{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233218,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233218,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3218","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sicherstellung der medizinischen Versorgung in allen Landesteilen. Stopp den Zentralisierungsbestrebungen bei medizinischen Leistungen, die nicht hochspezialisiert sind","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung so zu \u00e4ndern, dass die Kantone bei der ihnen im Bereich der hochspezialisierten Medizin obliegenden gesamtschweizerischen Planung die Zug\u00e4nglichkeit der Patientinnen und Patienten innert ihnen zumutbarer Frist zwingend zu ber\u00fccksichtigen haben. Es sollen nur medizinische Bereiche als hochspezialisiert definiert werden, welche selten sind, international als hochspezialisiert gelten und nachgewiesen ist, dass die Zentralisierung zu einer besseren Qualit\u00e4t und einer besseren Wirtschaftlichkeit unter Beibehaltung der medizinischen Versorgungssicherheit der Bev\u00f6lkerung in allen Landesteilen f\u00fchrt.</p>","ReasonText":"<p>Die aktuelle Praxis des gem\u00e4ss der Interkantonalen Vereinbarung \u00fcber die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) f\u00fcr die Zuteilung von Leistungsbereichen zur hochspezialisierten Medizin und f\u00fcr die Zuteilung der entsprechenden Leistungsbereiche an die Spit\u00e4ler zust\u00e4ndigen Beschlussorgans f\u00fchrt dazu, dass Zentrumsspit\u00e4ler, die sich ausserhalb von Universit\u00e4tskantonen befinden, je l\u00e4nger je mehr keine spezialisierten medizinischen Leistungen mehr anbieten k\u00f6nnen, weil der Katalog der hochspezialisierten Bereiche stark ausgedehnt wird. </p><p>Immer mehr werden medizinische Leistungen durch das Beschlussorgan der IVHSM als hochspezialisiert bezeichnet, die nicht dieser Qualifikation entsprechen. Damit wird der Zugang f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung in vielen Kantonen erheblich erschwert, ohne dass Kostenvorteile oder Qualit\u00e4tsverbesserungen durch die Zentralisieriung nachgewiesen w\u00e4ren. Immer mehr werden medizinische Eingriffe unter Ausschluss einer politischen Diskussion als hochspezialisiert eingestuft, die nicht diesen Kriterien entsprechen. </p><p>Gleichzeitig fehlen in den anderen Spit\u00e4lern, welche diese Behandlungen aufnehmen m\u00fcssten, oft die notwendigen Ressourcen, um \u00fcberhaupt alle Leistungen erbringen zu k\u00f6nnen, wie zum Beispiel in der Kindermedizin. Dies hat weiter zur Folge, dass Einwohnerinnen und Einwohner ausserhalb dieser Kantone teilweise lange Anreise- und Wartezeiten f\u00fcr entsprechende Behandlungen in Kauf nehmen m\u00fcssen - wie zum Beispiel bei relativ h\u00e4ufig vorkommenden Risikoschwangerschaften - und dass f\u00fcr diese Einwohnerinnen und Einwohner - was noch schwerer wiegt - auch die Behandlung bei Notf\u00e4llen und generell f\u00fcr spezialisierte Leistungen wegen der fehlender spezialisierten Fachkr\u00e4fte nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist. </p><p>Die Gesundheitsversorgung in unserem Land wird somit durch die aktuelle Praxis des Beschlussorgans der IVHSM ernsthaft beeintr\u00e4chtigt. Dieser Praxis ist durch den Gesetzgeber Einhalt zu gebieten. Im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung ist entsprechend die versorgungspolitische Vorgabe aufzunehmen, dass die Kantone bei der ihnen im Bereich der hochspezialisierten Medizin obliegenden gesamtschweizerischen Planung die Zug\u00e4nglichkeit der Patientinnen und Patienten innert ihnen zumutbarer Frist zwingend zu ber\u00fccksichtigen haben. Es sollen nur seltene, sehr teure und medizinische hochkomplexe Operationen und Behandlungen als hochspezialisiert bezeichnet werden d\u00fcrfen. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat versteht das Anliegen des Motion\u00e4rs. In drei aufeinanderfolgenden Berichten, von denen der letzte am 24. August 2022 erschienen ist (\"Planung der hochspezialisierten Medizin: Umsetzung durch Kantone und subsidi\u00e4re Kompetenz des Bundesrates\", zweite Aktualisierung des Berichts des Bundesrates vom 25. Mai 2016 in Erf\u00fcllung des Postulats SGK-N 13.4012), hat er den Stand der Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) durch die Kantone gepr\u00fcft (Bericht unter: www.bag.admin.ch &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte).</p><p>Was die gesetzlichen Grundlagen anbelangt, so sieht Artikel\u00a058b Absatz\u00a04 Buchstabe\u00a0b der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) vor, dass die Kantone bei der Bestimmung des auf der Spitalliste zu gew\u00e4hrleistenden Angebotes insbesondere den Zugang der Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert n\u00fctzlicher Frist ber\u00fccksichtigen. In einem Grundsatzurteil vom 26. November 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) best\u00e4tigt, dass auch die Planung der HSM dieser Bestimmung unterliegt, wobei diese Planung zweistufig auszugestalten ist: Zuerst erfolgt die Zuordnung eines Leistungsbereichs zur HSM, dann die Planung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bev\u00f6lkerung durch die Erteilung eines Auftrags an die Leistungserbringer (C-6539/2011, Erw. 5.9, 6.4.1-7.3 und 8).</p><p>Die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung \u00fcber die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) Kriterien festgelegt, anhand derer sich bestimmen l\u00e4sst, wann ein Leistungsbereich von der kantonalen in die interkantonale Kompetenz zur Planung der HSM \u00fcbergeht. Gem\u00e4ss Artikel\u00a01 IVHSM sind die Bereiche und Leistungen der HSM durch ihre Seltenheit, ihr hohes Innovationspotenzial, einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet. Mindestens drei der genannten Kriterien m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, wobei das Kriterium der Seltenheit stets gegeben sein muss. Zudem sieht die IVHSM vor, dass das HSM-Beschlussorgan f\u00fcr den Entscheid \u00fcber die Zuteilung eines HSM-Leistungsauftrags namentlich die Verf\u00fcgbarkeit von hochqualifiziertem Personal und Teambildung sowie die Verf\u00fcgbarkeit der unterst\u00fctzenden Disziplinen ber\u00fccksichtigt (Art. 3 Abs. 5 und Art. 4 Abs. 4 IVHSM).</p><p>Die Ziele der Motion werden daher durch den aktuellen Rechtsrahmen bereits im Wesentlichen erf\u00fcllt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684281600000)\/","SubmittedBy":"Schmid Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742381755000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1742468170070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Gesundheit"}}