{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233242,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233242,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3242","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Wie kann die Pr\u00e4vention von arbeitsbedingten Erkrankungen gest\u00e4rkt werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Legaldefinition der Berufskrankheiten ist sehr restriktiv; arbeitsbedingte Ersch\u00f6pfung und gewisse k\u00f6rperliche Erkrankungen wie beispielsweise eine Reihe an Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) werden davon h\u00e4ufig nicht erfasst. Daher bitte ich den Bundesrat, einen Bericht auszuarbeiten, der eine Bestandsaufnahme der Situation in der Schweiz im Vergleich zur Europ\u00e4ischen Union erm\u00f6glicht sowie eine spezifische Strategie zur Pr\u00e4vention von Krankheiten aufgrund psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz pr\u00e4sentiert. Der Bericht soll insbesondere auf folgende Fragen eingehen:</p><p>- Wie viele F\u00e4lle von arbeitsbedingten Erkrankungen wie Burnout, Stress, Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen wurden 2022 als Berufskrankheiten gemeldet, und wie viele davon wurden abgelehnt? Und wie viele Krankheitsf\u00e4lle, die der Definition der Berufskrankheiten entsprachen, wurden abgelehnt?</p><p>- Welche Massnahmen h\u00e4lt der Bundesrat f\u00fcr relevant, um Erwerbst\u00e4tige zu ermutigen, \u00fcber ihre arbeitsbedingten Erkrankungen zu sprechen und diese zu melden, und um die Ber\u00fccksichtigung dieser F\u00e4lle zu verbessern?</p><p>- Warum wird die Erledigung von Arbeit oder Aufgaben, bei denen man wiederholt hoher Arbeitsbelastung und hohen Produktivit\u00e4tsraten ausgesetzt ist, vom BAG in seinem Bericht \"Pr\u00e4vention von nicht\u00fcbertragbaren Krankheiten, Demenz und psychischen Krankheiten\" nicht als Risikofaktor f\u00fcr psychische Erkrankungen betrachtet? Wird dies in Erw\u00e4gung gezogen?</p><p>- Was hindert Arbeitgeber und behandelnde \u00c4rztinnen und \u00c4rzte daran, bestimmte Erkrankungen als arbeitsbedingt anzuerkennen und als Berufskrankheiten zu melden? Wie k\u00f6nnen diese Hindernisse \u00fcberwunden werden?</p><p>- Welche Instrumente k\u00f6nnen generell eingesetzt werden, um die Pr\u00e4vention von arbeitsbedingten Erkrankungen zu st\u00e4rken, seien es Erkrankungen in Form von berufsbedingter Ersch\u00f6pfung (Stress, Burnout) oder arbeitsbedingte psychische Erkrankungen (Depressionen usw.)?</p>","ReasonText":"<p>Als Hindernisparcours k\u00f6nnte man die Anerkennung aller arbeitsbedingten Erkrankungen als Berufskrankheiten bezeichnen, insbesondere wenn es um psychische Erkrankungen, Stress und Burnout geht. Auch wenn die Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung (UVV) den Begriff der Berufskrankheit pr\u00e4zisiert und den daf\u00fcr notwendigen Kausalzusammenhang besser verst\u00e4ndlich macht, ist festzustellen, dass viele Varianten derselben Krankheitskategorie immer noch nicht als problematisch anerkannt werden. Andere arbeitsbedingte Erkrankungen, beispielsweise Burnout, werden in der Verordnung noch nicht mal erw\u00e4hnt.</p><p>In Bezug auf Muskel-Skelett-Erkrankungen sei daran erinnert, dass die UVV zwar drei Arten von MSE anerkennt, n\u00e4mlich chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch st\u00e4ndigen Druck, Druckl\u00e4hmung der Nerven und Sehnenscheidenentz\u00fcndungen, viele andere Arten von MSE aber nicht anerkannt sind. Dabei geht es um Formen von MSE, bei denen der beruflich bedingten Exposition nicht eindeutig eine Verursachung von mindestens 75 Prozent zugeschrieben werden kann, da die Ursachen der Beschwerden oft vielf\u00e4ltig sind (wie beispielsweise bei R\u00fcckenschmerzen).</p><p>Die Bem\u00fchungen des Bundes in diesem Bereich sind mit der Aufnahme von MSE in die Strategie zur Pr\u00e4vention von nicht\u00fcbertragbaren Krankheiten lobenswert. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr Erkrankungen, die auf psychosoziale Risiken wie Stress und Depressionen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, oder solchen, die auf der Beeintr\u00e4chtigung des pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisses zur Arbeit beruhen, wie z. B. Burnout. Bei einem Burnout wird leider immer noch die Kontroverse \u00fcber den kausalen Zusammenhang zwischen seinem Auftreten und der beruflichen T\u00e4tigkeit ausgetragen. Ohne hier weiter darauf einzugehen, wie wichtig es ist, Burnout und psychische Erkrankungen zu den Berufskrankheiten zu z\u00e4hlen, erscheint es - in einer Zeit, in der diese Plage Alarmstufe rot erreicht hat (1) - zumindest angebracht, eine klare Bestandsaufnahme der Situation in Bezug auf die Ber\u00fccksichtigung von arbeitsbedingten, aber nicht als Berufskrankheiten anerkannten Erkrankungen vorzunehmen und politische Massnahmen zu pr\u00e4sentieren, die als relevant f\u00fcr eine verst\u00e4rkte Pr\u00e4vention und eine bessere Ber\u00fccksichtigung angesehen werden.</p><p>(1): Albert Steck, \"Burnout: Arbeitsausf\u00e4lle steigen auf Rekordhoch\", in: NZZ Magazin, 11.01.2020</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Probleme bewusst, die durch Leiden am Arbeitsplatz entstehen, und teilt die Sorgen des Postulanten um die Betroffenen.</p><p>Allerdings besteht f\u00fcr den Bundesrat kein Anlass, einen Bericht zum heutigen Stand betreffend die Ersch\u00f6pfungszust\u00e4nde am Arbeitsplatz und gewisse physische Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen in der Schweiz zu erstellen. Ein Bericht wird kaum neue Erkenntnisse bringen, da die Sensibilit\u00e4t f\u00fcr psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz bereits besteht und die Kooperation vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO), Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva), dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV), den Privatversicherern und der Eidgen\u00f6ssischen Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit (EKAS) mit den Sozialpartnern etabliert ist (siehe Antwort auf Ip. 15.3219 Berberat). Der Bundesrat beantwortet die Fragen 1 bis 5 wie folgt:</p><p>1. Die Zahlen f\u00fcr das Jahr 2022 liegen der Sammelstelle f\u00fcr die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) noch nicht vor. \u00dcber die Jahre 2016 bis 2020 wurden den Unfallversicherern durchschnittlich 12 F\u00e4lle pro Jahr mit psychischen Problemen als Berufskrankheiten gemeldet. Davon wurden durchschnittlich neun F\u00e4lle pro Jahr abgelehnt. Die Anerkennungsquote einer \"Listen-Berufskrankheit\" nach Anhang 1 der Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) ist mit 78\u00a0Prozent h\u00f6her, da zum Nachweis der Kausalit\u00e4t eine ausschliessliche oder vorwiegende wahrscheinliche Verursachung durch die berufliche T\u00e4tigkeit vorliegen muss (Art 9 Abs. 1 Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung / UVG; SR 832.20). Bei Krankheiten, die nicht im Anhang 1 UVV aufgef\u00fchrt sind, ist die H\u00fcrde gr\u00f6sser, da eine ausschliessliche oder stark \u00fcberwiegende berufliche Verursachung nachgewiesen werden muss (Art. 9 Abs 2 UVG). Hier liegt die durchschnittliche Anerkennungsquote bei 48\u00a0Prozent.</p><p>2. F\u00fcr den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden liegt die Hauptverantwortung innerhalb des gesetzlichen Rahmens eindeutig beim Arbeitgeber, der somit der wichtigste Ansprechpartner f\u00fcr die Behandlung allf\u00e4lliger Probleme ist. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht m\u00f6glich ist oder nicht zum Erfolg f\u00fchrt, muss die Vollzugsbeh\u00f6rde eingeschaltet werden. Die EKAS, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller betroffenen Stellen zusammensetzt, pr\u00fcft derzeit, ob das derzeitige System klarer ausgestaltet und die Aufgabenverteilung pr\u00e4zisiert werden muss.</p><p>3. Die Strategie Pr\u00e4vention nicht\u00fcbertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) wirkt \u00fcber die Risiko- und Schutzfaktoren Ern\u00e4hrung, Bewegung, Alkohol und Tabak. Arbeit wird in der Strategie nicht als eigener Risikofaktor angesehen. Das Setting Arbeitswelt ist f\u00fcr die Gesundheitsf\u00f6rderung und Pr\u00e4vention jedoch relevant. Im Rahmen der Strategie Pr\u00e4vention nicht\u00fcbertragbarer Krankheiten wird \u00fcber die Stiftung Gesundheitsf\u00f6rderung Schweiz die F\u00f6rderung der psychischen Gesundheit im betrieblichen Gesundheitsmanagement in der Implementierung freiwilliger Massnahmen bereits ber\u00fccksichtigt.</p><p>4. Die Berufskrankheiten werden in einer abschliessenden Liste (Anhang 1 UVV) aufgef\u00fchrt. Als Berufskrankheiten sind Krankheiten aufgelistet, die bei der beruflichen T\u00e4tigkeit ausschliesslich bzw. vorwiegend durch sch\u00e4digende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht sind (Art. 9 Abs. 1 UVG). Als Berufskrankheiten k\u00f6nnen auch andere Krankheiten wie psychische Krankheiten gelten, bei denen nachgewiesen wird, dass sie ausschliesslich bzw. stark \u00fcberwiegend (mehr als 75 %) durch berufliche T\u00e4tigkeit verursacht sind (Art. 9 Abs. 2 UVG). Dieser Nachweis ist f\u00fcr die behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte schwierig zu erbringen. Zu versuchen, den Katalog der Berufskrankheiten gem\u00e4ss Anhang 1 UVV um \"Ersch\u00f6pfungszust\u00e4nde am Arbeitsplatz\" zu erg\u00e4nzen, w\u00e4re allerdings nicht zielf\u00fchrend, da solche Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen regelm\u00e4ssig ein multifaktorielles Krankheitsbild darstellen und dadurch das Kausalit\u00e4tsprinzip des UVG durchbrochen werden w\u00fcrde.</p><p>5. Das SECO, das die Oberaufsicht \u00fcber den Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG; SR 822.11) innehat, ist bereits pr\u00e4ventiv t\u00e4tig und stellt verschiedene Instrumente zur Verf\u00fcgung, darunter Vollzugshilfen f\u00fcr die Arbeitsinspektorate und spezifische Unterlagen f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmende (z.B. SECO&gt;Publikationen und Dienstleistungen&gt;Publikationen&gt;Arbeit&gt;Arbeitsbedingungen&gt;Brosch\u00fcren und Flyer&gt; \"Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz\" oder \"Ersch\u00f6pfung fr\u00fchzeitig erkennen - Burnout vorbeugen\"). Zudem f\u00fchrt es regelm\u00e4ssig Schwerpunktprogramme mit den Kantonen durch, wie zum Beispiel den Schwerpunkt zu psychosozialen Risiken in den Jahren 2014 bis 2018. Die vorhandenen Mittel f\u00fcr diese Pr\u00e4ventionsmassnahmen sind jedoch beschr\u00e4nkt, weil diese aus den allgemeinen Verwaltungsbudgets von Bund und Kantonen und nicht \u00fcber Pr\u00e4mienzuschl\u00e4ge, wie beispielsweise f\u00fcr die Verh\u00fctung von Berufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten gem\u00e4ss Artikel\u00a087 UVG, finanziert werden. Deshalb greift die EKAS dieses Thema auch in ihren aktuellen Diskussionen auf.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684886400000)\/","SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1726048612000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106248237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}