{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233617,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233617,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3617","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umfang einer Finanztransaktionssteuer und Ausgleichsm\u00f6glichkeiten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wenn in der Vergangenheit die M\u00f6glichkeit angesprochen wurde, eine Finanztransaktionssteuer (FTT) einzuf\u00fchren, lag der Fokus in der Regel auf der Eind\u00e4mmung massloser B\u00f6rsenspekulation, auf der Option zweckgebundener Einnahmen (namentlich AHV; siehe Postulat 21.3440 Rieder) oder auf einer Mikrosteuer bei elektronischen Zahlungen. Bisher kaum diskutiert wurden Chancen und Folgenabsch\u00e4tzungen einer generellen Mikrotransaktionssteuer (von z.B. 0,1 Promille).</p><p>In seiner Stellungnahme auf die Motion 13.3333 Kiener Nellen \"Finanztransaktionssteuer auch in der Schweiz\" erw\u00e4hnte der Bundesrat, dass er die Entwicklung der FTT-Projekte in den G-20-L\u00e4ndern verfolge. Im August 2020 hielt er in seiner Antwort auf das Postulat 20.3522 Bourgeois (vom Urheber zur\u00fcckgezogen) fest: \"Auf Transaktionssteuern sollte grunds\u00e4tzlich verzichtet werden, da sie zu Mehrfachbelastungen f\u00fchren und das Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip verletzen\". Seither hat die Stimmbev\u00f6lkerung mit dem deutlichen Nein zur Abschaffung der Stempelsteuer zum Ausdruck gebracht, dass sie Finanztransaktionssteuern in diesem Fall weiterhin w\u00fcnscht. </p><p>Eine Mikrotransaktionssteuer k\u00f6nnte so ausgestaltet sein, dass sie weder zu Mehrfachbelastung f\u00fchrt noch das Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip verletzt: Dann n\u00e4mlich, wenn im Gegenzug andere Steuern verringert oder sogar ersetzt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Vorg\u00e4nge umfasst der Sammelbegriff \"Finanztransaktionen\"?</p><p>2. In den letzten Jahren haben andere L\u00e4nder entsprechende Steuern eingef\u00fchrt. Welche G-20-Staaten kennen inzwischen welche Formen der FTT, zu welchen S\u00e4tzen? </p><p>3. Welche Ertr\u00e4ge pro Jahr w\u00e4ren in der Schweiz gesamthaft (approximativ) zu erwarten, wenn auf s\u00e4mtlichen Finanztransaktionen eine Steuer von 0,1 Promille erhoben w\u00fcrde? </p><p>4. K\u00f6nnte sich der Bundesrat eine Umsetzung auch mit abgestuften Steuers\u00e4tzen vorstellen, das heisst mit unterschiedlichen S\u00e4tzen je nach Art der Finanztransaktion (z.B. Geld\u00fcberweisungen, Devisengesch\u00e4fte, Ausgabe und Weiterverkauf von Wertschriften, Erbschaften etc.)? </p><p>5. Angenommen, die Mikrotransaktionssteuer wird eingef\u00fchrt: Welche heutigen Steuern sollten nach Meinung des Bundesrats im Gegenzug ersetzt werden? Welche sollten anteilm\u00e4ssig reduziert werden?</p><p>6. Was w\u00e4re f\u00fcr den Bundesrat ein guter Schl\u00fcssel zur Aufteilung des FTT-Ertrags zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Finanztransaktionen kommen durch den Austausch finanzieller Verm\u00f6genswerte gegen finanzielle Verm\u00f6genswerte zustande (z.B. Wertpapierkauf zulasten einer Einlage). Zu den finanziellen Verm\u00f6genswerten geh\u00f6ren nebst W\u00e4hrungsgold und Sonderziehungsrechten Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und strukturierte Produkte, Kredite, Aktien und andere Anteilsrechte, Anteile an kollektiven Kapitalanlagen, Anspr\u00fcche gegen\u00fcber Versicherungen und Pensionskassen, Finanzderivate sowie Forderungen und Verpflichtungen, die durch den zeitlichen Abstand zwischen einer Transaktion und der hierf\u00fcr erforderlichen Zahlung (Handelskredite, Zahlungsverpflichtungen) entstehen. Finanztransaktionen sind von den Leistungstransaktionen (G\u00fcterkauf bzw. -verkauf, Naturaltausch, Sach- oder Geldtransfer) zu unterscheiden.</p><p>2. Angesichts der Verschiedenheit der in den einzelnen G20-L\u00e4ndern gew\u00e4hlten L\u00f6sungen kann hier nur ein summarischer \u00dcberblick \u00fcber Finanztransaktionssteuern (FTT) geboten werden. Die bisher von keinem Land eingef\u00fchrte Mikrotransaktionssteuer (MTT) auf elektronischen Zahlungen sollte nicht als FTT klassiert werden, da sie neben Finanz- auch Leistungstransaktionen belastet.</p><p>Der Handel mit Wertschriften wird im Rahmen von explizit als FTT bezeichneten Steuern, von Wertpapier\u00fcbertragungssteuern oder von Stempelabgaben, wie sie auch die Schweiz kennt, steuerlich erfasst.</p><p>- Frankreich: FTT von 0,3 % auf dem Kauf von Aktien b\u00f6rsennotierter Unternehmen mit Marktkapitalisierung \u00fcber 1 Milliarde Euro und Sitz in Frankreich; 0,01 % auf Hochfrequenz- und automatisierten Wertpapiergesch\u00e4ften von in Frankreich ans\u00e4ssigen Unternehmen.</p><p>- Italien: FTT auf dem Handel mit Aktien und anderen Eigenkapitalinstrumenten von in Italien ans\u00e4ssigen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 500 Millionen Euro auf dem Nettotagessaldo der Ums\u00e4tze, die f\u00fcr dasselbe Wertpapier berechnet und von denselben Personen get\u00e4tigt wurden. Der Steuersatz betr\u00e4gt 0,1 % f\u00fcr Transaktionen via reguliertem Markt oder multilateralem Handelssystem bzw. 0,2 % f\u00fcr andere Transaktionen. Zudem: Variabler Steuersatz auf dem Kauf und Verkauf derivativer Produkte unabh\u00e4ngig von der Ans\u00e4ssigkeit des Emittenten, deren Wert zu mehr als 50 % von Finanzinstrumenten abh\u00e4ngt, die der italienischen FTT unterliegen.&nbsp;</p><p>- Vereinigtes K\u00f6nigreich: Stempelabgabe von 0,5 % (mit Ausnahmen) beim K\u00e4ufer von Aktien, die von einem Unternehmen mit Sitz im Vereinigten K\u00f6nigreich oder mit einem Aktienregister im Vereinigten K\u00f6nigreich ausgegeben werden.&nbsp;</p><p>- Ausserhalb Europas besteuern von den G20-L\u00e4ndern Argentinien, Brasilien, Indien, Indonesien, S\u00fcdafrika und S\u00fcdkorea den Handel mit Wertschriften. Japan und Russland erheben eine Steuer auf der Ausgabe von Eigenkapital. Argentinien besteuert Ein- und Auszahlungen auf Bankgirokonten und Brasilien Kreditgesch\u00e4fte. Argentinien und Brasilien belasten \u00fcberdies Devisentransaktionen.</p><p>3. Bei einer FTT w\u00fcrden die Steuereinnahmen nicht nur vom Steuerobjekt (z.B. Ausgabe von und Sekund\u00e4rhandel mit Wertpapieren, Devisenhandel, Kreditaufnahme, Ein- und Auszahlungen auf Bankkonten), sondern auch davon abh\u00e4ngen, ob die Steuer an der Schweiz als Emissionsort, als Ans\u00e4ssigkeitsort einer in die Transaktion involvierten Zahlstelle (Bank, B\u00f6rse) oder als Ans\u00e4ssigkeitsort des Anlegers ankn\u00fcpft. Zum Zahlungsverkehr hielt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Ip. 18.3582 fest, dass sich dessen Gesamtvolumen in der Schweiz anhand der verf\u00fcgbaren Daten nicht beziffern lasse. Die Daten der SNB-Statistik zum Interbank-Zahlungsverkehr im Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC) liefern aber eine gewisse Gr\u00f6ssenordnung, weil diese einen Grossteil des Volumens abdecken. 2022 betrug das SIC-Volumen 50\u2019710 Milliarden Franken. W\u00fcrde darauf eine MTT mit einem Steuersatz von 0,1 Promille erhoben, erg\u00e4ben sich rechnerisch Steuereinnahmen von rund 5 Milliarden Franken. Da aber je nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt die Ausweichreaktionen auch bei niedrigem Steuersatz drastisch ausfallen k\u00f6nnen, ist es nicht sinnvoll, die Einnahmen einer hypothetischen FTT oder MTT ausgehend vom aktuellen Volumen der Finanztransaktionen bzw. des elektronischen Zahlungsverkehrs zu sch\u00e4tzen.</p><p>4., 5. und 6. Gegen eine MTT sprechen verschiedene Gr\u00fcnde. So belastet die MTT zum Teil Vorg\u00e4nge, hinter denen keine Wertsch\u00f6pfung und entsprechend auch keine wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit steht. Ausserdem weist sie die Nachteile einer Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer auf: Der fehlende Vorsteuerabzug verteuert die Investitionen und erzeugt Kaskadeneffekte durch Steuerkumulation in der Wertsch\u00f6pfungskette, wenn mehr als ein Unternehmen zur G\u00fctererstellung beitr\u00e4gt. Die MTT ist dadurch nicht wettbewerbsneutral und f\u00f6rdert die vertikale Unternehmenskonzentration. Schliesslich birgt die MTT auch Anreize, Forderungen und Verpflichtungen in einem Pool zusammenzuf\u00fchren und nur noch auf den Nettosalden Zahlungen auszuf\u00fchren oder Zahlungsvorg\u00e4nge ins Ausland auszulagern. Gegenmassnahmen seitens des Fiskus w\u00e4ren administrativ aufw\u00e4ndig und nur begrenzt erfolgreich. Aufgrund solcher Nachteile hegt der Bundesrat derzeit keine Pl\u00e4ne, eine MTT einzuf\u00fchren. Entsprechend verzichtet er auf \u00dcberlegungen, wie sie konkret umgesetzt werden und welche bestehenden Steuern eine MTT ersetzen k\u00f6nnte oder wie die Steuereinnahmen zwischen Bund und Kantonen aufzuteilen w\u00e4ren.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692748800000)\/","SubmittedBy":"Wettstein Felix","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750409630000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1778054970110)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer|Sozialer Schutz"}}