{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233693,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233693,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3693","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00dcberm\u00e4ssige Exponierung von Kindern im Internet (Sharenting und kommerzielle Nutzung von Bildern). F\u00fcr eine garantierte Achtung des Rechts am Bild und des Arbeitsrechts","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Kinderschutz angesichts des Risikos der Ausbeutung im Internet zu verst\u00e4rken. Erstens in Bezug auf die kommerzielle Nutzung der Bilder von Kindern (Kinder oder Eltern als Influencerinnen und Influencer), indem er die Verordnung&nbsp;5 zum Arbeitsgesetz nach dem Beispiel des franz\u00f6sischen Rechts zu diesem Thema \u00e4ndert. Zweitens, indem er im Rahmen einer interdepartementalen Vision seine Politik in Bezug auf das Recht am Bild verst\u00e4rkt, dies auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses.</p>","ReasonText":"<p>Sharenting und Influence Marketing, die Kinder in Szene setzen (Ver\u00f6ffentlichung gesponserter Posts, Produktplazierungen), bringen Risiken f\u00fcr die Gesundheit und die Sicherheit dieser Kinder mit sich. Die Missbrauchsrisiken, sowohl im Bereich des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes wie auch der Ausbeutung, sind durchaus real. So werden etwa gewisse Kinder durchgehend von ihren Eltern gefilmt, damit diese zus\u00e4tzliche Abonnentinnen und Abonnenten gewinnen und den Ertrag k\u00fcnftiger Posts steigern k\u00f6nnen. Angesichts der raschen Entwicklung dieser neuen T\u00e4tigkeiten, kommerziell oder nicht, empfiehlt der UN-Kinderrechtsausschuss den Staaten \u00absicherzustellen, dass nationale Politiken und Strategien f\u00fcr den digitalen Raum die Belange der Kinderrechte in den Mittelpunkt aller \u00dcberlegungen stellen ... um zu verhindern, dass der technologische Raum Kinder bei politischen \u00dcberlegungen ignoriert; die Tatsache, dass Kinder oft zu jung sind, um Zugang zu Technologie zu haben, bedeutet nicht, dass die Nutzung moderner Ger\u00e4te und Plattformen durch Erwachsene ihnen nicht schaden kann.\u00bb Allerdings adressiert die Strategie \u00abDigitale Schweiz\u00bb diese Herausforderungen nicht und das neue Datenschutzgesetz enth\u00e4lt keine einzige Bestimmung, welche gezielt den Pers\u00f6nlichkeitsschutz von Minderj\u00e4hrigen gew\u00e4hrleistet. Gem\u00e4ss dem franz\u00f6sischen Recht m\u00fcssen die rechtlichen Vertreterinnen und Vertreter der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde eine Meldung machen, wenn sie das Bild eines Kindes unter 16 Jahren auf einer Videoplattform verbreiten. In der Schweiz braucht es f\u00fcr eine solche Bestimmung eine \u00c4nderung der Verordnung&nbsp;5 zum Arbeitsgesetz, in deren Rahmen solche kommerziellen T\u00e4tigkeiten in Artikel&nbsp;7 \u00fcber kulturelle, k\u00fcnstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung aufgenommen werden, damit die T\u00e4tigkeiten ebenfalls den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden gemeldet werden m\u00fcssen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die M\u00f6glichkeit der Kinder- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde, zu intervenieren, falls die Eltern einer oder eines Minderj\u00e4hrigen ihr Recht als gesetzliche Vertretung \u00fcberschreiten, ausreicht, um die Minderj\u00e4hrigen zu sch\u00fctzen; zudem ist er der Ansicht, dass das Vorhandensein der Website jugendundmedien.ch ausreicht, um dem Bed\u00fcrfnis nach Pr\u00e4vention und Sensibilisierung angesichts des Risikos der \u00fcberm\u00e4ssigen Exponierung von Kindern im Internet oder der kommerziellen Ausbeutung ihrer Bilder Gen\u00fcge zu tun (22.4192). Da diese Massnahmen nicht zu gen\u00fcgen scheinen, wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung&nbsp;5 zum Arbeitsgesetz zu \u00e4ndern und diese Herausforderungen in die Strategie \u00abDigitale Schweiz\u00bb aufzunehmen.</p><p>&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Arbeitsgesetz (ArG; SR <i>822.11</i>) und die einschl\u00e4gige Verordnung 5 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR <i>822.115</i>) enthalten spezifische Bestimmungen zum Gesundheitsschutz von jugendlichen Arbeitnehmenden. Diese Bestimmungen gelten nur im Rahmen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses nach ArG, was bei einer Eltern-Kind-Beziehung im Zusammenhang mit den genannten T\u00e4tigkeiten meist nicht der Fall ist. Beim Influence Marketing, bei dem Eltern ihre Kinder in gesponserte Online-Inhalte einbeziehen, k\u00f6nnen die exponierten Kinder nicht als \u00abArbeitnehmende\u00bb im Sinne von Artikel&nbsp;1 ArG betrachtet werden, da sie nicht die n\u00f6tigen Voraussetzungen erf\u00fcllen. So sind sie insbesondere nicht in einem dem ArG unterstellten Unternehmen besch\u00e4ftigt und stehen auch nicht in einem Unterordnungsverh\u00e4ltnis zum Arbeitgeber oder Unternehmen. Laut Wegleitung zu Artikel&nbsp;1 ArG spricht man von Arbeitnehmenden, wenn sich eine Person bei der Aus\u00fcbung einer T\u00e4tigkeit in eine fremde Arbeitsorganisation einordnen muss und wenn die Arbeitsleistung in pers\u00f6nlicher Unterordnung zu erfolgen hat, die Aus\u00fcbung der Arbeit also an eine klare Weisung des Arbeitgebers gebunden ist (www.seco.admin.ch &gt; Arbeit &gt; Arbeitsbedingungen &gt; Arbeitsgesetz und Verordnungen &gt; Wegleitungen zum Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen &gt; Wegleitung zum ArG &gt; ArG Artikel 1: Betrieblicher und pers\u00f6nlicher Geltungsbereich). Folglich gilt die ArGV 5 in den von der Motion\u00e4rin genannten F\u00e4llen nicht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Als gesetzliche Vertretung ihrer Kinder (Art.&nbsp;304 ZGB) k\u00f6nnen Eltern grunds\u00e4tzlich \u00fcber die Verwendung der Daten ihrer Kinder entscheiden, also auch \u00fcber sie betreffende Bilder, sofern dabei das Wohl des Kindes gewahrt ist. Da es sich hierbei um einen Aspekt der Pers\u00f6nlichkeit handelt (Art.&nbsp;19<i>c</i> ZGB), muss f\u00fcr die Verwendung der Bilder minderj\u00e4hriger Kinder jedoch deren Zustimmung eingeholt werden, sobald diese urteilsf\u00e4hig sind. \u00dcberschreiten die Eltern die Grenzen ihres gesetzlichen Vertretungsrechts oder ihrer Erziehungspflicht, kann die Kindesschutzbeh\u00f6rde (KESB) hinzugezogen werden. Wie in seiner Stellungnahme zur Interpellation Pointet (22.4192 \u00abPers\u00f6nlichkeitsrechte von Kindern wahren, Eltern sensibilisieren!\u00bb) bereits erw\u00e4hnt, erachtet der Bundesrat die rechtlichen Rahmenbedingungen als ausreichend.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Plattform Jugend und Medien ist ein zielf\u00fchrendes Instrument, um Eltern \u00fcber das Recht der Kinder auf das eigene Bild zu informieren und sie entsprechend daf\u00fcr zu sensibilisieren. Der Schutz der Daten und der Privatsph\u00e4re von Kindern und Jugendlichen im Internet bildete 2020 und 2021 das Schwerpunktthema der Plattform. Im Rahmen dieser Arbeit widmete sich die Plattform dem Ph\u00e4nomen \u00abSharenting\u00bb und entwickelte Empfehlungen f\u00fcr Eltern zum Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte von Kindern. Die Informationen sind auf der Internetseite und in den sozialen Netzwerken jederzeit verf\u00fcgbar.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nicht das richtige Instrument, um die Rechte von Kindern am eigenen Bild bei Influence Marketing im Internet zu st\u00e4rken, ist hingegen die Strategie \u00abDigitale Schweiz\u00bb, bei der eher allgemeine Themen und nicht konkrete F\u00e4lle im Vordergrund stehen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Antrag auf \u00c4nderung der Motion in einen Pr\u00fcfungsauftrag zu stellen, um zu kl\u00e4ren, ob und wo spezifische Bestimmungen zur Vermarktung von Kinderbildern durch Eltern im Schweizer Rechtsrahmen Platz finden w\u00fcrden.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"Python Valentine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1773935291000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|34|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1773935304240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686700800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Medien und Kommunikation|Menschenrechte"}}