{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233237,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233237,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3237","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist das Erfordernis einer fach\u00e4rztlichen Diagnose im Invalidengesetz zur Behandlung von Geburtsgebrechen noch angemessen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a013 des Invalidengesetzes haben Personen Anspruch auf medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen, die fach\u00e4rztlich diagnostiziert sind. </p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen: </p><p>1. Aus welchem Grund hat der Gesetzgeber entschieden, dass eine fach\u00e4rztliche Diagnose erforderlich ist f\u00fcr eine Behandlung von Geburtsgebrechen? </p><p>2. Teilt der Bundesrat die Position, dass es mehrere Geburtsgebrechen gibt, bei denen angeordnet t\u00e4tige Fachpersonen die notwendigen Kompetenzen haben, eine entsprechende Diagnose zu stellen? Falls ja, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Ungleichbehandlung bez\u00fcglich der Diagnosestellung aufgehoben werden sollte? </p><p>3. K\u00f6nnen Engp\u00e4sse vermindert und Kosten ged\u00e4mpft werden, wenn ausgew\u00e4hlte Diagnosen nicht nur von Fach\u00e4rztinnen, sondern auch von qualifizierten Fachpersonen gestellt werden k\u00f6nnen? Falls ja, sollen die IV-Stellen die M\u00f6glichkeit erhalten, die Diagnosestellung an Personen zu delegieren, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer \u00c4rztin Leistungen erbringen d\u00fcrfen und \u00fcber die entsprechenden Qualifikationen verf\u00fcgen? </p><p>4. Wird der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten und in die Vernehmlassung zu schicken? </p>","ReasonText":"<p>Aus fachlichen und aus finanziellen Gr\u00fcnden stellt sich die Frage, weshalb Gesundheitsfachpersonen keine Diagnose stellen d\u00fcrfen, wenn sie gem\u00e4ss KVG und den jeweiligen Gesundheitsberufegesetzen und Verordnungen \u00fcber die erforderlichen Qualifikationen und Weiterbildungsanforderungen f\u00fcr die entsprechende Diagnose verf\u00fcgen. Diese Frage ist vor allem im Falle von Fachkr\u00e4ftemangel und Engp\u00e4ssen bei Tests und entsprechender Diagnosestellung relevant. </p><p>Es gibt Diagnosen, die typischerweise von Psycholog:innen oder Neuro-Psycholog:innen mit einem eidgen\u00f6ssischen Fachtitel gestellt werden, z.B. Diagnosen im Spektrum Autismus und fr\u00fchkindliche Psychosen, kongenitale Oligenophrenie und St\u00f6rungen des Verhaltens von Kindern mit normaler Intelligenz. </p><p>Seit dem 1. Januar 2022 k\u00f6nnen aber Psycholog:innen mit einem eidgen\u00f6ssischen Fachtitel nur noch als Zusatzgutachter beigezogen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. - 3. Geburtsgebrechen sind schwerwiegende und komplexe, oft auch seltene Krankheiten, zu deren Diagnostik ein hochspezifisches Wissen und eine sehr breite Fachkompetenz erforderlich sind. Auch wenn ein Geburtsgebrechen nicht selten ist, wie z. B. Autismus-Spektrum-St\u00f6rungen, ist die medizinische Diagnosestellung bei Kindern immer h\u00f6chst anspruchsvoll. Das Beurteilen des klinischen Bildes erfordert aufgrund seiner Komplexit\u00e4t, seines breiten Spektrums und seiner Diversit\u00e4t besondere medizinische Kenntnisse. Eine Fehldiagnose kann schwerwiegende Folgen haben, denn die Behandlung von Geburtsgebrechen, die von der Invalidenversicherung \u00fcbernommen wird, ist immer komplex oder langdauernd (Art. 13 Abs. 2 Bst. d des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20)).</p><p>Mit dem nach sechsj\u00e4hrigem Studium erlangten eidgen\u00f6ssischen Arztdiplom kann eine \u00c4rztin oder ein Arzt in der Schweiz noch nicht in eigener fachlicher Verantwortung in einem Spital oder einer Arztpraxis den Beruf aus\u00fcben. Dazu braucht die \u00c4rztin oder der Arzt noch einen eidgen\u00f6ssischen Weiterbildungstitel (Art. 36 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe [MedBG; SR 811.11]). Der Erwerb eines in der Medizinalberufeverordnung (MedBV; SR 811.112.0) aufgef\u00fchrten eidgen\u00f6ssischen Weiterbildungstitel setzt eine vom Schweizerischen Institut f\u00fcr \u00e4rztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) im Auftrag des Bundes streng geregelte, organisierte und durchgef\u00fchrte Weiterbildung voraus, an deren Ende eine Facharztpr\u00fcfung steht. Ein eidgen\u00f6ssischer Facharzttitel garantiert somit eine gesetzlich verankerte, strukturierte Weiterbildung sowie fundierte und umfassende Kenntnisse und F\u00e4higkeiten in einer spezifischen medizinischen Disziplin. Auf diese Weise stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten hohen Qualit\u00e4tskriterien gen\u00fcgen. Dies gilt in besonderem Masse bei der Diagnostik von Geburtsgebrechen bei Kindern, die medizinisch komplex ist und grosse Folgen f\u00fcr das Kind hat.</p><p>F\u00fcr Personen, die in Psychologieberufen oder Gesundheitsberufen t\u00e4tig sind, ist die Kompetenz zur medizinischen Diagnosestellung nicht vorgesehen (Art. 5 des Bundesgesetzes \u00fcber die Psychologieberufe [PsyG; SR 935.81], Art. 3 des Bundesgesetzes \u00fcber die Gesundheitsberufe [GesBG; SR 811.21]). Diese Fachpersonen k\u00f6nnen zwar die medizinische Diagnosestellung durch eine Fach\u00e4rztin oder einen Facharzt unterst\u00fctzen. Die abschliessende Feststellung der medizinischen Diagnose liegt aber ausschliesslich in der fachlichen Kompetenz und Verantwortung der Letzteren. Eine Abweichung von diesen Grunds\u00e4tzen im Bereich der IV um Kosten zu d\u00e4mpfen oder Engp\u00e4sse zu vermeiden ist nicht zielf\u00fchrend.</p><p>4. Aufgrund der hohen Anforderungen an die fach\u00e4rztliche Diagnose und deren grosse Bedeutung ist nach Ansicht des Bundesrates das in Art. 13 Abs. 2 Bst. a IVG verankerte Erfordernis der fach\u00e4rztlichen Diagnose zur Gew\u00e4hrung von medizinischen Massnahmen bei Geburtsgebrechen gerechtfertigt. Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf f\u00fcr eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684281600000)\/","SubmittedBy":"Mettler Melanie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1751902055630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz|Gesundheit"}}