{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233270,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233270,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3270","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche Strategie zur Einziehung krimineller (russischer) Verm\u00f6genswerte von Privatpersonen und Organisationen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten um aufzuzeigen welche Strategie zur Einziehung krimineller (russischer) Verm\u00f6genswerte von Privatpersonen und Organisationen m\u00f6glich ist und wie diese international koordiniert wird:</p><p>- Wie k\u00f6nnen (russische) kriminelle Verm\u00f6genswerte eingezogen werden, die durch eine Straftat erlangt oder dazu bestimmt waren eine Straftat zu veranlassen oder zu belohnen (Art. 70 StGB)?</p><p>- Wie k\u00f6nnen (russische) Verm\u00f6genswerte eingezogen werden welche der Verf\u00fcgungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen oder bei Verm\u00f6genswerten einer Person, die sich an einer solchen Organisation beteiligt oder sie unterst\u00fctzt hat (Art. 72 StGB)?</p><p>- Wie eine rechtsstaatlich einwandfreie Strategie zur Einziehung unrechtm\u00e4ssig erworbener russischer Verm\u00f6genswerte aussehen k\u00f6nnte?</p><p>- Wie der Stand der Arbeiten in der europ\u00e4ischen und internationalen Zusammenarbeit aussieht und ob allenfalls aus der internationalen Zusammenarbeit f\u00fcr die Schweiz gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht?</p><p>- Mit welchen (rechtlichen) Grundlagen rechtm\u00e4ssig konfiszierte russische Verm\u00f6genswerte Privater f\u00fcr den Wiederaufbau der Ukraine eingesetzt werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":"<p>Wie der Bundesrat am 15. Februar 2023 in seiner Kommunikation \"Bundesrat hat Rechtsfragen zu gesperrten russischen Verm\u00f6genswerten gekl\u00e4rt\" und in der Antwort auf das Postulat 22.3452 (Russische Verm\u00f6genswerte f\u00fcr den Wiederaufbau zerst\u00f6rter Infrastrukturen in der Ukraine einsetzen\") schreibt, sind der Konfiskation rechtm\u00e4ssiger privater russischer Verm\u00f6genswerte aufgrund der aktuell geltenden Rechtsordnung Grenzen gesetzt und eine Verkn\u00fcpfung mit der Sanktionierung nicht statthaft. Hingegen gibt es bereits im geltenden Strafgesetz StGB Gesetzesartikel wie die Konfiszierung krimineller, mafi\u00f6s erworbener Verm\u00f6genswerte m\u00f6glich ist, was in der Vergangenheit auch bereits angewendet wurde. Daher soll eine rechtsstaatlich einwandfreie Strategie zur Einziehung unrechtm\u00e4ssig erworbener russischer Verm\u00f6genswerte und allf\u00e4llige gesetzliche Handlungsoptionen aufgezeigt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a070 des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) kann ein Gericht Verm\u00f6gensvorteile, welche deliktisch erlangt wurden, einziehen. Die Einziehung hat keinen Strafcharakter, sondern beabsichtigt die Wiederherstellung eines Zustandes nach dem Grundsatz, dass sich strafbares Handeln nicht lohnen soll. Grundvoraussetzung ist eine Anlasstat nach Schweizer Strafrecht, welche in einem Kausalzusammenhang mit dem unrechtm\u00e4ssigen Vorteil steht. Eine R\u00fcckgabe von Verm\u00f6genswerten, die infolge eines Strafverfahrens in der Schweiz eingezogen wurden, kann grunds\u00e4tzlich nur zugunsten der durch die Straftat gesch\u00e4digten Person erfolgen.</p><p>Wenn in der Schweiz befindliche Verm\u00f6genswerte nur mit einer in Russland begangenen Anlasstat in Zusammenhang stehen, sind die Schweizer Strafbeh\u00f6rden nicht zust\u00e4ndig f\u00fcr deren Einziehung. Hingegen kann der Erl\u00f6s aus einer in Russland begangenen Straftat eingezogen werden, wenn er in der Schweiz gewaschen (Geldw\u00e4scherei, Art. 305bis StGB) und damit eine Anlasstat in der Schweiz begangen wurde. Der Erfolg eines solchen Strafverfahrens w\u00fcrde jedoch von der justiziellen Zusammenarbeit mit den russischen Beh\u00f6rden abh\u00e4ngen, da auch die in Russland begangene Straftat nachgewiesen werden m\u00fcsste. Unter den gegenw\u00e4rtigen Umst\u00e4nden erscheint eine solche Zusammenarbeit nicht realistisch.</p><p>2. Artikel\u00a072 StGB sieht die Einziehung von Verm\u00f6genswerten vor, die in der Verf\u00fcgungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation liegen, unabh\u00e4ngig davon, ob eine spezifische deliktische Herkunft nachweisbar ist. Bei Personen, welche sich an einer solchen Organisation beteiligen oder sie unterst\u00fctzen, wird die Verf\u00fcgungsmacht der Organisation vermutet bis zum Beweis des Gegenteils. Voraussetzung f\u00fcr die Einziehung ist, dass sich die Verm\u00f6genswerte in der Schweiz befinden. Die Organisation als solche muss jedoch nicht in der Schweiz aktiv sein. Das zentrale Element dieser Bestimmung ist, dass eine kriminelle oder terroristische Organisation im Sinne von Artikel\u00a0260ter StGB vorliegen muss. Der Befund, ob eine Organisation als terroristisch oder kriminell einzustufen ist, erfordert eine Beurteilung im Einzelfall und obliegt den daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Gerichten. Gerade auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesgerichts ginge die Einstufung einer staatlichen Regierung als kriminelle Organisation im Sinne von Art. 260ter StGB zwangsl\u00e4ufig mit besonderen Herausforderungen punkto Zweckbestimmung der Organisation respektive Regierung sowie punkto Beweisf\u00fchrung einher (BGE 145 IV 470 vom 8. November 2019 E. 4.8).</p><p>Nicht einschl\u00e4gig ist im aktuellen Kontext das Bundesgesetz vom 18. Dezember 2015 \u00fcber die Sperrung und die R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig erworbener Verm\u00f6genswerte ausl\u00e4ndischer politisch exponierter Personen (SRVG, SR 196.1). Dieses erm\u00f6glicht die Einziehung von Verm\u00f6genswerten, wenn ein ausl\u00e4ndischer Staat ein Strafverfahren eingeleitet hat, in diesem Rahmen die Schweiz um Rechtshilfe ersucht und die Rechtshilfezusammenarbeit jedoch scheitert. Dies ist in der russischen Konstellation nicht der Fall.</p><p>In Bezug auf die in der Interpellation angesprochene Rechtsstaatlichkeit h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass gem\u00e4ss dem Legalit\u00e4tsprinzip (siehe Art. 7 EMRK, SR 0.101, und Art. 1 StGB) die wesentlichen Elemente eines schweren Eingriffs in die Eigentumsgarantie in einem Gesetz im formellen Sinn verankert werden m\u00fcssen. Bestehende und neue gesetzliche Regeln m\u00fcssen diese verfassungsrechtlichen Garantien respektieren. Weil es bei Einziehungen naturgem\u00e4ss um zivilrechtliche Anspr\u00fcche im Sinne der EMRK geht, muss eine Einziehung von einem Gericht verf\u00fcgt und ein gen\u00fcgender Rechtsschutz gew\u00e4hrleistet werden (Art. 6 EMRK).</p><p>3.-5. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im Bereich der Europ\u00e4ischen Union sowie in anderen L\u00e4ndern bez\u00fcglich der verst\u00e4rkten M\u00f6glichkeiten zur Konfiskation von illegal erworbenen Verm\u00f6genswerten russischer Privatpersonen und Organisationen. Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit der Sperrung und R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig erworbener Verm\u00f6genswerte ausl\u00e4ndischer (darunter russischer) politisch exponierter Personen vor, dass die Arbeiten am Bericht zum Postulat der Aussenpolitischen Kommission des St\u00e4nderates 19.3414 (Neue Bestimmungen zur Betreuung der R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig erworbener Verm\u00f6genswerte) im Verlauf des zweiten Trimesters 2023 abgeschlossen werden. Nach Vorliegen dieser Analyse werden die M\u00f6glichkeit und die Notwendigkeit einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Schweizer Recht besser beurteilt werden k\u00f6nnen.</p><p>Eine Verwendung von konfiszierten Verm\u00f6genswerten russischer Privatpersonen f\u00fcr den Wiederaufbau der Ukraine erfordert eine rechtliche Grundlage. Daf\u00fcr k\u00e4men entweder v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge oder nationale Gesetze im formellen Sinn in Frage. Sowohl im V\u00f6lkerrecht als auch im Schweizer Recht fehlt bis anhin eine solche Grundlage.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684886400000)\/","SubmittedBy":"Imboden Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742545400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522167800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Strafrecht"}}