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Was tut die Bundesstaatsanwaltschaft?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den letzten Monaten haben Gruppierungen zahlreiche Aktionen zivilen Ungehorsams unternommen, um eine politische Agenda durchzusetzen, insbesondere im Kampf gegen die globale Erw\u00e4rmung.</p><p>Unter anderem wurde der Verkehr blockiert - eine Protestaktion, die den Tatbestand der N\u00f6tigung (Art. 181 StGB) oder sogar der Freiheitsberaubung (Art. 183 StGB) erf\u00fcllt. Ausserdem kam es zu Sachbesch\u00e4digung (Art. 144 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) und Gef\u00e4hrdung des Lebens (Art. 129 StGB), insbesondere wenn in St\u00e4dten die Luft aus Autoreifen gelassen wird.</p><p>Das verfolgte Ziel ist ebenfalls unrechtm\u00e4ssig. Nach Artikel\u00a0275 StGB macht sich strafbar, wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die verfassungsm\u00e4ssige Ordnung zu st\u00f6ren. Artikel\u00a0275ter StGB bezieht sich auf Vereinigungen, die zu diesem Zweck gegr\u00fcndet wurden.</p><p>Extinction Rebellion (XR) strebt ausdr\u00fccklich einen Systemwechsel an. Die Organisation gibt an, dass ihre Rebellinnen und Rebellen solange Chaos verursachen werden, bis XR ihre Ziele erreicht. XR erkl\u00e4rt: \"Wie in einem Dominospiel wollen wir den ersten Anstoss geben, der die Gesellschaft in Bewegung setzt und sie an einen sozialen Kipppunkt bringt, \u00fcber den hinaus ein tiefgreifender politischer Wandel unvermeidlich ist\".</p><p>Die Gruppe Renovate Switzerland k\u00fcndigt ihrerseits an, \"zivilen Widerstand\" leisten zu wollen. Auf ihrer Website werden ihre Mitglieder aufgefordert, \"Widerstand gegen das Gesetz und die herrschende Politik\" zu leisten. Der Klimastreik steht ihnen in nichts nach und verlangt ebenfalls einen Systemwechsel.</p><p>Diese Organisationen haben gemeinsam, dass sie ihre politischen Ziele nie in einem demokratischen Rahmen verfolgen. Sie wollen unter Anwendung von Gewalt, gewaltt\u00e4tigen und illegalen Aktionen existieren und versuchen, ihre Ansichten gegen die etablierte Ordnung durchzusetzen und den Rest der Bev\u00f6lkerung in Geiselhaft zu nehmen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>- Hat die Bundesanwaltschaft die illegalen Aktivit\u00e4ten dieser Organisationen untersucht?</p><p>- \u00dcberwacht der Nachrichtendienst des Bundes diese antidemokratischen Bewegungen?</p><p>- Ist dem Bundesrat bekannt, ob die Bundesanwaltschaft beabsichtigt, gegen diese Organisationen, die darauf gerichtet sind, die verfassungsm\u00e4ssige Ordnung zu st\u00f6ren und damit gegen Artikel\u00a0275 ff. des Strafgesetzbuches verstossen, vorzugehen?</p><p>- Ist der Bundesrat gegebenenfalls bereit, strafrechtlich relevante Sachverhalte, von denen er direkt oder indirekt Kenntnis hat, systematisch der Bundesanwaltschaft zu melden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Interpellation 22.3464 Addor \"Die Klimaaktivistinnen und -aktivisten blockieren oder sich weiter blockieren lassen?\", in der die Fragen der vorliegenden Interpellation bereits weitgehend beantwortet wurden.</p><p>Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung ist die Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung, mithin der Schutz der klassischen Polizeig\u00fcter wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum, prim\u00e4r Aufgabe der Kantone (Art. 3 i.V.m. Art. 57 Abs. 1 der Bundesverfassung [BV, SR 101]). Folglich sind in erster Linie die Kantone f\u00fcr die Verfolgung von den in der Interpellation erw\u00e4hnten Straftaten zust\u00e4ndig (Art. 22 f. der Strafprozessordnung [StPO, SR 312.0]).</p><p>Zur ersten Frage: Die Bundesanwaltschaft wird dann t\u00e4tig, wenn eine Straftat gegen den Bund oder seine Beh\u00f6rden gerichtet ist oder R\u00e4umlichkeiten diplomatischer Missionen und konsularischer Posten betrifft (Art. 23 Abs. 1 Bst. a und b StPO).</p><p>Zur zweiten Frage: Hinsichtlich der Anwendung von Artikel\u00a0275 des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) obliegt es nicht dem Bundesrat, zu beurteilen, ob die in der Interpellation genannten Aktivit\u00e4ten die Tatbest\u00e4nde von Art. 275 ff. StGB erf\u00fcllen. Diese Aufgabe kommt den zust\u00e4ndigen Strafbeh\u00f6rden zu. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Wille, systematische politische Ver\u00e4nderungen herbeizuf\u00fchren, nicht zwingend bedeutet, dass dabei die verfassungsm\u00e4ssige Ordnung gest\u00f6rt oder ge\u00e4ndert werden soll.</p><p>Zur dritten Frage: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG, SR 121.0) definiert, wann der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) pr\u00e4ventiv t\u00e4tig werden darf. Damit der NDB Informationen \u00fcber die politische T\u00e4tigkeit oder die Aus\u00fcbung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz bearbeiten darf, m\u00fcssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Personen oder Organisationen ihre demokratischen Rechte missbrauchen, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewaltt\u00e4tig-extremistische T\u00e4tigkeiten vorzubereiten oder durchzuf\u00fchren. Allf\u00e4llige Hinweise auf Bez\u00fcge von Klimaaktivisten zur gewaltt\u00e4tig-extremistischen Szene bearbeitet der NDB im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Bisher konnte der NDB keine gewaltt\u00e4tig-extremistischen Aktivit\u00e4ten der Klimabewegung in der Schweiz feststellen.</p><p>Zur vierten Frage ist festzuhalten, dass sich der Bundesrat und die ihm unterstellten Verwaltungseinheiten an die gesetzlich geregelten Mitteilungsrechte und -pflichten halten: Strafrechtlich relevante Informationen werden weitergeleitet, wenn eine entsprechende Pflicht oder Berechtigung gesetzlich statuiert ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|52|1216|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1715156857193)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Umwelt|Strafrecht|Gerichtswesen"}}