{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233556,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233556,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3556","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Gesicherte Krankenversicherung f\u00fcr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die internationale Mobilit\u00e4t nimmt stetig zu. Die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betr\u00e4gt aktuell rund 800 000. Doch wer die Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA verl\u00e4sst, hat hinsichtlich der Krankenkasse oft Probleme. Im Normalfall kann bei einem Wegzug ins Ausland die schweizerische Krankenversicherung nicht einfach beibehalten werden. In L\u00e4ndern, wo man nicht automatische von einer staatlichen Versicherung des Gastlandes gedeckt ist, ist man gezwungen, eine private Krankenversicherungspolice abzuschliessen. </p><p>F\u00fcr eine j\u00fcngere Person ist der Beitritt zu einer privaten Krankenkasse unproblematisch. Der Beitritt f\u00fcr \u00e4ltere Menschen ist f\u00fcr die Versicherungsgesellschaften aber aufgrund der m\u00f6glichen h\u00f6heren Gesundheitskosten nicht interessant und deshalb schwierig bis unm\u00f6glich, insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen. Dies kann dazu f\u00fchren, dass im Falle einer pl\u00f6tzlichen Erkrankung mangels Versicherung oder ausreichendem Verm\u00f6gen die medizinische Behandlung verweigert wird, was zum Todesurteil f\u00fchren kann. Stossend, wenn man davon ausgehen muss, dass die Auslandschweizerin oder der Auslandschweizer das Leben lang Pr\u00e4mien in die Grundversicherung einer Schweizer Krankenkasse einbezahlt hat und eventuell nie Leistungen bezogen hat. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten in einem Bericht aufzuzeigen wie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die \u00fcber eine Anzahl Jahre Pr\u00e4mien einbezahlt haben, auf freiwilliger Basis die bisherige Grundversicherung einer Schweizer Krankenkasse fortf\u00fchren k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die soziale Krankenversicherung beruht auf dem Wohnsitzprinzip. Die Nationalit\u00e4t der Person spielt keine Rolle. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen m\u00fcssen obligatorisch eine Krankenversicherung abschliessen (Art. 3 Abs. 1 Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung; SR 832.10). Der Gesetzgeber verfolgt damit zwei Ziele: Zum einen will er verhindern, dass jemand im Krankheitsfall die Behandlung nicht bezahlen kann und somit die Allgemeinheit aufkommen muss. Zum andern will er die Solidarit\u00e4t zwischen Gesunden und Kranken, zwischen M\u00e4nnern und Frauen sowie zwischen Jungen und Alten gew\u00e4hrleisten.&nbsp;Es werden in der Regel dort Pr\u00e4mien bezahlt, wo medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden.</p><p>Die Pr\u00e4mien werden nach dem Bedarfdeckungsprinzip festgelegt. Die Pr\u00e4mien eines Jahres m\u00fcssen die erwarteten Kosten desselben Jahres decken. Die f\u00fcr das Jahr 2023 genehmigten Pr\u00e4mien decken somit die f\u00fcr das Jahr 2023 Jahr erwarteten Kosten (d. h. die erwarteten Kosten f\u00fcr Leistungen, Risikoausgleich und Verwaltungskosten, etc.) pro Versicherer im jeweiligen Kanton.&nbsp;Es ist somit aufgrund des Bedarfsdeckungsverfahrens unerheblich, wie lange jemand bereits versichert war respektive wie viele Leistungen in dieser Zeit bezogen wurden. Es gibt kein individuelles Gesundheitskonto.</p><p>Grunds\u00e4tzlich endet mit Verlegung des Wohnsitzes ausserhalb der Schweiz, die obligatorische Krankenversicherung. Ausnahmen sind in bilateralen Abkommen mit der EU und der EFTA oder in Abkommen \u00fcber die soziale Sicherheit mit Staaten ausserhalb der EU oder der EFTA, zum Beispiel das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten K\u00f6nigreich von Grossbritannien und Nordirland \u00fcber Soziale Sicherheit. Gewisse Personengruppen, die in einen EU-/EFTA-Staat oder nach dem Vereinigten K\u00f6nigreich umziehen (z.B. Rentnerinnen und Rentner und Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger), bleiben somit in der Schweiz obligatorisch krankenversichert (Art. 1 Abs. 2 Bst. d-ebis&nbsp;der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102)). Die obligatorische Krankenversicherungspflicht gilt auch f\u00fcr Entsandte weiter, die von der Schweiz in ein anderes Land entsendet werden (Art. 4 KVV).</p><p>Schweizerinnen und Schweizer, die in einem aussereurop\u00e4ischen Land Wohnsitz nehmen, haben je nach Staat die M\u00f6glichkeit, sich dort gesetzlich gegen die Folgen von Krankheit zu versichern oder eine Privatversicherung abzuschliessen. Zudem gibt es die M\u00f6glichkeit der \u00abfreiwilligen Krankenversicherung\u00bb:&nbsp;Versicherer k\u00f6nnen gem\u00e4ss Artikel 7<i>a</i> KVV Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt waren, auf vertraglicher Basis eine Fortdauer des Versicherungsschutzes anbieten. Der Vertrag kann beim gleichen oder bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) ist bekannt, dass mindestens drei gr\u00f6ssere Versicherer solche Versicherungsprodukte anbieten. Die Versicherungsverh\u00e4ltnisse unterliegen dem Bundesgesetz \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1).</p><p>Schweizerinnen und Schweizer, die in die Schweiz zur\u00fcckkehren und Wohnsitz nehmen, sind ab dem ersten Tag wieder versicherungspflichtig. Der Bundesrat erachtete im Rahmen der Ip Carobbio Guscetti 14.4241 \u00abFreiwillige Krankenpflegegrundversicherung f\u00fcr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer\u00bb die bestehende Regelung \u00fcber die Versicherungspflicht f\u00fcr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als ausreichend. In der Zwischenzeit hat sich im Wesentlichen bez\u00fcglich der Grundlagen nichts ge\u00e4ndert.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden ist der Bundesrat der Meinung, dass der von der Postulantin gew\u00fcnschte Bericht zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist<strong>.</strong></p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692144000000)\/","SubmittedBy":"Schneider-Schneiter Elisabeth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1726049968000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1726136382947)\/","SubmissionDate":"\/Date(1683158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5120,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Gesundheit"}}