{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233596,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233596,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3596","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Massnahmenpaket zur Bek\u00e4mpfung des Arbeitskr\u00e4ftemangels durch die Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftrag, ein Massnahmenpaket vorzulegen zur Bek\u00e4mpfung des Arbeitskr\u00e4ftemangels durch eine Anpassung der AHV-Verordnung wie folgt: </p><p>a. der Freibetrag f\u00fcr selbst\u00e4ndig und unselbst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tige nach Erreichen des Referenzalters soll von heute CHF 16 800 pro Jahr auf CHF 36 000 angehoben werden (Art. 6quater AHVV). </p><p>b. Die Zuschl\u00e4ge beim Aufschub des Rentenbezugs gem\u00e4ss Artikel\u00a055ter AHVV sollen gegen\u00fcber heute sp\u00fcrbar und anreizorientiert erh\u00f6ht werden. Als Zielwert sollen 40 Prozent dienen beim Aufschub um f\u00fcnf Jahre (aktuell 31,5%).</p><p>c. Auf die durch den Bundesrat im Rahmen der AHV21 in Aussicht gestellte zus\u00e4tzliche Attraktivierung der Vorpensionierung durch die Anpassung der K\u00fcrzungss\u00e4tze von heute 6,8 Prozent pro Jahr gem\u00e4ss Artikel\u00a056 AHVV ist zu verzichten. Alternativ ist eine Anhebung der K\u00fcrzungss\u00e4tze auf 8 Prozent zu pr\u00fcfen</p>","ReasonText":"<p>Trotz Warnungen aus Wissenschaft und Wirtschaft wurde die dynamische Entwicklung des Fachkr\u00e4ftemangels stark untersch\u00e4tzt. Nur so ist es erkl\u00e4rbar, dass sowohl der Bundesrat als auch eine Mehrheit des Parlaments es im Rahmen der AHV21 verpassten, ein wirksames Massnahmenpaket zur Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit \u00fcber das Rentenalter hinaus umzusetzen. Bereits Ende 2022 nahm die Presse die Thematik auf (vgl. NZZ am Sonntag vom 18.12.2022: Die AHV schr\u00f6pft Erwerbst\u00e4tige \u00fcber 65) und nannte die gr\u00f6ssten M\u00e4ngel: systemische Fehlanreize durch einen viel zu tiefen Freibetrag auf dem nach dem Erreichen des Rentenalters erzielten Erwerbseinkommen einerseits, zu tiefe K\u00fcrzungss\u00e4tze bei der Vorpensionierung und zu tiefe Zuschl\u00e4ge beim Rentenaufschub anderseits. Unter dem Strich werden Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig \u00fcber das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, geradezu p\u00f6nalisiert und geschr\u00f6pft.</p><p>Die AHV21 bringt lediglich eine kleine Verbesserung f\u00fcr zuk\u00fcnftige Rentnerinnen und Rentner, die nicht die Maximalrente erreichen. Sie k\u00f6nnen k\u00fcnftig auf den Freibetrag verzichten und damit ihre Rente verbessern. Vergessen ging aber das Gros der Erwerbst\u00e4tigen, die von dieser Massnahme nicht profitieren. F\u00fcr sie muss dringend der Freibetrag erh\u00f6ht werden, der seit 1996 (!) nie mehr der Teuerung angepasst wurde.</p><p>Gleichzeitig k\u00fcndigte der Bundesrat an, per 2027 die K\u00fcrzungss\u00e4tze beim AHV-Vorbezug sowie die Zuschl\u00e4ge beim Aufschub des Bezugs von anreizorientierten S\u00e4tzen hin zu rein versicherungsaktuariellen S\u00e4tzen anzupassen. Dies f\u00fchrt ausgerechnet in Zeiten von akutem Fachkr\u00e4ftemangel zum bizarren Ergebnis, wonach die Vorpensionierung ausgerechnet f\u00fcr gut Qualifizierte noch attraktiver wird. Denn nur sie k\u00f6nnen sich meist die Vorpensionierung \u00fcberhaupt leisten. Von diesem kontraproduktiven Vorhaben ist mindestens Abstand zu nehmen, stattdessen ist auch die Variante zu pr\u00fcfen, wonach die Vorpensionierung anreizorientierter ausgestaltet wird, damit auch f\u00fcr gut qualifizierte Erwerbst\u00e4tige die Weiterarbeit mindestens bis zum ordentlichen Rentenalter attraktiver ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Reform AHV 21 sieht verschiedene Massnahmen vor, um die Versicherten zu ermutigen, \u00fcber 65 Jahre hinaus erwerbst\u00e4tig zu sein. Insbesondere k\u00f6nnen die Versicherten mit den auf dem Erwerbseinkommen im Rentenalter bezahlten AHV-Beitr\u00e4gen die Rente verbessern und L\u00fccken schliessen. In der Beratung zur Reform hat das Parlament verschiedene M\u00f6glichkeiten gepr\u00fcft, um die Versicherten zu einer l\u00e4ngeren Erwerbst\u00e4tigkeit zu bewegen. Das Parlament hat auch eine Erh\u00f6hung des maximalen Freibetrags gepr\u00fcft, sich aber letztlich dagegen entschieden. Es war der Ansicht, dass sich dies kontraproduktiv auf die Rentenverbesserung und die L\u00fcckenschliessung durch die Ber\u00fccksichtigung der Beitr\u00e4ge im Rentenalter auswirken w\u00fcrde. Schliesslich hat es auch beschlossen, dass die Versicherten auf den Freibetrag verzichten k\u00f6nnen, damit sich die Anreizmassnahmen zur Weiterf\u00fchrung der Erwerbst\u00e4tigkeit bereits ab dem ersten erwirtschafteten Franken auswirken k\u00f6nnen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Was die K\u00fcrzung der Rente beim Vorbezug und den Zuschlag beim Aufschub betrifft, hat das Parlament festgelegt, dass sowohl K\u00fcrzungs- als auch Zuschlagss\u00e4tze nach versicherungsmathematischen Grunds\u00e4tzen festgelegt werden m\u00fcssen. Es hat den Bundesrat zudem beauftragt, diese S\u00e4tze ab 2027 der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen und f\u00fcr Personen mit tiefen Einkommen eine Reduktion der K\u00fcrzungss\u00e4tze um 40&nbsp;Prozent einzuf\u00fchren.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Entscheide des Parlamentes wurden von der Stimmbev\u00f6lkerung in der Abstimmung vom 25. September 2022 best\u00e4tigt. Der Bundesrat kann von diesen im Gesetz festgelegten Grunds\u00e4tzen nicht mit einer Verordnungs\u00e4nderung abweichen und Massnahmen im Sinne der Motion einf\u00fchren. Abgesehen von der fehlenden Kompetenz ist der Bundesrat der Ansicht, dass die in der AHV 21 vorgesehenen Massnahmen das Ziel der F\u00f6rderung einer weitergef\u00fchrten Erwerbst\u00e4tigkeit erf\u00fcllen. Er h\u00e4lt es nicht f\u00fcr opportun, die j\u00fcngsten Entscheidungen des Parlaments noch vor der Einf\u00fchrung der Reform in Frage zu stellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im Bericht in Erf\u00fcllung des Postulats Hegglin (19.3172 \u201eF\u00f6rderung der Erwerbst\u00e4tigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters\u201c) hat der Bundesrat verschiedene Anreizmassnahmen zur F\u00f6rderung der Erwerbst\u00e4tigkeit im AHV-Alter, insbesondere in der AHV, gepr\u00fcft. Die Analyse hat ergeben, dass von anreizorientierten K\u00fcrzungs- und Zuschlagss\u00e4tzen kein relevanter Effekt auf die Erwerbst\u00e4tigkeit zu erwarten ist. Das liegt vor allem daran, dass der Vorbezug sowie der Aufschub der Altersrente nicht an die Aufgabe beziehungsweise die Weiterf\u00fchrung der Erwerbst\u00e4tigkeit gebunden sind.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1743786771000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1744615988413)\/","SubmissionDate":"\/Date(1685491200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}