{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233700,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233700,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3700","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Dringende Anpassung der Verordnung \u00fcber die Festlegung der H\u00f6chstzahlen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte im ambulanten Bereich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 18. Januar 2023 hat das Kantonsgericht des Kantons Basel-Land eine f\u00fcr die Verordnung \u00fcber die Festlegung der H\u00f6chstzahlen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte 832.107 negatives Urteil gef\u00e4llt.</p><p>1. Wie und wann reagiert der Bundesrat auf die klare Rechtssprechung des Urteils des Kantonsgerichtes Basel-Landschaft?</p><p>2. Wie erkl\u00e4rt sich der Bundesrat diese fehlerhafte Verordnung, welche der Bundesrat erlassen hat und die Kantone nun vor schwer l\u00f6sbare Situationen stellt?</p><p>3. Wie und wann gedenkt der Bundesrat, den offensichtlichen Data-Literacy'-Problemen gerecht zu werden und die Datenanalysen und -modelle in diesem Bereich entsprechend anzupassen, sprich zu verbessern?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat im Juni 2021 die im Titel genannte Verordnung zwecks Limitierung der H\u00f6chstzahlen von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten im ambulanten Bereich erlassen. Die aus finanzpolitischer Sicht gut gemeinte Verordnung entpuppt sich juristisch und gesundheitspolitisch als Farce. Nun, drei Jahre nach Erlass der Verordnung zeichnet sich folgendes Bild ab:</p><p>- Ein f\u00fcr die Verordnung vernichtendes Urteil des Kantonsgerichtes Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023</p><p>- Klare Belege, dass die Erhebungsmethodik der OBSAN nicht bedarfsorientiert ist, sondern sich nach Umsatzzahlen der aktuellen Arztpraxen orientiert und damit zu einer Unterversorgung von Haus\u00e4rzten in einigen Kantonen f\u00fchrt.</p><p>- Der Widerstand gegen die Verordnung landesweit sehr gross ist, da er die medizinische Versorgung mehr gef\u00e4hrdet als er sie sicherstellt und somit in ungerechtfertigter Weise in fundamentale Grundrechte eingreift.</p><p>Die offenkundig nicht rechtswidrige Verordnung kann weder sinnvoll und nachhaltig Kosten senken, noch die Versorgungssicherheit garantieren, was paradoxer Weise erkl\u00e4rtes Ziel dieser Verordnung war. Sie wird jedoch zu willk\u00fcrlichen kantonalen Verordnungen f\u00fchren. Betreffend des Urteils des Gerichtes Basel-Landschaft (vom 18.1.2023) ist zusammenfassend festzuhalten, dass es sich bei den kantonalen Regelungen zum revidierten KVG und zur HZV um selbst\u00e4ndiges kantonales Recht handelt. Der Bund hat dem Kanton durch die revidierten Bestimmungen einen weitreichenden Gestaltungsspielraum erteilt. Im Rahmen der Regelung des Zulassungsverfahrens sowie der Umsetzung der Zulassungsbeschr\u00e4nkungen hat der Kanton grundlegende und wichtige Bestimmungen zu treffen, weshalb diese Bestimmungen in der Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Sofern die notwendigen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, kann das zu erlassende Gesetz die Kompetenz zum Erlass n\u00e4herer Regelungen an den Regierungsrat delegieren. Demzufolge fehlt den Regierungsr\u00e4ten aktuell die Erm\u00e4chtigung zum Erlass der angefochtenen Zulassungs-VO.</p><p>Bereits heute gibt es Kantone, wie bspw. den Kanton Wallis, welche die genannte Verordnung mit dem Gerichtsentscheid aus Basel-Landschaft irritiert. Noch irritierender sind die offensichtlichen Fehlinterpretation der Daten der OBSAN. Reine Umsatzzahlen aus ambulanten Praxen geben keinen ad\u00e4quaten Aufschluss \u00fcber eine korrekte regionale und kantonale Bedarfsabdeckung! Es liegt auf der Hand, dass bei der Bedarfseruierung Indikatoren wie Wartefristen, Prognosen zur Altersentwicklung und zuk\u00fcnftigem Bedarf der Bev\u00f6lkerung oder etwa Analysen von \"Shift-Ph\u00e4nomen\" (Zuweisung an Spezialisten \u00e4hnlicher Fachrichtungen) usw. unerl\u00e4sslich w\u00e4ren, um Fehlbeurteilungen mit dramatischer Tragweite f\u00fcr die Versorgungsqualit\u00e4t zu verhindern. Solche wichtigen Aspekte fehlen jedoch im Berechnungsmodell des OBSAN, auf dem die Kantone die Verordnung umzusetzen haben. Und dies, obwohl bereits im Februar 2021 anl\u00e4sslich der Vernehmlassung zu ebendieser Verordnung Dutzende Stellungnahmen auf diese wichtige Problematik hingewiesen und entsprechend konkrete Korrekturen im Sinne von 'Data Literacy' gefordert hatten.</p><p>Der Handlungsbedarf ist akut.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023 ist ein formeller, nicht ein materieller Entscheid. Das Kantonsgericht ist der Ansicht, dass die betreffenden Bestimmungen angesichts ihres grundlegenden Charakters von der Legislative des Kantons in Gesetzesform und nicht von der Exekutive in Verordnungsform h\u00e4tten erlassen werden m\u00fcssen. Zumindest h\u00e4tte eine ausdr\u00fcckliche Delegation an die Exekutive auf kantonaler Gesetzesebene vorgesehen werden m\u00fcssen. Dies wird nun von der Kantonsregierung so vorgeschlagen. Hierbei ist als Beispiel der Kanton Solothurn zu nennen, wo die \u00c4nderung des kantonalen Gesetzes bei der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen wurde. Der Entscheid des Kantonsgerichts stellt daher die methodischen Kriterien und Grunds\u00e4tze, die der Bundesrat in der Verordnung \u00fcber die Festlegung der H\u00f6chstzahlen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte im ambulanten Bereich (SR 832.107) festgelegt hat, nicht in Frage und erfordert daher keine entsprechende Reaktion.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die H\u00f6chstzahlenverordnung definiert einen methodisch soliden Ansatz, der unter starker Einbindung der Kantone und der Akteure in diesem Bereich (Versicherer und Leistungserbringer) erarbeitet wurde. Dabei ist zu beachten, dass die H\u00f6chstzahlen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte nicht nur von den vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) publizierten Versorgungsgraden abh\u00e4ngen. Diese erfassen lediglich die regionalen Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Leistungen unter Ber\u00fccksichtigung der Bev\u00f6lkerungsstruktur und der Patientenstr\u00f6me. Zur Festlegung der H\u00f6chstzahlen f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte m\u00fcssen die Kantone auch das medizinische Angebot (Vollzeit\u00e4quivalente) miteinbeziehen und k\u00f6nnen Gewichtungsfaktoren, die die von den Versorgungsgraden nicht ber\u00fccksichtigten regionalen oder fachspezifischen Eigenheiten widerspiegeln, vorsehen. Die Gewichtungsfaktoren m\u00fcssen auf analytischen Elementen wie Indikatorensystemen oder Referenzwerten beruhen, was sich mit den Erw\u00e4gungen des Interpellanten deckt. Zudem verf\u00fcgen die Kantone auch \u00fcber den n\u00f6tigen Ermessensspielraum, da sie nicht alle Fachgebiete und Regionen beschr\u00e4nken m\u00fcssen, sondern gezielt diejenigen angehen k\u00f6nnen, in denen von einer \u00dcberversorgung ausgegangen wird. Das Ziel ist, den Zugang der Versicherten zu zweckm\u00e4ssigen, qualitativ hochstehenden und gleichzeitig wirtschaftlichen Leistungen zu gew\u00e4hrleisten. In diesem Sinne hat der Bundesrat den f\u00f6deralistischen Aspekt von Art. 55<i>a</i> des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) bei der Ausarbeitung der H\u00f6chstzahlenverordnung ber\u00fccksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Bestandteile der Methode m\u00fcssen anhand der neuesten Daten aktualisiert und die Methode in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden \u00fcberpr\u00fcft werden. So hat das EDI die erste \u00dcberpr\u00fcfung der Versorgungsgrade eingeleitet, die bis 2024 abgeschlossen sein sollte. Diesbez\u00fcglich hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) im Fr\u00fchsommer 2023 bereits einen ersten Austausch mit den Akteuren durchgef\u00fchrt. Diese haben nun Gelegenheit erhalten, dem BAG die f\u00fcr sie priorit\u00e4ren Themenbereiche f\u00fcr die erste \u00dcberpr\u00fcfung zu melden. Inhaltlich werden bei dieser \u00dcberpr\u00fcfung insbesondere die von den Kantonen und den Akteuren ge\u00e4usserten Priorit\u00e4ten zur Verbesserung der Methode ber\u00fccksichtigt.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1694623702000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1711491793283)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686700800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}