{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233132,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233132,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3132","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Neuregelung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gesundheit. Vereinfachung, Wettbewerbsneutralit\u00e4t und Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, das Mehrwertsteuergesetz wie folgt anzupassen: </p><p>1. Alle Ausnahmen in Artikel\u00a021 MVVSTG, die den Gesundheitsbereich betreffen, werden aufgehoben. </p><p>2. Versicherungsgesellschaften werden berechtigt, auf allen Behandlungskosten, die sie im Bereich der obligatorischen (und allenfalls auch der \u00fcberobligatorischen) Kranken- und Unfallversicherung \u00fcbernehmen/decken, den Vorsteuerabzug vorzunehmen. </p><p>Er soll dazu ein umfassender Pr\u00fcfbericht vorlegen, insbesondere soll aufgezeigt werden wie die MWSt Entlastung zu Gunsten der Pr\u00e4mienzahler gesichert werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Ziel vieler heutigen Ausnahmen im Mehrwertsteuerrecht ist die Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten in Bereichen, denen sie nicht ausweichen k\u00f6nnen (sog. \"Pflichtkonsum\"). Dies trifft namentlich f\u00fcr den Bereich des Gesundheitswesens zu. </p><p>Die heutige L\u00f6sung der Steuerausnahme f\u00fcr die Gesundheitsleistungen mit dem gleichzeitigen Verbot, bei der Erbringung von ausgenommenen Leistungen den vollen Vorsteuerabzug vorzunehmen, f\u00fchrt zu einer Schattensteuer (Taxe occulte) bei den Gesundheitsunternehmen. Aufgrund der Taxe occulte entstehen bei diesen Anbietern Unternehmensrisiken namentlich im Bereich der Vorsteuer sowie Mehrkosten bei der Administration und durch den erh\u00f6hten Beratungsaufwand. </p><p>Das Gesundheitswesen leistet heute erhebliche Beitr\u00e4ge an die Mehrwertsteuer. Im Rahmen der Vorarbeiten zur Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes von 2010 wurden die Einnahmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen auf j\u00e4hrlich 1,1 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt (Bericht Spori, Teil 2). Die Einnahmen resultieren teils auf steuerbaren Leistungen, vor allem werden diese Einnahmen aber \u00fcber die Taxe occulte generiert. </p><p>Die Neuordnung des Gesundheitswesens (EFAS) bietet Anlass, die Behandlung dieses Sektors bei der Mehrwertsteuer neu zu ordnen. Vorrangige Ziele sind die Vereinfachung und damit verbundene Kostensenkungen sowie der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen. Solche sind heute im Gesundheitswesen bei der Mehrwertsteuer zahlreich vorhanden. Die dem Bundesrat in Auftrag gegebene Gesetzesanpassung sieht folgendes vor: Alle Ausnahmen in Artikel\u00a021 MWSTG, die den Gesundheitsbereich betreffen, werden aufgehoben. Im Gegenzug wird eine neue Spezialbestimmung geschaffen, welche den Versicherungsgesellschaften (namentlich den Krankenkassen und den Unfallversicherungsanbietern) erlaubt, auf allen Kosten, die sie - zumindest im Bereich der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung - tragen, den Vorsteuerabzug vorzunehmen. Dabei gilt - im Sinne einer neu zu schaffenden Sonderbestimmung - als unerheblich, dass die Versicherungsgesellschaften diese Leistungen nicht f\u00fcr eigene unternehmerische Zwecke verwenden, sondern dass diese Leistungen von den Versicherten \"verwendet\" werden. Die Gesetzesanpassung hat folgende Effekte: </p><p>1. Durch die Abschaffung der Ausnahmebestimmungen werden alle Leistungen, welche die Gesundheitsunternehmen erbringen, der Mehrwertsteuer unterworfen. Aufgrund der \u00dcberw\u00e4lzung der Mehrwertsteuer f\u00fchrt dies in einem ersten Schritt zu betragsm\u00e4ssig h\u00f6heren Rechnungen. Indem die Gesundheitsunternehmen den Vorsteuerabzug vornehmen k\u00f6nnen, reduziert sich ihr Aufwand. Bei einem Steuersatz von 8 Prozent kann die Aufwandreduktion nach einer groben Sch\u00e4tzung etwa 4 Prozent betragen. Damit bewirkt diese Umstellung bei den Gesundheitsunternehmen j\u00e4hrlich wiederkehrende substantielle Kostenreduktionen. </p><p>Allerdings werden durch die Umstellung Gesundheitsunternehmen, die bisher nicht nnehrwertsteuerpflichtig waren, neu mit zus\u00e4tzlichen Abrechnungspflichten belastet; dieser Zusatzaufwand erfolgt im Alltag aber weitgehend automatisiert und sollte in einem \u00fcberblickbaren Rahmen bleiben. Dies namentlich, weil keine ausgenommenen Leistungen mehr vorliegen und damit grunds\u00e4tzlich alle Leistungen bei der Mehrwertsteuer gleichbehandelt werden k\u00f6nnen und der volle Vorsteuerabzug (ohne Korrekturen) vorgenommen werden darf. Umgekehrt werden bei vielen heute bereits steuerpflichtigen Gesundheitsunternehmen Administrativ- und Beratungskosten sinken. Gleichzeitig werden Wettbewerbsverzerrungen (z. B. aufgrund von unterschiedlichen kantonalen Regelungen hinsichtlich der Berufsaus\u00fcbungbewilligungen) beseitigt. </p><p>Gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Patienten w\u00fcrden die Leistungen verteuert, weil gest\u00fctzt auf Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a MWSTG Heilbehandlungen am T\u00e4tigkeitsort besteuert werden; dieser Nachteil k\u00f6nnte bei Bedarf durch eine Anpassung von Artikel\u00a08 MWSTG beseitigt werden. </p><p>Die Gesetzesanpassung bewirkt beim Bund einen einmaligen Mittelabgang aufgrund der Einlageentsteuerung, die von den Gesunheitsunternehnnen bei der Systemumstellung geltend gemacht werden k\u00f6nnten. Die nachtr\u00e4gliche Geltendmachung von fr\u00fcher bezahlten, aber nicht zum Abzug gebrachten Vorsteuern entlastet die Anbieter von Gesundheitsleistungen und erm\u00f6glicht zus\u00e4tzliche Investitionen in die Personalentwicklung und f\u00fcr den Ausbau von Infrastrukturen. Der einmalige finanzielle Effekt beim Bund ist die Folge einer Systemanpassung und kann darum als ausserrodentlicher Aufwand behandelt werden (analog Einmaleffekte bei der Einf\u00fchrung der NFA). </p><p>2. Indem den Versicherungsgesellschaften (namentlich den Krankenkassen und den Unfallversicherungen) im obligatorischen Bereich der Krankenversicherung die Vornahme des Vorsteuerabzugs - wirtschaftlich betrachtet - stellvertretend f\u00fcr ihre Versicherten gestattet wird, werden die Gesundheitskosten in diesem Bereich echt von der Mehrwertsteuer befreit. Dem Bund entgehen in der Folge Einnahmen aus der Taxe occulte, die Konsumentinnen und Konsumenten werden jedoch st\u00e4rker entlastet als im heutigen System. </p><p>Die Neuregelung sollte idealerweise so ausgestaltet werden, dass sie auch f\u00fcr Rechnungen gilt, die in den Bereich der Franchisen fallen. </p><p>Soll die Abschaffung der Ausnahmen auf den Bereich der Alterspflege und der Spitex ausgedehnt werden, m\u00fcssten vergleichbare Ans\u00e4tze auf der Ebene der Erg\u00e4nzungsleistungen gepr\u00fcft werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt im Grundsatz das Anliegen des Postulats und unterst\u00fctzt die Aufhebung von Steuerausnahmen, wo dies technisch m\u00f6glich und steuersystematisch richtig ist. Er hat bereits im Rahmen der vom Parlament zur\u00fcckgewiesenen Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes (08.053) die Aufhebung der Steuerausnahmen im Gesundheitsbereich vorgeschlagen, um die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und den Einheitssatz entsprechend senken zu k\u00f6nnen. Er macht aber darauf aufmerksam, dass die L\u00f6sung, die das Postulat vorschl\u00e4gt, je nach Ausgestaltung grob gesch\u00e4tzt zu Mindereinnahmen zwischen 700 Millionen und 1,7 Milliarden Franken f\u00fcr den Bund f\u00fchren w\u00fcrde. Hinzu k\u00e4men einmalige Mindereinnahmen im Einf\u00fchrungsjahr aufgrund der Einlageentsteuerung, die bis zu 2 Milliarden Franken betragen k\u00f6nnten. Angesichts des hohen Bereinigungsbedarfs im Staatshaushalt aufgrund von steigenden sowie neuen, nicht gegenfinanzierten Ausgaben, erachtet der Bundesrat eine Pr\u00fcfung des Vorschlags derzeit nicht als zielf\u00fchrend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684886400000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":216,"BusinessStatusText":"Abschreibungsantrag liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1779311210493)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678752000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}