{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233374,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233374,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3374","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Individuelle Sanktionen f\u00fcr Lohndumping-Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die flankierenden Massnahmen sch\u00fctzen die L\u00f6hne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Dazu geh\u00f6rt insbesondere der Vollzug inklusive der Kontroll- und Sanktionssysteme. In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen k\u00f6nnen Verst\u00f6sse mit Kontrollkosten und Konventionalstrafen sanktioniert werden, was bei 3 von 4 fehlbaren Unternehmen auch geschieht. Doch in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag gibt es ein eigentliches Sanktionsproblem: Eine individuelle Sanktion eines Lohndumping-Unternehmens ist bei missbr\u00e4uchlichen Unterschreitungen nicht m\u00f6glich. Das ist eine eklatante L\u00fccke beim Schweizer Lohnschutz. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>Nur wenn in einer Region wiederholt eine missbr\u00e4uchliche Lohnunterbietung vorliegt, ist es m\u00f6glich, die Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung eines Gesamtarbeitsvertrags vorzuschlagen oder einen Normalarbeitsvertrag zu erlassen, der einen Mindestlohn f\u00fcr die Branche oder den Beruf einf\u00fchrt. Anerkennt der Bundesrat diese Problematik? </p><p>Im Rahmen von Verst\u00e4ndigungsverfahren werden die missbr\u00e4uchlich t\u00e4tigen Unternehmen aufgefordert, die Lohnbedingungen einzuhalten. Diese Verfahren sind bei 82 Prozent der ausl\u00e4ndischen Unternehmen erfolgreich, aber nur bei 60 Prozent der Schweizer Arbeitgebenden. Das untergr\u00e4bt das System der flankierenden Massnahmen, das von zentraler Bedeutung f\u00fcr den Schutz der L\u00f6hne und Arbeitsbedingungen ist. Was macht der Bundesrat, damit Schweizer Arbeitgeber ihre Kooperationsbereitschaft im Bereich des Lohnschutzes erh\u00f6hen? </p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle hat den Handlungsbedarf in ihrem Bericht zum Pr\u00fcfauftrag CDF-20062 festgehalten. F\u00fcr sie ist es problematisch, dass das Lohndumping-Unternehmen den Vorschlag der tripartiten Kommission zur Lohnanpassung ablehnen, ohne sanktioniert zu werden. </p><p>Ist er bereit, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag individuelle Sanktionen gegen missbr\u00e4uchlich wirtschaftende Unternehmen m\u00f6glich sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Jahr 2002 ist das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union in Kraft getreten. Zum Schutz der Erwerbst\u00e4tigen vor missbr\u00e4uchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen (FlaM) eingef\u00fchrt. Sie umfassen im Wesentlichen die folgenden Grunds\u00e4tze:</p><p>Bei der Entsendung von ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz m\u00fcssen die Arbeitgeber die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Fehlbare Arbeitgeber werden bei Verst\u00f6ssen mit kollektivrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen belegt. Bei wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung in einer Branche k\u00f6nnen die Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) insbesondere \u00fcber die Mindestl\u00f6hne und Arbeitszeiten erleichtert allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden. In Branchen ohne GAV beobachten die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) den Schweizer Arbeitsmarkt und k\u00f6nnen dazu in- und ausl\u00e4ndische Betriebe kontrollieren. Stellen sie wiederholte missbr\u00e4uchliche Unterbietungen der orts- und branchen\u00fcblichen L\u00f6hne fest, k\u00f6nnen sie den befristeten Erlass von Normalarbeitsvertr\u00e4gen mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen beantragen.</p><p>Der Gesetzgeber hat sich f\u00fcr ein duales und dezentrales System des FlaM-Vollzugs entschieden, um gen\u00fcgend Spielraum f\u00fcr die regionalen und branchenspezifischen Gegebenheiten offen zu lassen. Die kantonalen TPK definieren die Orts- und Branchen\u00fcblichkeit der L\u00f6hne, die Schwelle der missbr\u00e4uchlichen Unterbietung, die Verst\u00e4ndigungsverfahren und die Definition, wann dieses als erfolgreich gilt, selbst. Die Erfolgsquote bei den Verst\u00e4ndigungsverfahren ist deshalb je nach kantonaler Praxis sehr unterschiedlich und h\u00e4ngt zum Beispiel davon ab, ob f\u00fcr eine erfolgreiche Verst\u00e4ndigung eine r\u00fcckwirkende Lohnkorrektur verlangt wird. Der Bundesrat hat im Rahmen seines Aktionsplanes bereits ab 2014 Verbesserungsmassnahmen bei den Verst\u00e4ndigungsverfahren getroffen und f\u00fcr eine st\u00e4rkere Vereinheitlichung in der Praxis gesorgt.</p><p>Die in der Interpellation erw\u00e4hnte Untersuchung der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) basiert auf Zahlen von 2015 bis 2019, als die Erfolgsquote bei den Schweizer Arbeitgebern mit durchschnittlich 46.5 Prozent deutlich tiefer lag als heute. Im Jahre 2021 lag die durchschnittliche Erfolgsquote bei 60 Prozent. Die Empfehlungen der EFK zum verbesserten Austausch unter den Kantonen und zur Definition von Best Practices wurden im Rahmen der bestehenden Arbeitsgruppen des Bundes und der Kantone im Vollzug der FlaM umgesetzt und werden auch k\u00fcnftig thematisiert.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine staatliche Sanktion nur bei einem Verstoss gegen einen gesetzlich verbindlichen Mindestlohn m\u00f6glich ist. Jede Sanktionierung eines erfolglosen Verst\u00e4ndigungsverfahrens w\u00fcrde einer Sanktion f\u00fcr die Nichteinhaltung eines zwingenden Lohnes gleichkommen.</p><p>Eine missbr\u00e4uchliche Lohnunterbietung hingegen bedeutet, dass eine gewisse Schwelle unterhalb eines von der TPK festgestellten \u00fcblichen Lohnes oder einer Lohnbandbreite unterschritten wird. Mangels Verbindlichkeit k\u00f6nnen solche Unterbietungen nicht geb\u00fcsst werden. Zudem w\u00fcrde die Sanktionierung einer Lohnunterbietung den Arbeitnehmenden noch keinen zivilrechtlichen Anspruch auf einen \u00fcblichen Lohn gew\u00e4hren. Der Bundesrat lehnt es deshalb ab, bei Verst\u00e4ndigungsverfahren, die keine Anpassung der \u00fcblichen L\u00f6hne zur Folge haben, Sanktionen einzuf\u00fchren.</p><p>Im \u00dcbrigen hat der Bundesrat im europapolitischen Kontext das WBF am 29. M\u00e4rz 2023 beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den Kantonen Vorschl\u00e4ge zu erarbeiten, welche geeignet sind, das aktuelle Schutzniveau auf dem Arbeitsmarkt mit erg\u00e4nzenden Massnahmen inl\u00e4ndisch abzusichern.</p>  Antwort des Bundesgerichts","FederalCouncilProposal":39,"FederalCouncilProposalText":"Antwort des Bundesgerichts","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684281600000)\/","SubmittedBy":"Wermuth C\u00e9dric","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742548066000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1745522642110)\/","SubmissionDate":"\/Date(1679011200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}