{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233114,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233114,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3114","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Haben Finma-Auflagen Kostenfolgen f\u00fcr die Kantone und die OKP?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die FINMA sieht im Zusatzversicherungsbereich umfassenden Handlungsbedarf bei den Leistungsabrechnungen der Spit\u00e4ler und erwartet von den Versicherern ein umfassendes Controlling und eine Verbesserung der Vertr\u00e4ge mit den Spit\u00e4lern. Die FINMA hat entsprechende Massnahmen eingeleitet und wird die Aufsicht \u00fcber die Leistungsabrechnung, deren Controlling und Transparenz auch f\u00fcr die kommenden Jahre als Schwerpunkt setzen. In einer Medienmitteilung vom 17. Dezember 2020 wird darauf hingewiesen, dass dieser Prozess Folgen auf das Gesamtsystem im Gesundheitsbereich haben wird. Deswegen sei die FINMA auch in enger Abstimmung mit dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit und dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement. Zudem bestehe ein Kontakt zu verschiedenen Akteuren im Gesundheitsbereich. Insbesondere werden die von der FINMA eingeleiteten Massnahmen dazu f\u00fchren, dass die von den Spit\u00e4lern aktuell der Zusatzversicherung belasteten Kosten k\u00fcnftig zumindest teilweise der Grundversicherung nach KVG belastet werden. Damit droht eine zus\u00e4tzliche Kostensteigerung und folglich auch eine weitere Pr\u00e4mienerh\u00f6hung im Bereich der Grundversicherung, dies, nachdem die Pr\u00e4mien gerade erst um durchschnittlich 6,6 Prozent gestiegen sind. Sollten die von der FINMA eingeleiteten Massnahmen nicht zu einer Verlagerung in die Grundversicherung f\u00fchren, sondern zu reduzierten Einnahmen bei den Spit\u00e4lern, wird dies zwangsl\u00e4ufig bei zahlreichen Spit\u00e4lern zu Finanzierungsproblemen f\u00fchren und dementsprechend ihre Existenz bedrohen. Exponiert sind dabei insbesondere Spit\u00e4ler, deren Finanzierung bereits durch die Covid-19-Pandemie geschw\u00e4cht ist. Das von der FINMA verlangte Controlling der Leistungsabrechnung ist zeitlich eng terminiert und mit einem grossen administrativen Aufwand bei den Spit\u00e4lern und bei den Krankenversicherern verbunden. </p><p>Diese Entwicklungen f\u00fchren zu folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. In welchem Umfang ist mit einer Verlagerung der Kosten von der Zusatzversicherung in die Grundversicherung zu rechnen? </p><p>2. Mit welcher Auswirkung auf die Pr\u00e4mien der Grundversicherung ist zu rechnen? </p><p>3. Welche Kostenfolgen erwartet der Bundesrat f\u00fcr die Kantone in Form von steigenden Beitr\u00e4gen an die station\u00e4ren Spitalaufenthalte im Rahmen der dualen Spitalfinanzierung? </p><p>4. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um eine Verlagerung der Kosten von der Zusatzversicherung in die Grundversicherung zu vermeiden? </p><p>5. Kann der Bundesrat schon absch\u00e4tzen, wieviele Spit\u00e4ler aufgrund der von der FINMA eingeleiteten Massnahmen in ihrer Existenz bedroht sein k\u00f6nnten und in letzter Konsequenz geschlossen werden m\u00fcssen? </p><p>6. Erwartet der Bundesrat, dass die Kantone zur Sicherstellung der station\u00e4ren Spitalversorgung gezwungen sein werden, Spit\u00e4ler mit Finanzproblemen mit einer Defizitdeckung oder anderweitigen Zusch\u00fcsse zu unterst\u00fctzen? </p><p>7. Kann der Bundesrat absch\u00e4tzen, wie hoch die Kosten insgesamt f\u00fcr den zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand sind, die letztendlich ebenfalls vom Pr\u00e4mienzahler bezahlt werden m\u00fcssen? </p><p>8. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn die Versicherungen die von der FINMA geforderten Ziele nicht einhalten k\u00f6nnen und sie allenfalls sanktioniert werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bereits 2017 hatte die Expertengruppe Diener die Verhinderung von missbr\u00e4uchlichen Zusatzversicherungstarifen als Massnahme 28 in ihrem Bericht \"<a href=\"https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/50084.pdf\">Kostend\u00e4mpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung</a>\" gefordert. Im Bericht heisst es: \"Im Zusammenhang mit den Zusatzversicherungstarifen kann grunds\u00e4tzlich das Problem der \u00dcbertarifierung geortet werden.\" Nach Einsch\u00e4tzung der FINMA werden ihre Interventionen allerdings nicht dazu f\u00fchren, dass bei den Leistungserbringern ungedeckte Kosten bei der Erstellung der Mehrleistungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entstehen. Sowohl auf Basis der Daten des Vereins Spitalbenchmark als auch auf der Basis des normativen Abzugs gem\u00e4ss der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) ergeben sich f\u00fcr die Leistungserbringer deutliche Margen in der Zusatzversicherung zur OKP.</p><p>2. und 4. Der Preis\u00fcberwacher hat in 2021 im Rahmen seiner Analyse der Mehrleistungen zur OKP erkannt, dass starke Indizien bestehen, dass die Tarife in der Zusatzversicherung zur OKP in der Schweiz fl\u00e4chendeckend \u00fcberh\u00f6ht sind und den Befund der FINMA von Ende 2020 klar best\u00e4tigt (Bericht \"<a href=\"https://www.preisueberwacher.admin.ch/dam/pue/de/dokumente/studien/akutstationaere_spitaltarife_zusatzversicherung.pdf.download.pdf/Akutstation\u00e4re Spitaltarife im Zusatzversicherungsbereich_Bericht_d.pdf\">Akutstation\u00e4re Spitaltarife im Zusatzversicherungsbereich- Ein nationaler Tarif- und Kostenvergleich</a>\" vom Oktober 2021). Eine Reduktion der Kosten in der Krankenzusatzversicherung geht nicht zwingend mit einer Verlagerung von Kosten aus der Zusatzversicherung in die OKP einher.</p><p>Der Preis\u00fcberwacher setzt sich im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr die D\u00e4mpfung der Spitaltarife sowohl zu Lasten der OKP als auch zu Lasten der Krankenzusatzversicherung (KZV) ein. Tiefere Zusatzversicherungstarife f\u00fchren zu weniger Eingriffen und entlasten damit auch die OKP, welche aufgrund das dualen Systems jeden Eingriff mitfinanziert. Im Bereich der KZV besteht bereits ein formalisierter Austausch mit der FINMA mit dem Ziel, \u00fcberh\u00f6hte Spitaltarife in der KZV zu identifizieren. Der Preis\u00fcberwacher ist bereit, zum Schutz der Versicherten die diesbez\u00fcglichen Arbeiten zu intensivieren. Dies kann allerdings mit einem zus\u00e4tzlichen Ressourcenbedarf verbunden sein.</p><p>3. und 5. Das KVG sieht vor, dass sich die Tarife f\u00fcr station\u00e4re Spitalbehandlungen an jenem Spital zu orientieren haben, welches die obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualit\u00e4t effizient und g\u00fcnstig erbringt. Es besteht daher grunds\u00e4tzlich kein Anspruch auf kostendeckende Tarife. Die F\u00f6rderung des Wettbewerbs zwischen den Spit\u00e4lern, um das Kostenwachstum im station\u00e4ren Spitalbereich einzud\u00e4mmen, ohne die Qualit\u00e4t der Gesundheitsversorgung zu beeintr\u00e4chtigen, war ein erkl\u00e4rtes Ziel der Revision des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung im Jahr 2009.</p><p>Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass sich aus den eingeleiteten Massnahmen Spitalschliessungen ergeben, auch wenn der Druck auf Spit\u00e4ler ansteigen k\u00f6nnte, welche bisher \u00fcberh\u00f6hte Zusatzversicherungstarife abgerechnet haben. Inwiefern die Kantone ihre Spit\u00e4ler finanziell unterst\u00fctzen, liegt grunds\u00e4tzlich in deren Kompetenz. Aus Sicht des KVG muss dabei aber sichergestellt sein, dass allf\u00e4llige Zusch\u00fcsse nicht in die Berechnung der Tarife einfliessen. Ansonsten w\u00fcrde der gesetzlich geforderte Effizienzvergleich verzerrt.</p><p>6. Gem\u00e4ss Art. 39 KVG ist die Spitalplanung und die daraus resultierende Erstellung einer Spitalliste als kantonale Aufgabe festgelegt. Die GDK hat im Mai 2022 im Dokument \"<a href=\"https://www.gdk-cds.ch/fileadmin/docs/public/gdk/themen/spitalplanung/EM-Spitalplanung_revidiert_20220520_def._d.pdf\">Empfehlungen der GDK zur Spitalplanung</a>\" die Kantone angehalten, die Wirtschaftlichkeit im Sinne einer effizienten Leistungserbringung zu ber\u00fccksichtigen. Im Weiteren m\u00fcssen die Kantone neben den ausgewiesenen Kosten der einzelnen Betriebe auch das prospektive Optimierungspotenzial angemessen ber\u00fccksichtigen, das mit der Konzentration zusammenh\u00e4ngender Leistungsbereiche auf eine reduzierte Zahl von Leistungserbringern erreicht werden kann.</p><p>7. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass im Bereich der OKP ein zus\u00e4tzlicher administrativer Aufwand entsteht. Gem\u00e4ss einer Studie, welche die sant\u00e9suisse beim Institut f\u00fcr Wirtschaftsstudien Basel (IWSB) in Auftrag gegeben hatte, w\u00e4ren im 2016 die Pr\u00e4mien in der OKP ohne Rechnungskontrollen um 10.5\u00a0Prozent h\u00f6her ausgefallen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Existenz von transparenten Abrechnungen auch im Bereich der Zusatzversicherungen zur OKP einen sinnvollen Beitrag zur Kostend\u00e4mpfung bietet.</p><p>Die FINMA erwartet sodann von den Krankenzusatzversicherern gest\u00fctzt auf das Prinzip der einwandfreien Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung (Art. 14 und 46 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz / VAG), dass diese ihre Verg\u00fctungen an die Leistungserbringer nur aufgrund von Rechnungen vornehmen, die transparent ausgestaltet sind und Mehrleistungen zulasten der Zusatzversicherung nachvollziehbar ausweisen. Damit soll verhindert werden, dass unbegr\u00fcndete Leistungselemente in die Rechnung einfliessen, welche die Pr\u00e4mien f\u00fcr Zusatzversicherungen zur OKP auf missbr\u00e4uchliche Weise belasten k\u00f6nnten. Dieser Missbrauchsschutz (Art. 38 VAG) ist in der Zusatzversicherung zur OKP gerade im Hinblick auf \u00e4ltere und/oder kranke Versicherte zentral, da diese bei Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen in der Regel den Versicherer nicht mehr wechseln k\u00f6nnen.</p><p>8. Die von der FINMA an die Adresse der Krankenzusatzversicherer im Dezember 2020 formulierten inhaltlichen Erwartungen hinsichtlich der Vertr\u00e4ge mit Leistungserbringern (Transparenz, Nachvollziehbarkeit der Mehrleistungen, keine Doppelverrechnungen) haben einen mehrj\u00e4hrigen Prozess angestossen. Sollte im Verlauf dieses Prozesses festgestellt werden, dass ein Anbieter diesen Anforderungen nicht nachkommt, w\u00fcrde die FINMA die Ergreifung geeigneter Massnahmen (Art. 51 VAG) zu pr\u00fcfen haben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich die Aufsichtskompetenz der FINMA lediglich auf die ihr unterstellten Krankenzusatzversicherer, nicht jedoch auf die medizinischen Leistungserbringer, erstreckt.</p><p>Ob und inwieweit sich f\u00fcr den Bundesrat Handlungsbedarf ergeben k\u00f6nnte, ist von den Auswirkungen der konkreten aufsichtsrechtlichen Massnahmen der FINMA abh\u00e4ngig. Zurzeit k\u00f6nnen dazu keine Aussagen gemacht werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Hegglin Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1685491200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1712761761160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678665600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Gesundheit"}}