nichtr\u00fcckschiebung von Fl\u00fcchtlingen zu wahren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Chiesa Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686787200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1744155829530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678233600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Europapolitik|Migration"}}