{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233618,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233618,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3618","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Steuerabz\u00fcge auf dem geschuldeten Steuerbetrag statt auf dem Total der Eink\u00fcnfte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Auswirkungen eines Wechsels des Berechnungsmodus f\u00fcr Steuerabz\u00fcge darzulegen, welche nat\u00fcrliche Personen geltend machen k\u00f6nnen. Anstelle des heutigen Rechts, welches Abz\u00fcge vom Total der Eink\u00fcnfte sowie Sozialabz\u00fcge vom Reineinkommen vorsieht, soll der Bericht davon ausgehen, dass die Abz\u00fcge auf den geschuldeten Bruttosteuern vorgenommen werden. Dabei soll Ertragsneutralit\u00e4t die Richtschnur sein.</p>","ReasonText":"<p>Wenn mit politischen Vorst\u00f6ssen neue oder h\u00f6here steuerliche Abz\u00fcge gefordert werden, verweist der Bundesrat jeweils zu Recht auf den Umstand, dass dies den Haushalten mit hohen Einkommen viel mehr Entlastung bringen w\u00fcrde als den gering Verdienenden, welche davon nur wenig oder \u00fcberhaupt nicht profitieren w\u00fcrden. Dieses Argument gilt allerdings auch f\u00fcr alle bereits heute m\u00f6glichen Abz\u00fcge. </p><p>Wegen der (sozial erw\u00fcnschten) Progression sowie des Steuerfreibetrags f\u00fcr die tiefsten Einkommen bewirkt jede Art der Abz\u00fcge auf dem Total der Eink\u00fcnfte bzw. auf dem Reineinkommen eine Vergr\u00f6sserung der sozialen Schere. </p><p>Abzugsm\u00f6glichkeiten bei den Steuern tragen - zu Recht - besonderen biografischen Situationen Rechnung (z.B. selbstfinanzierte Aus- und Weiterbildungen, Krankheitsbehandlungskosten, Kosten der familienerg\u00e4nzenden Betreuung), sie ber\u00fccksichtigen weitere Gestehungskosten (z.B. Berufsauslagen, Werterhalt von Liegenschaften), Einlagen in pers\u00f6nliche Altersvorsorge oder Spenden an gemeinn\u00fctzige Organisationen. </p><p>Wenn die steuerlichen Abz\u00fcge vom geschuldeten Steuerbetrag statt vom Total der Eink\u00fcnfte abgezogen w\u00fcrden, dann w\u00fcrde dasselbe abzugsf\u00e4hige Ereignis f\u00fcr alle Steuerpflichtigen nominell gleich viel Entlastung bewirken und h\u00e4tte f\u00fcr tiefere Einkommen einen st\u00e4rkeren entlastenden Effekt.</p><p>Der Bericht soll Berechnungen anstellen und dazu f\u00fcr einzelne Abzugsm\u00f6glichkeiten einen Prozentwert der Kosten sowie Obergrenzen pro Jahr annehmen. In der Summe soll Ertragsneutralit\u00e4t das Ziel sein.</p><p>Zur Illustration ein m\u00f6gliches Beispiel: Bei Weiterbildungen sollen 10 Prozent der selbst getragenen Kosten bis maximal 1000 Schweizer Franken pro Jahr vom geschuldeten Steuerbetrag abgezogen werden (alle Staatsebenen zusammengerechnet). Damit es bei tiefen Einkommen zu keinen unerw\u00fcnschten Schwelleneffekten zum Nachteil von Steuerpflichtigen kommt, sollen Negativsteuern in diese Berechnungen eingeschlossen sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grunds\u00e4tzlich gilt festzuhalten: Abz\u00fcge von der Bemessungsgrundlage verringern zwar die Steuerbelastung der abzugsberechtigten Steuerpflichtigen gegen\u00fcber den \u00fcbrigen Steuerpflichtigen, sie zielen aber nicht darauf ab, die Ungleichheiten bei den Einkommen zu korrigieren. Vielmehr dienen sie dazu, eine Besteuerung gem\u00e4ss der <i>wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit</i> sicherzustellen (siehe Art. 127 Abs. 2 BV). Die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit wird durch das Bruttoeinkommen minus Abz\u00fcge bestimmt (Bemessungsgrundlage). W\u00fcrde man hingegen die Abz\u00fcge neu vom Steuerbetrag abziehen, w\u00e4re k\u00fcnftig das Bruttoeinkommen f\u00fcr die Besteuerung massgebend.</p><p>Es gibt dabei drei Arten von Abz\u00fcgen zu unterscheiden. Zun\u00e4chst gibt es die sogenannt \u00aborganischen\u00bb Abz\u00fcge von Kosten wie bspw. die Berufskosten, die entstehen, damit man \u00fcberhaupt ein Einkommen erzielen kann. W\u00fcrde man diese Art von Abz\u00fcgen statt von der Bemessungsgrundlage neu vom Steuerbetrag abziehen, h\u00e4tte dies zur Folge, dass Steuerpflichtige, die \u00fcber dieselbe wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit verf\u00fcgen, aber unterschiedliche Bruttoeinkommen haben, steuerlich nicht mehr gleich behandelt w\u00fcrden. Dadurch w\u00fcrde das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit verletzt.</p><p>Weiter gibt es die sogenannten \u00aballgemeinen Abz\u00fcge\u00bb und \u00abSozialabz\u00fcge\u00bb. Auch sie werden auf die Bemessungsgrundlage und nicht auf den Steuerbetrag angewendet. Ihr Zweck ist es, die individuellen Situationen sowie die Existenzbed\u00fcrfnisse der Steuerpflichtigen zu ber\u00fccksichtigen (z. B. durch einen Abzug der Unfall- und Krankheitskosten). Eine Studie der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Vereinfachung des schweizerischen Steuersystems hat 2010 aufgezeigt, dass einige dieser Abz\u00fcge nicht auf dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit basieren (ESTV, 2010, \u00abVereinfachung der Einkommensbesteuerung\u00bb). Es w\u00e4re also grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, einige allgemeine Abz\u00fcge oder Sozialabz\u00fcge von der Bemessungsgrundlage in Abz\u00fcge vom Steuerbetrag umzuwandeln, ohne dieses Prinzip zu verletzen. Wie im Postulat erw\u00e4hnt, best\u00fcnde auch die M\u00f6glichkeit, eine negative Steuer einzuf\u00fchren, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Allerdings w\u00fcrde dieses Instrument voraussetzen, dass der Bund f\u00fcr eine grosse Anzahl von Steuerpflichtigen vermehrt \u00dcberweisungen veranlasst; bei einigen Steuerabz\u00fcgen d\u00fcrfte sich dabei die Frage der Verfassungsgrundlage stellen.</p><p>Zu beachten ist schliesslich, dass sich Abz\u00fcge von der Bemessungsgrundlage widerspr\u00fcchlich auf die Ungleichheiten bei den Einkommen auswirken. Einerseits f\u00fchren sie aufgrund der Progression zu einer tendenziell gr\u00f6sseren Reduktion der Steuerschuld, je h\u00f6her das Einkommen ist. &nbsp;Andererseits sinkt aber auch das relative Gewicht des Abzugs mit dem Einkommen. Zudem ist die Umverteilungswirkung der Abz\u00fcge auf die Ungleichheiten zwischen den Einkommensklassen auch von gewissen Eigenschaften der Steuerpflichtigen innerhalb dieser Klassen abh\u00e4ngig (z. B. von der Anzahl Kinder oder vom Zivilstand). Die Auswirkungen der Abz\u00fcge auf die Ungleichheit der Einkommen ist also unklar.</p><p>Fragen der Umverteilung zwischen den Einkommensklassen k\u00f6nnen daher effektiver durch die Tarifgestaltung angegangen werden als durch \u00c4nderungen der Abz\u00fcge, die dazu dienen, die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit festzulegen. Hinzu kommt, dass ein Bericht, der s\u00e4mtliche Abzugsm\u00f6glichkeiten pr\u00fcfen m\u00fcsste, bei den Daten eine Granularit\u00e4tsstufe erfordern w\u00fcrde, \u00fcber die der Bund nicht verf\u00fcgt.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692748800000)\/","SubmittedBy":"Wettstein Felix","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710325512000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1778054959280)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}