{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233583,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233583,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3583","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rasante Entwicklung im Bereich der k\u00fcnstlichen Intelligenz. Welche Defizite bestehen im Bereich der Gesetzgebung und der Rechtsdurchsetzung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Angesichts der rasanten Entwicklung der KI, aktuell vor allem von generativen Kls, stellt sich die Frage, wie m\u00f6glichen Sch\u00e4den auch gesetzgeberisch entgegengewirkt werden muss. </p><p>Dabei ist zwischen Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung zu unterscheiden. Wenn bereits heute klare Rechtsg\u00fcter definiert sind, bedarf es m\u00f6glicherweise gar keiner spezifischen Regulierung im Hinblick auf deren Verletzung durch KI-Technologien, sondern allenfalls bloss gesetzgeberischen Anpassungen, um die tats\u00e4chliche Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. In der Antwort auf das Postulat 23.3201 lehnte der Bundesrat es aber leider rundheraus ab, eine Auslegeordnung dar\u00fcber zu erstellen, ob und wo er aktuell bei der Gesetzeslage und Rechtspraxis L\u00fccken identifiziert, welche dazu f\u00fchren, dass unser Rechtssystem den Entwicklungen rund um KI nicht gerecht wird, und mit welchen Massnahmen er gedenkt, diese L\u00fccken zu f\u00fcllen. </p><p>Ich bitte darum, zu jedem der angegebenen Bereiche festzuhalten, ob und wenn ja welchen Anpassungsbedarf der Bundesrat einerseits im Bereich der Gesetzgebung und/oder andererseits im Bereich der Rechtsdurchsetzung identifiziert: </p><p>1. Korpora zum Training von generativer KI brauchen massive Mengen an Material wie Bilder, Fotos, Videos, Stimmen, Text - Wie weit ist deren Gebrauch durch das Urheberrecht gedeckt oder nicht - welche Entsch\u00e4digungsforderungen k\u00f6nnen Urheber von Werken allenfalls gelten machen? Inwieweit agieren hier kollektive Verwertungsgesellschaften? Inwieweit handelt es sich hier im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten auch um widerrechtliche Datenbearbeitung? </p><p>2. KI treffen immer \u00f6fter automatisierte Entscheidungen oder schlagen Entscheidungen vor, die dann z.B. von sachbearbeitenden Personen nur noch \"abgenickt\" werden - Wie weit greifen hier die Bestimmungen des neuen DSG? </p><p>3. Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts, Rufsch\u00e4digung etc. durch generierte Bildmaterialien, Videos, Audiodokumente, welche f\u00e4lschlicherweise vorgeben, Aufnahmen von einer existierenden nat\u00fcrlichen Person zu sein - Erfahrungsgem\u00e4ss gestaltet sich die Rechtsdurchsetzung bei Verbreitung \u00fcber Social Media Plattformen hier schwierig und ist nicht niederschwellig </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ob die Verwendung von Inhalten zum Training generativer KI eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellt, ist Gegenstand intensiver Diskussionen. Um zu kl\u00e4ren, ob sich aus dem Einsatz generativer KI ein Regulierungsbedarf ergibt, werden den Vernehmlassungsadressaten in der Vernehmlassung zu einem Rechtsschutz journalistischer Ver\u00f6ffentlichungen (Verlegerleistungsschutz) zusammen mit dem Vorentwurf auch spezifische Fragen zur Anwendung von KI unterbreitet.Im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten kann festgehalten werden, dass private Datenbearbeiter die Pers\u00f6nlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen d\u00fcrfen (Art. 30 Abs. 1 des revidierten Datenschutzgesetzes [nDSG]; AS 2022 491). Eine Pers\u00f6nlichkeitsverletzung liegt u.a. dann vor, wenn Personendaten entgegen den datenschutzrechtlichen Grunds\u00e4tzen bearbeitet werden (Art. 30 Abs. 2 Bst. a nDSG). Widerrechtlich ist eine Pers\u00f6nlichkeitsverletzung, wenn sie nicht durch Einwilligung der betroffenen Person, ein \u00fcberwiegendes privates oder \u00f6ffentliches Interesse oder ein Gesetz gerechtfertigt ist (Art. 31 Abs. 1 DSG). Keine Pers\u00f6nlichkeitsverletzung liegt i.d.R. vor, wenn die Person ihre Daten allgemein zug\u00e4nglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdr\u00fccklich untersagt hat (Art. 30 Abs. 3 nDSG).</p><p>2. Automatisierte Einzelentscheidungen sind im nDSG einschl\u00e4gigen Bestimmungen unterworfen (namentlich gelten besondere Informations- und Auskunftspflichten sowie das Recht der betroffenen Person, auf Antrag den eigenen Standpunkt darzulegen und zu verlangen, dass die Entscheidung von einer nat\u00fcrlichen Person \u00fcberpr\u00fcft wird; Art. 21 und Art. 25 Abs. 2 Bst. f nDSG). Diese Bestimmungen finden dann Anwendung, wenn die Entscheidung ausschliesslich auf einer automatisierten Datenbearbeitung beruht, ohne Zutun einer nat\u00fcrlichen Person. Nur eine Entscheidung, welche eine gewisse Komplexit\u00e4t aufweist, erf\u00fcllt die Begriffsdefinition. Zudem muss sie mit einer Rechtsfolge f\u00fcr die betroffene Person verbunden sein oder diese erheblich beeintr\u00e4chtigen.Dahingegen handelt es sich nicht um eine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne des nDSG, wenn bei ihrer Vorbereitung auf KI zur\u00fcckgegriffen wurde. In diesem Fall gelten die weiteren Vorschriften des nDSG, welche der Verwendung neuer Technologien ebenfalls Rechnung tragen. Neben den bereits geltenden Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit oder der Zweckbindung (Art. 6 Abs. 2-4 nDSG), sind neu etwa der Grundsatz des Datenschutzes durch Technik (Art. 7 nDSG) oder die Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzung (Art. 22 f. nDSG) zu nennen.Die Bestimmungen des nDSG zu den automatisierten Einzelentscheidungen entsprechen den Anforderungen des revidierten \u00dcbereinkommens SEV 108 des Europarates sowie denjenigen der Richtlinie (EU) 2016/680 in Bezug auf den Datenschutz im Strafrechtsbereich. Damit n\u00e4hert sich die schweizerische Gesetzgebung \u00fcber den Datenschutz den europ\u00e4ischen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2026/679 an. Zun\u00e4chst sollte deshalb das Inkrafttreten des nDSG abgewartet werden, ehe die m\u00f6gliche Notwendigkeit weiterer Anpassungen beurteilt wird.</p><p>3. Die zivilrechtlichen Regelungen \u00fcber Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen (insbes. Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme, Recht auf Achtung der Intim- und Privatsph\u00e4re, Recht auf Ehre; Art. 28 ff. ZGB) und die entsprechenden Rechtsbehelfe (namentlich Beseitigung oder Unterlassung) sind technologieneutral ausgestaltet und auch beim Einsatz von KI anwendbar. Die Rechtsdurchsetzung ist bei Verletzung im Internet aufgrund der m\u00f6glichen Anonymit\u00e4t und der Internationalit\u00e4t aber unbestrittenermassen komplex. Der Bundesrat hat am 5. April 2023 das UVEK beauftragt, bis Ende M\u00e4rz 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen auszuarbeiten, um diese Plattformen zur Bereitstellung von niederschwelligen L\u00f6sungen anzuhalten. Die Vorlage soll sich, wo sinnvoll, an den Regeln der Verordnung (EU) 2022/2065 vom 19. Oktober 2022 \u00fcber einen Binnenmarkt f\u00fcr digitale Dienste und zur \u00c4nderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz \u00fcber digitale Dienste/Digital Services Act) orientieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1687305600000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750410741000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|34|36|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1777992406183)\/","SubmissionDate":"\/Date(1683158400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5120,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Medien und Kommunikation|Wissenschaft und Forschung|Menschenrechte"}}