{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233307,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233307,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3307","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schafs\u00f6mmerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die wirtschaftliche und \u00f6kologische Bedeutung der Schafalpung im S\u00f6mmerungsgebiet, unterteilt nach ober- und unterhalb der Waldgrenze?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Standweiden als \"\u00fcbrige Weidesysteme\", auch zu den biodiversit\u00e4tssch\u00e4digenden Subventionen geh\u00f6ren? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Hat der Bundesrat Kenntnis von der \"Habitat suitability modeling\"-(HSM-)Methode, mit der digital erkannt werden kann, welche Zonen im S\u00f6mmerungsgebiet besonders empfindlich auf die Beweidung reagieren?  K\u00f6nnte sich der Bundesrat eine Umsetzung in einem Pilotperimeter vorstellen? </p><p>4. Wendet der Bund diese HSM-Methode als Entscheidgrundlage f\u00fcr die Auszahlung von \u00f6kologischen Direktzahlungen an S\u00f6mmerungsbetriebe an oder gedenkt er, dies zu tun? </p><p>5. Welche Einfl\u00fcsse hat die Schafs\u00f6mmerung inklusive der Herdenschutzmassnahmen auf die Wildtiere? </p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat den Gesundheitszustand der Schafe im S\u00f6mmerungsgebiet? Welche negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Wildtiere ist auf die Bestossung mit Schafen oberhalb der Waldgrenze zur\u00fcckzuf\u00fchren?</p><p>7. Wie wird sichergestellt, dass den Wildtieren im alpinen Raum ein angemessener Lebensraum erhalten bleibt, insbesondere in den kantonalen und eidgen\u00f6ssischen Jagdbanngebieten?</p>","ReasonText":"<p>Standweiden sind bei Schafen nachweislich nur dann \u00f6kologisch vertretbar, wenn die Besatzdichte tief ist und die Schafe sich gleichm\u00e4ssig auf der Fl\u00e4che verteilen. Eine gleichm\u00e4ssige Verteilung liegt aber nicht in der Natur des Herdentieres Schaf. Damit sind Standweiden mit Schafen \u00f6kologisch problematisch. Im S\u00f6mmerungsgebiet gibt es viele Fl\u00e4chen mit hoher Biodiversit\u00e4t, welche besonders empfindlich auf Beweidung reagieren. Ein weiteres Problem ist die \u00dcberschneidung der Schafs\u00f6mmerung im S\u00f6mmerungsgebiet mit dem Lebensraum der einheimischen Wildhuftiere. Dies f\u00fchrt in der Praxis immer wieder zu Problemen, wie zum Beispiel Epidemien von Moderhinke und G\u00e4msblindheit. Schafe bilden ein Reservoir f\u00fcr den Erreger der G\u00e4msblindheit, und zurzeit gibt es keine sichere Bek\u00e4mpfungsmethode, mit der diese Krankheit aus einer Schafherde eliminiert und die \u00dcbertragung auf Wildtiere ausgeschlossen werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Auf rund 870 S\u00f6mmerungsbetrieben werden j\u00e4hrlich insgesamt 200 000 Schafe ges\u00f6mmert. Der gesamte Schafbestand in der Schweiz betr\u00e4gt 350 000 Tiere. Die Schafalpung ist somit von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Seit 2014 richtet der Bund Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4ge f\u00fcr rund 225 000 ha S\u00f6mmerungsfl\u00e4che aus. Ein bedeutender Anteil der S\u00f6mmerungsfl\u00e4chen weist die Qualit\u00e4t von Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen auf. Eine Unterteilung der Wirkung nach ober- und unterhalb der Waldgrenze ist nicht m\u00f6glich, da diese nicht erhoben wird.</p><p>2. Der Bundesrat teilt diese pauschale Einsch\u00e4tzung einer negativen Auswirkung auf die Biodiversit\u00e4t nicht. Der Anteil der Schafe auf Standweiden betrug 2022 nur noch 14\u00a0Prozent des ges\u00f6mmerten Bestands. Der Anteil nimmt tendenziell weiter ab. Zudem m\u00fcssen die Kantone bei der Festlegung des Normalbesatzes einer Alp, H\u00f6chstbes\u00e4tze pro Hektare Weidefl\u00e4che gem\u00e4ss Anhang 2 der Direktzahlungsverordnung einhalten.</p><p>3. und 4. Die Methode ist dem Bundesrat aus der Literatur bekannt. Forscher der Universit\u00e4t Freiburg haben sie f\u00fcr die Beweidung des S\u00f6mmerungsgebiets im Kanton Freiburg getestet und die Ergebnisse im vergangenen Jahr publiziert. Aus heutiger Sicht eignet sich die Methode nicht als gesamtschweizerische Entscheidungsgrundlage im Direktzahlungssystem. Ein Pilotprojekt des Bundes ist deshalb nicht vorgesehen.</p><p>5. Die Schafs\u00f6mmerung unterhalb der nat\u00fcrlichen Waldgrenze kann bei angepassten Best\u00e4nden und guter Herdenf\u00fchrung die \u00c4sungsqualit\u00e4t der Weiden f\u00fcr Wildtiere verbessern, w\u00e4hrend eine schlechte Weidef\u00fchrung, insbesondere eine \u00dcber- oder Unterbestossung, das Gegenteil bewirken kann. Nicht fachgerecht angewandte Herdenschutzmassnahmen k\u00f6nnen zu Unf\u00e4llen mit Wildtieren f\u00fchren: Wildtiere k\u00f6nnen sich in Weidez\u00e4unen verfangen und zu Tode kommen oder Herdenschutzhunde k\u00f6nnen beim Streunen Wildtiere jagen. Um dies zu verhindern, pr\u00fcft das BAFU die von ihm finanzierten, offiziellen Herdenschutzhunde vor ihrem Einsatz auf ihr herdentreues Verhalten in ungez\u00e4unter Situation.</p><p>6. Die Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) sieht vor, dass die Kantone seuchenpolizeiliche Vorschriften f\u00fcr die S\u00f6mmerung erlassen. Darin ist festgelegt, dass alle Tiere, die zur S\u00f6mmerung auf die Weiden und Alpen getrieben werden, gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein m\u00fcssen. Zudem sind die w\u00e4hrend der S\u00f6mmerung verantwortlichen Tierhalterinnen und Tierhalter verpflichtet, die S\u00f6mmerungstiere sorgf\u00e4ltig zu beobachten und beim geringsten Krankheitsverdacht den zust\u00e4ndigen Tierarzt beizuziehen.</p><p>Die Kantone \u00fcberwachen und kontrollieren die Tiergesundheit der ges\u00f6mmerten Schafe stichprobenweise im Rahmen der Kontrollen in Betrieben mit Nutztierhaltungen (vgl. Art. 292a TSV).</p><p>F\u00fcr die Moderhinke erarbeitet das BLV zusammen mit den Kantonen und den Akteuren der Schafhaltung ein gesamtschweizerisches Bek\u00e4mpfungskonzept. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich ab Herbst 2024. Ziel ist es, den Infektionsdruck der Moderhinke stark zu reduzieren und damit auch eine allf\u00e4llige \u00dcbertragung auf Wildtiere zu verhindern.</p><p>Generell k\u00f6nnen Schafe und Ziegen im S\u00f6mmerungsgebiet gef\u00e4hrliche Krankheiten auf Wildtiere \u00fcbertragen, insbesondere die Moderhinke oder die G\u00e4msblindheit, die in Wildtierpopulationen zu teilweise hohen Verlusten f\u00fchren k\u00f6nnen.</p><p>7. Gem\u00e4ss den Bestimmungen der Verordnung \u00fcber die eidgen\u00f6ssischen Jagdbanngebiete (SR. 922.31) dienen diese Wildtierschutzgebiete ganz allgemein der Erhaltung der Lebensr\u00e4ume und der darin lebenden Wildtiere, insbesondere vor Bejagung und St\u00f6rung. Auf den Alpweiden und in den Bergw\u00e4ldern innerhalb dieser Schutzgebiete sorgen die Kantone f\u00fcr eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1683676800000)\/","SubmittedBy":"Schneider Sch\u00fcttel Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742547935000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522770197)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}