{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233686,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233686,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3686","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zugang des Gastgewerbes zu Drittstaatenkontingenten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Angesichts der Ungleichbehandlung des Gastgewerbes bei den qualitativen Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr Personen aus Drittstaaten bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. Wie begr\u00fcndet der Bundesrat die Tatsache, dass Arbeitgebende aus dem Gastgewerbe aufgrund der genannten Weisung und angesichts des akuten Fachkr\u00e4ftemangels bei K\u00f6chinnen und K\u00f6chen sowie Servicefachkr\u00e4ften praktisch keinen Zugang zu Drittstaatenkontingenten erhalten?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirkung der Drittstaatenkontingente auf die Sozialsysteme und die mengenm\u00e4ssige Einwanderung aus dem EU/EFTA-Raum?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat im Speziellen die Bef\u00fcrchtung, dass es infolge einer Anpassung der qualitativen Zulassungsvoraussetzungen an Restaurationsbetriebe zu einer Einwanderung von K\u00f6chinnen und K\u00f6chen aus Drittstaaten in das Sozialsystem kommt?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die These, dass ein erleichterter Zugang zu Drittstaatenkontingenten f\u00fcr hochqualifizierte K\u00f6chinnen und K\u00f6che unter Beibehaltung der H\u00f6chstzahlen die Einwanderung in die Schweiz nicht beschleunigt, sondern angesichts der Personenfreiz\u00fcgigkeit dazu beitr\u00e4gt, dass mehr hochqualifizierte Fachkr\u00e4fte anstelle von weniger gut ausgebildeten Personen einwandern?</p><p>5. Beabsichtigt der Bundesrat angesichts des akuten Fachkr\u00e4ftemangels bei hochqualifizierten K\u00f6chinnen und K\u00f6chen und angesichts nicht genutzter Drittstaatenkontingente, die Anpassung des Zugangs zu Drittstaatenkontingenten f\u00fcr K\u00f6che und K\u00f6chinnen aus Drittstaaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Weisungsstufe zu pr\u00fcfen?</p>","ReasonText":"<p>Das Gastgewerbe hat praktisch keinen Zugang zu hochqualifizierten Erwerbst\u00e4tigen aus Drittstaaten. Grund daf\u00fcr sind mitunter besonders restriktive qualitative Zulassungsvoraussetzungen auf Weisungsstufe (Weisungen AIG: I. Ausl\u00e4nderbereich, Kapitel 4 Aufenthalt mit Erwerbst\u00e4tigkeit). Die Suche nach hoch qualifizierten K\u00f6chinnen und K\u00f6chen gestaltet sich allgemein sehr schwierig. Dabei spiegelt die Arbeitslosenquote den Personalmangel im Gastgewerbe nicht wider. Grund daf\u00fcr sind die tiefe Eintrittsschwelle und die hohe Fluktuation, die zu einer vergleichsweise hohen statistischen Arbeitslosenquote im Gastgewerbe f\u00fchren. Dem Gastgewerbe werden viele arbeitslose Personen zugerechnet, die gar nicht im Gastgewerbe nach einer Anstellung suchen. </p><p>Die derzeitigen Zulassungsanforderungen hemmen die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Gastgewerbes. Dabei ist das Gastgewerbe ein bedeutender Standortfaktor. Will ein Restaurantbetrieb eine K\u00f6chin oder einen Koch aus einem Drittstaat anstellen, muss er beispielsweise \u00fcberwiegend ausl\u00e4ndische Speisen anbieten, \u00fcber mindestens 40 Innenpl\u00e4tze verf\u00fcgen und darf nur einen sehr geringen Umsatzanteil mit Take-Away erzielen (Weisungen AIG: I. Ausl\u00e4nderbereich, Kapitel 4 Aufenthalt mit Erwerbst\u00e4tigkeit). Diese Auflagen haben weder mit der Qualit\u00e4t des Restaurants noch mit der Qualifikation des Koches / der K\u00f6chin aus einem Drittstaat zu tun. Zudem m\u00fcssen Arbeitgebende aus dem Gastgewerbe \"umfassende\" Suchbem\u00fchungen in der Schweiz sowie den EU/EFTA Staaten anstelle von \"entsprechenden\" oder \"erfolglosen\" Suchbem\u00fchungen glaubhaft machen (4.7.9.1.1, Weisung Aufenthalt mit Erwerbst\u00e4tigkeit), bevor sie allenfalls eine Person aus einem Drittstaat einstellen d\u00fcrfen. Damit wird dem Gastgewerbe faktisch der Zugang zu Fachkr\u00e4ften aus Drittstaaten verwehrt. Dies ist umso unverst\u00e4ndlicher, als in der Folge vermehrt auf weniger gut qualifiziertes Personal aus dem EU/EFTA-Raum zur\u00fcckgegriffen wird. Notabene sind die Drittstaatenkontingente zahlenm\u00e4ssig beschr\u00e4nkt. Ein erleichterter Zugang zu Drittstaatenkontingenten beschleunigt die Zuwanderung nicht. Vielmehr tr\u00e4gt das System der Drittstaatenkontingente dazu bei, dass anteilsm\u00e4ssig mehr hochqualifizierte Arbeitskr\u00e4fte einwandern. Die Bef\u00fcrchtung einer Einwanderung in die Sozialsysteme ist unbegr\u00fcndet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte ein duales System. Erwerbst\u00e4tige aller Qualifikationsstufen aus den EU/EFTA-Staaten erhalten durch das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Aus allen anderen Staaten erfolgt die Zulassung komplement\u00e4r zum FZA. Das betrifft insbesondere F\u00fchrungskr\u00e4fte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte (Art. 23 Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz AIG; SR 142.20). Je nach Beruf oder Spezialisierung werden auch Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen und mehrj\u00e4hriger Berufserfahrung zugelassen. Diese Bestimmungen gelten wie alle \u00fcbrigen Zulassungsbedingungen unabh\u00e4ngig von einer spezifischen Branche. K\u00f6chinnen und K\u00f6che sowie Servicefachkr\u00e4fte gelten nicht als hochqualifizierte Spezialistinnen oder Spezialisten im Sinne des Ausl\u00e4nderrechts. Bestehen besondere berufliche Kenntnisse, insbesondere \u00fcber eine besondere kulinarische Ausrichtung (z.B. japanische K\u00fcche), so ist jedoch durchaus eine Zulassung von K\u00f6chinnen und K\u00f6chen aus Drittstaaten m\u00f6glich. Gleichzeitig bestehen Anforderungen an die Betriebe, die sich aus der gesetzlichen Voraussetzung des gesamtwirtschaftlichen Interesses ableiten., Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur Zulassungen in nachhaltigen, wirtschaftlich rentablen Betrieben erfolgen, die ein qualitativ hochstehendes Angebot bereitstellen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Da Zulassungen von Drittstaatsangeh\u00f6rigen erg\u00e4nzend zur Einwanderung von Arbeitskr\u00e4ften aus dem EU/EFTA-Raum erfolgen, d\u00fcrfte die H\u00f6he der Drittstaatskontingente keinen massgeblichen Einfluss auf die Einwanderung von Arbeitskr\u00e4ften aus der EU/EFTA haben. Aufgrund der ausl\u00e4nderrechtlichen Zulassungsbedingungen (Artikel 18\u201326 AIG) erfolgt die Zulassung von Drittstaatsangeh\u00f6rigen im Rahmen der Kontingente f\u00fcr gesuchte Fachkr\u00e4fte, die zum Zeitpunkt der Einreise bereits \u00fcber eine Anstellung verf\u00fcgen. Durch die hohen Qualifikationsanforderungen ist mit Blick auf den Fachkr\u00e4ftemangel daher auch bei einem Stellenverlust das Risiko eines negativen Einflusses auf das Sozialsystem begrenzt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Indem die Anforderungen an die gesuchstellenden Restaurationsbetriebe und an die beruflichen Qualifikationen unver\u00e4ndert hoch bleiben, wird die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsschliessung aufgrund unrentabler Betriebsf\u00fchrung und eines Stellenverlusts minimiert. Sollte es dennoch zu einem Stellenverlust kommen, d\u00fcrften gut Qualifizierte eher rasch wieder eine neue Anstellung finden und daher negative Auswirkungen auf das Sozialsystem begrenzt bleiben. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass eine allf\u00e4llige Senkung der betrieblichen Voraussetzungen und der beruflichen Qualifikationen f\u00fcr alle Branchen gleichermassen gelten w\u00fcrde. Wirtschaftlichkeits- und Rentabilit\u00e4tskriterien im Sinne des gesamtwirtschaftlichen Interesses sind in allen Branchen anwendbar und werden auf Weisungsstufe branchenspezifisch konkretisiert. Aufgrund der grunds\u00e4tzlichen Auswirkungen auf alle Berufsbranchen erachtet der Bundesrat eine gesetzliche Anpassung der qualitativen Anforderungen daher nicht als zweckm\u00e4ssig.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Im Jahr 2022 wurden knapp 200 kontingentierte Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbst\u00e4tigkeit an K\u00f6chinnen und K\u00f6che erteilt, im Jahr 2021 rund 150. Dies zeigt, dass bereits heute hochqualifizierte K\u00f6che und K\u00f6chinnen zugelassen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige haben im Gastgewerbe insbesondere bei der Zulassung von K\u00f6chinnen und K\u00f6chen ohne besondere berufliche Kenntnisse und ohne spezifische Ausrichtung eine beschr\u00e4nkende Wirkung. Der Bundesrat teilt daher die These nicht, dass durch einen erleichterten Zugang zu den Drittstaatskontingenten mehr hochqualifizierte K\u00f6chinnen und K\u00f6che einwandern w\u00fcrden.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die Weisungen zum AIG st\u00fctzen sich auf die gesetzlichen Bestimmungen und interpretieren diese wo n\u00f6tig, um einen koh\u00e4renten Vollzug des Ausl\u00e4nderrechts zu gew\u00e4hrleisten. Sie werden periodisch revidiert und in diesem Rahmen auch mit betroffenen Branchenverb\u00e4nden sowie den kantonalen Beh\u00f6rden konsolidiert.</p><p>Die Anforderungen an die Qualifikation von K\u00f6chinnen und K\u00f6che aus Drittstaaten in den Weisungen legen fest, unter welchen Umst\u00e4nden diese als hochqualifiziert gem\u00e4ss dem Ausl\u00e4nderrecht zu verstehen sind resp. wann von besonderen beruflichen Kenntnissen auszugehen ist. Eine Anpassung des Qualifikationsniveaus w\u00fcrde dem geltenden dualen Zulassungssystem zuwiderlaufen, das auf der komplement\u00e4ren Zulassung von Personen aus Drittstaaten beruht und eine Gesetzesrevision bedingen. Die Anforderungen an die Betriebe in den Weisungen legen fest, wann von einem gesamtwirtschaftlichen Interesse (Art. 18 AIG) auszugehen ist. Die entsprechenden Anforderungen gew\u00e4hrleisten, dass nur rentable, \u00f6konomisch gesunde und spezialisierte Betriebe K\u00f6chinnen und K\u00f6che aus Drittstaaten anstellen k\u00f6nnen. Eine Anpassung scheint nicht zielf\u00fchrend.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693958400000)\/","SubmittedBy":"G\u00f6ssi Petra","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1701934727000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1711488832800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686700800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}