{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233225,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233225,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3225","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerabzug der Kosten f\u00fcr die Installation von Ladeinfrastrukturen in Geb\u00e4uden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Verordnungs\u00e4nderungen vorzunehmen, damit die Installation von Ladeinfrastrukturen zu steuerlichen Abz\u00fcgen berechtigt. Dadurch sollen die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer der Geb\u00e4ude dazu bewegt werden, Ladestationen einzurichten, und die Entwicklung der elektrischen Mobilit\u00e4t soll so beschleunigt werden.</p>","ReasonText":"<p>Das Fehlen von Ladeinfrastrukturen ist ein wesentliches Hindernis f\u00fcr den Wechsel zu Fahrzeugen, die nicht mit fossiler Energie betrieben werden. Es f\u00fchrt dazu, dass heute noch viele Personen, die ihr Fahrzeug ersetzen wollen, darauf verzichten, auf ein Elektrofahrzeug zu wechseln.</p><p>Der Bundesrat hat die Wichtigkeit dieser Frage erkannt und schl\u00e4gt deshalb im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes f\u00fcr die Zeit nach 2024 vor, die Installation von Ladeinfrastrukturen f\u00fcr Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengeb\u00e4uden, in Betrieben mit mehreren Arbeitspl\u00e4tzen und auf \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tzen im Zeitraum von 2025 bis 2030 mit 180 Millionen Franken zu f\u00f6rdern. Diese Gelder sollen mehrheitlich f\u00fcr \u00f6ffentliche Parkpl\u00e4tze reserviert werden.</p><p>Da Elektrofahrzeuge haupts\u00e4chlich zuhause aufgeladen werden, h\u00e4ngt die Entscheidung f\u00fcr den Wechsel zur Elektromobilit\u00e4t davon ab, ob dort Ladeinfrastrukturen vorhanden sind. F\u00fcr die rund zwei Drittel der Schweizer Bev\u00f6lkerung, die zur Miete wohnen, setzt der Entscheid f\u00fcr den Kauf eines Elektrofahrzeugs voraus, dass sich die Vermieterinnen und Vermieter f\u00fcr die Installation von Ladestationen entschieden haben. Ein zus\u00e4tzlicher Anreiz zu deren Installation w\u00fcrde die Zahl der F\u00e4lle vermindern, in denen mangels einer Ladestation im Wohngeb\u00e4ude auf ein Elektrofahrzeug verzichtet wird.</p><p>Aus klimapolitischer Sicht wird der Anreiz, ein altes Fahrzeug durch ein Fahrzeug zu ersetzen, das nicht mit fossiler, sondern elektrischer Energie betrieben wird, umso st\u00e4rker, je mehr Ladestationen so rasch wie m\u00f6glich installiert werden. Kommen zu den bereits vorgesehenen Subventionen noch steuerliche Abz\u00fcge f\u00fcr die Installation von Ladestationen in den Geb\u00e4uden hinzu, so kann dieser Wechsel noch beschleunigt werden. Diese M\u00f6glichkeit wurde \u00fcbrigens schon in der Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes ins Spiel gebracht. Sie wurde aber im Rahmen jener Reform nicht weiter diskutiert, da mit Artikel\u00a032 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer bereits eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr einen solchen Abzug besteht. Der Bundesrat hat also schon heute die Kompetenz, die mit der Installation von Ladestationen verbundenen Kosten steuerlich zum Abzug zuzulassen - nur hat er davon bisher nicht Gebrauch gemacht. Eine solche Massnahme k\u00f6nnte sehr schnell umgesetzt werden und den Hauseigent\u00fcmerinnen und -eigent\u00fcmern ein klares und starkes Signal senden.</p><p>Die Verordnung des EFD \u00fcber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien umschreibt im Einzelnen die Massnahmen, die zu einem steuerlichen Abzug der Kosten berechtigen. Sie ist seit 1995 in Kraft und wurde seither noch nie ge\u00e4ndert. Sie stammt also aus einer Zeit, in der die Entwicklung der Elektromobilit\u00e4t zweifellos noch nicht dieselbe Bedeutung hatte wie heute. Nun soll sie im Sinne der vorliegenden Motion revidiert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Gesetzgeber hat im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) Investitionen bei Liegenschaften im Privatverm\u00f6gen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt (Art. 32 Abs. 2 zweiter Satz DBG). Konkretisiert wird dieser Grundsatz in zwei Ausf\u00fchrungserlassen: in der Liegenschaftskostenverordnung des Bundesrates (SR 642.116) und in der Verordnung des EFD \u00fcber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien (SR 642.116.1). Die zum Abzug berechtigten Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Geb\u00e4uden. Die Auflistung ist nicht abschliessend. Die Installation von Ladestationen wird nicht explizit erw\u00e4hnt.</p><p>Im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG; SR 642.14) ist die inhaltlich gleiche Regelung als Kann-Vorschrift formuliert (Art. 9 Abs. 3 Bst. a StHG). Inzwischen machen hiervon s\u00e4mtliche Kantone Gebrauch. Wird die steuerliche F\u00f6rderung des Energiesparens und des Umweltschutzes auch im kantonalen Recht verankert, sind die bundesrechtlichen Vorgaben massgebend.</p><p>Es gibt bei der Beurteilung der Abzugsf\u00e4higkeit von Ladestationen f\u00fcr Elektrofahrzeuge in bestehenden Geb\u00e4uden noch keine h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung. Die kantonalen Praxen fallen unterschiedlich aus. Die einen vertreten die Sichtweise, wonach die Ladestationen keinen Einfluss auf die Energieeffizienz der Liegenschaft haben. Andere zielen darauf ab, dass die Kosten f\u00fcr die Installation von Ladestationen nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage zum Abzug zugelassen werden. Entscheidend ist somit, dass das Elektrofahrzeug mit gr\u00fcnem Strom geladen wird.</p><p>Da keine gefestigte Praxis zur Abzugsf\u00e4higkeit der Kosten f\u00fcr die Installation von Ladestationen besteht, ist das EFD bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem UVEK eine Pr\u00fcfung vorzunehmen und gegebenenfalls die oben genannte EFD-Verordnung zu revidieren, sollte das Ergebnis dieser Pr\u00fcfung positiv ausfallen. Der Bundesrat w\u00fcrde im Zweitrat eine entsprechende \u00c4nderung beantragen, falls der St\u00e4nderat die Motion annimmt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684281600000)\/","SubmittedBy":"Maret Marianne","BusinessStatus":216,"BusinessStatusText":"Abschreibungsantrag liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|66|2446|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779311148677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Energie|Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}