{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233598,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233598,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3598","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wirksam gestaltet werden kann. Er pr\u00fcft, ob eine Aufsicht durch den Bund von Amtes wegen wirksam w\u00e4re und eingef\u00fchrt werden soll. Dabei ber\u00fccksichtigt er die M\u00f6glichkeit, dem Bund im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eine Entscheidungsbefugnis kombiniert mit einer direkten Sanktionsbefugnis zu \u00fcbertragen. Falls die Durchsetzung des UWG weiterhin \u00fcber Straf- und Zivilverfahren erfolgen soll, pr\u00fcft er, wie die Aktivlegitimation des Bundes gest\u00e4rkt und die H\u00fcrden f\u00fcr Verfahren gesenkt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Zur Durchsetzung des UWG stehen dem Bund die Zivil- und Strafklage gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 und Artikel\u00a023 UWG zur Verf\u00fcgung. Zivil- und Strafverfahren vor kantonalen Gerichten sind langwierig, selten erfolgreich und die Voraussetzungen f\u00fcr eine Zivilklage durch den Bund sind unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig streng (vgl. Bundesgerichtsurteil 4A_235/2020). Laut Bundesgericht reicht es f\u00fcr die Klageberechtigung des Bundes nicht, dass ein Unternehmen mit Schweizer Sitz einen Webshop mit weltweiter Reichweite betreibt und offensichtlich gegen das UWG verst\u00f6sst. Es braucht zus\u00e4tzlich eine bestimmte Anzahl Beschwerden an das SECO. Dadurch fehlt es dem SECO an Handlungsspielraum. </p><p>F\u00fcr private Kl\u00e4ger (Konsumentenschutzorganisationen, Branchenorganisationen, KMU etc.) ist jedes UWG-Klageverfahren mit einem grossen Prozessrisiko verbunden. Alle diese potentiellen Kl\u00e4ger haben kaum die personellen und finanziellen Ressourcen, die n\u00f6tig w\u00e4ren, um erfolgreich zu klagen. Die Verantwortung zur Durchsetzung des UWG darf deshalb nicht auf ihnen lasten.</p><p>Leidtragende der beschwerlichen Durchsetzung sind neben den Konsumenten auch Unternehmen, die sich korrekt verhalten und durch fehlbare Anbieter oder Konkurrenten gesch\u00e4digt werden. Da das Handelsgericht Z\u00fcrich und sp\u00e4ter auch das Bundesgericht im erw\u00e4hnten Urteil die Klageberechtigung des Bundes in mehreren Punkten verneinte, musste ein KMU eine separate Klage gegen das gleiche Unternehmen einreichen und bis vor Bundesgericht gehen, um eine Verurteilung zu erreichen. Mit einer wirksamen Durchsetzung des UWG k\u00f6nnten nicht nur die Konsumenten gesch\u00fctzt, sondern auch KMU von aufwendigen UWG-Klagen befreit werden.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 21.4011 beschreibt der Bundesrat bereits, dass eine Aufsicht des Bundes von Amtes wegen zur Durchsetzung des UWG wirksamer sein k\u00f6nnte als die bestehenden Instrumente. Im UWG besteht unbestrittenermassen ein Rechtsdurchsetzungsdefizit.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auf Interventionen des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft SECO, welches das Klagerecht des Bundes in UWG-Verfahren aus\u00fcbt (Art. 10 Abs. 3 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, SR 241 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 der Verordnung \u00fcber das Klagerecht des Bundes im Rahmen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, SR 241.3), werden regelm\u00e4ssig Verurteilungen wegen UWG-Verst\u00f6ssen erreicht (z.B. 16 strafrechtliche Verurteilungen u.a. wegen Irref\u00fchrung und Adressbuchschwindel im Jahr 2022). Das SECO wird zudem nur in verh\u00e4ltnism\u00e4ssig bedeutenden F\u00e4llen aktiv, da der Bund dann klagen kann, wenn er es zum Schutz des \u00f6ffentlichen Interesses als n\u00f6tig erachtet, namentlich wenn durch unlauteres Gesch\u00e4ftsgebaren Kollektivinteressen bedroht oder verletzt sind (Art. 10 Abs. 3 Bst. b UWG). Die Durchsetzung des UWG erfolgt relativ kosteng\u00fcnstig, in erster Linie mittels Strafverfahren und in wenigen F\u00e4llen mittels Zivilverfahren (Art. 10 Abs. 3 und Art. 23 UWG). Das geltende Klagerecht des Bundes im Rahmen des UWG hat sich damit grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Neben dem Bund k\u00f6nnen auch durch unlauteren Wettbewerb betroffene Kunden, andere Marktteilnehmer, Berufs- und Wirtschaftsverb\u00e4nde sowie Konsumentenschutzorganisationen Straf- und Zivilverfahren anstrengen (Art. 9, 10 Abs. 1 und 2 sowie Art. 23 UWG).&nbsp;</p><p>Unter geltendem Recht werden bei UWG-Verst\u00f6ssen meist kantonale Strafverfahren durchgef\u00fchrt, an denen sich das SECO und betroffene Parteien (z.B. Kunden, andere Unternehmen / Konkurrenten) als Privatkl\u00e4ger beteiligen k\u00f6nnen. In diesen kantonalen Verfahren sind oft gleichzeitig andere Delikte zu beurteilen (insb. Betrug nach Art. 146 des Strafgesetzbuches, StGB, 311.0). Ein Systemwechsel hin zu Verwaltungsverfahren w\u00fcrde in solchen F\u00e4llen zu parallel gef\u00fchrten Verfahren durch die Bundesverwaltung respektive die zust\u00e4ndigen kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden f\u00fchren, was nicht zuletzt die Durchsetzung des UWG und des StGB schw\u00e4chen w\u00fcrde. Zudem ist dem SECO bei Einreichung eines Strafantrags die T\u00e4terschaft oft nicht bekannt. In solchen UWG-Verfahren gegen unbekannt d\u00fcrfte ein Strafverfahren zur Ermittlung der T\u00e4terschaft geeigneter sein als ein Verwaltungsverfahren. Weiter liegt in Verwaltungsverfahren zwar unter Umst\u00e4nden rascher ein erster Entscheid vor. Falls von den betroffenen Parteien jedoch Rechtsmittel ergriffen bzw. ausgesch\u00f6pft werden, dauert es auch in Verwaltungsverfahren regelm\u00e4ssig lange, bis ein rechtskr\u00e4ftiger Entscheid eines Gerichts vorliegt. Eine Aufsicht von Amtes wegen durch den Bund sowie ein Systemwechsel hin zu Verwaltungsverfahren mit Entscheid- und Sanktionsbefugnissen des Bundes scheint unter diesen Umst\u00e4nden nicht angebracht. Zum einen w\u00fcrden relativ kosteng\u00fcnstige und in der Praxis bew\u00e4hrte Vorgehensweisen abgeschafft. Gleichzeitig w\u00fcrden massgebliche Mehrkosten entstehen durch die h\u00f6heren personellen und finanziellen Ressourcen bei der Bundesverwaltung zwecks Aus\u00fcbung der Aufsicht von Amtes wegen und Durchf\u00fchrung von Verwaltungsverfahren.</p><p>Mit dem Postulanten ist festzustellen, dass die Aktivlegitimation des SECO in UWG-Strafverfahren regelm\u00e4ssig thematisiert wird. Vor diesem Hintergrund begr\u00fcsst der Bundesrat eine St\u00e4rkung der Aktivlegitimation des Bundes in UWG-Verfahren grunds\u00e4tzlich. Dadurch k\u00f6nnte die Durchsetzung des UWG dort verbessert werden, wo Kollektivinteressen bzw. mehrere Personen betroffen sind. Dies w\u00fcrde den fairen Wettbewerb insgesamt st\u00e4rken und w\u00e4re im Interesse sowohl der Konsumentinnen und Konsumenten als auch jener Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten.&nbsp;</p><p>Ein Bericht w\u00fcrde in dieser Hinsicht keine neuen Erkenntnisse bringen, weshalb der Bundesrat das Postulat ablehnt.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692144000000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller-Altermatt Stefan","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1710345379000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1719244610510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1685491200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein|Wirtschaft"}}