{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233316,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233316,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3316","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Transparenz und Solidarit\u00e4t bei der Pflege der engsten Angeh\u00f6rigen. Freiwilligenarbeit st\u00e4rken statt Krankenversicherung belasten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen sicherzustellen, dass wer seine engsten Familienangeh\u00f6rigen behandelt oder betreut im Grundsatz nicht zu Lasten KVG entsch\u00e4digt wird. Er regelt die Einzelheiten und allf\u00e4llige, restriktive Ausnahmen.</p>","ReasonText":"<p>Spazieren mit seiner betagten Mutter z. B. ist in mehrfacher Hinsicht unbezahlbar. Mitnichten kann es eine Aufgabe sein, welche das KVG finanziert. Vor dem Hintergrund der Bestandspflicht, der j\u00fcngst eingef\u00fchrten gesetzlichen Massnahmen f\u00fcr die bessere Unterst\u00fctzung von betreuenden Angeh\u00f6rigen sowie der anstehenden demografischen Alterung soll es h\u00f6chstens in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich sein, dass Angeh\u00f6rige ersten und zweiten Grades zu Lasten der Krankenversicherung gepflegt werden. Mit Betreuungsgutschriften und zus\u00e4tzlichem Urlaub f\u00fcr betroffene Angestellten wurden j\u00fcngst konkrete Hilfen f\u00fcr die Helfenden ins Leben gerufen: Per 1. Januar 2021 wurden die Lohnfortzahlungen bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Auch der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentsch\u00e4digung der IV f\u00fcr Kinder wurden angepasst. In der 2. Etappe wurde per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-w\u00f6chige Urlaub f\u00fcr die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt. Das Problem: W\u00e4hrend das Bundesgericht die Behandlungspflege (komplexe Wundversorgung, Infusionen und Injektionen etc.) von \"Laienpflegern\" richtigerweise untersagt, wird die Grundpflege (K\u00f6rperpflege, aus- und ankleiden, Unterst\u00fctzung bei Ern\u00e4hrung und Fortbewegung etc.) zu Lasten der OKP mangels klarer gesetzlicher Grundlagen erlaubt. Zudem d\u00fcrfte in vielen F\u00e4llen die Angeh\u00f6rigenleistung weniger der Behandlung einer \"Krankheit\" oder deren Folgen (gem\u00e4ss Art. 25 KVG) dienen, sondern im Zusammenhang mit der Alterung des pflegebed\u00fcrftigen Angeh\u00f6rigen erbracht werden. Was aber de facto weder die Kantone, noch die Krankenkassen vor Ort kontrollieren k\u00f6nnen. Auch mit Blick auf die demografische Alterung muss solchen finanziellen Begehrlichkeiten rechtzeitig Einhalt geboten werden. </p><p>Die Beistandspflicht gegen\u00fcber seinen N\u00e4chsten im Allgemeinen und den engsten Familienangeh\u00f6rigen im Besonderen geh\u00f6ren zu den vornehmsten Eigenschaften jeder Gesellschaft. Viele wichtige Aufgaben w\u00e4ren sonst schlicht nicht finanzierbar. Formelle und informelle Hilfe sollen aber nicht vermischt werden. Fatal w\u00e4re es f\u00fcr unsere Gesellschaft, wenn immer mehr Personen ihre Angeh\u00f6rigen zu Lasten des KVG betreuen oder medizinisch behandeln w\u00fcrden, w\u00e4hrend Abertausende von M\u00fcttern, T\u00f6chtern, V\u00e4tern und Br\u00fcdern diesen Beistand wie selbstverst\u00e4ndlich und zu Gottes Lohn verrichten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Roduit 23.3191 erkl\u00e4rt hat, wird er einen Bericht ausarbeiten, um bestimmte Fragen im Zusammenhang mit der Anstellung von Angeh\u00f6rigen zu vertiefen und die Praxis zu analysieren.</p><p>Betreuende Angeh\u00f6rige sind sowohl f\u00fcr die Gesellschaft als auch f\u00fcr das Gesundheitswesen eine wichtige St\u00fctze. Der bestehende Fachkr\u00e4ftemangel in der Pflege wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung m\u00f6glicherweise versch\u00e4rfen. Betreuende Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen dazu beitragen, den Fachkr\u00e4ftemangel in der Pflege zu mildern. Die Fachkr\u00e4ftepolitik des Bundes fokussiert insbesondere auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst\u00e4tigkeit. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet auch das Bundesgesetz zur Unterst\u00fctzung von betreuenden Angeh\u00f6rigen, dessen Massnahmen insbesondere erwerbst\u00e4tige betreuende Angeh\u00f6rige entlasten.</p><p>Das mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung eingef\u00fchrte Beitragssystem sollte insbesondere die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) entlasten. Die OKP leistet einen Beitrag an die Pflegeleistungen, die in Artikel\u00a07 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) abschliessend aufgef\u00fchrt sind. Sie \u00fcbernimmt daher keine Betreuungsleistungen. Gem\u00e4ss der geltenden Rechtsprechung k\u00f6nnen Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause f\u00fcr die allgemeine Grundpflege nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c Ziffer 1 KLV nach eigenem Ermessen Angeh\u00f6rige ohne professionelle Pflegeausbildung heranziehen, m\u00fcssen jedoch f\u00fcr die notwendige \u00dcberwachung oder Begleitung durch diplomiertes Pflegepersonal sorgen. Mit Blick auf ein m\u00f6gliches Missbrauchspotenzial sieht Artikel\u00a08c KLV systematische Stichproben sowie bei einem ermittelten Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden pro Quartal eine vertrauens\u00e4rztliche \u00dcberpr\u00fcfung vor. Pflege, die Familienangeh\u00f6rigen im Rahmen der Schadenminderungspflicht sowie Ehegatten im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht nach Artikel\u00a0159 Absatz\u00a03 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210) zugemutet werden kann, ist zudem nicht verrechenbar (vgl. insbesondere Entscheid des Bundesgerichts vom 18.4.2019, BGE 145 V 161, E 3.3.1 und 3.3.2).</p><p>Eine Organisation, die Angeh\u00f6rige ohne berufliche Ausbildung in der Pflege einsetzt, muss \u00fcber Personal verf\u00fcgen, das f\u00fcr die \u00dcberwachung oder Begleitung der erbrachten Leistungen ausreichend qualifiziert ist, das heisst, \u00fcber Pflegefachpersonen, welche die Zulassungsbedingungen gem\u00e4ss Artikel\u00a049 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) erf\u00fcllen. Die Zulassung von Leistungserbringern liegt in der Verantwortung der Kantone, die sicherstellen m\u00fcssen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684886400000)\/","SubmittedBy":"Burgherr Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686700800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102852293)\/","SubmissionDate":"\/Date(1678924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}