{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233413,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233413,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3413","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Altersvorsorge st\u00e4rken durch mehr Wahlfreiheit f\u00fcr Versicherte in der zweiten S\u00e4ule","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>F\u00fcr eine gute Altersrente sind mindestens zwei von drei S\u00e4ulen n\u00f6tig: im Regelfall AHV und Pensionskasse. Bei der AHV gelten f\u00fcr alle dieselben Regeln, doch sind deren Leistungen meist nicht existenzsichernd. Bei Pensionskassen existiert eine Vielzahl unterschiedlicher L\u00f6sungen, sodass theoretisch f\u00fcr jedes Lebensmodell ein Angebot existieren sollte. Derzeit bestimmen jedoch Arbeitgeber die Versicherungsl\u00f6sung f\u00fcr all ihre Besch\u00e4ftigten. Wo diese nicht passt, bleibt Arbeitnehmenden nur die wenig befriedigende 'Wahl', den Arbeitgeber zu wechseln.</p><p>Darum wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat die Vorsorgem\u00f6glichkeiten von Versicherte zu verbessern, deren Arbeitgeber einen Versicherungspartner mit nicht zur Lebenssituation der Betroffenen passendem Reglement hat?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat die Situation von Versicherten zu verbessern, deren Vorsorge sich mit beruflichen Ver\u00e4nderungen verschlechtert?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat dem Leerlauf entgegenzuwirken, wenn Vorsorgekapital marktflexibler Arbeitskr\u00e4fte (z.B. mit Saisonvertr\u00e4gen) teils mehrmals j\u00e4hrlich hin- und hergeschoben wird?</p><p>4. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat dem entsolidarisierenden Streben von Pensionskassen entgegenzuwirken, Risiken in unattraktivere Gef\u00e4sse (wie die Auffangvorrichtung) abzuschieben?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat die Aufsicht \u00fcber die Pensionskassen dahingehend zu st\u00e4rken, dass Arbeitnehmende in anspruchsvollen Sondersituationen ihre theoretisch bestehenden Rechte tats\u00e4chlich nutzen k\u00f6nnen, statt von Versicherungsprofis mit Verweis auf interne Reglemente abgewimmelt zu werden?</p><p>6. Welche Rahmenbedingungen m\u00fcssten ge\u00e4ndert werden um dem \u00fcberschaubaren Anteil Betroffener, die voraussichtlich von Wahlfreiheiten in der 2. S\u00e4ule Gebrauch machen w\u00fcrden, diese Erm\u00e4chtigung zu erm\u00f6glichen?</p><p>7. Wie gedenkt der Bundesrat dem Marktversagen zu begegnen, das resultiert wenn direkt Betroffene mangels Wahlfreiheit weder Renditen noch Kosten oder Leistungen ihrer Kapitalversicherung ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen?</p><p>Gibt es Learnigs aus dem Ausland? (z.B. NL?)</p><p>8. Welche weiteren Ideen hat der Bundesrat das Ungleichgewicht in der sozialpartnerschaftlich finanzierten Kapitalvorsorge auszugleichen, wo ein Partner sozusagen das Menu bestimmt, allf\u00e4llige Unvertr\u00e4glichkeiten aber der Andere zu sp\u00fcren bekommt?</p>","ReasonText":"<p>Es ist davon auszugehen, dass es f\u00fcr die Mehrzahl der Versicherten durchaus stimmig ist, wenn man sich nicht zwingend um seine Pensionskasse zu k\u00fcmmern braucht. F\u00fcr eine zu den pers\u00f6nlichen Lebensumst\u00e4nden passende Vorsoge den Arbeitgeber wechseln zu m\u00fcssen, ist jedoch unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, ineffizient und wirklichkeitsfremd.</p><p>K\u00f6nnen die von Leistungen ihrer keineswegs freiwilligen Altersvorsorge direkt Betroffenen Ihren Versicherungspartner kaum beeinflussen, so resultiert logischerweise ein Marktversagen, wie es sich z.B. in der H\u00f6he der von der eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle kritisierten Verwaltungskosten niederschl\u00e4gt. (Risiko: 'Selbstbedienungsmentalit\u00e4t'?) K\u00f6nnten die Versicherten jedoch bei Bedarf von Betriebsl\u00f6sungen Ihrer Arbeitgeber (als Default) abweichen, so g\u00e4be es st\u00e4rkere Effizienzanreize, was eine bessere Vorsorge bewirkt und indirekt auch die \u00f6ffentliche Hand entlastet (Stichwort: Erg\u00e4nzungsleistungen). M\u00f6chte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Pensionskasse selber bestimmen ('opting out'), k\u00f6nnten die beidseitigen Beitr\u00e4ge weiterhin direkt an die dem Arbeitgeber zu meldende Kasse fliessen. Schwieriger d\u00fcrften Alternativen sein, Vorsorgebeitr\u00e4ge einfach inklusive Arbeitgeberanteil mit dem Lohn auszuzahlen - denn so w\u00fcrden gesetzliche Vorsorgepflichten von Arbeitgeben an Arbeitnehmende weitergereicht.  </p><p>Nachdem lineare Berufskarrieren und patronale Mitarbeiterf\u00fcrsorge l\u00e4ngst nicht mehr die gesellschaftliche Normalit\u00e4t sind, ist es Zeit, den von ihrer k\u00fcnftigen Rentenh\u00f6he Hauptbetroffenen auch mehr Eigenverantwortung f\u00fcr Ihre Vorsoge zu erm\u00f6glichen - und zwar ohne dazu ihre Anstellung k\u00fcndigen oder ihr Alterskapital m\u00f6glichst aus den Vorsorgeeinrichtungen abziehen zu m\u00fcssen. Diesfalls w\u00e4ren Versicherte auch nicht mehr gezwungen, bei Wechseln des Arbeitgebers die Pensionskasse ebenfalls zu wechseln, was insbesondere bei h\u00e4ufigen und/oder kurzzeitigen Job\u00e4nderungen auch die Kassen administrativ entlastet (Chance: Beitragsprimat).</p><p>Damit die Versicherten mit einer Wahlfreiheit nicht \u00fcberfordert werden, sollte der Gesetzgeber den Pensionskassen wohl auch vorgeben, welche Kennzahlen j\u00e4hrlich mindestens zu publizieren sind, damit Versicherte mit vern\u00fcnftigem Aufwand zu soliden Entscheidungsgrundlagen kommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2./8. Das System der beruflichen Vorsorge beruht auf Sozialpartnerschaft. Dabei garantiert das Bundesgesetz \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) eine Mindestvorsorge, die von jeder Vorsorgeeinrichtung gew\u00e4hrleistet werden muss. Die Vorsorgeeinrichtungen sind parit\u00e4tisch aufgebaut: das oberste Organ der Einrichtung bilden Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zu gleichen Teilen. Dadurch ist gew\u00e4hrleistet, dass die Interessen der Versicherten ber\u00fccksichtigt werden, zum Beispiel bei der Entscheidung \u00fcber die H\u00f6he der Verzinsung oder bei der Festlegung der Grunds\u00e4tze der Verm\u00f6gensverwaltung. Die Arbeitgeber m\u00fcssen mindestens 50\u00a0Prozent der Beitr\u00e4ge und bei Unterdeckung auch Sanierungslasten tragen. Es w\u00e4re nicht gerechtfertigt, wenn die Arbeitnehmer ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers individuell Vorsorgepl\u00e4ne w\u00e4hlen k\u00f6nnten, die diesen finanziell st\u00e4rker belasten w\u00fcrden. Viele Arbeitgeber schliessen jedoch freiwillig Vorsorgel\u00f6sungen ab, mit denen ihre Arbeitnehmenden besser als gem\u00e4ss gesetzlichem Minimum versichert sind und sie \u00fcbernehmen oft auch freiwillig einen h\u00f6heren Kostenanteil. Die heutige Gesetzgebung gibt daf\u00fcr den n\u00f6tigen Spielraum.</p><p>Eines der wichtigsten Prinzipien der 2. S\u00e4ule ist die Kollektivit\u00e4t: die Arbeitgebenden versichern ihre Angestellten kollektiv bei einer von ihnen gew\u00e4hlten Vorsorgeeinrichtung. Dies gew\u00e4hrleistet, dass keine Auswahl nach Risiken stattfindet.</p><p>Eine individuelle Verbesserung der Vorsorge ist heute beispielsweise durch freiwillige Eink\u00e4ufe der Versicherten zur Schliessung von Vorsorgel\u00fccken m\u00f6glich. Zudem bestehen bei sog. 1e-Pl\u00e4nen Wahlm\u00f6glichkeiten bei der Anlagestrategie, wobei bei solchen Pl\u00e4nen keine Renten, sondern nur Kapital ausbezahlt wird. Diese Option k\u00f6nnen allerdings nur Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnanteile \u00fcber dem durch den Sicherheitsfonds garantierten Leistungsbereich versichern, anbieten, da das Kollektiv nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Anlageverluste aufkommen soll. Manche Vorsorgeeinrichtungen bieten mit Zustimmung der Arbeitgeber weitere individuelle Gestaltungsm\u00f6glichkeiten an. Eine individuell ausgestaltete Vorsorge ist ausserdem in der 3. S\u00e4ule vorgesehen.</p><p>3. Das aktuelle System, welches vorsieht, dass die Vorsorge kollektiv und an den Arbeitgeber gebunden ist, bringt es mit sich, dass bei einem Arbeitgeberwechsel auch das Vorsorgeguthaben an die neue Vorsorgeeinrichtung \u00fcbertragen werden muss. Die berufliche Vorsorge versichert die Risiken Alter, Invalidit\u00e4t und Tod, ohne eine \u00dcbertragung der Guthaben k\u00f6nnte die neue Vorsorgeeinrichtung ihre Leistungen nicht erbringen. Die Vorteile dieses Systems \u00fcberwiegen den Verwaltungsaufwand. Dieser kann auch durch vermehrte Kooperation unter den Vorsorgeeinrichtungen, wie beispielsweise durch die von der Auffangeinrichtung BVG erarbeitete BVG-Exchange Plattform f\u00fcr den Austausch von Austrittsdaten reduziert werden. Auch bei einer freien Wahl der Vorsorgeeinrichtung entst\u00fcnde durch die - mutmasslich sogar h\u00e4ufigen - Wechsel der Versicherten ein mindestens gleich hoher oder noch h\u00f6herer Verwaltungsaufwand.</p><p>4. Entsolidarisierung kann am besten dadurch verhindert werden, dass die Parameter versicherungstechnisch korrekt festgelegt werden. Durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der gerade vom Parlament verabschiedeten Reform der beruflichen Vorsorge wurde ein wichtiger Schritt in die Richtung getan, die Querfinanzierung von aktiven Versicherten zu Rentenbeziehenden zu reduzieren und dadurch auch die Tendenz zu Risikoselektion zu reduzieren.</p><p>5. Die - vom parit\u00e4tischen obersten Organ erlassenen - Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen sind nicht intern, die Vorsorgeeinrichtungen haben eine umfassende Informationspflicht den Versicherten gegen\u00fcber. Streitigkeiten werden von den Aufsichtsbeh\u00f6rden bzw. vom Sozialversicherungsgericht beurteilt. Die Verfahren sind f\u00fcr die Versicherten in der Regel kostenlos.</p><p>6./7. Der Bundesrat wie auch die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr die berufliche Vorsorge haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der freien Wahl der Vorsorgeeinrichtung besch\u00e4ftigt und diese abgelehnt.</p><p>Bei der beruflichen Vorsorge handelt es sich um eine Sozialversicherung. Die Leistungen werden prim\u00e4r in Form von (lebenslangen) Renten ausgerichtet. Bei einer Einf\u00fchrung der freien Pensionskassenwahl m\u00fcsste das gesamte System von Grund auf ge\u00e4ndert werden, eine Individualisierung nur f\u00fcr diejenigen, die dies ausdr\u00fccklich w\u00fcnschen, w\u00e4re nicht m\u00f6glich. Die berufliche Vorsorge gew\u00e4hrleistet heute das kollektive, versicherungsm\u00e4ssige Tragen der Risiken Alter, Tod und Invalidit\u00e4t. Bei einer freien Wahl m\u00fcsste die Versicherung der Risiken Invalidit\u00e4t und Tod ausgelagert werden. Das Risiko Alter k\u00f6nnte nur noch zu wesentlich schlechteren Konditionen, wenn \u00fcberhaupt, versichert werden. Ein verpflichtender Anschluss an eine bestimmte Vorsorgeeinrichtung erm\u00f6glicht aufgrund der damit verbundenen Langfristigkeit von Anlagen und Verpflichtungen eine hohe Risikof\u00e4higkeit der Vorsorgeeinrichtungen. Ohne diese Risikof\u00e4higkeit w\u00fcrde sich die heutige Sozialversicherung zu einer reinen Kapitalversicherung (\"lump sum\") entwickeln. Die Guthaben der Versicherten w\u00fcrden in Abh\u00e4ngigkeit der Finanzm\u00e4rkte schwanken, die Anlagerisiken m\u00fcsste somit der Einzelne tragen. Es ist sehr zweifelhaft, dass dies im Durchschnitt zu h\u00f6heren Anlagerenditen f\u00fchren w\u00fcrde. Eine solche freie Wahl ginge auch mit h\u00f6heren administrativen Aufwendungen f\u00fcr die Arbeitgeber und mit tieferem finanziellem Engagement der Arbeitgeber einher, was sich beides ebenfalls in tieferen Vorsorgeleistungen f\u00fcr die Versicherten niederschlagen w\u00fcrde. Das zeigen die Erfahrungen im Ausland (vgl. z. B.: \"Freie Wahl der Pensionskasse - Machbarkeitsstudie\", abrufbar unter www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Services &gt; Forschung und Evaluation &gt; Forschungspublikationen). Eine freie Wahl w\u00fcrde \u00fcberdies einen sehr hohen Wissens- und Informationsstand und ein entsprechendes Interesse der Versicherten bedingen. Diese Voraussetzungen sind bei der grossen Mehrheit der Versicherten nicht erf\u00fcllt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684281600000)\/","SubmittedBy":"Brunner Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1715673721837)\/","SubmissionDate":"\/Date(1679011200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}