{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233638,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233638,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3638","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Grundversicherung muss die Behandlung von postpartalen Depressionen bis ein Jahr nach der Entbindung vollst\u00e4ndig \u00fcbernehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur \u00c4nderung des KVG und anderer betroffener Bestimmungen vorzulegen, die vorsehen, dass die Kosten f\u00fcr die Behandlung von fach\u00e4rztlich diagnostizierten postpartalen Depressionen bis ein Jahr nach der Entbindung vollst\u00e4ndig \u00fcbernommen werden, das heisst einschliesslich Franchise und Selbstbehalt.</p>","ReasonText":"<p>Den neuesten Studien zufolge sind zwischen 12 und 18 Prozent der M\u00fctter von einer postpartalen Depression betroffen. Sie tritt h\u00e4ufig drei bis vier Monate nach der Entbindung auf und nimmt dann im Laufe des Jahres nach der Entbindung allm\u00e4hlich ab.</p><p>Bereits 2005 r\u00e4umte der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Goll 05.1032 Folgendes ein: \u00abDie postnatale Gesundheit der M\u00fctter ist h\u00e4ufig durch psychische und/oder k\u00f6rperliche Symptome beeintr\u00e4chtigt. Postnatale Depression z.&nbsp;B. wird bei der Mehrzahl der Frauen nicht systematisch erkannt und deshalb nicht behandelt. [...] Neuere Langzeitstudien widerlegen die bisherige Annahme, dass die k\u00f6rperliche und psychische Gesundheit in der Regel acht Wochen nach der Geburt wiederhergestellt ist\u00bb.</p><p>Heute werden die Franchise und der Selbstbehalt f\u00fcr die psychologische Betreuung bei einer postpartalen Depression nur w\u00e4hrend der ersten acht Wochen nach der Entbindung \u00fcbernommen. Diese Einschr\u00e4nkung hat zur Folge, dass die Mehrheit der betroffenen M\u00fctter vom Gesetz nicht gesch\u00fctzt wird, obwohl der Gesetzgeber eigentlich genau das Gegenteil wollte, n\u00e4mlich dass die Kosten f\u00fcr schwangerschaftsbedingte Erkrankungen im Allgemeinen vollst\u00e4ndig \u00fcbernommen werden, einschliesslich Franchise und Selbstbehalt. Mit anderen Worten: Das Gesetz verfehlt sein Ziel!</p><p>Die Folgen einer postpartalen Depression sind meist tiefe Traurigkeit ohne ersichtlichen Grund, h\u00e4ufiges unerkl\u00e4rliches Weinen, st\u00e4ndige Ersch\u00f6pfung oder Schlafprobleme, Gef\u00fchle der Wertlosigkeit oder \u00fcberm\u00e4ssige Schuldgef\u00fchle (das Gef\u00fchl, eine schlechte Mutter zu sein, Schwierigkeiten beim Aufbau einer Bindung zum Baby), Reizbarkeit, extreme \u00c4ngstlichkeit (vor allem in Bezug auf das Wohlbefinden des Kindes), Unf\u00e4higkeit, sich angemessen um das Kind zu k\u00fcmmern, und in den schlimmsten F\u00e4llen Selbstmordgedanken, die in die Tat umgesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>In F\u00e4llen, in denen ein Spezialist oder eine Spezialistin eine postpartale Depression diagnostiziert und somit ein kausaler Zusammenhang zwischen der Schwangerschaft und dieser sehr speziellen Form der Depression besteht, erscheint es nur gerecht, dass die Kosten f\u00fcr die Behandlung bis ein Jahr nach der Entbindung vollst\u00e4ndig von der Grundversicherung \u00fcbernommen werden, was auch dem urspr\u00fcnglichen Ziel des Gesetzgebers entspricht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die postpartale Depression die Gesundheit der Mutter nach der Niederkunft teilweise erheblich beeintr\u00e4chtigen kann.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nur die besonderen Leistungen bei Mutterschaft gem\u00e4ss Artikel 29 Absatz 2 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sind unbefristet von der Kostenbeteiligung befreit. Andere Leistungen bei Krankheit wie bei der postpartalen Depression sind derzeit gem\u00e4ss Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b KVG \u00fcber den Zeitraum von der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Niederkunft von der Kostenbeteiligung ausgenommen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wie der Bundesrat bereits in den Stellungnahmen zu den Motionen 21.4319 Piller Carrard \u00abBehandlungen nach der Geburt. Verl\u00e4ngerung der Dauer f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme\u00bb und 23.3406 K\u00e4lin \u00abKein k\u00fcnstliches Ende der Kostenbefreiung f\u00fcr alle mit der Mutterschaft in direktem Zusammenhang stehenden Leistungen\u00bb darlegte, sieht er keinen Grund, den Zeitraum von 8 Wochen nach der Niederkunft zu verl\u00e4ngern. Dieser ist durch die physiologische Erholungszeit nach der Niederkunft begr\u00fcndet, die in der Regel sechs bis acht Wochen dauert. Die Befreiung von der Kostenbeteiligung wurde vom Gesetzgeber aus gesellschafts- und familienpolitischen Gr\u00fcnden vorgenommen und entsprechend auf acht Wochen nach der Geburt begrenzt. Die acht Wochen entsprechen auch der Mindestdauer f\u00fcr die Ausrichtung des fakultativen Taggeldes nach der Niederkunft (Art. 74 Abs. 2 KVG) sowie dem Besch\u00e4ftigungsverbot f\u00fcr W\u00f6chnerinnen w\u00e4hrend acht Wochen nach der Entbindung (vgl. Art. 35a Abs. 3 des Arbeitsgesetzes; ArG; SR 822.11).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die vorgeschlagene Verl\u00e4ngerung der Befreiung von der Kostenbeteiligung bei postpartaler Depression w\u00fcrde aus den nachfolgenden Gr\u00fcnden zu Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis und zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten f\u00fchren:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>a) Es ist oft nicht m\u00f6glich, und mit fortschreitender Zeit immer schwieriger, zu belegen, welche gesundheitlichen Probleme in direktem Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Niederkunft stehen. Insbesondere k\u00f6nnen im Verlaufe der Zeit andere Faktoren als die Mutterschaft einen wesentlichen Einfluss auf den Verlauf einer Depression haben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>b) Es w\u00fcrde eine Ungleichbehandlung entstehen, einerseits zu Frauen mit Depressionen, wo andere Ursachen im Vordergrund stehen (beispielsweise kann eine Depression auch Folge einer Brustkrebsdiagnose sein) und andererseits zu Frauen, die andere Schwangerschaftskomplikationen erleiden, die ebenfalls Beeintr\u00e4chtigungen oder Behandlungen nach der Niederkunft zur Folge haben. Diese k\u00f6nnen zudem auch l\u00e4nger als ein Jahr bis mehrere Jahre andauern.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>c) Weiter w\u00fcrde die Beurteilung des kausalen Zusammenhangs einer Depression zur Schwangerschaft \u00fcber eine l\u00e4ngere Zeitperiode hinweg bei den Krankenversicherern zu Unsicherheiten und je nach Versicherung zu unterschiedlichen Einsch\u00e4tzungen f\u00fchren, was ebenfalls potentielle Ungleichbehandlungen der versicherten Personen zur Folge h\u00e4tte.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693958400000)\/","SubmittedBy":"Vara C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1694603286000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106261537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686528000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}