{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233213,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233213,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3213","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nach dem Ja zur AHV 21 ist es an der Zeit, die Lohngleichheit umzusetzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Gleichstellungsgesetz so anzupassen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen, fur das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchfuhren.</p><p>Eine Stelle des Bundes soll regelm\u00e4ssig Kontrollen organisieren.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung haben \"Mann und Frau [...] Anspruch auf gleichen Lohn fur gleichwertige Arbeit\". Diese Bestimmung fand 1981 Eingang in die Verfassung. 40 Jahre sp\u00e4ter verdienen Frauen durchschnittlich immer noch 15 Prozent weniger als M\u00e4nner.</p><p>Im Dezember 2018 hat das Parlament das Gleichstellungsgesetz revidiert. Aber die Reichweite des Gesetzes ist nach wie vor sehr schwach. Es betrifft lediglich eine Minderheit der Unternehmen, 0,8 Prozent, und auch nur eine Minderheit der Arbeitsstellen, rund 46 Prozent. Zudem sieht das Gesetz kaum Kontrollen und keine Sanktionen im Fall von Lohnungleichheit vor.</p><p>Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf vorgeschlagen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen, zur Durchfuhrung von Lohngleichheitsanalysen zu verpflichten. Auch so wurde diese Verpflichtung nur fur 2 Prozent der Unternehmen gelten, aber 54 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. Es scheint nur logisch, dass sich ein derart wichtiges Gesetz auf die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt.</p><p>Diese Motion nimmt also den ersten Entwurf des Bundesrates wieder auf, den das damalige Parlament anl\u00e4sslich der Beratungen zur Revision des Gleichstellungsgesetzes abgeschw\u00e4cht hatte, indem es die erforderliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erh\u00f6ht hatte.</p><p>Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bereits heute dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung teilzunehmen. Zudem findet sich diese Untergrenze auch in anderen Regelungen wie dem Mitwirkungsgesetz oder der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz.</p><p>Anl\u00e4sslich der Debatten zur AHV-21-Reform haben Vertreterinnen und Vertreter rechter Parteien, insbesondere Frauen, ihrer grossen Unzufriedenheit angesichts dieser offensichtlichen Ungleichheit Ausdruck verliehen. Sie versprachen, diese Ungleichheit unverzuglich korrigieren zu wollen. Nun ist der Moment gekommen, in dem sie beweisen k\u00f6nnen, dass das keine leeren Versprechungen waren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der \u00c4nderung vom 14. Dezember 2018 des Gleichstellungsgesetzes (GlG, SR 151.1; AS 2019 2815), die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse in ihrem Betrieb durchzuf\u00fchren, sofern sie 100 oder mehr Arbeitnehmende besch\u00e4ftigen. Die Analyse muss von einer unabh\u00e4ngigen Stelle \u00fcberpr\u00fcft werden. Anschliessend sind die Arbeitnehmenden \u00fcber das Ergebnis der Analyse schriftlich zu informieren.</p><p>Der Entwurf des Bundesrates vom 5. Juli 2017 (BBl 2017 5553) sah in der Tat vor, dass die Analysepflicht f\u00fcr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereits ab 50 Arbeitnehmenden gelten soll. Das Parlament entschied allerdings, den Schwellenwert f\u00fcr die Analysepflicht auf 100 Arbeitnehmende zu erh\u00f6hen. Bevor eine Anpassung des Schwellenwerts auf Gesetzesstufe in Erw\u00e4gung gezogen wird, sollte die Zwischenbilanz \u00fcber die Wirksamkeit der \u00c4nderung des Gleichstellungsgesetzes abgewartet werden. Dasselbe gilt f\u00fcr die Einf\u00fchrung von staatlichen Kontrollen. Diese Zwischenbilanz hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorst\u00f6sse (z. B. 21.3944 Mo. Hess Lorenz \"Schluss mit den Lippenbekenntnissen: Gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit\" oder 21.4315 Ip. Piller Carrard \"Das Gleichstellungsgesetz wirksamer gestalten\") f\u00fcr das Jahr 2025 in Aussicht gestellt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684281600000)\/","SubmittedBy":"Herzog Eva","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686700800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106928713)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}