{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233469,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233469,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3469","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neue Megabank Credit Suisse/UBS. Wie m\u00fcssen wir unsere Gesetzgebung anpassen, um den Wettbewerb zu gew\u00e4hrleisten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a045 des Kartellgesetzes (KG, SR 251) muss die Wettbewerbskommission (WEKO) die Wettbewerbsbedingungen laufend beobachten. Auf der Grundlage ihrer Beobachtungen kann sie Empfehlungen zur F\u00f6rderung des wirksamen Wettbewerbs unterbreiten, insbesondere hinsichtlich der Schaffung und Handhabung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften. Beim CS-Debakel und mit der Schaffung einer einzigen Megabank scheint der Wettbewerb durch die derzeitigen Gesetze und Praktiken zunichtegemacht. So kommt zum Beispiel f\u00fcr Exportunternehmen, die von einer internationalen Grossbank abh\u00e4ngig sind, k\u00fcnftig nur noch ein Anbieter in Frage.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Wie kann sichergestellt werden, dass die WEKO ihr Recht auf Stellungnahme im Rahmen der Rettung der CS durch die UBS und des daraus resultierenden Zusammenschlusses wirksam aus\u00fcben kann? Der Zusammenschluss seinerseits wurde von der FINMA anstelle der WEKO gest\u00fctzt auf Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 KG bereits zugelassen. </p><p>2. Inwieweit ist sichergestellt, dass Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 KG \u00fcberpr\u00fcft wird und aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls den Wettbewerbsbeh\u00f6rden in \u00e4hnlichen F\u00e4llen mehr Befugnisse einger\u00e4umt werden? </p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, sowohl das Sekretariat der WEKO als auch die WEKO und den Preis\u00fcberwacher (PUE) aufzufordern, unter Wahrung ihrer jeweiligen Unabh\u00e4ngigkeit gem\u00e4ss den oben erw\u00e4hnten Bestimmungen allf\u00e4llige Schritte wie eine Voruntersuchung, eine Lagebeurteilung oder eine Markt- und Preisbeobachtung einzuleiten? </p><p>4. Haben die Wettbewerbsbeh\u00f6rden (WEKO und PUE) zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben gen\u00fcgend Ressourcen? Wenn nein, \u00fcber welche Ressourcen werden die Regulierungsbeh\u00f6rden zu diesem Zweck kurzfristig und - im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung - mittel- und langfristig verf\u00fcgen? Wird der Bundesrat die Ressourcen angesichts des Ernstes der Lage aufstocken? Wenn nein, warum nicht? </p><p>5. Wie steht der Bundesrat zur Einf\u00fchrung einer sektorspezifischen Untersuchung durch die Wettbewerbsbeh\u00f6rden WEKO und PUE, die \u00fcber das hinausgeht, was nach den oben erw\u00e4hnten Bestimmungen bereits m\u00f6glich ist? Er w\u00fcrde damit ein Instrument in das Schweizer Recht einf\u00fchren, das in Europa bekannt ist. Was w\u00e4ren dessen Vor- und Nachteile?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die FINMA hat im vorliegenden Fall den Zusammenschluss gest\u00fctzt auf Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 i. V. m. Artikel\u00a032 Absatz\u00a02 Kartellgesetz (KG; SR 251) und Artikel\u00a017 der Verordnung \u00fcber die Kontrolle von Unternehmenszusammenschl\u00fcssen (SR 251.4) bereits bewilligt. Sie wird den Zusammenschluss dennoch nach den verfahrensrechtlichen Vorgaben des Kartellgesetzes pr\u00fcfen und dabei die WEKO zur Stellungnahme einladen. In ihrer Stellungnahme zuhanden der FINMA wird die WEKO die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den wirksamen Wettbewerb unabh\u00e4ngig von der FINMA beurteilen. Hierf\u00fcr werden der WEKO alle aus heutiger Sicht f\u00fcr die Pr\u00fcfung des Zusammenschlusses notwendigen Informationen unterbreitet.</p><p>2. Die gesetzlich vorgesehene Kompetenzattraktion (Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 KG) ist Aus-druck des gesetzgeberischen Willens, bei einem Zusammenschluss, der eine Bank im Sinne des Bankengesetzes (SR 952.0) einschliesst, dem \u00f6ffentlichen Interesse des Gl\u00e4ubigerschutzes einen h\u00f6heren Stellenwert einzur\u00e4umen als wettbewerblichen Beurteilungskriterien. In solchen F\u00e4llen tritt die FINMA an die Stelle der WEKO und sie nimmt im konkreten Fall eine Interessenabw\u00e4gung zwischen dem Schutz der Gl\u00e4ubiger und des Wettbewerbs vor. \u00dcber die gesetzlich vorgesehene Stellungnahme der WEKO zuhanden der FINMA wird sichergestellt, dass den aus wettbewerblicher Sicht relevanten Aspekten der Sanierungsfusion Rechnung getragen wird.</p><p>Nach den j\u00fcngsten Ereignissen hat der Bundesrat zudem beschlossen, eine gr\u00fcndliche und umfassende Evaluation der \"Too big to fail\"-Regulierung durchzuf\u00fchren. Dabei sollen auch die Auswirkungen der UBS/CS-Fusion auf den Finanzplatz und die Volkswirtschaft analysiert werden. Anschliessend sollen allf\u00e4llige notwendige Gesetzesanpassungen erarbeitet werden. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch wettbewerbspolitische Aspekte einschliesslich der prozeduralen Erfahrungen der FINMA und der Wettbewerbsbeh\u00f6rden (Kompetenzen, Rollenverteilung und Ressourcenausstattung FINMA/WEKO), analysiert.</p><p>3. und 4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ihre Aufgaben mit der notwendigen Sorgfalt und Unabh\u00e4ngigkeit wahrnehmen. Die WEKO und die Preis\u00fcberwachung haben bewiesen, dass sie komplexe Sachverhalte mit den ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen und Instrumenten seri\u00f6s und vertieft pr\u00fcfen. Der Bundesrat hat weder die Kompetenz noch Anlass dazu, die Wettbewerbsbeh\u00f6rden zu Markt- und Preisbeobachtungen oder zu Vorabkl\u00e4rungen aufzufordern.</p><p>5. Die WEKO und ihr Sekretariat verf\u00fcgen bereits heute \u00fcber ein breites, bew\u00e4hrtes und wirksames Instrumentarium. So k\u00f6nnen die Wettbewerbsbeh\u00f6rden im Nachgang zu vollzogenen Zusammenschl\u00fcssen<b></b>gegen allf\u00e4llig unzul\u00e4ssige Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen vorgehen, z. B. gegen unzul\u00e4ssige Wettbewerbsabreden nach Artikel\u00a05 KG und Missbr\u00e4uche von relativ marktm\u00e4chtigen oder marktbeherrschenden Stellungen nach Artikel\u00a07 KG. Zudem haben die WEKO und ihr Sekretariat die Aufgabe, die Wettbewerbsverh\u00e4ltnisse auf den M\u00e4rkten laufend zu beobachten und auch - etwa mittels Stellungnahmen - Einfluss auf die Ausgestaltung von Massnahmen zu nehmen, die den Wettbewerb tangieren (vgl. Artikel\u00a045 ff. KG).</p><p>Die Preis\u00fcberwachung ihrerseits hat die Aufgabe, die Preisentwicklung laufend zu beobachten (Art. 4 Abs. 1 Preis\u00fcberwachungsgesetz; P\u00fcG, SR 942.20) und muss die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber informieren (Art. 4 Abs. 3 P\u00fcG). Bei Preisen von marktm\u00e4chtigen Unternehmen und fehlendem wirksamem Wettbewerb, kann sie gegen einen allf\u00e4lligen Preismissbrauch vorgehen (Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Art.12 Abs. 1 P\u00fcG).</p><p>Der Bundesrat evaluiert das Instrumentarium der Wettbewerbsbeh\u00f6rden und seine Wirksamkeit periodisch. Mit der aktuellen Teilrevision des KG st\u00e4rkt er dieses zielgerichtet und punktuell. Die Einf\u00fchrung weitergehender Instrumente, wie Sektoruntersuchungen mit zus\u00e4tzlichen Ermittlungsinstrumenten, erachtet der Bundesrat derzeit als nicht angezeigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1684886400000)\/","SubmittedBy":"Michaud Gigon Sophie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750411830000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108650667)\/","SubmissionDate":"\/Date(1681171200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5119,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}