{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233546,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233546,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3546","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"B\u00fcrgenstock. Wie werden staatspolitische Interessen im Bereich der Lex Koller definiert?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das B\u00fcrgenstock-Resort will 67 Wohnungen verkaufen. Eine Verkaufsbewillgung war bereits 2010 erteilt worden, damals mit der Begr\u00fcndung, das B\u00fcrgenstock-Resort k\u00f6nne sich auf das Betriebsst\u00e4ttenmodell berufen. Es war nie \u00f6ffentlich bekannt, welche Dienstleistungen K\u00e4uferinnen oder K\u00e4ufer genau beziehen m\u00fcssten. Offensichtlich wurden die Wohnungen in der Zwischenzeit mit einer K\u00fcche ausgestattet, was den Einkauf von Restaurant-Dienstleistungen unglaubw\u00fcrdig macht. Daraufhin soll das Bundesamt f\u00fcr Justiz die Ausnahmebewilligung entzogen haben. Der Fall ist vom Verwaltungsgericht Nidwalden entschieden worden, das Urteil ist aber noch nicht publiziert. </p><p>Gem\u00e4ss einem Artikel in der NZZ vom 26. April 2023 soll zus\u00e4tzlich ein Ausnahmegesuch zur Lex Koller gestellt worden sein, damit diese Wohnungen auch an ausl\u00e4ndische Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden k\u00f6nnen. Das Ausnahmegesuch beruft sich auf ein staatspolitisches Interesse der Schweiz gem\u00e4ss Ausnahmem\u00f6glichkeiten im Gesetz. </p><p>Wir danken dem Bundesrat f\u00fcr die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist der Begriff der \"staatspolitische Interessen\" im Bereich der Lex Koller definiert?</p><p>2. In welchen F\u00e4llen wurden Bewilligungen auf Grund dieses Ausnahmeartikels ausgesprochen?</p><p>3. In welchen F\u00e4llen wurden Bewilligungen auf Grund dieses Ausnahmeartikels nicht verweigert?</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel in der NZZ wurde der Antrag durch Bundesrat Ueli Maurer eingebracht. Ist es \u00fcblich, dass Bundesr\u00e4tinnen oder Bundesr\u00e4te f\u00fcr einzelne Unternehmen Antr\u00e4ge im Bundesrat einreichen?</p><p>5. Hat der Bundesrat das Gesuch behandelt und wenn ja, mit welcher Antwort? </p><p>6. Die Bedingungen im Bereich Lex Koller haben seit dem Entscheid der Investoren, sich auf dem B\u00fcrgenstock zu engagieren, nicht ge\u00e4ndert. Wie beurteilt der Bundesrat Antr\u00e4ge f\u00fcr Ausnahmebewilligungen nach der Erstellung solcher Grossanlagen? </p><p>7. Braucht es eine klarere Definition des Betriebsst\u00e4ttenmodells, da dieses immer wieder zu Diskussionen f\u00fchrt? Sind die Vorgaben in der Praxis anwendbar?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41) erm\u00e4chtigt den Bundesrat, den Erwerb eines Grundst\u00fcckes im Einzelfall von der Bewilligungspflicht nach diesem Gesetz zu befreien, wenn der konkrete Erwerb im staatspolitischen Interesse der Schweiz liegt (Art. 7 Bst. h BewG). Artikel 7 Buchstabe h BewG stellt somit eine Ausnahmeregelung von dem in Artikel 2 BewG verankerten Grundprinzip der Bewilligungspflicht f\u00fcr Grundst\u00fcckerwerbe in der Schweiz durch Personen im Ausland dar (vgl. Art. 2 Abs. 2 Bst c BewG). Als staatspolitische Interessen des Bundes k\u00f6nnen nur wichtige und \u00fcbergeordnete \u00f6ffentliche Interessen von nationaler Tragweite in Frage kommen, die geeignet sind, politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche, soziale oder kulturelle Anliegen des Landes zu wahren oder zu f\u00f6rdern (Verwaltungspraxis der Bundesbeh\u00f6rden <a href=\"https://entscheidsuche.ch/direkt_bund%2Fvpb%2F68-12.html\"><span style=\"color:windowtext;\">VPB&nbsp;68.12, E. 3</span></a>).</p><p>2. Der Bundesrat hat in Einzelf\u00e4llen den Erwerb von Grundst\u00fccken durch internationale Sportorganisationen von der Bewilligungspflicht nach Artikel 7 Buchstabe h BewG befreit. Im Vordergrund stand dabei die grosse sportpolitische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung von weltweit t\u00e4tigen Verb\u00e4nden mit Sitz in der Schweiz (vgl. VPB 68.12). Sodann bejahte der Bundesrat das Vorliegen eines staatspolitischen Interesses im Bereich eines Ferienresorts (Andermatt) (vgl. dazu die entsprechenden Medienmitteilung vom 22.09.2006, vom 21.12.2007 und vom 24.02.2021).</p><p>3. Vgl. Antwort zu Frage 2. Sind die unter Ziffer 2 aufgef\u00fchrten Voraussetzungen nach Artikel 7 Buchstabe h BewG nicht erf\u00fcllt, kann keine Befreiung von der Bewilligungspflicht verf\u00fcgt werden. Gesuche, die die genannten Voraussetzungen nicht erf\u00fcllen, wurden von den Gesuchstellenden bisher oft zur\u00fcckgezogen. Dem Bundesrat ist ein einziger Fall bekannt, in dem er formell einen Negativentscheid gesprochen hat. Dieser Entscheid vom 9. April 1986 ist abgedruckt in VPB 50 Nr. 39.</p><p>4. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Feststellung, ob ein staatspolitisches Interesse nach Artikel 7 Buchstabe h BewG vorliegt, ist nach Anh\u00f6ren der \u00f6rtlich betroffenen Kantonsregierung der Bundesrat (Art. 16 Abs. 1 Bst. a BewG). Das Gesuch ist \u2013 wie auch im angefragten Fall des B\u00fcrgenstock-Resorts \u2013 durch die erwerbende Person des betroffenen Grundst\u00fcckes an die kantonale Bewilligungsbeh\u00f6rde zu Handen des Bundesrats zu richten (Art. 15 Abs. 2 BewV).</p><p>5. Das Verfahren vor dem Bundesrat ist derzeit noch h\u00e4ngig.</p><p>6. Ob die Voraussetzung nach Artikel 7 Buchstabe h BewG jeweils erf\u00fcllt sind, beurteilt der Bundesrat im Rahmen des gesetzlich geregelten Verfahrens und unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls.</p><p>7. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Anfrage 20.5302 T\u00f6ngi \u00abWer kontrolliert ein Betriebsst\u00e4ttenmodell?\u00bb geschildert hat, bildet Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a BewG die gesetzliche Grundlage f\u00fcr das \u00abBetriebsst\u00e4ttenmodell\u00bb. Danach bedarf der Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland keiner Bewilligung, wenn die Grundst\u00fccke als st\u00e4ndige Betriebsst\u00e4tte eines Handels-, Fabrikations- oder eines anderen nach kaufm\u00e4nnischer Art gef\u00fchrten Gewerbes, eines Handwerkbetriebes oder eines freien Berufes dienen. Wird ein Grundst\u00fcck hotelm\u00e4ssig bewirtschaftet, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts dann eine Betriebsst\u00e4tte vor, wenn die hotelm\u00e4ssigen Dienstleistungen gegen\u00fcber dem gewerbsm\u00e4ssigen \u00dcberlassen von Wohnraum in den Vordergrund treten (BGE 106 Ib 209). Diesem Grundsatz gilt es im Rahmen der Einzelfallpr\u00fcfung Rechnung zu tragen. Der Bundesgesetzgeber hat die konjunkturpolitisch motivierte Ausnahmeregelung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a BewG bewusst als umfassende Bestimmung ausgestaltet, um damit m\u00f6glichst alle Formen der Aus\u00fcbung einer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit eines Unternehmens zu erfassen (vgl. BBl 1997 II 1221, 1262). Vor diesem Hintergrund w\u00e4re es nicht zielf\u00fchrend, eine Spezialregelung f\u00fcr eine besondere Ausnahmekonstellation vorzusehen, w\u00e4hrend in allen anderen F\u00e4llen die allgemeine Gesetzesformulierung zur Anwendung gelangen soll.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692144000000)\/","SubmittedBy":"T\u00f6ngi Michael","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695985801000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|2811|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1751297425860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1683158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5120,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Migration|Raumplanung und Wohnungswesen"}}