{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233253,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233253,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3253","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auf welchen Analysen beruht der angebliche Sollbestand des Zivilschutzes?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der am 25. Januar 2023 er\u00f6ffneten Vernehmlassung \"\u00c4nderung des Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Milit\u00e4rgesetzes und des Zivildienstgesetzes\", sowie im Bericht \"Alimentierung von Armee und Zivilschutz Teil 1\" (21.052) ist von einem Sollbestand im Zivilschutz von 72 000 die Rede. Aufgrund dieses Sollbestandes werden jetzt mehrere Massnahmen ergriffen, da der Sollbestand im Zivilschutz nicht erreicht wird. Jedoch stellen sich einige Fragen, zur Begr\u00fcndung dieses Sollbestandes.</p><p>1. Gem\u00e4ss dem Bericht \"Umsetzung Strategie Bev\u00f6lkerungsschutz und Zivilschutz 2015+\" waren 2014 zwar 134 136 Personen zivilschutzdienstpflichtig, aber nur 72 866 Pflichtige \"aktiv\". </p><p>- Warum haben die Kantone und die Zivilschutzorganisationen die \u00fcbrigen 61 270 Zivilschutzdienstpflichtigen damals direkt in die \"nicht ausgebildete Reserve\" eingeteilt oder vorzeitig in die \"ausgebildete Reserve\" entlassen? </p><p>- Wie viele Personen waren im Jahre 2020 zivilschutzdienstpflichtig? Und wie viele nach Inkrafttreten der Totalrevision des Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetzes per 1. Januar 2021? </p><p>2. Gem\u00e4ss dem erw\u00e4hnten Bericht von 2014 wurde damals \"davon ausgegangen, dass die meisten Kantone die Zivilschutzbest\u00e4nde bereits heute auf ihr spezifisches Gefahrenpotential ausgerichtet haben, so dass die etwa 72 000 aktiven Zivilschutzangeh\u00f6rigen dem heutigen und zuk\u00fcnftigen Bedarf in etwa entsprechen\". Wurde damals mit anderen Worten keine vertiefte Analyse der tats\u00e4chlichen Bedrohungslage, m\u00f6glichen Einsatzszenarien und Bed\u00fcrfnisse auf Ebene der einzelnen Zivilschutzorganisationen und der Kantone durchgef\u00fchrt? </p><p>3. Welchen Sollbestand haben die Zivilschutzorganisationen und die Kantone mit Blick auf die Vernehmlassung angemeldet? Wie lauten die Zahlen pro Zivilschutzorganisation und Kanton und wie die Begr\u00fcndungen?</p><p>4. Wie ver\u00e4ndert sich die Durchhaltef\u00e4higkeit des Zivilschutzes mit der M\u00f6glichkeit, Zivilschutzpflichtige bis zu 245 Diensttagen aufzubieten? Bildet es eine realistische Annahme, Zivilschutzpflichtige im Ereignis- und Bedarfsfall bis zu 245 Diensttagen einzusetzen? </p><p>5. Steigt die Durchhaltef\u00e4higkeit, wenn die (in der Regel rasch einsetzbaren) Zivilsch\u00fctzer im Ereignisfall in einer zweiten Phase namentlich f\u00fcr Betreuung und Instandstellung von Zivildienstleistenden abgel\u00f6st werden, was ohne Gesetzes\u00e4nderung l\u00e4ngst m\u00f6glich ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der Vergangenheit wurden zahlreiche kommunale Zivilschutzorganisationen zu regionalen Organisationen zusammengef\u00fchrt. Durch die so erzielten Synergieeffekte und Effizienzsteigerungen wurden weniger Schutzdienstpflichtige ben\u00f6tigt. Gleichzeitig lag die Rekrutierungsquote bis 2013 \u00fcber dem Bedarf. Die Kantone verf\u00fcgten daher \u00fcber mehr Schutzdienstpflichtige, als sie ben\u00f6tigten. Diese wurden deshalb den kantonalen Personalreserven zugewiesen. Wie im Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz, Teil 1, vom 30. Juni 2021 erl\u00e4utert (S. 31f.), betrug der Ist-Bestand per Ende 2020 rund 76'000 Zivilschutzangeh\u00f6rige. Der Ist-Bestand 2021, nach den Entlassungen als Folge der Reduktion der Dienstpflichtdauer, betrug rund 69'000 Zivilschutzangeh\u00f6rige.</p><p>2. Die Kantone legen ihren Sollbestand basierend auf Faktoren wie Gef\u00e4hrdungs- und Risikoanalyse, Leistungsspektrum und Leistungsprofil sowie kantonsspezifische Eigenheiten wie Einwohnerzahl und Topographie fest. Im Rahmen der Strategie Bev\u00f6lkerungsschutz 2015+ wurde das Leistungsspektrum f\u00fcr den Zivilschutz auf der Basis von ausgew\u00e4hlten Katastrophen- und Notlagenszenarien aus dem Risikobericht 2012 angepasst. Auf dieser Basis erstellten die Kantone ihre kantonalen Gef\u00e4hrdungsanalysen. Daraus resultierte der Soll-Bestand von 72'000 Schutzdienstpflichtigen. Der Sollbestand ist auf die Bew\u00e4ltigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. F\u00fcr den Fall eines bewaffneten Konflikts w\u00e4re ein gr\u00f6sserer Bestand n\u00f6tig.</p><p>3. Der Alimentierungsbericht von 2021 (Teil 1) best\u00e4tigte den Soll-Bestand von 72'000 Schutzdienstpflichtigen. Die Sollbest\u00e4nde auf den Zeitpunkt der Vernehmlassung wurden von den Kantonen nicht angefordert, weil f\u00fcr die Umsetzung des neuen BZG die Sollbest\u00e4nde auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des BZG relevant sein werden. Diese ist per Anfang 2026 geplant.</p><p>4. Die Schutzdienstpflicht ist nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen erf\u00fcllt. Diese Obergrenze wurde mit der Totalrevision des BZG von 2021 eingef\u00fchrt. Mit dieser Regelung wurde eine Angleichung an die Armee angestrebt. Die j\u00e4hrliche Obergrenze f\u00fcr Ausbildungsdienste betr\u00e4gt 66 Diensttage. Im Rahmen von Eins\u00e4tzen bei Katastrophen und in Notlagen k\u00f6nnen diese 66 Tage unter Umst\u00e4nden \u00fcberschritten werden. Um die Arbeitgeber nicht zu stark zu belasten, wurden bei der Bew\u00e4ltigung der Covid-Pandemie f\u00fcr l\u00e4ngere Eins\u00e4tze in erster Linie Freiwillige, Arbeitslose und Studenten aufgeboten. Diese Schutzdienstpflichtigen absolvierten zum Teil auch die volle Dienstpflichtdauer von 245 Diensttagen. Vor diesem Hintergrund ist ein ununterbrochener Einsatz von Schutzdienstpflichtigen f\u00fcr die volle Dauer von 245 Diensttagen nur begrenzt realistisch. Eher m\u00f6glich erscheint, dass Schutzdienstpflichtige im Rahmen von l\u00e4ngeren Eins\u00e4tzen im Ereignisfall ihre volle Dienstpflicht von 245 Diensttagen absolvieren.</p><p>5. Bei der Bew\u00e4ltigung von Katastrophen und Notlagen kann der Zivilschutz in kurzer Zeit spezialisierte Einheiten aufbieten, um die Ersteinsatzformationen von Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen zu verst\u00e4rken. In einer zweiten Staffel stellt er mit dem Gros seines Personals die Durchhaltef\u00e4higkeit des Bev\u00f6lkerungsschutzes sicher. Zum Einsatz kommt der Zivilschutz unter der F\u00fchrung von daf\u00fcr ausgebildeten Kadern in ge\u00fcbten Strukturen und Formationen und mit seinem entsprechenden Einsatzmaterial und seiner Logistik. Der Zivildienst verf\u00fcgt \u00fcber keine solche Ausbildung und Strukturen, die eine Eins-zu-eins-Abl\u00f6sung des Zivilschutzes mit ad-hoc-Eins\u00e4tzen erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Er kann daher aktuell nur einen untergeordneten Beitrag zur Durchhaltef\u00e4higkeit des Bev\u00f6lkerungsschutzes leisten. Ziel der BZG-Revision ist es, dies durch den Einsatz von zivildienstleistenden Personen in Zivilschutzorganisationen mit Unterbestand zu verbessern und die Alimentierungsproblematik kurzfristig zu entsch\u00e4rfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Seiler Graf Priska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1712761184040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}