{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233372,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233372,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3372","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neutralit\u00e4tsrechtlicher Handlungsspielraum des Bundesrates bei der Weitergabe von Kriegsmaterial von Drittstaaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In \u00d6ffentlichkeit und Parlament wurde in den letzten Wochen eine hitzige Debatte rund um die Frage gef\u00fchrt, ob Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion von Drittstaaten wiederausgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen und - gegebenenfalls - unter welchen Bedingungen (s. dazu auch die nachfolgende Begr\u00fcndung). </p><p>Ich bitte in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Unter der Annahme, dass das Parlament den einst vorgeschlagenen KMG Artikel\u00a022b nicht gestrichen und dieser in Kraft w\u00e4re: Inwiefern k\u00f6nnte der Bundesrat diese Ausnahmebestimmung f\u00fcr Auslandgesch\u00e4fte gem\u00e4ss Artikel\u00a022 auch auf die Wiederausfuhr gem\u00e4ss Artikel\u00a018 anwenden?</p><p>2. Unter der Annahme, dass das Parlament den vorgeschlagenen Artikel\u00a022b nicht gestrichen und dieser in Kraft w\u00e4re: Wie k\u00f6nnte der Bundesrat Ausnahmen zugunsten nur einer Kriegspartei bewilligen, ohne das Neutralit\u00e4tsrecht zu verletzen (Gleichbehandlungsgebot)?</p><p>3. Handelt es sich beim Verweis des Bundesrates auf Artikel\u00a022b um eine politische Schutzbehauptung, um nichts \u00e4ndern zu m\u00fcssen und dem Parlament die Verantwortung \"abzuschieben\"? </p><p>4. Welche Anpassungen auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe w\u00e4ren n\u00f6tig, um dem Bundesrat einen neutralit\u00e4tskonformen Spielraum bei der Beurteilung von Wiederausfuhrgesuchen befreundeter Staaten zu geben?</p>","ReasonText":"<p>In den letzten zw\u00f6lf Monaten haben sich der Bundesrat und die Verwaltung mit Gesuchen von Deutschland, D\u00e4nemark und Spanien f\u00fcr die Weitergabe von aus der Schweiz beschafftem Kriegsmaterial an die Ukraine befasst. Sie haben diese mit Verweis auf Artikel\u00a022a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a des Kriegsmaterialgesetzes (KMG, SR 514.51) abschl\u00e4gig beantwortet. Der Bundesrat hat zuletzt an seiner Sitzung vom 10. M\u00e4rz 2023 bekr\u00e4ftigt, an seiner Position festhalten und keine \u00c4nderungen vornehmen zu wollen. Der Bundesrat erinnerte in seiner gleichentags ver\u00f6ffentlichten Medienmitteilung daran, dass er bei der Revision des KMG am Handlungsspielraum, der ihm Artikel\u00a022b gew\u00e4hrte, festhalten wollte, w\u00e4hrend der Artikel im Zuge der Revision durch das Parlament gestrichen worden sei. Damit stellte sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass ohne Streichung der Bundesrat diesen Handlungsspielraum nutzen w\u00fcrde, so dass die Schweiz nicht in dieser aktuell misslichen Lage w\u00e4re. Der Druck und das Unverst\u00e4ndnis von Seiten befreundeter Staaten wird weiter zunehmen. Eine kategorisch isolationistische Haltung der Schweiz erscheint weder haltbar noch neutralit\u00e4tsrechtlich gefordert.</p><p>Gem\u00e4ss seinerzeitiger Botschaft zur Volksinitiative \"Gegen Waffenexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder (Korrektur-Initiative)\" und zum indirekten Gegenvorschlag (\u00c4nderung des Kriegsmaterialgesetzes; BBl 2021 623) sollte sich Artikel\u00a022b mit dem Ingress \"Abweichung des Bundesrates von den Bewilligungskriterien f\u00fcr Auslandsgesch\u00e4fte\" auf Artikel\u00a022 beziehen. Das heisst, es geht dabei um Bewilligung f\u00fcr die Herstellung, die Vermittlung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Kriegsmaterial f\u00fcr Empf\u00e4nger im Ausland. Es geht dabei nicht um die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion von Drittstaaten (Artikel\u00a018 KMG).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1, 2 und 3:</p><p>Staaten m\u00fcssen sich anl\u00e4sslich der Beschaffung von aus der Schweiz stammendem Kriegsmaterial mittels Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung verpflichten, dieses nicht ohne die vorg\u00e4ngige schriftliche Zustimmung der Schweiz weiterzugeben. Sinn und Zweck der Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung und der darin enthaltenen Verpflichtung ist zu verhindern, dass aus der Schweiz stammendes Kriegsmaterial in ein Land gelangt, in welches eine Ausfuhr gest\u00fctzt auf die Kriegsmaterialgesetzgebung nicht bewilligt werden k\u00f6nnte. Aus diesem Grund beurteilte der Bundesrat die Anfragen um Zustimmung zur Wiederausfuhr anhand der gleichen Kriterien wie eine Kriegsmaterialausfuhr aus der Schweiz. Da eine Kriegsmaterialausfuhr aus der Schweiz in die Ukraine gest\u00fctzt auf Artikel\u00a022a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a KMG nicht bewilligungsf\u00e4hig w\u00e4re, beantwortete der Bundesrat auch die Anfragen um Zustimmung zur Weitergabe von Kriegsmaterial an die Ukraine abschl\u00e4gig. Artikel\u00a022b im bundesr\u00e4tlichen Entwurf f\u00fcr einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"Gegen Waffenexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder (Korrektur-Initiative)\" h\u00e4tte grunds\u00e4tzlich erm\u00f6glicht, von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen. Inhaltlich h\u00e4tte sich der Bundesrat bei der Abweichung von den Bewilligungskriterien in Artikel\u00a022a KMG an die absoluten Schranken von Artikel\u00a022 KMG halten m\u00fcssen. Konkret h\u00e4tte das geheissen, dass Auslandsgesch\u00e4fte auch bei Anwendung der Ausnahmeregelung nur bewilligt h\u00e4tten werden k\u00f6nnen, wenn diese dem V\u00f6lkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widersprochen h\u00e4tte.</p><p>H\u00e4tte der Bundesrat heute eine Abweichungskompetenz im Sinne des Artikel\u00a022b E-KMG, w\u00fcrden sich daher weiterhin neutralit\u00e4tsrechtliche und neutralit\u00e4tspolitische Fragen stellen.</p><p>Das Neutralit\u00e4tsrecht regelt die Frage der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial nicht explizit. Aus dem Neutralit\u00e4tsrecht folgt einzig, dass Kriegsmaterial nicht mit der Absicht an Drittstaaten geliefert werden darf, um es an eine bestimmte Kriegspartei weiterzuleiten. Wenn ein Staat die Schweiz aber aufgrund einer Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung um Erlaubnis f\u00fcr die Wiederausfuhr von aus der Schweiz stammendes Kriegsmaterial anfragen muss, greift das neutralit\u00e4tsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, weil dann letztendlich die Schweiz entscheidet, ob das Kriegsmaterial an eine Kriegspartei geliefert wird. In diesem Fall besteht ein Konnex zwischen Wiederausfuhr und Neutralit\u00e4t.</p><p>Zu 4</p><p>Muss die Schweiz im Einzelfall ein Gesuch um Wiederausfuhr an eine Kriegspartei beurteilen, so ist das Neutralit\u00e4tsrecht f\u00fcr diesen Entscheid relevant. Gesetzliche Anpassungen m\u00fcssten deshalb den Entscheid \u00fcber die Wiederausfuhr ausgesuchten Partnerstaaten \u00fcberlassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684886400000)\/","SubmittedBy":"Walti Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695983669000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102752703)\/","SubmissionDate":"\/Date(1679011200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}