{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233609,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233609,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3609","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aufhebung der dreij\u00e4hrigen T\u00e4tigkeitspflicht f\u00fcr im Ausland ausgebildete \u00c4rztinnen und \u00c4rzte. Probleme bei nicht gleichwertigen Abschl\u00fcssen zum Wohl der Patientinnen und Patienten antizipieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Fr\u00fchjahrssession 2023 hat das Parlament beschlossen, die Pflicht f\u00fcr im Ausland ausgebildete \u00c4rztinnen und \u00c4rzte aufzuheben, w\u00e4hrend mindestens drei Jahren an einer vom SIWF anerkannten schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte gearbeitet zu haben, bevor sie eine private Praxis er\u00f6ffnen d\u00fcrfen. Dies soll dem angek\u00fcndigten Mangel, insbesondere in der Grundversorgung, entgegenwirken. Die Massnahme k\u00f6nnte die Abh\u00e4ngigkeit vom Ausland jedoch noch versch\u00e4rfen und st\u00f6sst hinsichtlich der Gleichwertigkeit von inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Ausbildungen an eine zweite Grenze. Absolventinnen und Absolventen der Allgemeinmedizin (nicht der Allgemeinen Inneren Medizin) aus bestimmten L\u00e4ndern (z. B. Frankreich) wird der Titel \"Praktische \u00c4rztin\" oder \"Praktischer Arzt\" verliehen, mit dem sie allerdings nicht die gleichen Leistungen anbieten k\u00f6nnen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Kann der Bundesrat einsch\u00e4tzen, wie hoch das Risiko ist, dass die Abschaffung der dreij\u00e4hrigen T\u00e4tigkeitspflicht dem Mangel in der \u00e4rztlichen Grundversorgung aufgrund der fehlenden Kompatibilit\u00e4t der Ausbildungsg\u00e4nge nur teilweise entgegenwirken kann?</p><p>- Ist ihm bewusst, dass eine Erh\u00f6hung der Zahl der Praktischen \u00c4rztinnen und Praktischen \u00c4rzte f\u00fcr die Patientinnen und Patienten wahrscheinlich ein Zweiklassensystem in der allgemeinen Medizin bedeuten wird?</p><p>- Plant der Bundesrat, das Recht zur Abrechnung von Leistungen f\u00fcr diejenigen Praktischen \u00c4rztinnen und Praktischen \u00c4rzte anzupassen, die \u00fcber eine vollst\u00e4ndige und anerkannte Ausbildung in Allgemeinmedizin im Ausland verf\u00fcgen? Welchen praktischen Spielraum k\u00f6nnen die Kantone diesbez\u00fcglich bei der Umsetzung von Artikel\u00a055a KVG geltend machen?</p><p>- W\u00e4re eine denkbare L\u00f6sung, um den Patientinnen und Patienten weiterhin die Qualit\u00e4t und Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten, vorzusehen, dass Praktische \u00c4rztinnen und Praktische \u00c4rzte bei ihrer Niederlassung in der Schweiz lediglich die Pr\u00fcfung der FMH in Allgemeiner Innerer Medizin ablegen m\u00fcssen?</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat schliesslich die Weiterbildung in der Schweiz zu f\u00f6rdern oder zu regulieren, um das Verh\u00e4ltnis zwischen \u00c4rztinnen und \u00c4rzten in der Grundversorgung und solchen in anderen Fachbereichen zu verbessern, sodass weniger auf im Ausland diplomierte \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zur\u00fcckgegriffen werden muss und die daraus resultierende Abh\u00e4ngigkeitssituation gemildert werden kann?</p>","ReasonText":"<p>Im Jahr 2021 gab es in der Schweiz 1335 ambulant t\u00e4tige Praktische \u00c4rztinnen und Praktischen \u00c4rzte, die weder Psychotherapien verschreiben noch eine umfassende Untersuchung in der Grundversorgung durchf\u00fchren d\u00fcrfen. Weitere acht Leistungen sind ihnen untersagt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. \u2013 3. Die Ausnahmebestimmung in Artikel 37 Absatz 1bis&nbsp;Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10; kein Nachweis einer dreij\u00e4hrigen T\u00e4tigkeit an einer schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte f\u00fcr \u00c4rzte und \u00c4rztinnen der ambulanten Grundversorgung bei einer nachgewiesenen Unterversorgung), welche am 18. M\u00e4rz 2023 in Kraft trat, hat zum Zweck, den Kantonen ein Instrument zu geben, um auf regionale Situationen spezifisch reagieren zu k\u00f6nnen. Praktische \u00c4rzte und \u00c4rztinnen d\u00fcrften diesbez\u00fcglich sicher von der Ausnahmebestimmung profitieren. Die Bestimmung gilt aber auch f\u00fcr Fach\u00e4rzte und -\u00e4rztinnen der Allgemeinen Inneren Medizin, der Kinder- und Jugendmedizin und der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Die Ausnahmebestimmung hat hingegen nicht den Anspruch, die generellen Herausforderungen in Bereich der haus\u00e4rztlichen Versorgung zu l\u00f6sen. Wie in der Antwort des Bundesrates zur Interpellation von Falkenstein 22.4187 \u00abMassnahmen zur F\u00f6rderung der Hausarztmedizin\u00bb ausgef\u00fchrt, kann gem\u00e4ss einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) im Auftrag des Gremiums Koordination \u00e4rztliche Weiterbildung (K\u00e4W, vgl. Antwort auf Frage 5) der schweizweite Bedarf an haus\u00e4rztlichen Leistungen in der Schweiz bis 2030 gedeckt werden. Dies jedoch nur bei einer weiterhin hohen Einwanderung von im Ausland aus- und weitergebildeten Fach\u00e4rztinnen und Fach\u00e4rzten f\u00fcr Allgemeine Innere Medizin.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>\u00c4rztinnen und \u00c4rzte d\u00fcrfen nur zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung t\u00e4tig sein, wenn sie vom Kanton zugelassen sind, auf dessen Gebiet die T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird (Art. 36 KVG). Erachtet die kantonale Zulassungsbeh\u00f6rde die Zulassungsvoraussetzungen als erf\u00fcllt, so ist eine qualitativ hochstehende Leistungserbringung gew\u00e4hrleistet, und dies unabh\u00e4ngig vom gew\u00e4hlten Weiterbildungstitel. Dasselbe gilt f\u00fcr den Nachweis einer Unterversorgungssituation. Wird eine solche festgestellt, obliegt es den Kantonen, die daf\u00fcr notwendigen Massnahmen zu treffen und diese mit allf\u00e4lligen H\u00f6chstzahlen nach Artikel 55<i>a</i> KVG abzustimmen. Die Anforderungen an die Qualit\u00e4t der Leistungserbringung sind in jedem Fall (auch von den praktischen \u00c4rzten und \u00c4rztinnen) einzuhalten (Art. 36<i>a</i> und 58 ff. KVG).</p><p>&nbsp;</p><p>Tarife und Preise werden in Vertr\u00e4gen zwischen Versicherern und Leistungserbringern (Tarifvertrag) vereinbart (Art. 43 Abs. 4 KVG). F\u00fcr ambulante \u00e4rztliche Leistungen gilt derzeit der Einzelleistungstarif TARMED. Bereits bei der Einf\u00fchrung des TARMED per 1. Januar 2004 haben die Tarifpartner entschieden, dass die Praktische \u00c4rztin / der Praktische Arzt aufgrund ihrer Dignit\u00e4t nicht alle Leistungen erbringen k\u00f6nnen, welche Fachpersonen der Allgemeinen Inneren Medizin erbringen d\u00fcrfen. Aufgrund der Tarifautonomie obliegt es grunds\u00e4tzlich den Tarifpartnern, eine Anpassung dieser Regelungen vorzunehmen beziehungsweise eine regelm\u00e4ssige Tarifpflege sicherzustellen. Der Bundesrat erwartet zudem seit l\u00e4ngerer Zeit von den Tarifpartnern eine Gesamtrevision des ambulanten Arzttarifes.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Nach Artikel 21 Absatz 1 Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) anerkennt die Medizinalberufekommission ausl\u00e4ndische Weiterbildungstitel, die auf Grund eines Vertrages \u00fcber die gegenseitige Anerkennung mit dem betreffenden Staat als gleichwertig gelten. Die automatische Anerkennung eines Weiterbildungstitels aus der EU/EFTA in der Schweiz setzt voraus, dass der entsprechende Titel unter derselben Rubrik sowohl f\u00fcr die Schweiz im Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU oder dem \u00dcbereinkommen mit der EFTA als auch f\u00fcr den betreffenden Staat im Anhang der EU-Richtlinie 2005/36, auf welche die Abkommen Bezug nehmen, figuriert. Das Schweizerische Institut f\u00fcr \u00e4rztliche Weiter- und Fortbildung ist f\u00fcr die Weiterbildungsordnung inkl. den Erwerb von eidgen\u00f6ssischen Weiterbildungstiteln, die Zulassung zur Facharztpr\u00fcfung oder die Anrechenbarkeit von im Ausland absolvierten Weiterbildungszeiten verantwortlich.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Absolvierende des Humanmedizinstudiums k\u00f6nnen die \u00e4rztliche Weiterbildung nach Abschluss der eidgen\u00f6ssischen Pr\u00fcfung frei w\u00e4hlen. Weder Bund noch Kantone haben eine Kompetenz, steuernd einzugreifen. In diesem Wissen hat das Gremium K\u00e4W 2022 und 2023 u.a. Empfehlungen erarbeitet, wie die Attraktivit\u00e4t von Weiterbildungsg\u00e4ngen in Fachgebieten mit (drohendem) Fachkr\u00e4ftemangel gesteigert werden k\u00f6nnte (siehe www.obsan.admin.ch &gt; Obsan Bericht 04/2022 bzw. 05/2023). Die Empfehlungen beinhalten u.a. die Bereitstellung von modernen Arbeitsmodellen, die St\u00e4rkung der Qualit\u00e4t der Weiterbildungsg\u00e4nge oder auch die prominentere Positionierung von Fachgebieten im Humanmedizinstudium. Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt in der Kompetenz der Bildungsanbieter.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"Michaud Gigon Sophie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750408894000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750408908817)\/","SubmissionDate":"\/Date(1685923200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Migration|Gesundheit"}}