{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233130,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233130,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3130","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Lehrbetriebsverb\u00fcnde. K\u00f6nnte man dieses Modell, das die Wirtschaft durch die Ausbildung von qualifiziertem und lokalem Nachwuchs unterst\u00fctzt, flexibilisieren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die unter anderem unter Artikel\u00a016 Absatz\u00a02 des Berufsbildungsgesetzes erw\u00e4hnten Lehrbetriebsverb\u00fcnde haben zum Ziel, dass sich einzelne Betriebe zusammenschliessen, um die berufliche Grundbildung zu erm\u00f6glichen und dabei Ressourcen gemeinsam zu nutzen. So k\u00f6nnen z. B. auch spezialisierte Unternehmen Lernende ausbilden.</p><p>Mit Hilfe von Lehrbetriebsverb\u00fcnden k\u00f6nnen zudem neue Lehrstellen geschaffen und bestehende Lehrstellen erhalten werden; sie erm\u00f6glichen es, den Kompetenzerwerb zu optimieren, den Verwaltungsaufwand f\u00fcr Unternehmen zu verringern und die Risiken auf mehrere Unternehmen zu verteilen.</p><p>Schliesslich begleiten, unterst\u00fctzen, entlasten und koordinieren sie die Bildung in beruflicher Praxis, indem sie die methodische, p\u00e4dagogische und organisatorische Qualit\u00e4t gew\u00e4hrleisten und sicherstellen, dass die Ziele des Bildungsplans erreicht werden. Die Lehrbetriebsverb\u00fcnde sorgen auch daf\u00fcr, dass die Unternehmen ein Umfeld und Infrastrukturen bieten, die der Berufsbildung f\u00f6rderlich sind. Sie sind also ein Garant f\u00fcr die Ausbildungsqualit\u00e4t, was die Erfolgsquote der Lernenden best\u00e4tigt.</p><p>Heute umfasst die Vereinigung Lehrbetriebsverb\u00fcnde Schweiz aktive Verb\u00fcnde in den Kantonen Aargau, Zug, Z\u00fcrich, Freiburg und Neuenburg.</p><p>In den Verordnungen des SBFI \u00fcber die berufliche Grundbildung ist das Modell der Lehrbetriebsverb\u00fcnde jedoch in den Mindestanforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Art. 44 Abs. 1 Bst. a und b BBV) nicht enthalten. Auch ber\u00fccksichtigen sie die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft nicht.</p><p>1. Sollten die geltenden Vorschriften nicht dahingehend erg\u00e4nzt werden, dass bei der Begleitung einer oder eines Lernenden durch einen Verbund besondere Regeln gelten?</p><p>2. K\u00f6nnten die kantonalen Beh\u00f6rden nicht mehr Spielraum erhalten, wenn es darum geht, eine Bildungsbewilligung in Zusammenarbeit mit einem Lehrbetriebsverbund zu erteilen?</p><p>3. Eine Berufsbildnerin oder ein Berufsbildner mit einem den Anforderungen der Verordnung entsprechenden Titel, der zu 80 Prozent arbeitet und von einem Lehrbetriebsverbund begleitet wird, erh\u00e4lt heute keine Bildungsbewilligung. Dies stellt f\u00fcr viele Unternehmen, die Lernende ausbilden m\u00f6chten, ein Hindernis dar. W\u00e4re es nicht an der Zeit, die Anforderungen anzupassen und auch Teilzeitarbeit und Jobsharing zuzulassen, zumal diese Modelle es effektiv erm\u00f6glichen, Lernende auszubilden, die sowieso nicht jeden Tag im Unternehmen sind?</p><p>4. Derzeit entspricht der Name des Unternehmens, der auf dem EFZ oder dem EBA steht, dem Namen des Lehrbetriebsverbunds. Die Ausbildung gilt nicht als in dem Betrieb absolviert, in dem die Bildung in beruflicher Praxis stattgefunden hat. Die Sichtbarkeit und Anerkennung des Engagements der Berufsbildnerinnen und -bildner f\u00fcr die duale Grundbildung ist jedoch entscheidend. Warum also in den Titeln nicht den Namen des Lehrbetriebs und des Verbunds erw\u00e4hnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr die Umsetzung der Lehrbetriebsverb\u00fcnde sind die Unternehmen und die Kantone zust\u00e4ndig; letzteren obliegt bei der Umsetzung der beruflichen Grundbildung die Aufsicht. Die Verordnungen \u00fcber die berufliche Grundbildung (nachfolgend Bildungsverordnungen) regeln die Berufe und die Umsetzung der dualen Bildung. Bei den Lehrbetriebsverb\u00fcnden handelt es sich lediglich um eine Form der Umsetzung der Ausbildung und des Inhalts der Bildungsverordnungen. Eine Aufnahme des Modells der Lehrbetriebsverb\u00fcnde als Mindestanforderung an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner w\u00fcrde zu einer \u00dcberregulierung f\u00fchren, welche die Flexibilit\u00e4t der Kantone bei der Umsetzung einschr\u00e4nken w\u00fcrde.</p><p>F\u00fcr die Berufsentwicklung wie auch die Schaffung neuer beruflicher Grundbildungen sind in erster Linie die Organisationen der Arbeitswelt zust\u00e4ndig. Die beruflichen Grundbildungen werden regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft und den Bed\u00fcrfnissen und Ver\u00e4nderungen der Arbeitswelt angepasst. Damit sind sie auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet. Die Organisationen der Arbeitswelt setzen sich zudem daf\u00fcr ein, in den Unternehmen gen\u00fcgend Lehrstellen bereitzustellen. Die Schaffung von Lehrbetriebsverb\u00fcnden ist eine m\u00f6gliche Ausbildungsform.</p><p>Der Bund kann gem\u00e4ss Art. 54 Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) und Art. 63 Berufsbildungsverordnung (BBV; SR 412.101) die ersten vier Jahre eines Lehrvertriebsverbunds mitfinanzieren. In den vergangenen f\u00fcnf Jahren wurden vier Verb\u00fcnde mit einem Gesamtbetrag in der H\u00f6he von 1,3 Millionen Franken unterst\u00fctzt.</p><p>1. Es besteht kein Bedarf f\u00fcr besondere Regelungen, denn die Lehrbetriebsverb\u00fcnde sind lediglich eine spezifische Form der Organisation der beruflichen Grundbildung. F\u00fcr die Verb\u00fcnde sollen die in den Verordnungen festgelegten Anforderungen gelten, ohne dass sie zus\u00e4tzliche Vorschriften einhalten m\u00fcssen.</p><p>2. Die Bewilligungen f\u00fcr Lehrbetriebsverb\u00fcnde sind an keine besonderen oder strengeren Regeln gebunden als jene f\u00fcr einzelne Lehrbetriebe. Die kantonale Beh\u00f6rde verf\u00fcgt \u00fcber den vollen Spielraum, den ihr das Gesetz bei ihrer Aufsicht gew\u00e4hrt.</p><p>3. Die Bildungsverordnungen ber\u00fccksichtigen seit Jahren die M\u00f6glichkeit von Teilzeit und Jobsharing bei Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern. Je nach Arbeitsmarktsituation des jeweiligen Berufs k\u00f6nnen die Verordnungen auch Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zulassen, welche 80 Prozent arbeiten. In diesem Fall organisieren die Betriebe die Arbeitszeit der teilzeitarbeitenden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner oder der Fachkr\u00e4fte so, dass die Lernenden im Lehrbetrieb stets von einer qualifizierten Person betreut werden.</p><p>4. Findet die Grundbildung in einem Lehrbetriebsverbund statt, wird der Lehrvertrag gem\u00e4ss Artikel\u00a08 BBV zwischen dem Leitbetrieb oder der Leitorganisation sowie der lernenden Person abgeschlossen. Die Betriebe und die Kantone verf\u00fcgen diesbez\u00fcglich \u00fcber die n\u00f6tige Flexibilit\u00e4t. Der Lehrvertrag ist eine besondere Art eines Arbeitsvertrags (Art. 319 ff. und Art. 344f. des Obligationenrechts); es ist rechtlich nicht vorgesehen, einen Vertrag mit mehreren Arbeitgebern abzuschliessen. Auf dem Lehrvertrag steht der Lehrbetrieb, der den Vertrag abgeschlossen hat, auch wenn ein Teil der Ausbildung im Rahmen eines Lehrverbunds vermittelt wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Bauer Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686787200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|32|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1715158030340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678752000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}