{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233504,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233504,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3504","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung der koordinierten Versorgung durch Mehrjahresvertr\u00e4ge im KVG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) und die Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV) dahingehend anzupassen, dass freiwillige Mehrjahresvertr\u00e4ge zwischen Krankenversicherern und Versicherten erm\u00f6glicht werden.</p>","ReasonText":"<p>Krankenversicherer bieten erfolgreich alternative Versicherungsmodelle (AVM) an, bei denen die Versicherten ihr Wahlrecht im Einvernehmen mit dem Versicherer auf Leistungserbringer beschr\u00e4nken k\u00f6nnen, die der Versicherer im Hinblick auf eine kosteng\u00fcnstigere Versorgung ausw\u00e4hlt (Artikel\u00a041 Absatz\u00a04 KVG). Die Versicherer k\u00f6nnen die Pr\u00e4mien f\u00fcr Versicherungen mit eingeschr\u00e4nkter Wahl des Leistungserbringers nach Artikel\u00a041 Absatz\u00a04 vermindern. </p><p>Das Vertrauen in AVM ist gross; das beweisen drei Viertel aller Versicherten, die sich f\u00fcr ein solches Modell entschieden haben. Die AVM k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich durch eine freiwillige l\u00e4ngerfristige Bindung der Versicherten an die eingeschr\u00e4nkte Wahl des Leistungserbringers gef\u00f6rdert werden. Das KVG soll daher dahingehend angepasst werden, dass freiwillige Mehrjahresvertr\u00e4ge erm\u00f6glicht werden. Damit k\u00f6nnen prospektiv Kollektive mit mehrj\u00e4hriger Vertragsdauer gebildet werden. F\u00fcr die Versicherer und ihre Versicherten soll die M\u00f6glichkeit geschaffen werden, sich \u00fcber eine l\u00e4ngere Vertragsdauer zu binden, damit zum Beispiel in Pr\u00e4ventionsmassnahmen investiert wird, und die Versicherten m\u00f6glichst lange gesund bleiben oder bei chronischer Krankheit qualitativ hochstehend und m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstig versorgt werden. Dabei ist zu evaluieren, gest\u00fctzt auf welche Kriterien eine vorzeitige K\u00fcndigung durch die Versicherten m\u00f6glich sein soll (z.B. bei \u00fcberm\u00e4ssiger Pr\u00e4mienerh\u00f6hung).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beruht weitgehend auf dem Prinzip der J\u00e4hrlichkeit. Nach dem Grundsatz der Bedarfsdeckung m\u00fcssen die Pr\u00e4mieneinnahmen eines Jahres alle Ausgaben f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Krankenversicherung desselben Jahres decken. Die Versicherten k\u00f6nnen den Versicherer jedes Jahr wechseln, bei der ordentlichen Versicherung sogar halbj\u00e4hrlich. Sie k\u00f6nnen auch jedes Jahr das Versicherungsmodell und die Franchise wechseln. Um die freiwilligen Mehrjahresvertr\u00e4ge attraktiv zu halten, m\u00fcssten die Versicherer bedeutende Erm\u00e4ssigungen gew\u00e4hren. Diese sind jedoch nur zul\u00e4ssig f\u00fcr Kostenunterschiede, die auf die eingeschr\u00e4nkte Wahl der Leistungserbringer zur\u00fcckzuf\u00fchren sind (Art.&nbsp;101 Abs.&nbsp;2 Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung; KVV, SR 832.102).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Rund die H\u00e4lfte der Versicherten verursacht keine Kosten. Diese Versicherten w\u00e4ren wahrscheinlich am Abschluss eines Mehrjahresvertrags interessiert. Es w\u00e4re jedoch nicht m\u00f6glich, damit Einsparungen zu erzielen. Ein Rabatt f\u00fcr Mehrjahresvertr\u00e4ge, der h\u00f6her w\u00e4re als derjenige f\u00fcr Jahresvertr\u00e4ge, w\u00fcrde folglich nicht mehr effektiven Einsparungen entsprechen. Der Bundesrat bef\u00fcrchtet daher, dass das vorgeschlagene System nicht zu einer Kostensenkung, sondern lediglich zu einem R\u00fcckgang der Pr\u00e4mieneinnahmen f\u00fchren w\u00fcrde, der von den anderen Versicherten ausgeglichen werden m\u00fcsste.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass die Pr\u00e4mien nur f\u00fcr ein Jahr genehmigt werden und dass der Versicherer die Versicherungsbedingungen einseitig \u00e4ndern kann. Er erachtet es daher als notwendig, den Versicherten die M\u00f6glichkeit zu gew\u00e4hrleisten, den Versicherer unter Beibehaltung des Versicherungsmodells zu wechseln. Angesichts des grossen Spielraums, den die Versicherer bei der Ausgestaltung der einzelnen Versicherungsformen haben, ist es jedoch nicht sicher, dass ein anderer Versicherer ein vergleichbares Versicherungsmodell anbietet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss dem Wortlaut der Motion m\u00fcssten die Mehrjahresvertr\u00e4ge freiwillig sein. Daneben k\u00f6nnten die Versicherer demnach weiterhin Jahresvertr\u00e4ge mit eingeschr\u00e4nkter Wahl der Leistungserbringer anbieten. Die Zahl der Versicherungsformen, die den Versicherten zur Verf\u00fcgung stehen, w\u00fcrde dadurch zu- und jedes einzelne Kollektiv entsprechend abnehmen. F\u00fcr die Versicherer ist es jedoch schwierig, verl\u00e4ssliche Pr\u00e4mien f\u00fcr kleine Best\u00e4nde festzulegen, die somit ein hohes Risiko unerw\u00fcnschter Pr\u00e4mienschwankungen bergen. Ausserdem kann jede versicherte Person bereits heute aus rund 150 verschiedenen Modellen eine auf ihre Situation und ihre Franchise zugeschnittene Variante ausw\u00e4hlen. Noch mehr Versicherungsmodelle w\u00fcrden das System f\u00fcr die Versicherten verkomplizieren und den Verwaltungsaufwand f\u00fcr die Versicherer und die Aufsichtsbeh\u00f6rde erh\u00f6hen.</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass das Konzept der Mehrjahresvertr\u00e4ge bereits dreimal abgelehnt wurde, einmal in einer Volksabstimmung (Krankenversicherungsgesetz. Teilrevision. Managed&nbsp;Care, BBl 2004 5625) und zweimal vom Parlament (KVG. Massnahmen zur Eind\u00e4mmung der Kostenentwicklung, BBl 2009 5817; parlamentarische Initiative 15.468 Borer&nbsp;\"St\u00e4rkung der Selbstverantwortung im KVG\"). Im Privatversicherungsbereich hat der Gesetzgeber die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen: Bis zum 31. Dezember 2021 konnten die Versicherungsunternehmen in ihren Versicherungsbedingungen die Laufzeit der Vertr\u00e4ge und die K\u00fcndigungsfrist frei festlegen. Seit dem 1. Januar 2022 kann der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin den Vertrag auf das Ende des dritten Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten k\u00fcndigen (Art.&nbsp;35<i>a</i> Abs.&nbsp;1 Versicherungsvertragsgesetz; VVG, SR 221.229.1).</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1718291042000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1718291060810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1682553600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5120,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}