{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233656,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233656,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3656","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Scheinfl\u00fcchtlinge und falsche Minderj\u00e4hrige, aber echte Kriminelle. Alles in bester Ordnung? Sind die Ausgangszeiten noch angemessen? ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 26. Mai gab die Tessiner Kantonspolizei bekannt, sie habe vier Asylsuchende \u2013 zwei Algerier und zwei Marokkaner \u2013 verhaftet, weil diese in der Gegend eine lange Serie von Straftaten ver\u00fcbt hatten. Alle vier waren \u00abG\u00e4ste\u00bb der Asylunterkunft Chiasso.&nbsp;</p><p>Am Samstag, 27. Mai, ver\u00fcbten am Abend nach 22.30 Uhr drei andere Asylsuchende \u2013 zwei Marokkaner und ein Libyer \u2013 ebenfalls aus der Unterkunft Chiasso im Zentrum von Como zun\u00e4chst einen Raub\u00fcberfall und versuchten dann einen zweiten.&nbsp;</p><p>Die drei Verd\u00e4chtigen verf\u00fcgten \u00fcber eine von der Schweiz ausgestellte Bescheinigung, die ihr Alter mit 16 Jahren angab. Die Comer Polizei ging hingegen davon aus, dass die jungen M\u00e4nner \u00e4lter sind, und brachte sie f\u00fcr eine medizinische Altersbestimmung in ein Spital. Dort ergab sich, dass alle drei mindestens 19-j\u00e4hrig sind. Die jungen M\u00e4nner wurden daraufhin festgenommen.&nbsp;</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Gem\u00e4ss der entsprechenden Verordnung des Bundes k\u00f6nnen die Bewohnerinnen und Bewohner die Bundesasylzentren von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr verlassen. Am Wochenende dauern die Ausgangszeiten von Freitag 9 Uhr bis Sonntag 19 Uhr. Im Mai 2016 hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 16.3019 angegeben, er pr\u00fcfe, ob die Regelung angepasst (d.&nbsp;h. versch\u00e4rft) werden m\u00fcsse. Seither hat sich jedoch nichts ge\u00e4ndert. Inzwischen hat sich einmal mehr das \u00abAsylchaos\u00bb eingestellt (wie oben erl\u00e4utert), und angeblich minderj\u00e4hrige Scheinfl\u00fcchtlinge profitieren vom freien Ausgang am Wochenende, um Straftaten zu begehen, dies auch im Ausland. Die maghrebinischen Wirtschaftsfl\u00fcchtlinge, die nach wie vor in die Schweiz und vor allem ins Tessin kommen, werden besonders oft straff\u00e4llig (dies zeigen die nationalen und internationalen Statistiken). Beabsichtigt der Bundesrat angesichts dessen, die Ausgangszeiten in den Bundesasylzentren zu reduzieren, insbesondere an den Wochenenden, um die Bev\u00f6lkerung besser zu sch\u00fctzen?&nbsp;</p><p>2. D\u00fcrfen sich die Bewohnerinnen und Bewohner der Bundesasylzentren ins Ausland begeben, wenn sie freien Ausgang haben?&nbsp;</p><p>3. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat, dass die drei oben erw\u00e4hnten jungen M\u00e4nner, die Raub\u00fcberf\u00e4lle begangen haben, \u00fcber eine schweizerische Bescheinigung verf\u00fcgen, die ihr Alter mit 16 Jahren angibt, w\u00e4hrend sie in Wirklichkeit gar nicht minderj\u00e4hrig sind und auch nicht so aussehen, weshalb die italienischen Ordnungskr\u00e4fte das angegebene Alter rasch als falsch entlarven konnten? Werden in der Schweiz die Bescheinigungen f\u00fcr Minderj\u00e4hrige vielleicht zu leichtfertig ausgestellt?&nbsp;</p><p>4. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration hat schon mehrfach eindringlich darauf hingewiesen, dass die Zahl der unbegleiteten minderj\u00e4hrigen Asylsuchenden steigt. Aber wie l\u00e4sst sich angesichts des oben Gesagten sicherstellen, dass die angeblich \u00abMinderj\u00e4hrigen\u00bb auch tats\u00e4chlich solche sind?&nbsp;</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Zentren des Bundes sind keine geschlossenen Anstalten. Die Asylsuchenden und Schutzbed\u00fcrftigen m\u00fcssen sich aber in den Zentren zur Durchf\u00fchrung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens zur Verf\u00fcgung halten. In der \u00fcbrigen Zeit kann ihnen das Verlassen des Zentrums nicht generell verboten, jedoch im Rahmen der bestehenden Regelungen eingeschr\u00e4nkt werden. Der Vorschlag des Interpellanten, die Ausgangszeiten insbesondere an den Wochenenden zu reduzieren, um die Bev\u00f6lkerung besser zu sch\u00fctzen, kann je nach Intensit\u00e4t der Massnahme einer unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Einschr\u00e4nkung der Bewegungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 UNO Pakt II; Art. 10 Abs. 2 BV) gleichkommen.</p><p>Die Verordnung des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartements \u00fcber den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterk\u00fcnften an den Flugh\u00e4fen (EJPD-Verordnung; SR 142.311.23) h\u00e4lt fest, dass die Ausgangszeiten in den Zentren des Bundes von Montag bis Sonntag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr dauern. Nach vorg\u00e4ngiger Meldung an das Betreuungspersonal k\u00f6nnen Asylsuchende und Schutzbed\u00fcrftige das Zentrum des Bundes von Freitag 09.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr verlassen. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) kann mit den Standortgemeinden der Zentren des Bundes auch l\u00e4ngere Ausgangszeiten vereinbaren.&nbsp;</p><p>Die EJPD-Verordnung enth\u00e4lt zus\u00e4tzlich Bestimmungen zur Gew\u00e4hrleistung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung und auch zur Sicherung eines geordneten Betriebs der Unterk\u00fcnfte. Halten sich die Asylsuchenden nicht an ihre Pflichten oder gef\u00e4hrden sie die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung, kann ihnen im Rahmen einer freiheitsbeschr\u00e4nkenden Disziplinarmassnahme der Ausgang verweigert werden (vgl. Art. 24 ff. EJPD-Verordnung).&nbsp;</p><p>Zudem werden an den meisten Standorten nach Bedarf, und immer in Absprache mit den kantonalen Beh\u00f6rden, private Sicherheitsfirmen eingesetzt, die das Verhalten der Gesuchstellenden im \u00f6ffentlichen Raum \u00fcberwachen und wenn n\u00f6tig innerhalb ihrer Kompetenzen intervenieren oder die Polizei alarmieren. Strafrechtlich relevante Vorf\u00e4lle werden konsequent den zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gemeldet.</p><p>Das EJPD hat die Ausgangsregelung im Rahmen der Revision der EJPD-Verordnung vom 1. M\u00e4rz 2019 gepr\u00fcft und ist der Ansicht, dass die seither geltende Regelung der Ausgangszeiten sich in der Praxis bew\u00e4hrt hat. Eine \u00c4nderung der Ausgangsregelung ist deshalb zurzeit nicht vorgesehen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>2. Gem\u00e4ss der Verordnung \u00fcber die Ausstellung von Reisedokumenten f\u00fcr ausl\u00e4ndische Personen (RDV; SR 143.5) kann das SEM Asylsuchenden bei Vorliegen bestimmter Reisegr\u00fcnde ausnahmsweise eine Reise ins Ausland bewilligen, beispielsweise bei schwerer Krankheit oder beim Tod von Familienangeh\u00f6rigen (Art. 9 RDV).</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie in der Antwort auf die Anfrage Marchesi 23.1025 festgehalten, veranlasst das SEM ein Altersgutachten, wenn eine unbegleitete Person bei der Einreichung ihres Asylgesuchs angibt, minderj\u00e4hrig zu sein, und dies angezweifelt wird. Solange die Vollj\u00e4hrigkeit nicht festgestellt ist, gilt die betreffende Person als minderj\u00e4hrig. W\u00e4hrend des Verfahrens zur Altersabkl\u00e4rung kann die Person beispielsweise einen vom Bundesasylzentrum ausgestellten Ausgangsschein mit sich f\u00fchren, in dem das Geburtsdatum eingetragen ist, das sie bei der Gesuchseinreichung angegeben hat. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Dokument, das die Minderj\u00e4hrigkeit bescheinigt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>4. Tats\u00e4chlich ist die Zahl der Asylgesuche von Personen, die angeben, unbegleitete Minderj\u00e4hrige zu sein, stark angestiegen. Dennoch wird, wie in der Antwort auf die Anfrage Marchesi 23.1025 festgehalten, in allen F\u00e4llen, in denen Zweifel an der behaupteten Minderj\u00e4hrigkeit bestehen, eine Untersuchung basierend auf einer Gesamtbeurteilung s\u00e4mtlicher Indizien vorgenommen. Macht eine asylsuchende Person ohne g\u00fcltiges Identit\u00e4tsdokument geltend, sie sei minderj\u00e4hrig, wird nach der Registrierung des Asylgesuchs das angegebene Alter \u00fcberpr\u00fcft. Die Frage der Minderj\u00e4hrigkeit muss jedoch nicht weiter abgekl\u00e4rt werden, wenn die Minderj\u00e4hrigkeit ohne Weiteres als erwiesen gilt. Auch wenn die bei der Befragung zur Person gesammelten Informationen darauf schliessen lassen, dass die behauptete Minderj\u00e4hrigkeit unwahrscheinlich ist, m\u00fcssen noch keine weiteren Instruktionsmassnahmen bez\u00fcglich des Alters angeordnet werden. Die betreffende Person wird n\u00e4mlich unter Einhaltung der Verfahrensgarantien als vollj\u00e4hrig angesehen. Ein rechtsmedizinisches Gutachten wird hingegen dann angeordnet, wenn nach der Befragung zur Person noch Zweifel in Bezug auf die behauptete Minderj\u00e4hrigkeit bestehen (siehe Antwort auf die Frage Dettling, 23.7184). Wird in diesem Verfahren die Vollj\u00e4hrigkeit festgestellt, werden die Personendaten entsprechend berichtigt.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695989148000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1751297632167)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686614400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht|Migration"}}