{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233257,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233257,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3257","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00f6rderung der Grundkompetenzen. Teilnahme bis 2028 verdoppeln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen zu treffen,</p><p>a. um bis 2028 die Teilnahme von Erwachsenen an Weiterbildungsangeboten im Bereich Grundkompetenzen im Vergleich zur aktuellen Teilnahme mindestens zu verdoppeln;</p><p>b. die Effizienz und Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen mit Hilfe eines begleitenden Monitorings sicherzustellen;</p><p>c. die Empfehlungen der Studie \"F\u00f6rderung der Grundkompetenzen - Schnittstellen und Qualit\u00e4t\" der Interinstitutionellen Zusammenarbeit vom Februar 2023 umzusetzen.</p>","ReasonText":"<p>Aufgrund des Weiterbildungsgesetzes sowie des Berufsbildungsgesetzes f\u00f6rdert der Bund subsidi\u00e4r den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen. Er unterst\u00fctzt einerseits kantonale Weiterbildungsprogramme, anderseits Kurse von Unternehmen und Organisationen, die den Angestellten arbeitsplatzbezogene Grundkompetenzen vermitteln und sie so f\u00fcr ver\u00e4nderte Anforderungen fit halten. Im \"Grundsatzpapier 2021-2024\" \u00fcber die \"F\u00f6rderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener (Art. 16 WeBiG)\" vom 10. Mai 2021 legte das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation die nationalen Ziele fest, die als Grundlage f\u00fcr die kantonalen Programme im Hinblick auf den Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen von Erwachsenen sowie deren Ausgestaltung dienen sollen. </p><p>Allerdings fehlen in diesem Grundsatzpapier operationalisierbare Ziele. In Bezug auf die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten im Bereich Grundkompetenzen wird lediglich festgehalten, dass die Bildungsmassnahmen \"mehr Teilnehmende\" verzeichnen sollen. Die Teilnahme liegt heute gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen bei etwa 1 Prozent der Betroffenen.</p><p>Eine Verdoppelung der Teilnahme ist im Hinblick auf die n\u00e4chste BFI-Periode eine realistische Zielsetzung. Sie ist zudem aus volkswirtschaftlicher sowie sozialer Perspektive eine Notwendigkeit. </p><p>Zur Zielerreichung kann die konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Studie \"F\u00f6rderung der Grundkompetenzen - Schnittstellen und Qualit\u00e4t\" der Interinstitutionellen Zusammenarbeit vom Februar 2023 beitragen. Zudem braucht es ein begleitendes Monitoring.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist mit dem Motion\u00e4r einverstanden, dass die F\u00f6rderung der Grundkompetenzen Erwachsener aus sozialer und wirtschaftlicher Perspektive wichtig ist. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes \u00fcber die Weiterbildung (WeBiG, SR 419.1)) sind Mittel f\u00fcr die Finanzierung von Weiterbildungsangeboten im Bereich der Grundkompetenzen eingestellt. F\u00fcr die BFI-Periode 2021-2024 stehen rund 43 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung. Diese Beitr\u00e4ge richtet das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) an die Kantone aus, welche ihrerseits in mindestens gleichem Umfange zus\u00e4tzliche Mittel investieren. F\u00fcr die Ausarbeitung der kantonalen Programme und deren Umsetzung sind die Kantone verantwortlich. Ebenso liegen die Kommunikationsmassnahmen zur Information und Sensibilisierung in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Nebst dem Bundesgesetz \u00fcber die Weiterbildung erm\u00f6glichen auch andere Bundesgesetze die F\u00f6rderung von Grundkompetenzen, so zum Beispiel das Bundesgesetz \u00fcber die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentsch\u00e4digung (AVIG, SR 837.0) oder das Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration (AIG, SR 142.20).</p><p>Bund und Kantone formulieren die nationalen Ziele f\u00fcr die F\u00f6rderung der Grundkompetenzen gemeinsam. F\u00fcr die kommende F\u00f6rderperiode 2025-2028 wurden im Rahmen der Koordinationsgruppe Grundkompetenzen auch die Organisationen der Weiterbildung und die Sozialpartner einbezogen. Die Ausgestaltung der F\u00f6rderstrukturen unterscheidet sich zwischen den Kantonen stark. Deshalb wurden die nationalen Ziele f\u00fcr die laufende F\u00f6rderperiode 2021-2024 und f\u00fcr die Periode 2025-2028 breit gefasst. Um den unterschiedlichen Verh\u00e4ltnissen in den Kantonen Rechnung zu tragen, wurde davon abgesehen, auf nationaler Ebene eine Zielgr\u00f6sse zur Teilnahme an Weiterbildungsangeboten aufzunehmen. Jedoch definieren die Kantone \u00fcber die nationalen Ziele hinaus in ihren Programmen eigene Ziele wie beispielsweise bez\u00fcglich der Teilnehmendenzahlen.</p><p>Auch der F\u00f6rderschwerpunkt \"Einfach besser! ...am Arbeitsplatz\" wird in der BFI-Periode 2025-2028 weitergef\u00fchrt. Damit mehr Betriebe auf die F\u00f6rderm\u00f6glichkeit aufmerksam werden, arbeiten das SBFI, Kantone und Organisationen der Weiterbildung zusammen und setzen Kommunikationsmassnahmen gemeinsam um.</p><p>Das Projekt \"F\u00f6rderung von Grundkompetenzen: Schnittstellen und Qualit\u00e4t\" der nationalen Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) zeigt auf, welche Schnittstellen es zwischen den betreffenden Gesetzgebungen gibt, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt und wie die Koordination und die Abstimmung zwischen den Verwaltungsstellen verbessert werden kann. Zudem wurden eine Auslegeordnung zur Qualit\u00e4tssicherung und -entwicklung im Bereich der Grundkompetenzf\u00f6rderung erstellt und Empfehlungen formuliert. Alle analysierten Aspekte und die daraus abgeleiteten Empfehlungen unterst\u00fctzen eine koordinierte Grundkompetenzf\u00f6rderung auf nationaler und kantonaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der IIZ. Damit soll der Zugang der Zielgruppen zu den F\u00f6rderangeboten verbessert werden. Die Empfehlungen aus dem Projekt wurden priorisiert und werden schrittweise in den jeweiligen Zust\u00e4ndigkeiten umgesetzt und von der nationalen IIZ koordiniert. Die Co-Projektleitung (SBFI und Staatssekretariat f\u00fcr Migration) begleitet die Umsetzung der Empfehlungen und erstattet dem Steuerungsgremium der nationalen IIZ Bericht \u00fcber die Fortschritte.</p><p>Im Rahmen des Monitorings zum WeBiG f\u00fchrt das SBFI einen regelm\u00e4ssigen Dialog mit den Kreisen der Weiterbildung (Art. 19 Abs. 2 WeBiG). Mit den Indikatoren zum Monitoring des WeBiG wird \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum beobachtet, ob eine Entwicklung - insbesondere bei Gruppen, bei denen Dysfunktionen in der Weiterbildungsbeteiligung vermutet werden - den gew\u00fcnschten Verlauf nimmt. Die Indikatoren werden jedes Jahr aktualisiert: www.sbfi.admin.ch -&gt; Bildung -&gt; Weiterbildung -&gt; Weiterbildungsforschung -&gt; Dialog der Weiterbildung.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sind die erforderlichen Massnahmen zur Erh\u00f6hung der Teilnehmendenzahl, zur Umsetzung der Empfehlungen aus der IIZ-Studie und ein ad\u00e4quates Monitoring bereits vorhanden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Atici Mustafa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1701968749000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522468503)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}