{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233433,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233433,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3433","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist das Legalit\u00e4tsprinzip bei der \u00dcbernahme des achten Sanktionen-Paketes der EU gegen\u00fcber Russland gem\u00e4ss Beschluss des Bundesrates vom 23. November 2022 bei allen Sanktionen gewahrt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat entschieden, das 8. Sanktionspaket Ukraine der EU auf dem Verordnungsweg umzusetzen und hat dieses am 23. November 2022 in Kraft gesetzt. Der Medienmitteilung des Seco ist zu entnehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit dabei vollst\u00e4ndig gewahrt sei. We kommt der Bundesrat zu dieser Schlussfolgerung? </p><p>Experten machen geltend, dass eine telquel \u00dcbernahme rechtsstaatlich problematisch sei. Unklarheit besteht insbesondere infolge der Unsch\u00e4rfe einiger Dispositionen auch bez\u00fcglich der konkreten Umsetzung. </p><p>In diesem Zusammenhang wurde im 8. Sanktionspaket insbesondere Einschr\u00e4nkungen bei der Rechtsberatung beschlossen (vgl. u.a. Art. 28e Zweite Ukraine Verordnung). Diesbez\u00fcglich l\u00e4sst das Seco verlauten, dass der Zugang zum Schweizer Recht gewahrt und die Rechtsstaatlichkeit vollst\u00e4ndig gew\u00e4hrleistet wird. </p><p>Auch das Abtun der Frage, ob sich die bisher auf dem Verordnungsweg in Kraft gesetzten Sanktionen ganz generell auf eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage st\u00fctzen, mittels Verweis auf eine large Ausnahmepraxis muss aufhorchen lassen. Die Kompetenz geht damit weg vom Gesetzgeber hin zur Verwaltung, die durch ihre Praxis bestimmt, was genau gilt. Das ist problematisch hinsichtlich der Gewaltenteilung und der Rechtssicherheit.</p><p>Der Zugang zum Recht kann nicht davon abh\u00e4ngen, ob ein Verfahren bereits h\u00e4ngig ist oder nicht. Zugang zum Recht kann nicht Zugang zum Prozessrecht meinen. Gem\u00e4ss der Verordnung w\u00e4re Rechtsberatung, die darauf ausgerichtet ist, ein Verfahren gerade zu vermeiden, unzul\u00e4ssig. Rechtsstaatlich scheint ein Verbot von Rechtsberatung h\u00f6chst problematisch. Das SECO argumentiert zur Begr\u00fcndung der Zul\u00e4ssigkeit prim\u00e4r mit der Handels- und Gewerbefreiheit und der Zul\u00e4ssigkeit ihrer Einschr\u00e4nkung. Das kann man nat\u00fcrlich tun, doch geht es am eigentlichen Problem vorbei. Durch ein Verbot der Rechtsberatung zentral verletzt wird n\u00e4mlich der Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r. Es geht dabei also - einmal mehr - nicht um die Rechte der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte, sondern diejenigen der Rechtssuchenden. F\u00fcr einen derart massiven Grundrechtseingriff bed\u00fcrfte es zumindest einer gesetzlichen Grundlage, eine Verordnung kann nicht ausreichen. </p><p>Die vorstehenden Bemerkungen wollen weder die Sanktionen in Frage stellen, noch ihre Legitimation hinterfragen, noch die sehr schwierige Arbeit des SECO angreifen. Sie wollen einzig darauf hinweisen, dass gutes Recht immer genaues Recht ist. Hierf\u00fcr steht ein funktionierender Rechtsstaat in der Pflicht.</p><p>Daher folgende Fragen: </p><p>- Erachtet der Bundesrat das Embargo-Gesetz als gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage f\u00fcr diese Sanktionen, insbesondere beim Verbot der Rechtsberatung? </p><p>- Wird die Qualifikation der gegenw\u00e4rtigen Rechtslage als ungen\u00fcgend pr\u00e4zise anerkannt, insbesondere beim Verbot der Rechtsberatung? </p><p>- Ist geplant, die gegenw\u00e4rtige Rechtslage in irgendeiner Art zu kl\u00e4ren und zu pr\u00e4zisieren, auf dass Rechtssicherheit hergestellt werden kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verordnung \u00fcber Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72, nachfolgend \"Verordnung\") st\u00fctzt sich mehrheitlich auf das Embargogesetz (EmbG; SR 946.231). Gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 EmbG kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die u.a. von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen wurden und die der Einhaltung des V\u00f6lkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. In der Praxis werden die wichtigsten Handelspartner mit der EU gleichgesetzt. Die m\u00f6glichen Zwangsmassnahmen werden beispielhaft in Artikel\u00a01 Absatz\u00a03 EmbG aufgelistet. Solche Zwangsmassnahmen k\u00f6nnen namentlich auch den Dienstleistungsverkehr unmittelbar oder mittelbar beschr\u00e4nken (Bst. a).</p><p>Neben zahlreichen anderen Massnahmen hat die EU am 6. Oktober 2022 auch die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von Dienstleistungen unter anderem im Bereich der Rechtsberatung f\u00fcr die Regierung Russlands oder f\u00fcr in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen verboten (Verordnung 2022/1904 des Rates vom 6. Oktober). Es handelt sich dabei um eine unmittelbare Beschr\u00e4nkung des Dienstleistungsverkehrs gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0a EmbG. Der Bundesrat ist demnach gesetzlich erm\u00e4chtigt, ein Verbot f\u00fcr Rechtsberatungsdienstleistungen im Rahmen der Verordnung zu erlassen.</p><p>Verbote f\u00fcr bestimmte Dienstleistungen - wie vorliegend f\u00fcr Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung - stellen eine h\u00e4ufig verh\u00e4ngte Zwangsmassnahme in den verschiedenen Sanktionsverordnungen der Schweiz dar. So verbot die Verordnung bereits vor Erlass des Artikel\u00a028e Absatz\u00a01bis beispielsweise die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftspr\u00fcfung, einschliesslich Abschlusspr\u00fcfung, Buchf\u00fchrung und Steuerberatung, sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung f\u00fcr die russische Regierung oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen. Diese Verbote blieben unbestritten. F\u00fcr den Bundesrat rechtfertigt sich eine Sonderbehandlung f\u00fcr Rechtsberatungsdienstleistungen im Vergleich zu diesen sachlich verwandten Dienstleistungen nicht.</p><p>Der Bundesrat hat im Vorfeld seines Entscheides das SECO in Zusammenarbeit mit dem EJPD beauftragt, allf\u00e4llige rechtsstaatlichen Bedenken bzgl. des Artikel\u00a028e Absatz\u00a01bis zu untersuchen und M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen, wie der Kritik im Rahmen der Verordnung zu begegnen ist. Keine der in diesem Rahmen gepr\u00fcften Alternativen vermag die Bedenken aus Anwaltskreisen, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung von anwaltschaftlicher Vertretung und Beratung vollst\u00e4ndig zu entkr\u00e4ften.</p><p>Das SECO hat die Rechtslage wiederholt wie folgt klargestellt: In enger Anlehnung an die Erw\u00e4gungen der EU ist die Rechtsberatung f\u00fcr Mandanten in nichtstreitigen Angelegenheiten eine verbotene Rechtsberatungst\u00e4tigkeit. Dazu z\u00e4hlen bspw. Handelsgesch\u00e4fte, bei denen es um die Anwendung oder Auslegung von Rechtsvorschriften geht, die Teilnahme mit oder im Namen von Mandanten an Handelsgesch\u00e4ften, Verhandlungen und sonstigen Gesch\u00e4ften mit Dritten, sowie die Ausarbeitung, Ausfertigung und \u00dcberpr\u00fcfung von Rechtsdokumenten in nichtstreitigen Angelegenheiten.</p><p>Rechtsdienstleistungen, die erforderlich sind, um das Recht auf Verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder das Recht auf eine wirksame Beschwerde wahrzunehmen, sind weiterhin zul\u00e4ssig. Dasselbe gilt f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in der Schweiz, einem EWR-Mitgliedstaat oder dem Vereinigten K\u00f6nigreich. Ferner gilt dies auch f\u00fcr die Anerkennung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs aus der Schweiz, einem EWR-Mitgliedstaat oder dem Vereinigten K\u00f6nigreich. Darunter f\u00e4llt - entgegen den Ausf\u00fchrungen des Motion\u00e4rs - auch die Beratung dar\u00fcber, ob ein Rechtsanspruch besteht und ein Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren angestrengt werden soll.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Rechtslage als mit derjenigen vergleichbarer Staaten identisch und gen\u00fcgend pr\u00e4zise und sieht keinen diesbez\u00fcglichen Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684281600000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686787200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|9|10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1712761561157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1679011200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5118,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Europapolitik|Wirtschaft"}}